Mietwagenfirma fordert ueber 5000,00 Euro Schadensersat ein!!! ??? Hilfe!!!

  • Hallo an Alle,


    ich habe folgende Frage und hoffe, das jemand eine Antwort weiss :?: :?: ?( :


    Ich lebe in Nordamerika und war Anfang des Jahres fuer einige Tage in Deutschland. Fuer diese Zeit habe ich einen Mietwagen gemietet. Leider habe ich auf einer Baustelle einen Kratzer verursacht. ;( Bei der Rueckgabe wurde der Schaden aufgenommen, danach habe ich nichts mehr gehoert. Ich hatte bei der Mietwagenfirma eine Versicherung mit Selbstbeteiligung von ca. 950 Euro abgeschlossen. Nun- nach ca 5 Monaten- kommt per Mail eine Zahlungsaufforderung von ueber 5000 Euro!!!!???? Mit der Begruendung, der Schaden muesste jetzt voll bezahlt werden, da ich nie den Unfallbericht ausgefuellt habe!! Ich habe aber nie so einen Bericht oder sonst irgendwas von der Mietwagenfirma erhalten. Meine Fragen sind nun folgende:


    1.)Kann die Mietwagenfirma unter diesen Umstaenden tatsaechlich die volle Summe einfordern?


    2.)Und was passiert, wenn ich nicht zahle? Insbesondere da ich nicht in Deutschland lebe und auch wirklich nicht ueber diese Summe verfuege.


    3.) Ich hatte damals eine Kreditkarte hinterlegt. Koennen die davon einfach abbuchen???


    Viiiiiiielen Dank schon Mal und mit freundlichen Gruessen :)


    Carlos SR


    *in das passende Unterforum verschoben und die Augenkrebs verursachende Schriftart geändert*


    MfG Jan

  • Hattes du bei der Anmietung eine deutsche Postadresse angegeben? oder deine Heimadresse in Amerika?


    Muss man bei einem Kratzer von einem Stein eigtl die Polizei rufen? Bei anderen Schäden verlangt Sixt zumindest ja einen Polizeibericht...

  • Muss man bei einem Kratzer von einem Stein eigtl die Polizei rufen? Bei anderen Schäden verlangt Sixt zumindest ja einen Polizeibericht...


    Am liebsten hätte die Versicherung das so, Ich hatte mal einen Fall, einen Kratzer durch einen Poller am A3, da wollte die Lufthansa KK einen Polizeibericht haben. Widerwillig bin ich da hin. Erstens hat mich der Gute beinahe ausgelacht und zweitens meinte er, dass ich ja ev. öffentliches Eigentum beschädigt hätte (den Poller), ob ich das wirklich wolle und ev. den Schaden am Poller noch bezahlen.
    Wir haben usn dann darauf geeinigt, dass er sich weigert, einen Bericht wg. so einer Lapalie zu schreiben. Das habe ich mit Angabe des Namens und der Dienststelle an die Versichrung geschrieben und gut wars.

  • Ein Mietwagen ist nicht DEIN Auto, also musst du jede Art von Beschädigung bei der Polizei anzeigen. Genau so, wie wenn du öffentliches Eigentum beschädigst, oder z.B. das Auto von einem Fremden, wenn du zu Fuß gehst. Alles andere wäre ung. sowas wie "Unfallflucht".
    Das steht übrigens auch so im Mietvertrag.


    Zum TE:


    1. Da du die Polizei nicht gerufen hast, greift - rein rechtlich gesehen - deine Versicherung nicht. Wenn du es nach Mietvertrag abwickeln wolltest, müsstest du die 5.000EUR zahlen.


    2. Eventuell Kontakt mit der Firma aufnehmen und verhandeln. Du hast ja eine Versicherung abgeschlossen.


    3. Schuldeneintreiberei ist schon innerhalb der EU schwierig. Wie es auf Internationaler Ebene aussieht - schwierig. Du hast nur eine E-Mail bekommen? Tu so, als wär sie im Spam und beachte sie nicht. Das ist nicht die feine Art, stimmt. Aber 5k EUR trotz abgeschlossener Versicherung zu verlangen meines Erachtens auch nicht.




    Und an alle anderen:


    Theoretisch muss man sogar bei einem Steinschlag die Polizei rufen!!!



    (DIeser Post ist keine verbindliche Rechtsberatung)

  • Harnwegsinfukfuk:


    Bitte etwas zurückhaltender mit verbindlich klingenden Aussagen. Mag sein dass ich mich irre, aber kannst du kurz die Anspruchsgrundlagen für deine Aussage unter 1. nennen? Mir ist keine ersichtlich.


    carlosSR:


    Deine Frage lässt sich leider pauschal nicht beantworten, da der Gerichtsstand, sowie die Vertragsinhalte relevant sind. Wenn du genauere Hinweise haben möchtest, musst du die Verträge und AGB zur Verfügung stellen.


    Stellenweise führt aber auch das noch nicht zum Ziel, da die AGB von Autovermietungen ist teilen den Regelungen der §§305 ff. widersprechen.


    Ich würde dir empfehlen, einen Anwalt im Land des Gerichtsstandes zu fragen, denn erstens kennt der dann alle Details, und zweitens haftet er auch für seine Aussage. Wenn dir in eniem Forum jemand was falsches erzählt, und du verlässt dich drauf, stehst du hinterher doof da.

  • In den AGB's steht das so drin. Leider habe ich keine Lust, den entsprechenden Teil rauszusuchen. ABER:


    1. Ich arbeite in einer MV und kenne diese Regelungen
    2. Hatten wir hier schon etliche Threads darüber - Minimalschaden nicht gemeldet, Riesenrechnung bekommen - und alle mussten zahlen UND haben im Endeffekt ihren "Fehler" einsehen müssen
    3. Ist das nur logisch, dass du die Policia rufen musst, wenn du einen fremden Gegenstand beschädigst.


  • 3. Ist das nur logisch, dass du die Policia rufen musst, wenn du einen fremden Gegenstand beschädigst.


    Ist da was in meinem Leben vorbei gegangen? Mal im Ernst, wo steht, dass ich bei einer Beschädigung einer dritten Sache die Polizei rufen muss? Wenn die Sachlage eindeutig ist (z.B. ich fahre mit einem Mietwagen in meiner Einfahrt gegen einen Poller). Was soll ich dann mit der Polizei? Die kann ja auch nichts anderes machen, als meine Aussage aufnehmen und dokumentieren. Das kann ich ja genauso.

  • Ein Mietwagen ist nicht DEIN Auto, also musst du jede Art von Beschädigung bei der Polizei anzeigen. Genau so, wie wenn du öffentliches Eigentum beschädigst, oder z.B. das Auto von einem Fremden, wenn du zu Fuß gehst. Alles andere wäre ung. sowas wie "Unfallflucht".
    Das steht übrigens auch so im Mietvertrag.


    (DIeser Post ist keine verbindliche Rechtsberatung)


    Zum Glück -> Sixt und die Vollkasko.

  • und Harnwegsinfukfuk sollte dringend aufhören sich weiter reinzureiten.


    AGB sind kein Gesetz! Die müssen korrekt einbezogen worden sein und unterliegen der AGB Kontrolle.


    Nur weil das deine Erfahrung ist, hat das keinen wert. Das einzige was Wert hat sind höchstrichterliche Entscheidungen. Wenn du dazu welche hast, immer her damit.


    Ceterum censeo Carthaginem esse delendam …

  • Da lieblingsbesuch bei einer AV arbeitet, ist diese Sicht der Dinge verständlich. Es wird nach einem Fehler des Kunden gesucht, damit die komplette Schadenssumme von diesem zu tragen ist. Das ist das Spiel. Wer dann keinen langen Atem hat, begleicht die Summe und ist (manchmal) im Ergebnis der Dumme.


  • Ist da was in meinem Leben vorbei gegangen? Mal im Ernst, wo steht, dass ich bei einer Beschädigung einer dritten Sache die Polizei rufen muss? Wenn die Sachlage eindeutig ist (z.B. ich fahre mit einem Mietwagen in meiner Einfahrt gegen einen Poller). Was soll ich dann mit der Polizei? Die kann ja auch nichts anderes machen, als meine Aussage aufnehmen und dokumentieren. Das kann ich ja genauso.



    Richtig. Und wenn ich beim einparken gegen ein anderes Auto donner, ist die Sachlage ja auch eindeutig. Wieso da die Polizei rufen? Ich kann ja wieder weiterfahren...


    Stimmt, AGB ist kein Gesetz, ich hab aber auch nur auf die AGB verwiesen. Ja, ich find es auch total sinnlos, die volle Summe zahlen zu müssen, nur weil man wegen ein paar Kratzern nicht die Polizei gerufen hat...

  • 1) der Grund dafür, dass die Versicherung eine Aufnahme durch die Polizei auch bei Kleinschäden wünscht, ist, dass sie feststellen will, bzw. feststellen lassen will, ob überhaupt ein Versicherungsfall existiert. Ist vielleicht ein Dritter, nicht versicherter Zusatzfahrer gefahren oder stand der Fahrer unter Alkoholeinfluss? Dann zahlt die Versicherung nicht, also will die Versicherung wissen, ob eben dieser Fall vorliegt.


    2) Geklärt werden sollte aber erstmal, ob wirklich ein Polizeibericht gewünscht wird oder der Schadensabteilung nur Dein Unfallbericht fehlt. In jedem Fall solltest Du erstmal der Schadensabteilung einen Bericht schreiben, wie es zu dem Schaden kam und weshalb es Deiner Ansicht nach ein Versicherungfall ist. Sofern Sixt ein Schadensbericht fehlt und Du weder vom RSA der annehmenden Station noch später durch die AV aufgefordert wurdest, einen Bericht einzureichen, so solltest Du das betonen und einen Bericht nachreichen.


    3)das Beitreiben einer Schuld im Ausland dürfte für die AV praktisch unmöglich sein, aber im Extremfall könnten sie erreichen, dass die Schuld bei Deiner nächsten Einreise nach D gleich an der Grenze beglichen werden muss...


  • Richtig. Und wenn ich beim einparken gegen ein anderes Auto donner, ist die Sachlage ja auch eindeutig. Wieso da die Polizei rufen? Ich kann ja wieder weiterfahren...

    Wenn ich den Halter informiere, warum soll ich dann die Polizei rufen? Die wird wohl erst nötig, wenn ich dem Halter keine Nachricht zukommen lassen kann. Oder worauf möchtest Du hinaus?

  • 1) 3)das Beitreiben einer Schuld im Ausland dürfte für die AV praktisch unmöglich sein, aber im Extremfall könnten sie erreichen, dass die Schuld bei Deiner nächsten Einreise nach D gleich an der Grenze beglichen werden muss...


    zur not pfänden die dazu auch deinen privatjet am flughafen ^^

  • Wenn ich den Halter informiere, warum soll ich dann die Polizei rufen? Die wird wohl erst nötig, wenn ich dem Halter keine Nachricht zukommen lassen kann. Oder worauf möchtest Du hinaus?


    Weil man sich bspw. nur durch das Hinterlassen eines Zettels am anderen Fahrzeug uU wegen unerlaubtem Entfernens vom Unfallort strafbar machen kann.


    Hier geht es aber darum, dass man die Polizei ruft, damit der Schaden am Mietwagen durch die Haftungsreduzierung gedeckelt wird, würde man bspw. betrunken das ein anderes Fahrzeug anfahren, läge ein Ausschlussgrund vor. Die Polizei ist für den Vermieter wichtig, um festzustellen, ob ein Ereignis vorliegt, welches von der Haftungsreduzierung gedeckt ist.

  • Eben, man verpflichtet sich eben vertraglich die Polizei zu rufen. Mit Gesetzen oder Verordnungen hat das nix zu tun.


    Zur Pfändung braucht man auch erstmal einen Titel und so … so ganz leicht ist das alles nicht. Wie gesagt, zum Anwalt gehen.

  • Was man in diesem Fall tun soll?!?! Ganz einfach, nicht zahlen und nieeeeeee wieder bei dieser Av ein Fahrzeug anmieten. Die werden niemals 5000€ in den Usa versuchen einzutreiben, die Kosten und der Aufwand in Relation zu den Erfolgschancen sind die 5000€ denen nicht wert.....