Die Firma Europcar unterbindet die Nutzung der Nordschleife in Einzelfällen durch die lebenslängliche Sperrung von Kunden.
Betroffene Personen wurden darüber durch Europcar weder mündlich noch schriftlich informiert und erfahren so erst bei der nächsten versuchten Anmietung von dieser Sperrung.
Gezielten Rückfragen weicht die Servicehotline lavierend aus.
Frage 1:
Die Nutzung der Nordschleife im Rahmen von Touristenfahrten (i.S.d. STVO öffentliche Einbahnstrasse, gebührenpflichtig) wird lt. Europcar-AGB als motorsportlichen Veranstaltungen interpretiert. Ist dies gerechtfertigt?
Frage 2:
Wie erfolgt die Erfassung bzw. Überwachung von Nordschleifen-Fahrten durch die Firma Europcar?
Werden Daten zielgerichtet erhoben?
Findet eine Massendatenerfassung und -speicherung statt?
Wer prüft die datenschutzrechtliche Relevanz?
Die Firma Sixt beschreitet bei der M3 Flotte einen klaren Weg und läßt eine entsprechende Verbotserklärung vom Fahrzeugnutzer unterzeichnen.
Unklar bleibt hier ein evtl. Nutzungsverbot im Rahmen der AGB bei allen übrigen Mietfahrzeugen.
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?