15-jähriger mit Car2Go in Berlin unterwegs

  • Ich habe eben schon kurz an mir gezweifelt, was ich da geschrieben habe :-)
    Klar: Recht ist (meist) Auslegungssache. Aber lustig bleibt die Story allemal - wer fährt nicht gern in nem Smart vor der Schule vor :D

  • Willkommen im Jura-Talk :D


    Das ist ein gutes Stichwort, um da nochmal seitens des Teams etwas loszuwerden!


    Wenn ein User diesbezüglich aus dem Bereich Autovermietung eine Frage hat, ist das für uns kein Problem. Was wir nur zunehmend beobachten, dass es zum Teil in die Richtung einer Rechtsberatung im Einzelfall geht. Einige Aussagen sind dabei direkt bezogen, klingen verbindlich und suggerieren vorallem oft funderte und "wasserdichte" Aussage und damit eine direkte Rechtsberatung.


    Wir möchten daher nochmal darauf hinweisen, dass ein User, der seine Sichtweise der Rechtslage darlegen möchte, die persönliche Interpretation auch dahingehend kennzeichnet und in seinem Posting ausdrücklich darauf hinweist.


    Bezüglich der rechtlichen Beratung im Einzelfall auch noch einmal die Bitte an den Fragesteller, ein Anliegen möglichst neutral zu formulieren. Bei aller Diskussion und Sichtweise ist es darüber hinaus generell ratsam, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.


    Vielen Dank für eure Beachtung und damit zurück zum eigentlichen Thema! :206:

  • Ich find es auch schade das Car2Go den Transponder-Chip nicht mehr auf den Führerschein direkt aufklebt. Weiß auch nicht, warum das geändert wurde - bei mir klebt er allerdings noch auf dem "Lappen". Wenn ich also mal meinen Führerschein abgeben müsste, käme ich auch gar nicht in die Versuchung trotzdem mit dem Car2Go zu fahren :D


    Naja - Aufsichtspflicht-Verletzung der Eltern. Da das Kind noch nicht voll mündig ist, kann es durchaus sein das es nur für die Eltern folgen hat.

  • Naja - Aufsichtspflicht-Verletzung der Eltern. Da das Kind noch nicht voll mündig ist, kann es durchaus sein das es nur für die Eltern folgen hat.

    Was für eine Verletzung der Aufsichtspflicht? Soll man einen 15-jährigen ununterbrochen beaufsichtigen? Das erwartet niemand ernsthaft.

  • Übrigens hat einer der Car2Go Verantwortlichen auf einem Vortrag berichtet, dass (nicht zu Unrecht) auf die Urkundeneigenschaft des Führerscheins hingewiesen wurde. Insbesondere wenn der Car2Go Mitarbeiter nicht gnaz sauber arbeitet und teile der Schrift verdeckt, gab es wohl schon die ein oder andere Kanzlei innerhalb der Kundschaft, die darauf hingewiesen hat, dass man da uU eine Urkundenfälschung sehen kann.


    Ich fände es deshalb zeitgemäß, wenn der Führerschein einen (entsprechend sicher programmierten) RFID Chip enthalten würde, den der Staat mit einer Schnittstelle für Autovermieter ausstattet. So können dann beliebig viele Car Sharer Ihre Zugangsdaten auf dem Führerschein speichern.


    Ob das natürlich entsprechend sicher technisch umsetzbar ist, weiß ich nicht, kann mir aber vorstellen, dass die Ansprüche nicht all zu hoch sind, weil ja auch die Chips vom Führerschein gekratzt, oder Zugangskarten geklaut werden können.

  • Ich habe mal von einem DriveNow Mitarbeiter erfahren, dass der RFID Chip auf der Führerschein die einzige rechtssichere Möglichkeit sei, bei jedem Fahrtantritt eine Führerscheinprüfung durchzuführen. DIes sei auch gesetzlich bei jeder einzelnen Anmietung gesetzlich vorgeschrieben. THeoretisch könnte also ein unterbeschäftigter Anwalt car2go kräftig abmahnen :/

  • DIes sei auch gesetzlich bei jeder einzelnen Anmietung gesetzlich vorgeschrieben.

    Quelle?

    THeoretisch könnte also ein unterbeschäftigter Anwalt car2go kräftig abmahnen :/

    Auf welcher Rechtsgrundlage könnte er das? Wessen oder welches Recht verletzt Car2Go denn mit der aktuellen Praktik?
    Und seit wann ist DriveNow = Car2Go? Hat da jemand vielleicht etwas verwechselt?

    "von einem DriveNow Mitarbeiter" ahja, sicherlich ein prof.dr. jur. der nur sein praxisbezogenes Erfahrungsjahr bei DN macht.....naja

    Hä?! Anhand des Gehaltes der Aussage halte ich es eher für wahrscheinlich, dass sie von einem DriveNow-Mitarbeiter stammt, als von einem Prof. Dr. jur.

  • Quelle?


    Aus Paragraph 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG ergibt sich die Pflicht des Halters, die Fahrerlaubnis desjenigen zu Prüfen, dem er ein Fahrzeug überlässt. In welchen Abständen dies zu erfolgen hat, hängt von sehr stark von der Situation ab - ohne genauer nachgesehen zu haben, um hier 100%ig auf der sicheren Seite zu liegen, wird eine Autovermietung diese Prüfung wohl bestenfalls bei jeder Anmietung und Vertragsverlängerung vornehmen, ob es hier schon Rechtsprechung zu gibt, sollte sich ja recht einfach rausfinden lassen, ich habe nur leider zu Hause keinen Beck Online Zugang mehr...

  • Ich habe mal von einem DriveNow Mitarbeiter erfahren, dass der RFID Chip auf der Führerschein die einzige rechtssichere Möglichkeit sei, bei jedem Fahrtantritt eine Führerscheinprüfung durchzuführen. DIes sei auch gesetzlich bei jeder einzelnen Anmietung gesetzlich vorgeschrieben. THeoretisch könnte also ein unterbeschäftigter Anwalt car2go kräftig abmahnen :/


    Das war in der Tat lange Zeit die offizielle Aussage von DriveNow. Mittlerweile scheint man die Rechtslage aber auch nicht mehr ganz so eng auszulegen. Mittlerweile hat man angefangen wie auch bei car2go Kundenkarten auszugeben, anstatt weiterhin auf den nervigen Chip zu setzen.


    Siehe: http://www.fahrspass-guide.de/…w-kundenkarte-statt-chip/