Seltsame Schadensabwicklung bei Avis

  • Hallo,


    ich hatte zum ersten Mal einen Schadensfall bei einer Avis-Miete (Steinschlag mit Rissbildung in der Windschutzscheibe bei einem Mercedes W 205) und bin von der "Direktheit" der Schadensabwicklung etwas überrascht. Daher die Frage in die Runde, ob es bei Avis normal ist, dass die Schäden pauschal berechnet werden (bei mir die volle SB in Höhe von 1.100€) und man auch auf mehrmalige Rückfrage keine detaillierte Kostenaufstellung/Gutachten bekommt, obwohl das Auto offenbar direkt repariert wurde (zufällig ca. 1 Woche später an der Station gesehen, Windschutzscheibe getauscht). Vielmehr erwartet man wohl, dass die Sache mit Zahlung der SB, die ja direkt von der Kreditkarte abgebucht wird, erledigt ist.


    Problem bei mir ist, dass ich zusätzlich über leihwagenversicherung.de abgesichert bin und man dort natürlich keine pauschalen Abrechnungen seitens der AV akzeptiert. Auf meiner Rechnung steht nur "Unfallschaden/Selbstbeteiligung". Ich hatte auch keine Möglichkeit, mich irgendwie zum Schaden zu äußern (Stichwort: unabwendbares Ereignis), denn die Rückgabe erfolgte außerhalb der Öffnungszeiten und ich habe demnach bei Rückgabe nichts ausgefüllt, geschweige denn unterschrieben (telefonisch habe ich den Schaden gemeldet).


    Welches weitere Vorgehen würdet ihr hier empfehlen?

  • Ausßerdem scheint die Schadenshöhe äußerst fragwürdig. Ich (bzw. dann die Versicherung der Amex) hab für eine Windschutzscheibe von einem 7er mit Head-Up bei Sixt knapp 600 € bezahlt, da erscheinen 1100 € für eine Scheibe bei einer C-Klasse schon recht hoch.


    In solch einem Fall könnte sich eine anwaltliche Beratung durchaus lohnen...

  • Briefchen schreiben. Dieser Schaden ist nicht vom Mieter zu tragen.

    Hätte ich ja gerne gemacht, bloß wem soll ich den Brief schreiben? Ich habe von Avis ja nie die Info bekommen, dass es sich überhaupt um einen Steinschlag handelt. Das vermute ich nur sehr stark, weil ich das eben telefonisch so gemeldet habe. Theoretisch könnte das aber auch jeder andere Schaden sein. Oder es wurde noch ein weiterer Schaden festgestellt, von dem ich gar nichts weiß (vielleicht deshalb auch die Berechnung der vollen SB). Ich hätte eigentlich erwartet, dass ich so wie bei Sixt einen Brief bekomme, in dem sinngemäß steht "Es wurden folgende Schäden festgestellt - bitte äußern Sie sich". Aber stattdessen taucht auf der Rechnung nur der Posten "Unfallschaden" auf - das war's.


    Habe direkt nach Erhalt der Rechnung um eine detaillierte Kostenaufstellung gebeten, und nachdem ich jetzt gesehen habe, dass das Auto repariert ist, um Zusendung der Reparaturrechnung. Das ist jetzt insgesamt ca. 3 Wochen her und es ist nichts dergleichen passiert.

    Die Abbuchung vom KK-Institut zurückbuchen lassen, da diese Abbuchung nicht gerechtfertigt ist. Zum einen ist ein steinschlag nicht vom Mieter zu tragen, zum anderen sind 1100 € für die windschutzscheibe schlichtweg zu viel.

    Das wollte ich eigentlich nicht machen, um nicht noch ein weiteres Unternehmen in den Fall mit reinzuziehen. Schließlich habe ich Avis vertraglich gestattet, etwaige Schadensforderungen direkt von meiner KK abzubuchen. Natürlich steht nirgendwo, dass diese Forderungen auch gerechtfertigt sein müssen, aber das kann meine Bank ja schlecht nachprüfen.


    Ich denke, wenn sich hier bis Ende des Monats nichts tut, werde ich tatsächlich mal zu einem Anwalt gehen. Hätte nicht gedacht, dass es soviel Stress bei einem "einfachen" Schaden gibt.

  • Wenn Sie sich nicht melden, würde ich zunächst einmal die Kreditkartenzahlung stornieren und diesen Schritt per Einschreiben auch kommunizieren (wenn die Frist noch ausreichend ist, ggf. auch erst per Einschreiben mit Frist einfordern, und erst dann stornieren, wenn nichts kommt. Grund: Es liegt keine akzeptable Rechnung vor, ohne diese erst Mal auch kein Geld. Im Brief steht dann natürlich, dass du nach Klärung aller Punkte berechtigte Forderungen begleichen wirst. Spätestens dann wird sich avis wohl melden, und du kannst die für die Versicherung erforderlichen Dokumente verlangen. Ggf. kommst du mit der Argumentation, dass du eh nicht dafür verantwortlich bist, heraus, wenn nicht zahlt die LWV. Ob 1100 beim Benz im Rahmen ist oder nicht kann ich nicht beurteilen. Hier kann aber ein Anruf in einer Mercedes Werkstatt Abhilfe schaffen, ggf. noch 100€ Nutzungsausfall, 50€ Administrationsgebühr aufschlagen, dann hast du den Wert.


    BTW: Hast du bei der Abgabe kein Schadensprotokoll bekommen? Was genau hat die LWV gesagt? Wird ja nicht der erste AVIS Schadenfall sein.


    PS.: Das ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich das, was ich in so einem Fall tun würde.

  • kirroyal:

    Das wollte ich eigentlich nicht machen, um nicht noch ein weiteres Unternehmen in den Fall mit reinzuziehen. Schließlich habe ich Avis vertraglich gestattet, etwaige Schadensforderungen direkt von meiner KK abzubuchen. Natürlich steht nirgendwo, dass diese Forderungen auch gerechtfertigt sein müssen, aber das kann meine Bank ja schlecht nachprüfen.

    Man sollte die Probleme anderer nicht zu seinen eigenen werden lassen ;)
    AVIS hat offensichtlich ein Problem, weil nach dt. Richterrecht Steinschläge oder "unvorhersehbare Schäden" regelmäßig nicht vom Mieter zu tragen sind. Dein Problem - wenn überhaupt - könnte sein, dass AVIS deine Kreditkarte belastet hat. Insbesondere, wenn du keine detaillierte Rechnung erhalten hast bzw. die Reklamation mit dem "Händler" (so nennen das KK-Unternehmen) fehlgeschlagen ist, hast du einen sehr guten Grund, um ein Storno der Belastung bei deiner Bank zu beantragen.
    Bedenke überdies: deine Bank wird in solchen Fällen i. d. R. kostenlos für dich tätig, man wird ggf. einen Beleg von AVIS anfordern. Wenn AVIS nicht "liefern" kann (wonach es sich hier anhört), stehen die Chancen gut, dass die Belastung erstmal zurückgegeben wird.


    Genauso könntest du eine Strafanzeige wg. Betruges gegen AVIS (oder die Station, wenn eine Agentur) erstatten. Auch eine Anzeige ist kostenlos, die Exekutive arbeitet dann für dich und erzeugt Druck auf AVIS.


    Zu einem Anwalt kannst du später immer noch gehen, insbesondere wenn die Belastung nicht zurückgegeben werden kann oder AVIS trotz der Rechtslage auf der Forderung bestehen sollte.

  • BTW: Hast du bei der Abgabe kein Schadensprotokoll bekommen? Was genau hat die LWV gesagt? Wird ja nicht der erste Avis Schadenfall sein.

    Nein, ein Protokoll habe ich nicht bekommen, weil ich den Wagen außerhalb der Öffnungszeiten abgegeben habe. Jetzt im Nachhinein war das ein Fehler, aber wie gesagt, bei einem Steinschlag habe ich nicht an solche Komplikationen gedacht. Habe den Schaden natürlich vorab telefonisch gemeldet und explizit gefragt, ob es in Ordnung ist, wenn ich den Wagen jetzt abgebe und den Schlüssel einwerfe. Fotos habe ich vorher auch noch gemacht.


    Die LWV hat mir nur gesagt, dass sie eine "Reparaturrechnung" benötigt. Hörte sich am Telefon auch nicht so an, dass das bei Avis etwas ganz besonderes ist. Deshalb glaube ich ja immer mehr, dass hier mächtig etwas schief läuft...

    Bedenke überdies: deine Bank wird in solchen Fällen i. d. R. kostenlos für dich tätig, man wird ggf. einen Beleg von Avis anfordern. Wenn Avis nicht "liefern" kann (wonach es sich hier anhört), stehen die Chancen gut, dass die Belastung erstmal zurückgegeben wird.

    Leider habe ich die Miete ausgerechnet mit meiner "Billig-KK" (gebuhrenfrei.de) :S bezahlt. Bei denen steht in den AGB, dass Rückbuchungen nur bei fehlender Autorisierung durchgeführt werden. Beanstandungen zu Forderungen aus einem Vertragsverhältnis seien direkt mit dem Händler zu klären und entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Auch hier: Hätte ich das vorher gewusst... Das wäre bei meiner Hausbank einfacher gewesen.


    Trotzdem danke nochmal für alle Ratschläge. Ich werde jetzt noch maximal 2 Wochen warten, ob irgendwas schriftlich kommt und dann weitersehen. Ich werde berichten.

  • kirroyal:

    Leider habe ich die Miete ausgerechnet mit meiner "Billig-KK" (gebuhrenfrei.de) :S bezahlt. Bei denen steht in den AGB, dass Rückbuchungen nur bei fehlender Autorisierung durchgeführt werden. Beanstandungen zu Forderungen aus einem Vertragsverhältnis seien direkt mit dem Händler zu klären und entbinden nicht von der Zahlungspflicht.

    Ich gebe dir grds. Recht, dass die Advanzia vielleicht nicht die besten Voraussetzungen bietet aber unmöglich ist es nicht.
    In den AGB wird zum einen erwähnt, dass du Beanstandungen gegen die Richtigkeit der Rechnungsabschlüsse unverzüglich erheben sollst und das du beweisen musst, dass dein Konto zu Unrecht belastet wurde (wenn eine Autorisierung vorliegt).
    Bei fehlender Autorisierung übernimmt Advanzia die Nachforschungen für dich und erstattet sogar vorläufig den Betrag. Das wäre also einfacher.


    Als Autorisierung gilt laut den AGB, wenn du die Karte vorlegst und entweder diePIN eingibst oder unterschreibst (online mal außen vor gelassen).


    Das eröffnet m.E. mehrere Möglichkeiten:
    Je nachdem, was für ein Mietvertrag mit AVIS vorliegt, könntest du dich dumm stellen und behaupten, die Transaktion wäre nicht autorisiert worden. Die Chancen dafür stehen gar nicht so schlecht: denn einen Beleg, dass du 1.100 EUR an AVIS zahlst, wirst du kaum unterschrieben haben.


    Falls die 1.100 EUR Teil der Kaution waren und davon einbehalten wurden, wäre es etwas schwieriger aber auch dann könntest du ggü. Advanzia dennoch auf die Rechtslage verweisen und darauf, dass du der Zahlung nicht zustimmst.


    Da es dich absolut nichts kostet (außer vielleicht etwas Zeit) würde ich es wenigstens auf einen Versuch ankommen lassen. Der Vorteil von solchen Krautern wie Advanzia ist, dass die auch für die Gegenseite sehr schlecht erreichbar und intransparent sind :D


    Und wenn es eine Agentur war, würde ich auch Strafanzeige erstatten. Kostet dich nur 20-30min (je nach Wartezeit und ob der Beamte tippen kann oder nicht) - für den "Service" wäre es mir das wert.

  • So, "kleines" Update:


    - Der Versuch, den in meinen Augen nicht autorisierten Betrag von meiner Gebuhrenfrei-KK zurückbuchen zu lassen, ist kläglich gescheitert (wie ich ja schon vermutet hatte). Ich musste mir am Telefon anhören, dass Avis ja ein seriöses Mietwagenunternehmen sei und man keinen Einfluss auf die Höhe der Forderungen hat (ach was...). Außerdem wäre es grundsätzlich nicht möglich, Teilbeträge zurückzubuchen (Avis hat ja Mietpreis+Schaden zusammen berechnet). Fazit für mich: Diese KK wird keinesfalls mehr für irgendwelche MW-Zahlungen eingesetzt.


    - Mehrmalige telefonische Nachfragen bei Avis brachten praktisch nichts, da auf der Rechnung zwar eine Telefonnummer bei Rückfragen zu Schadensbelastungen angegeben ist, man dort aber in der "Kleinschadenabteilung" landet. Dort konnte man mir immer nur sagen, dass es sich bei meinem Fall um eine Großschaden handelt, der von einem externen Unternehmen bearbeitet wird. Immerhin habe ich beim 2. Anruf die Telefonnummer dieser Firma bekommen.


    - Am gleichen Tag dort angerufen: Der Fall ist längst abgeschlossen und wieder zurück bei Avis. Nähere Informationen könnte ich nur von Avis bekommen.


    - Mittlerweile meldete sich auch die LWV, die den Eingang meiner Unterlagen zum Schaden bestätigt. Für die Regulierung benötigt man aber entweder Reparaturrechnung oder Kostenvoranschlag (verständlich).


    - Mein 3. Anruf bei Avis landete bei einem sehr netten Mitarbeiter, der mir alle im System vorhandenen Unterlagen zum Schadensfall per Mail schickte. Darunter war zwar nicht die von mir erhoffte Rechnung oder der Kostenvoranschlag, aber immerhin Fotos und ein Schadensbericht. Ca. 2 Wochen nach Belastung des Schadens wusste ich nun also erstmalig, dass es sich tatsächlich nur um den Steinschlag, und nicht noch um etwas anderes handelt.


    Außerdem noch dabei: Das Foto einer Rückgabequittung, auf der für den Schaden "Windschutzscheibe gesprungen/gebrochen" satte 1.711€ (!) veranschlagt werden. Bei einer SB von 1.100€ macht das dann (wortwörtlich) unter dem Strich eine Schadensbelastung von 1.100€. Darunter noch der Text "Durch Unterschrift bestätigt der Unterzeichner seine Haftung [...] und sein Einverständnis, den Betrag seiner Kreditkarte zu belasten" - meine Unterschrift fehlt natürlich (Rückgabe war ja außerhalb der Öffnungszeiten).


    - Als ich noch auf der Suche nach einem passenden Anwalt war, trudelte ziemlich genau 4 Wochen nach Rückgabe des Autos die aus Textbausteinen zusammengesetzte Antwort-Mail auf meine ursprüngliche Anfrage bezüglich einer detaillierten Kostenaufstellung ein: Man hat mich mit 1.100€ belastet, allerdings belaufen sich die tatsächlichen Kosten nur auf 765€. Den Differenzbetrag bekäme ich zurückerstattet (wie gnädig...). Beigefügt war dann auch endlich der erhoffte Kostenvoranschlag. Dieser wurde genau 1 Tag nach Rückgabe erstellt. Ansonsten kein Wort zu dieser Vorgehensweise (erst abbuchen, dann auf Nachfrage rückerstatten). Also scheint das bei Avis wohl normal zu sein.


    - Während ich mich jetzt noch darüber aufregen könnte, dass für den Wechsel einer normalen Windschutzscheibe (keine Heizung, kein HUD...) 765€ netto veranschlagt werden, habe ich das Dokument an die LWV weitergeleitet. Von dort habe ich jetzt aber auch schon seit 2 Wochen nichts mehr gehört. Die Erstattung von Avis ist wenigstens nach ein paar Tagen eingetroffen.


    Fazit: Die Schadensabwicklung bei Avis erfordert viel Geduld und starke Nerven. Das ganze wäre auch nur halb so schlimm, wenn Avis nicht direkt mit Rückgabe die volle SB belasten würde, sondern so wie Sixt erst dann Forderungen stellt, wenn sich der Kunde zum Schaden geäußert hat und wenigstens der Kostenvoranschlag vorliegt.

  • das ist leider Avis-typisch - erstmal voll belasten, dann (teils erst auf Nachfrage) die Details hinterhersenden.


    Ich hatte seinerzeit ueber die Station (Lizenznehmer) das ganze 2 Tage vor Monatsabrechnung klaeren koennen, 2h spaeter haette ich die Buchung bei Amex kparken und klaeren lassen (da funktioniert das zumindest)...


    Und LWV gibt sich mit dem reinen KV zufrieden? Immerhin...

  • Letztes Update: Die Leihwagenversicherung hat den Kostenvoranschlag anstandslos akzeptiert und mir den kompletten, noch offenen Betrag ausbezahlt. Somit ergibt sich für mich folgendes Fazit:


    Avis: :63:
    Erstmal die komplette SB abbuchen und dann nur nach mehrmaliger Anfrage und mit viel Wartezeit entsprechende Dokumente rausrücken geht gar nicht. Getoppt wird das ganze noch durch die E-Mail mit der staubtrockenen Feststellung, man hätte mir zuviel abgebucht und ich bekäme die Differenz erstattet - ohne Entschuldigung oder Begründung für dieses Vorgehen. Es war übrigens kein Lizenznehmer, sondern eine mittelgroße Flughafenstation. Daher nehme ich mal an, dass dieses Vorgehen leider dem Prozess entspricht. Halte ich für unseriös und auch unnötig, denn die Daten des Fahrers (inkl. Zustimmung, Schäden der Kreditkarte zu belasten) liegen ja vor, sodass man den exakten Betrag jederzeit auch später noch einziehen kann.

    Leihwagenversicherung: :122:
    Die Abwicklung war absolut problemlos. Wenn man die durch Avis verursachte Wartezeit auf den Kostenvoranschlag abzieht, lag die Bearbeitungszeit noch unter einem Monat.

  • Ich finde es sehr frech, wie Avis hier in Deutschland mit Kunden umgeht, falls welche Schaden entstehen. Ich habe nur in der UK mit Avis eine Schadensabwicklung gehabt, und die waren sehr höflich. Ich habe erst ein Schreiben aus England bekommen, dass ich so und so viel zahlen muss. Schadensbericht, Reparaturrechnung, sogar meine Schadensanmeldung waren dabei. Nichts wurde von meine KK abgebucht. Vor Zahlungstermin anruf von Avis, die haben von mir nichts gehört, möchten wissen, ob ich den Brief bekommen habe, und ob sie die Summe abbuchen dürfen. Danach per E-mail die Bestätigung, dass Sie die Summe dann innerhalb von einem Tag abbuchen werden. So soll es immer sein.


    Stattdessen hier in Deutschland: ich habe einmal einen Steinschlag bekommen, während der Rückgabe eine Riesensumme wurde festgestellt, und gleich von der KK abgebucht. Es hat fast einen Monat gedauert, bis ich das Geld zurückbekommen habe, und natürlich einige E-Mails und Telefonate hat es mir gekostet. Avis hat so bei mir eine Sperre für ca. 2 Monate bekommen, hat denen 8 Mieten, und ca. 2400 euro weniger umsatz gekostet.


    Ich kann es nicht verstehen, wie kann eine Firma heutzutage mit Kunden so umgehen?

  • Mir wurde gestern von Avis gemeldet, dass das am Morgen von mir abgegebene Fahrzeug einen Schaden am Türholm hat. Mir ist schleierhaft, wo/wie das passiert sein soll. Nun sollte ich Angaben zum Hergang des Schadens und des Verursachers machen, durfte den Schaden selbst aber noch nicht einmal sehen! Ich war dafür heute nochmal bei Avis und habe überall "unbekannt" reingeschrieben, aber das Fahrzeug war nicht vor Ort und Bilder konnte man mir auch keine zeigen. Vermutlich wird demnächst die SB abgebucht und ich habe noch nicht mal gesehen, wofür eigentlich.


    Blöderweise hab ich vergessen, den Zustand von der angeblich beschädigten Seite zu dokumentieren, weil da gerade ein anderer Kunde angefahren kam und dort parken wollte.


    Super ägerlich zudem: ich habe gerade den Papierkram für eine KK liegen, bei der sowas abgedeckt wäre. Bin nur noch nicht dazu gekommen, alles auszufüllen. Es ist zum Mäusemelken.

  • Das hätte ich natürlich gemacht, wenn ich es vorher gewusst hätte...


    Ansonsten kostet das wohl bei Avis 17 EUR pro Tag. Bei Sixt anscheinend 13 EUR. Da ich mangels eigenem Auto relativ häufig Mietwägen von denen benutze, wäre es langfristig für mich teurer, jedesmal 0 EUR SB dazuzubuchen. Daher ja auch die KK, um das ganze billiger zu bekommen.