kurzer bericht zu der bearbeitung eines steinschlages, der mich ende august traf.
auf der fahrt zur rückgabe (natürlich) meines angemieteten CLA knallte es plötzlich auf der BAB im dichten verkehr.
das ergebnis:
genau im sichtfeld und ca. so groß wie mein fingernagel, worst case.
hab den schaden bei abgabe gemeldet und der dinge geharrt, die da kommen sollten.
das übliche prozedere startete etwa 6 wochen nach abgabe mit dem auszufüllenden protokoll. es dauerte weitere 2 wochen, bis das gutachten über den scheibentausch samt zahlungsaufforderung i. H. der SB von 850€ kam. gesamtschaden betrug knapp 1.000€.
anruf beim ADAC ergab den verweis auf das bekannte pdf-dokument mit den üblichen urteilen.
darauf aufbauend formulierte ich meine antwort auf die zahlungsaufforderung mit bezug auf die genannten urteile (die zwar fast alle erstinstanzliche, gleichwohl ständige rechtsprechung sind), zusätzlich verwies ich auf § 538 BGB und dass steinschläge auch bei penibelster einhaltung aller verkehrsrechtlichen vorschriften - also dem vertragsgemäßen gebrauch - nicht vermieden werden können, ein verschulden des fahrers damit nicht infrage kommt.
darauf kam 2 wochen später die bekannte antwort mit den "bei rückgabe erfolgt prüfung der fahrzeuge nach hohen qualitätsstandards bla bla, schaden entstand während ihrer miete, also haften sie, etc" - textbausteinen und der erneuten zahlungsaufforderung.
darauf antwortete ich wiederum, dass der schadenseintritt weder strittig (ich hatte ihn ja selbst gemeldet) noch thema meines ursprünglichen einwandes war und verwies nochmals auf meine erste mail.
heute, nach 2 wochen, kam die nachricht: sixt sieht von der forderung ab.
im ergebnis denke ich, dass diese erste textbaustein-antwort wohl viele dazu verleitet, doch noch zu zahlen. aber gerade bei steinschlägen oder nägeln im reifen kann es sich lohnen, dran zu bleiben.