Avis Mietwagen beim Wenden an Heckstoßstange beschädigt - Was nun?
-
-
Naja gut das FB-Bild sagt dann vermutlich auch schon alles..
-
Naja gut das FB-Bild sagt dann vermutlich auch schon alles..
Ach du Scheiße!
Wenn meine Mietwagen mal so aussehen sollten, fahre ich die zumindest selbst wieder waschen...Ein Tiguan ist eben auch kein Touareg
-
-
Ich lese zwei Dinge heraus:
1. Du hast eine Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbehalt abgeschlossen. Diese würde deine Frage eigentlich schon von vornherein beantworten.
2. Der vermeintliche Schaden ist auf einem Waldweg (ein Waldweg ist nur dann für den öffentlichen Verkehr gesperrt, wenn dies durch entsprechende Kennzeichnung ersichtlich is) entstanden.Was die AGB von Avis dazu aussagen ist m.E. zwar nicht ohne Belang, sollte aber auch nicht als Maß aller Dinge angesehen werden, da AGB häufig nicht mit der Rechtssprechung vereinbar sind und durch diese gebeugt werden. So könnte folgendes Urteil des LG Kaiserslautern v. 28.07.2009 mit dem Az. 2 O 234/08 auch auf deinen Sachverhalt Anwendung finden, sofern Avis Kosten gegen dich geltend machen wird.
-
Ist gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts zu Gunsten des Mieters
eines PKW eine Haftungsfreistellung vereinbart worden, muss diese dem
Leitbild der Vollkaskoversicherung entsprechen. - Führt das bloße Befahren einer Rennstrecke nach den allgemeinen
Geschäftsbedingungen des PKW-Vermieters zum Wegfall der
Haftungsfreistellung, widerspricht dies dem Leitbild der
Vollkaskoversicherung. Eine entsprechende AGB-Klausel des Vermieters ist
nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.
Gleiches gilt auch für die "Pflicht", im Schadensfall die Polizei hinzuziehen. Dies hat der BGH mit aktuellem Urteil (vgl. Az. XII ZR 44/10 und siehe auch Urteil: Polizeiklausel von Autovermietern ungültig).
Insofern solltest du in erster Linie Ruhe bewahren und natürlich zu Recht auf dem vereinbarten Ausschluss eines Selbstbehaltes bestehen!
Sofern Avis dennoch eine Forderung gegen dich erheben sollte - wovon ich nach dem aktuellen Sachverhalt gar nicht ausgehe, schließlich sind diese Versicherungen ja durch zahlreiche Abschlüsse entsprechend finanziert -, bestehe auf Beweisen, welche ein solches Abweichen von dem im Mietvertrag vereinbarten Versicherungsschutz rechtfertigen würden und argumentiere mit der Rechtsprechung. Der BGH hat den Mietern eindeutige Rechte zuerkannt, die AGB von Avis müssen da hinten anstehen.
Sofern eine konkrete Forderung gegen dich vorliegt, gerne mehr per PN.Was die Facebook-Geschichte angeht (wobei ich das jetzt nicht gesehen habe), haben die anderen natürlich Recht, das sowas unklug ist. Solange auf den Fotos aber kein Durchfahrt-Verboten-Schild oder ein Forstweg-Schild zu sehen ist, beweisen die auch nicht so viel.
Besser wäre sicher löschen aber gerichtsverwertbare Beweise sehen anders aus.
Ok, Bild schon auf unsichtbar gemacht, so dass keine anderen das sehne können. Und das Profilbild kann ja jedes fahrzeug sein. Hab die Bilder auch an einer anderen Stelle gemacht. Der Waldweg dient als Umleitung allerdings nur wenn man rechts fährt. ich fuhr gerade aus. Ein besonderes Verbotsschild war nciht sichtbar. Ein Spaziergänger mit Hund hatte auch sein Auto dort stehen und ein Stückchen weiter ist glaube ich ein Bauernhof und ein Unternehmen, soweit ich gesehen habe.Sollte ich eine Forderung bekommen, melde ich mich nochmal bei Dir.
Danke für die hilfreiche Antwort, darauf habe ich gewartetEin normaler Waldweg ist ja aus meiner Sicht auch kein Grund für die Versicherung, dass die sagt, dass die nichts zahlen würden. Gibt ja sehr viele solcher Wege. Mal asphaltiert oder halt mit Sand direkt durch einen Wald bzw. ein Waldgebiet.
-
Ist gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts zu Gunsten des Mieters
-
Deine Sicht ist da aber leider nicht relevant.
außer du willst dagegen klagen, dass eine Definition falsch sei.aber gut, wir haben ia inzwischen immer noch nicht rausbekommen, was Avis eigentlich von dir will bzw. anscheinend weißt du das selber noch nicht, weil du noch gar keine Forderung erhalten hast.
-
Ich war auch am überlegen, ob ich ihn waschen sollte. Der nächste wird wieder geaschen, so wie damals als der Wagen ziemlich schmutzig war.
Ich schäme mich für den dreckigen Wagen, dass ich ihn so hinstellte. Sorry Leute und natürlich auch sorry an Avis. -
-
Ich frage mich, warum du dir so ins Hemd machst? Ich mein du hattest ja extra eine VK ohne Selbstbehalt gewählt (kluge Entscheidung, wenn man eh wenig Geld hat!), daher bist du erstmal mit dem Schreck davon gekommen. Unter normalen Umständen sollte da auch keine Forderung auf dich zukommen, es sei denn, du hast gegen den Mietvertrag verstoßen und es kommt raus. Ein Waldweg alleine ist da kein Grund, solange das 'ne öffentliche Straße war, was offenbar so ist laut deinen Informationen.
-
zur Vermeidung von Forderungen und anderen negativen Folgen ist es übrigens extrem unpraktisch, im Internet einen Riesenzirkus mit Daten zu veranstalten, die den rueckschluss auf den individuellen Mieter ermöglichen.
für die Zukunft -
Mietwagen-Talk.de
Hat das Thema aus dem Forum Unfall / Schaden / Panne nach Unfall, Panne, Schaden, Recht & Verkehrsverstöße verschoben