Den Mietwagen gab es nämlich erst, wenn Goldcar- oder Fireflykunden eine Zusatzversicherung abgeschlossen hatten, die den Preis erheblich nach oben trieb. Schon im letzten Jahr viel diese unlautere Geschäftspraxis bei den italienischen Behörden auf. Es wurden Strafen in Höhe von 1,6 bzw. 2,0 Millionen Euro verhängt.
Unfaire Tankregelung und erpresserische Verkaufstaktiken von Versicherungen
Neben der „Pistole-auf-die-Brust“-Methode stieß den Behörden auch die unfaire Tankregelung sauer auf. Das Auto wurde voll übernommen und surfte leer wieder abgegeben werden. Die Tankfüllung ließen sich die Vermieter allerdings deutlich über dem üblichen Kraftstoffpreis bezahlen – zumal es bei kurzen Mieten kaum möglich war, einen kompletten Tank leer zu fahren. Der Druck der Behörden sollte mit der neuen Sommersaison auch in den anderen Goldcar- und Firefly-Destinationen angekommen sein. Trotzdem sei Urlaubern angeraten, sich Versicherungen nicht ungefragt aufdrängen zu lassen. Es ist möglich, auf einen Mietvertrag zu bestehen, der den Modalitäten der Buchungsbestätigung entspricht. Besser ist es, den Mietwagen schon vorab über Vergleichsportale zu buchen und dabei auf positive Anbieterbewertungen zu achten, wie Stiftung Warentest schreibt. Änderungen sollten nur akzeptiert werden, wenn sie für den Kunden spürbaren Mehrwert bieten – und dazu gehört keine zusätzliche Versicherungspolice, die eine Selbstbeteiligung von null Euro weiter reduziert. Weil es nicht möglich ist. Zusätzlich haben sich die großen fünf Autovermietungen Sixt, Europcar, Hertz, Avis und Enterprise auf eine freiwillige Selbstkontrolle verständigt. Sie stellt Mietwagenkunden deutlich besser als noch vor einem Jahr:
- Im Gesamtpreis müssen alle unvermeidbaren Kosten enthalten sein.
- Klare Informationen zur Kilometerzahl, Tankregelung, Stornierung und Kaution.
- Genaue Darstellung von Zusatzversicherungen mit Kosten und Leistungen.
- Transparente Tankregelung mit der Möglichkeit, das Auto vollgetankt zu übernehmen und zurückzugeben.
- Faire Verfahren bei der Regulierung von Schäden. Der Verbraucher kann Schäden vor der Zahlung anfechten.
Bild: schwerunterwegs