Hertz und Sommerreifen im Winter - Kein Sommer/Wintermärchen sondern Sauerei

  • Moin,


    ich habe Ende November am Flughafen Basel-Mulhouse via 'www.emietwagen.de' einen PKW für ein Wochende gemietet. Mir wurde als Vermieter die Firma Hertz auf der französischen Seite bestätigt.


    Die Inempfangnahme des PKW lief gemaess dem Wetter sehr frostig - die Dame am Schalter versicherte, dass alle PKW mangelfrei sind, was sich jedoch beim Einladen unseres Gepäcks als unwahr herausstellte. Am PKW war mindestens ein Kotflügel gebrochen bzw. mehrere Kratzer waren auf dem Lack festzustellen. Widerwillig wurden diese Reklamationen aufgenommen.


    Die ersten 50 - 60 km liefen problemlos, was sich aber schlagartig aenderte, denn nach einsetzendem Schnefall konnte der Wagen nur noch bedingt in der teilweise bergigen Region gefahren werden. Ich hätte beinahe einen schweren Unfall in einer Kurve verursacht, da ich den Wagen fast nicht mehr auf der Strasse halten konnte, trotz einer geringen Geschwindigkeit von 25 - 30 km/h.


    Die im Mietvertrag genannte Roadassistance konnte oder wollte nur helfen wenn ein Unfall vorliegt und ich möge mich doch bitte an den Autovermieter wenden, die widerrum auf die Roadassistance verwies.


    Mit einigen Hindernissen gelang es mir dann doch zum gewünschten Zielort zu gelangen (tolle Sache, wenn trotz Vollbremsung der Wagen auf einer Bergabfahrt bei Schnee immer schneller wird und dann noch die eigenen Kinder an Bord zu haben........).


    Am nächsten Tag habe ich mir den Reifenhersteller und den Reifentyp, der auf dem Mietwagen montiert war via Internet rausgesucht. Es war in der Tat ein reiner Sommerreifen der auf dem Mietwagen montiert war.


    Am nächsten Tag telefonierte ich widerrum mit der Firma Hertz die mich
    abermals auf den Roadassistance verwies - wieder Ping-Pong Spiele. Ich verwies darauf, dass ich ein Anrecht auf einen den saisonalen Bestimmungen entsprechend ausgestatteten PKW haben sollte oder aber zumindest bei der Anmietung vor Ort auf das Fehlen einer wintertauglichen Bereifung hingewiesen werden muss. Dieses wurde von der Firma Hertz mit einem ironischen Unterton abgetan, dass in Frankreich keine Winterreifenpflicht besteht.


    Ich weigert mich folglich, da in der Schweiz eine Winterreifenpflicht zu der Zeit bestand, den PKW weiterzubenutzen und die Firma Hertz verwies mich weiterhin auf den Roadassistance ..... ohne Erfolg.
    (Anm: ein Grenzübertritt mit einem Mietwagen der Firma Hertz ist nach deren Bedingungen gestattet).


    Die einzige praktikable Lösung wurde mir vom ortsansässigem Hertz Mitarbeiter in der Schweiz vorgeschlagen, den Wagen doch einfach an dem Hertz Büro in der Schweiz zurückzugeben. Dieser Mitarbeiter gab mir sogar kostenfrei Schneeketten zwecks einer sicheren Überführung des PKW an die Hertz Station mit.


    Meine Reise zum Flughafen Basel-Mulhouse setzte ich mit dem Zug fort, da mir eine Weiterreise mit dem sommerbereiften Hertz PKW zu gefährlich und ausserdem gesetzlich verboten war.


    Einige Stunden vor dem geplanten Abgabetermin informierte ich die Firma Hertz, dass der angemietete PKW jetzt bei der Hertz Station in Lausanne stehe und ich aus den o.g. Gründen eine Weiterbenutzung ablehne.


    3 Tage Später erhielt ich einen Anruf von Hertz von denn der PKW sei. Ich sendete diesmal 3 weitere e-mail and die Fa Hertz, mit der Schilderung des Sachverhaltes und des Rückgabeortes des PKW's. Ich erhielt nur jeweils eine automatisch generierte e-mail von Hertz, dass der Sachverhalt überprüft würde und ich in spätestens 14 Tagen eine Rückantwort erhalten werde. Eine ähnliche Mitteilung habe ich von emietwagen.de erhalten.


    Heute am 30/12/10, also 4 Wochen nach meiner ersten e-mail an Hertz habe ich bislang keine Antwort von Hertz erhalten. Die Firma Hertz hat bislang ohne jegliche Erläuterung/Erklärung mein Kreditkartenkonto mit ca EUR 550.00 belastet und keine weitere Stellungnahme abgegeben.


    Lediglich das Internetportal emietwagen.de hat sich zu dem Vorfall geäussert und eine Aufschlüsselung der EUR 550.00 gegeben, verwies jedoch in diesem Zusammenhang, das emietwagen keinerlei Verschulden trifft, da ich mir die allgemeinen Bedingungen hätte durchlesen sollen, die mir mit der Auftragesbestätigung zugegangen sind. Unter anderem wird unterstellt, dass in diesen Bedingungen der Hinweis 'snow tyres would have been put on request with hertz' genannt wurde. Dieses ist aber nachweislich nicht der Fall gewesen, denn die Auftragesbestätigung seitens emietwagen.de vor Anmietung beinhaltete diese Formulierung nicht. Auf weiteres Nachfragen bei emietwagen, wurde ich nunmehr auf die Geschäftsbedingungen der Fa. Hertz verwiesen, die aber diesen Hinweise auch nicht enthielt. Aufgrund meiner Frage warum die Geschäftsbedingungen nachträglich geändert wurden erhalte ich bislang nur Schweigen .......


    Diese versuchte nachträgliche Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt für mich ein extremes unseriöses Verhalten dar und auch das Schweigen der Firma Hertz zu dem o.g. Sachverhalt ist beispielhaft.......


    ... hauptsache man hat sein Geld und um den Rest ist das Problemdes Kunden.


    hat hier jemand Rat, oder ist der Gang zu der Person mit der schwarzen Robe unsuaweichlich....


    mfg
    carpediem

  • Hallo und herzlich Willkommen erst ein mal!


    Ich denke die 550€ haben sie dir zu völlig zu Recht abgebucht, da du den Wagen in einem anderen Land zurückgegeben hast. Die einzige Möglichkeit, wäre gewesen zurück zur Hertz-Station von der du den Wagen hast und ihn dort durchtauschen. Oder dort wo du ihn hast stehen lassen (wenn sies mitmachen) durchtauschen.


    Wenn du auf die 550€ bestehst, wird wohl ein Gang zum "Hernn mit der Robe" unausweichlich werden. Wobei ich dir empfehlen würde, das ganze erst ein mal selbst in die Hand zu nehmen und den Broker bzw Hertz zu mahnen, dass sie dir das Geld wieder gut schreiben sollen. Vielleicht hilft in dem Fall ja eine kurze E-Mail an den Kundendienst.


    Halte und bitte auf dem Laufenden, was aus der Sache wird! Danke schon mal dafür!

  • Hallo und herzlich Willkommen im Mietwagen-Talk.


    Anmietung in Frankreich, eine Winterreifenpflicht besteht in Frankreich nicht(laut Aussage RSA (ob dem so ist kann ich nicht bestätigen). Du fährst jetzt in ein Land ein in dem eine Winterreifenpflicht besteht. Woher und wieso soll Avis das wissen und entsprechend handeln? Gemietet hast du in Frankreich und somit läuft alles im Rahmen französischen Rechts ab. Wenn es dort keine WR-Pflicht gibt, gibt es keine.
    Abgesehen davon hätte ich schon aus eigenem Interesse heraus bei Anmietung gefragt, oder wenigstens mal vor dem Losfahren drauf geschaut, ob das Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet ist, erst Recht wenn ich mit meinen Kindern durch die Alpen kurven will. Eine Gewisse Eigenverantwortung gehört zum Handeln eines Menschen dazu, erst recht wenn er die Verantwortung für Andere bzw. sogar noch Kinder hat.
    Stell dir vor du wärst nach Tschechien gefahren, dort muss man in den Wintermonaten auch Tagsüber Licht an haben, hättest du erwartet das man dir ein Fahrzeug mit Tagfahrlicht zur Verfügung stellt?
    Nichtsdestotrotz finde auch ich 550€ etwas happig und mich würde erbenso die Begründung/Aufschlüsselung interessieren. Ich geh mal von einer Intenationalen Einweggebühr aus.


    Gibt es eigentlich ein Foto vom gebrochenen Kotflügel? Würde sowas gern mal sehen.


    MfG Jan

  • Der meinung anderer kann ich mich gar nicht anschliessen! Auf derartiges verhalten wird in D bzw. EU im allgemeinen geseztzt, einfaches Idioten Geld... :108:
    Ich würde gar nicht erst lange telefonieren etc. das bringt eh nichts, die stellen meist auf stur bzw. ganz ab da die MA zu 99% nicht befugt sind bzw. sein wollen.


    In solchem Falle, bzw. jedem falle in welchem Abbuchungen mit fragwürdiger Berechtigung erfolgen:


    1. Kreditkartenherausgeber kontaktieren und die Belastung reklamieren
    2. ggf. wird der Kreditkartenherausgeber weitere Informationen wollen, also Sachverhalt schon mal kurz aufschreiben
    3. sich per Einschreiben an das HQ der jew. Autovermietung wenden, mit Fristsetzung zur Klärung
    4. wenn das nichts hilft und der Kreditkartenherausgeber die Belastung rückgängig gemacht hat, bzw. nur den aus der Sicht des Kunden richtigen Betrag zulässt, abwarten was der Vermieter macht
    5. Falls der vermieter weiter Forderungen stellt und diese nicht schlüssgig belegen kann zum Verbraucherschutz gehen
    6. erst dann ggf. zum Anwalt

  • mal abgesehen davon, dass die französische Vermietung ja nicht wissen konnte, dass Du in die Schweiz zu reisen beabsichtigtest und daher auch keinen Anhaltspunkt hatte, einen passenden Wagen zu vermieten und daher Du hättest prüfen müssen, ob der Wagen WRen hat oder nicht, halte ich die Erhebung einer internationalen Einweg-Gebühr ebenfalls für nicht angemessen. Der Wagen hätte nicht verkehrssicher zurückbewegt werden können, musste daher vor Ort stehenbleiben, das kann man nicht dem Kunden anlasten.
    Ist doch so ähnlich, als wenn ich mit einem in Land 1 gemieteten Wagen einen Unfall in Land 2 baue und daher der Wagen nicht fahrbereit ist für eine Rückfahrt. Da wird dann doch auch nicht eine "Einwegmiete international" fällig...


    Ansonsten aber sehe ich kein Fehlverhalten von Hertz. Gedankenleser arbeiten dort nicht, sofern Du also nicht sagst, wohin Du fahren willst, können die es auch nicht wissen und Dir einen passenden Wagen anbieten. In der Schweiz gibt es auch einige Pässe, die nur mit Schneeketten befahren werden dürfen. Würdest Du da erwarten, dass die Vermietung in Basel Dir Schneeketten mitgibt, ohne dass Du sagst, dass Du solche Pässe befahren willst?


    Das richtige Vorgehen hat SwissCircle ja schon beschrieben, betont sei dabei, dass Du nur den über den normalen, vereinbarten Mietpreis hinausgehenden Betrag reklamieren und rückbuchen lassen solltest, denn die eigentlich vereinbarte Leistung ist ja erbracht worden...

  • MOIN und vielen Dank für die Antworten.
    bentheman: ich habe versucht den Wagen in der Schweiz durchzutauschen, war nicht möglich wegen Wochenende, da angeblich kein Verantwortlicher zu erreichen war. Es wurde versucht mir einen 2ten Mietvertrag zu verkaufen und dann auf dem Kulanzwege sollten ich die Kosten reklamieren.


    Jan S.: Die Bedingungen von Hertz schliessen einen Grenzübertritt in die Schweiz nicht aus, wohl aber nach Tschechien. Ich hatte auch nicht vor ins Hochgebirge zu fahren. Die rasante Bergabfahrt ist zudem in Frankreich passiert, denn Schnee gibt es auch dort. Ich bin lediglich davon ausgegangen, dass der Service der Autovermietung in den Wintermonaten sich auch auf eine Hinweispflicht 'Achtung Sommerreifen montiert' erstreckt. Ich erwarte von einer Autovermietung im Ausland, dass ich dahingehend informiert werde, zudem gerade in einem 3-Läder Eck, wo in mindestens 2 Ländern zu der Zeit umfassend über eine Winterreifenpflicht diskutiert wurde. Das Verhalten der Autovermietung einfach mal nichts zu sagen, denn der Kunde muss sich um alles selber kümmern halte ich doch für sehr fraglich. Selbst nach Auskunft von Hertz Lausanne und in einem Telefonat von Hertz Deutschland ist das Fehlen des Hinweises 'Achtung Sommerreifen' von der Hertz Filiale in Mulhouse als Fehler eingestuft worden.


    Bezeichnend ist auch, dass der Mietwagenbroker nun nachträglich seine allgemeinen Bedingugen geändert hat und nachdem ich ihm dieses nachgewiesen habe, hüllt sich dieser in Schweigen bzw verweist nun auf die Bedingungen der Autovermieters, die bekanntermassen auch nichts anderes aussagen.


    Wie dem auch sei, ich warte immer noch auf Stellungnahmen seitens des Mietwagenbrokers, bzw der Fa Hertz, die einfgach schweigen.


    @swisscircle: danke für den Tip, ist bereits angelaufen.....


    mfg
    cd
    Fakt ist und bleibt: Schnee ist auch in Frankreich

  • Hallo carpediem,


    deine Argumentation leuchtet mir schon ein. Natürlich erwartet man (oder auch nicht) ein gewisses Mitdenken von den Leuten, die täglich mit dieser Problematik zu tun haben. Von der gesetzlichen Seite her kann man Hertz allerdings keinen Vorwurf machen. Jedes Land hat seine Gesetze, wenn ich in Deutschland ein Auto miete, ist der RSA nunmal nicht verpflichtet, mich auf die Gesetze hinzuweisen, die vielleicht in Nachbarländern herrschen. Woher soll er auch wissen, was ich mit dem Auto machen möchte und wohin meine Reise geht?


    Man würde sich natürlich freuen, wenn man darauf hingewiesen wird, sofern es dem Mitarbeiter überhaupt bekannt ist wo man genau hin möchte. Einzig und allein der Vorschaden am Auto kann hier angekreidet werden. Hattest du nicht die Möglichkeit wintertaugliche Bereifung dazuzubuchen?
    Über den Broker emietwagen wirst du wohl nichts erreichen können. Vertragsbestandteil ist hier die Vermittlung einer Dienstleistung, diese wurde erbracht. In welcher Qualität die Dienstleistung nun geleistet wird, obliegt nicht dem Broker sondern dem ausführenden Unternehmen sprich Hertz.

  • Sorry, aber Fakt ist auch, dass der Fahrer, ob er will oder nicht, eine Verantwortung trägt - vor allem wenn Kinder im Auto sitzen!!!! . Wenn ich weiss, dass Schnee liegt oder die Gefahr für Schnee recht hoch ist, dann schaue ich auf die Reifen, egal was mir vorher gesagt wurde. Einen schlechten Tag kann jeder haben.
    Und wenn wir gerade bei Verantwortung sind, gehört auch dazu die Reifen zu buchen!


    Ich persönlich sehe hier kein Verschulden der Firma Hertz oder des Brokers. Hier liegt imho ganz einfach ein Mieterverschulden vor.

  • MOIn nochmal
    @ Herr Bernd: sorry aber ich bin zu blöd Sommer von Winterreifen in der Dunkelheit und ohne Taschenlampe zu unterscheiden. Ich bin davon ausgegangen, dass mir ein für die jahreszeitlichen Bedingungen alltagstaugliches Auto gegeben wird. In den allgemeinen Bedingungen steht auch etwas von Schneeketten, die ich aber nicht brauchte weil ich nicht insHochgebirge fahren wollte, aber kein Wort von Winterreifen als Zusatzausrüstung. Und alles mit dem Argument abzutun einen schlechten Tag gehabt zu haben ist auch ziemlich einfach.


    Interessant waere nun mal die Ansicht, wenn eine Person aus einem fernen Land; der auch der Sprache der Autovermietung nicht zu 100 % mächtig ist abgeledert wird.....


    Ich gehe jedenfalls, sofern ich mir etwas kaufen will in einen Laden und erwarte, dass ich diesen Gegenstand gebrauchen kann und wenn irgendetwas fehlt, dann reklamiere ich. Dieses habe ich auch bei Hertz getan bekopmme aber keine Antwort....


    mfg
    cd

  • Wenn du schon nicht nachschauen kannst, kannst du wenigstens nachfragen, oder aber nach einer Taschenlampe fragen, oder das Fahrzeug zu einer Straßenlaterne bewegen können, ... .


    Dein Vergleich hinkt ein wenig und das gleich an zwei Punkten. Erstens: Du hast keinen Gegenstand erworben, sondern eine Dienstleistung.
    Zweitens: Geh mal in den Laden und kauf dir eine Batterie für dein Auto, du bekommst die Batterie nach den ausgehandelten Spezifikationen, was du nicht bekommst ist eine Thermohülle mit der die Batterie im Winter deutlich besser funktioniert. Würdest du danach fragen, bzw. sie bestellen bekommst du diese auch.


    MfG Jan

  • Sorry, aber Fakt ist auch, dass der Fahrer, ob er will oder nicht, eine Verantwortung trägt - vor allem wenn Kinder im Auto sitzen!!!! . Wenn ich weiss, dass Schnee liegt oder die Gefahr für Schnee recht hoch ist, dann schaue ich auf die Reifen, egal was mir vorher gesagt wurde. Einen schlechten Tag kann jeder haben.
    Und wenn wir gerade bei Verantwortung sind, gehört auch dazu die Reifen zu buchen!


    Ich persönlich sehe hier kein Verschulden der Firma Hertz oder des Brokers. Hier liegt imho ganz einfach ein Mieterverschulden vor.


    Na klar, wenn es schneit bzw.schon lange geschneit hat ist davon auszugehen, dass der Wagen noch Sommerreifen hat. Logisch :rolleyes:
    Es ist eher verantwortungslos und grenzt an Vorsatz einen Wagen so bereit zustellen.


    Und die sogen. Verantwortung Winterreifen zu buchen wird sehr gerne seitens der Autovermieter "nahe gelegt. Das die meisten Wagen die bereits haben weil etlich die horenden Gebühren dafür bereits bezahlt haben wird nie erwähnt.
    Ich habe es schon erlebt, dass ein grosser Wagen inkl. Winterreifen gebucht wurde, aber nicht verfügbar war, da dieser KEINE Winterreifen hatte, somit ein Downgrade gab und ich trotzdem die Winterreifen zahlen sollte, später aber nicht musste.

  • Na klar, wenn es schneit bzw.schon lange geschneit hat ist davon auszugehen, dass der Wagen noch Sommerreifen hat. Logisch :rolleyes:
    Es ist eher verantwortungslos und grenzt an Vorsatz einen Wagen so bereit zustellen.


    Wir reden hier immer noch von Frankreich und nicht von Deutschland. Miete mal ein Auto in den USAim Winter, und schau dann mal was für Reifen drauf sind auch wenn es geschneit hat.

  • @ Herr Bernd:
    Moin,


    meine Schilderungen zielen ja nicht unbedingt danach wer Schuld hat oder nicht - die ursächliche Frage stellt sich welcher Service wird von Hertz und auch vom Mietwagenbroker geboten und wie wird die ganze Sache gehandhabt. Nachdem Geld gezahlt wurde und nachdem man sich nach Gutsherrenart vom Kreditkartenkonto des Mieters bedienen kann scheint die Sache zufriedenstellend für den Vermieter gelaufen zu sein.


    Ich kann nur einfach nicht akzeptieren, dass alle Schuld auf seiten des Mieters liegen soll, der darauf achten muss, ob die Angestellte einen guten Tag hat oder nicht, inwieweit Sicherheitshinweise fehlen etc. Fakt ist jedenfalls das Schweigen seitens Hertz und der Manipulationsversuch der allgemeinen Bedingungen seitens des Mietwagenbrokers.


    Ich denke, dass alle Personen die diesen Thread lesen, einmal mehr gewarnt sind und aufgrund der geschilderten Vorkommnisse einer Anmietung gerade im Winter mehr kritisch gegenüberstehen.


    Für mich ist es schlichtweg ein Unding, dass renommierte Firmen so handeln.


    mfg
    CD

  • Für mich ist es schlichtweg ein Unding, dass renommierte Firmen so handeln.


    Da kann ich nur zustimmen!


    Ohnehin habe ich den Eindruck, dass einige AVs mit der Linie, die sie in der aktuellen Winterwetter-/Bereifungsthematik fahren, in der Abteilung "Kundensympathie" aber mal so richtig Porzellan zu zerdeppern ... X(

  • Soso, mal wieder auf Hertz rumhacken *g* Schon bin ich da !


    Also, Kurzform: Fahrzeug in Frankreich angemietet. Hattest Du denn WR gebucht ?? Wohl kaum, und von daher hast Du das bestellte Fahrzeug bekommen. Ausserdem:


    Frankreich:
    Keine generelle Pflicht, Winterreifen können aber auf Gebirgsstraßen durch Schilder angeordnet werden, Schneeketten können auf bestimmten Straßen obligatorisch sein. Spike mit Geschwindigkeitseinschränkungen erlaubt von Anfang November bis Ende März, Plakette muss auf die Spikes hinweisen.


    Und das Du Hertz (unserem Kundenservice) geschrieben hast, hast Du doch erstmal Antwort bekommen. Wenn auch nur eine automatisch generierte Mail. Sei aber gewiss, Du wirst Deine Antwort bekommen. Ich gehe davon aus, das diese Dir nicht unbedingt gefallen wird, aber mal abwarten !


    Ich denke, auch die OnewayFee ist gerechtfertigt und wird Dir nicht ersetzt werden.

  • Nomi2006
    Moin,
    versuche doch bitte mal meine ganzen mails zu lesen, es geht mir in erster Linie auch um den Service der geboten wird, der Service der geboten wurde ist einfach schlecht.


    Es kann doch einfach nicht angehen, dass ich einen sommerbereiften Wagen in der Winterperiode bekomme, ohne einen entsprechenden Hinweis des Vermieters weder bei der Auftragsbestätigung noch bei der Anmietung vor Ort. Es sollte auch den französischen Mitarbeitern der Fa Hertz bekannt sein, dass Fahrten mit Sommerreifen im Winter auf Schnee gefährlich sein kann. Ich kann auch nicht zulassen, dass der Vermieter ja nicht vorraussehen kann, wohin ich mit dem Auto fahre und sich dann aus der Verantwortung dreht.
    Selbst Hertz Lausanne und ein Mitarbeiter aus Deutschland haben telefonisch einen Fehler hier eingeräumt.


    Wie ich bereits geschrieben habe, muss ich mich um die länderspezifischen Vorschriften etc selbst kümmern ?


    Auch habe ich 4 Wochen nach meiner ersten Mail an Hertz keinerlei Antwort erhalten, obwohl ich innerhalb einer 14 tagesfrist Antwort erhalten soll !! Die Zeit ist seit 2 Wochen verstrichen - also bedeutet das für mich Schweigen auf der ganzen Linie.


    mfg
    CD

  • Hattest Du denn WR gebucht ?? Wohl kaum, und von daher hast Du das bestellte Fahrzeug bekommen.


    Na — wie gut, dass er wenigstens Frostschutzmittel fürs Wischwasser und den Kühler gebucht hat, hm? :cursing:

  • muss ich mich um die länderspezifischen Vorschriften etc selbst kümmern ?


    das wär doch mal ne Idee fürs nächste Mal...


    überleg einfach mal, was passiert wäre, wenn du die Tour in die Schweiz mit einem in England gemieteten Wagen gemacht hättest.
    Es gibt in England momentan sehr wohl Schnee, trotzdem wissen die gar nicht was Winterreifen sind. Du hättest sie nichtmal buchen können, wenn du gewollt hättest.
    und nun?
    ist es die Schuld des Vermieters in UK, dich darauf hinzuweisen, dass du ja eventuell in die Schweiz reisen könntest und dann die falschen Reifen hättest?