Moin,
ich habe Ende November am Flughafen Basel-Mulhouse via 'www.emietwagen.de' einen PKW für ein Wochende gemietet. Mir wurde als Vermieter die Firma Hertz auf der französischen Seite bestätigt.
Die Inempfangnahme des PKW lief gemaess dem Wetter sehr frostig - die Dame am Schalter versicherte, dass alle PKW mangelfrei sind, was sich jedoch beim Einladen unseres Gepäcks als unwahr herausstellte. Am PKW war mindestens ein Kotflügel gebrochen bzw. mehrere Kratzer waren auf dem Lack festzustellen. Widerwillig wurden diese Reklamationen aufgenommen.
Die ersten 50 - 60 km liefen problemlos, was sich aber schlagartig aenderte, denn nach einsetzendem Schnefall konnte der Wagen nur noch bedingt in der teilweise bergigen Region gefahren werden. Ich hätte beinahe einen schweren Unfall in einer Kurve verursacht, da ich den Wagen fast nicht mehr auf der Strasse halten konnte, trotz einer geringen Geschwindigkeit von 25 - 30 km/h.
Die im Mietvertrag genannte Roadassistance konnte oder wollte nur helfen wenn ein Unfall vorliegt und ich möge mich doch bitte an den Autovermieter wenden, die widerrum auf die Roadassistance verwies.
Mit einigen Hindernissen gelang es mir dann doch zum gewünschten Zielort zu gelangen (tolle Sache, wenn trotz Vollbremsung der Wagen auf einer Bergabfahrt bei Schnee immer schneller wird und dann noch die eigenen Kinder an Bord zu haben........).
Am nächsten Tag habe ich mir den Reifenhersteller und den Reifentyp, der auf dem Mietwagen montiert war via Internet rausgesucht. Es war in der Tat ein reiner Sommerreifen der auf dem Mietwagen montiert war.
Am nächsten Tag telefonierte ich widerrum mit der Firma Hertz die mich
abermals auf den Roadassistance verwies - wieder Ping-Pong Spiele. Ich verwies darauf, dass ich ein Anrecht auf einen den saisonalen Bestimmungen entsprechend ausgestatteten PKW haben sollte oder aber zumindest bei der Anmietung vor Ort auf das Fehlen einer wintertauglichen Bereifung hingewiesen werden muss. Dieses wurde von der Firma Hertz mit einem ironischen Unterton abgetan, dass in Frankreich keine Winterreifenpflicht besteht.
Ich weigert mich folglich, da in der Schweiz eine Winterreifenpflicht zu der Zeit bestand, den PKW weiterzubenutzen und die Firma Hertz verwies mich weiterhin auf den Roadassistance ..... ohne Erfolg.
(Anm: ein Grenzübertritt mit einem Mietwagen der Firma Hertz ist nach deren Bedingungen gestattet).
Die einzige praktikable Lösung wurde mir vom ortsansässigem Hertz Mitarbeiter in der Schweiz vorgeschlagen, den Wagen doch einfach an dem Hertz Büro in der Schweiz zurückzugeben. Dieser Mitarbeiter gab mir sogar kostenfrei Schneeketten zwecks einer sicheren Überführung des PKW an die Hertz Station mit.
Meine Reise zum Flughafen Basel-Mulhouse setzte ich mit dem Zug fort, da mir eine Weiterreise mit dem sommerbereiften Hertz PKW zu gefährlich und ausserdem gesetzlich verboten war.
Einige Stunden vor dem geplanten Abgabetermin informierte ich die Firma Hertz, dass der angemietete PKW jetzt bei der Hertz Station in Lausanne stehe und ich aus den o.g. Gründen eine Weiterbenutzung ablehne.
3 Tage Später erhielt ich einen Anruf von Hertz von denn der PKW sei. Ich sendete diesmal 3 weitere e-mail and die Fa Hertz, mit der Schilderung des Sachverhaltes und des Rückgabeortes des PKW's. Ich erhielt nur jeweils eine automatisch generierte e-mail von Hertz, dass der Sachverhalt überprüft würde und ich in spätestens 14 Tagen eine Rückantwort erhalten werde. Eine ähnliche Mitteilung habe ich von emietwagen.de erhalten.
Heute am 30/12/10, also 4 Wochen nach meiner ersten e-mail an Hertz habe ich bislang keine Antwort von Hertz erhalten. Die Firma Hertz hat bislang ohne jegliche Erläuterung/Erklärung mein Kreditkartenkonto mit ca EUR 550.00 belastet und keine weitere Stellungnahme abgegeben.
Lediglich das Internetportal emietwagen.de hat sich zu dem Vorfall geäussert und eine Aufschlüsselung der EUR 550.00 gegeben, verwies jedoch in diesem Zusammenhang, das emietwagen keinerlei Verschulden trifft, da ich mir die allgemeinen Bedingungen hätte durchlesen sollen, die mir mit der Auftragesbestätigung zugegangen sind. Unter anderem wird unterstellt, dass in diesen Bedingungen der Hinweis 'snow tyres would have been put on request with hertz' genannt wurde. Dieses ist aber nachweislich nicht der Fall gewesen, denn die Auftragesbestätigung seitens emietwagen.de vor Anmietung beinhaltete diese Formulierung nicht. Auf weiteres Nachfragen bei emietwagen, wurde ich nunmehr auf die Geschäftsbedingungen der Fa. Hertz verwiesen, die aber diesen Hinweise auch nicht enthielt. Aufgrund meiner Frage warum die Geschäftsbedingungen nachträglich geändert wurden erhalte ich bislang nur Schweigen .......
Diese versuchte nachträgliche Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt für mich ein extremes unseriöses Verhalten dar und auch das Schweigen der Firma Hertz zu dem o.g. Sachverhalt ist beispielhaft.......
... hauptsache man hat sein Geld und um den Rest ist das Problemdes Kunden.
hat hier jemand Rat, oder ist der Gang zu der Person mit der schwarzen Robe unsuaweichlich....
mfg
carpediem