Wucherpreise bei Mietwagen: Die EU handelt

Michel Barnier, für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständiger Vizepräsident der Europäischen Kommission, erklärte dazu: „Ich begrüße es, dass sich die Situation für europäische Verbraucher, die in der EU ein Auto mieten möchten, deutlich verbessert hat.“ Was damit gemeint ist: Die gängige Praxis bei einer Buchung über die Websites der Autovermietung sah vor, dass nach der Feststellung der IP-Adresse Preise für das jeweilige Herkunftsland dieser Adresse angezeigt wurden.


Binnenmarktpolitik soll verschiedene Mietwagenpreise verhindern


Innerhalb der EU sollten die Preise für dieselbe Dienstleistung am jeweiligen Ort gleich sein – die Herkunft des Kunden darf dabei keine Rolle spielen. Im Alltag der Autovermietungen kam es jedoch häufig dazu, dass Kunden aus England für die gleiche Buchung beispielsweise an einer spanischen Flughafenstation deutlich mehr zahlen mussten als jemand aus den Niederlanden. Im Idealfall können sich die Kunden unabhängig von ihrer IP-Adresse die Preise auf den jeweiligen Länderseiten der Autovermieter aussuchen und den günstigsten buchen – allerdings sind die Autovermieter auch dazu angehalten, ihre Tarife unabhängig von ihren Länderseiten zu egalisieren.


Bisher unzureichende Antworten der Autovermieter


Nachdem die Antwortschreiben von Sixt, Enterprise und Goldcar die Kommissare der EU zufriedengestellt haben, blieben Hertz, Avis und Europcar einer abschließenden Antwort schuldig. Erst nach der Veröffentlichung durch die EU stimmten sie einer detaillierten Diskussion zu. Während des Austausches ergaben sich dabei drei wichtige Punkte. Als erstes verpflichten sich auch die Nachzügler, auf die automatische Erfassung der IP-Adressen und ein anschließendes Umleiten auf die jeweiligen Länderseiten zu verzichten. Das soll im zweiten Schritt ermöglichen, dass der Kunde innerhalb der EU auf beliebigen Länderseiten Preise vergleichen und den günstigsten buchen kann. Als weitere Maßnahme zur Stabilisierung der Mietwagenpreise sollen nur dann Differenzierungen bei der Preispolitik auftreten, wenn diese durch objektive Gründe belegbar sind.


Allerdings konkretisiert die EU nicht, wie ein solcher Grund aussehen kann. Diese müssen erst in weiteren Gesprächen mit den Autovermietungen festgelegt werden. Ab Februar 2015 werden die Gespräche mit den Autovermietungen fortgesetzt. Danach sollten Preisgestaltungen so ablaufen, dass keine Preisunterschiede von bis zu 100% mehr zustande kommen.


Quelle: europa.eu