AMG im Abo?
Aus den AGB:
Einfahrbestimmungen
3.1 Die Fahrzeuge, die aufgrund dieser AGB, gebucht werden, müssen gesondert eingefahren werden. Daher gelten folgende Einfahrbestimmungen:
· von Kilometer 1 bis 1500 ist kein Kick-down (durchgetretenes Gaspedal) zulässig
· von Kilometer 1 bis 1500 ist kein Volllastbetrieb zulässig
· von Kilometer 1 bis 1500 ist eine maximale Motordrehzahl von 4500 U/min. zulässig
· von Kilometer 1 bis 1500 ist eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h zulässig
· ab Kilometer 1500 bis 1600 ist der Volllastbetrieb langsam zu steigern
3.2 Der Kunde erteilt hiermit dem Vermieter die Erlaubnis die Daten von Kilometer 1 bis 1600 nach Rückgabe einer digitalen Fahrzeugüberprüfung (Kurztest) zu unterziehen lassen. Diese Auswertung dient als Nachweis für die Einhaltung der Einfahrbestimmungen. Bei nicht Einhaltung der Einfahrbestimmungen behält sich der Vermieter vor, den Mieter mit den Fahrzeugschäden, die aus der nicht Einhaltung der Einfahrbestimmungen resultieren, in die Haftung zu nehmen.
4.2 Nach Vorgaben der Hersteller, hat ein Reifen eine Lebensdauer von 30.000 Kilometer. Bei Fahrzeugübergabe und -rückgabe wird per Reifenscan die Reifenprofiltiefe festgehalten, dokumentiert und archiviert. Das Fahrzeug muss bei Rückgabe oder Reifenwechsel (Winter-Sommer) eine Reifenprofiltiefe von Mindestens 4 mm aufweisen. Bei Unterschreitung der Profiltiefe von 4 mm je Radsatz (Sommerreifen & Winterreifen) trägt der Mieter die Kosten für den Kompletten Reifensatz (4 Reifen)."