Nachprüfung Rückgabeprotokoll

  • Grüßet euch!


    Ich guck immer, das ich das Auto innerhalb der Öffnungszeiten abgebe, um beim Check-In und der Schadenskontrolle dabei zu sein. Selbstverständlich lasse ich mir das Protokoll auch zukommen.


    Dieses hat mir vor gut einem Jahr auch schon "den Arsch" gerettet, weil mir Sixt trotz vorhandenen Protokolls einen Schaden gemeldet hat. Per E-Mail geantwortet, Protokoll angehängt und fertig war die Sache.


    Nun schau ich mir das letzte Protokoll an und finde (das erste mal für mich) unter dem Feld "Unterschrift" folgenden Kommentar:

    "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass - abhängig vom Fahrzeugzustand (z.B. Verschmutzung, Nässe) - nach der Reinigung
    eine ergänzende Überprüfung des Fahrzeugs stattfinden kann."


    Ist das neu? Klingt so ein wenig nach Absicherung für mangelhafte Checker-Leistung. Was bringt mir dann dieses unterschriebene Protokoll, wenn Sixt im selben Atemzug meint, das dies ja noch garnicht gültig sei. Die Quintessenz ist ja nun, das ich eigentlich warten muss, bis das Auto aus der Waschanlage kommt bzw. bis es hell ist, um dann den Check-In zu begleiten...


    *Die Problematik bei Dunkelheit ist mir durchaus bewusst, allerdings verlangt Sixt von mir auch, das ich das Auto bei Übernahme früh morgens oder bei Nässe überprüfe. Sonst könnte ich ja ggf. Pech haben, in der Dunkelheit eine Macke übersehen und dann dafür aufkommen.

  • Joa, aber selbst wenn Du diese AGB akzeptierst müsste Sixt Dir gerichtlich nachweisen, dass der Schaden tatsächlich von Dir kommt, wenn Du es bis zum Äußersten treibst. Und die Wahrscheinlichkeit eines von Dir zu leistenden Schadensersatzes verringert sich mit bereits unterzeichnetem Rücknahmeprotokoll erheblich, denn die gewerbliche, professionelle Fachkraft, die Dir den Wagen abnimmt (sofern es solche tatsächlich gibt), dürfte vor richterlichen Augen um einiges anders zu bewerten sein als ein Privatmann, der verschiedene Dinge nicht hätte sehen können/müssen unter widrigen Bedingungen. Natürlich ist auch das eine Einzelfallentscheidung und kein pauschaler Hinweis, Dein Restrisiko hat sich aber mit der Unterschrift des Checkers erheblich verringert. Das Risiko, seinen geschätzten Namen in Folge einer Nichtzahlung eines angeblichen Schadens auf einer Blacklist zu finden dürfte sich in diesem Fall hingegen erheblich erhöht haben.

  • Wegen sowas kommt man nicht auf die Blacklist, dann wäre ich da schon 5x drauf gewesen, da ich mich schon 2x vor Gericht mit Sixt hatte und letztes Jahr 2x einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen habe.


    Ich würde diese Passage einfach durchstreichen, bevor ich unterschreibe, ob das allerdings eine rechtliche Wirkung hat, weiss ich nicht.

  • Genau die Frage hatte ich mir auch gestellt. Letzte Woche eine S350 abgegeben zusammen mit dem Checker ums Fahrzeug, kurz darauf kam die Mail ohne Neuschäden mit diesem Zusatz. 2 Tage später bekam ich dann Post von der Sixt Schadensabteilung, dort war ein Riss einmal komplett durch die Frontscheibe der S-Klasse, nach Verweis auf das Rückgabeprotokoll wurde die Sache dann eingestellt. Ich weiß also nicht ob die Formulierung wirklich eine Bedeutung für Sixt hat oder die sich damit nur absichern wollen.

  • sich absichern und dann der Formulierung keine Bedeutung zuweisen, widersprechen sich irgendwie.


    Die werden sich im rechtlichen Sinne schon etwas dabei gedacht haben.

  • Auch mit Protokoll ohne Zusatz ist man nicht vollständig aus der Haftung draußen. Wenn Sixt der Nachweis gelingt, dass der Schaden während der Mietzeit entstanden ist, dann muss der Mieter auch bei Vorliegen eines Rückgabeprotokolls für den Schaden haften, nur dieser Nachweis wird durch das Vorliegen des Protokolls eben ungemein schwerer.


    Der Zusatz ändert an dieser Ausgangslage wohl nicht viel.

  • Auf den Nachweis bin ich allerdings gespannt :-) (was sicher nicht unmöglich ist), denn gleichzeitig kann man die Arbeitsqualität des Dienstleisters angreifen und darauf abzielen, dass es sich hierbei ggf. um einen bisher unentdeckten Altschaden handelt.

  • Dieser Nachweis wird auch nur sehr schwer gelingen, auch weil das Fahrzeug zur Reinigung vom Vermieter bewegt wird.


    Sowas schreibt man als Vermieter einfach mal ins Protokoll, etwas schlimmeres, als dass dieser Zusatz wirkungslos ist, kann eh nicht passieren. Vielleicht lässt sich der ein oder andere davon ja beeindrucken...

  • Ich denke man muss hier ein wenig differenzieren. Sixt kann sich aus meiner Sicht sehr wohl noch bei einem melden und auf diese Klausel bestehen, wenn nach Rückgabe und Protokollierung der Checker zum Aufbereiten losfahren will und er auf einmal den Schalthebel in der Hand hält oder merkt, dass die Kupplung qualmt beim anfahren. Das sind ja typischerweise keine Sachen die bei der Rückgabe überprüft werden und andersherum gesehen würden wir ja auch verlangen, dass Sixt anerkennt, dass wir das nicht waren auch wenn wir nach ein paar mal ums Auto herum gehen alles abgesegnet haben und losfahren wollen. Daher hat der Passus aus meiner Sicht grundsätzlich schon seine Berechtigung, Sixt sichert sich da einfach noch mal ab.


    Was anderes ist es natürlich, wenn sowas passiert wie von kibousli: berichtet - da wird kein Gericht in diesem Land anerkennen, dass diese Klausel greift, denn um einen Riss quer über die Scheibe zu erkennen, dazu brauchts kein Tageslicht oder großartige Überprüfungen. Sonst wäre das Rücknahmeprotokoll ja völlig obsolet und würde seiner Bestimmung nicht gerecht.


    Wie in vielen rechtlichen Fragen ist also die Antwort - "es kommt darauf an" ;)

  • Egal wie es nun rechtlich aussieht: Ich fühle mich als Kunde, der bei Abgabe bewusst ein Rückgabeprotokoll verlangt um sich gegenüber nicht selbst verursachten Schäden abzusichern, durch diesen Passus stark verunsichert bzw. übergangen.
    Ohne irgendwelche Verschwörungstheorien aufstellen zu wollen kann ich mir gut vorstellen, dass sich ein Großteil der Kunden durch diesen Passus dazu bewegen lässt, einen evtl. durch einen Checker verursachten Schaden trotz vorhandenem Rückgabeprotokoll ohne Neuschäden doch noch zu tragen.

  • Ich denke man muss hier ein wenig differenzieren. Sixt kann sich aus meiner Sicht sehr wohl noch bei einem melden und auf diese Klausel bestehen, wenn nach Rückgabe und Protokollierung der Checker zum Aufbereiten losfahren will und er auf einmal den Schalthebel in der Hand hält oder merkt, dass die Kupplung qualmt beim anfahren. Das sind ja typischerweise keine Sachen die bei der Rückgabe überprüft werden und andersherum gesehen würden wir ja auch verlangen, dass Sixt anerkennt, dass wir das nicht waren auch wenn wir nach ein paar mal ums Auto herum gehen alles abgesegnet haben und losfahren wollen. Daher hat der Passus aus meiner Sicht grundsätzlich schon seine Berechtigung, Sixt sichert sich da einfach noch mal ab.


    Hast du die Klausel denn gelesen? Da geht es um eine Überprüfung nach Reinigung abhängig vom Fahrzeugzustand bei Rückgabe mit Verschmutzung oder Nässe als Beispielen. Das hat nichts damit zu tun, welche Überprüfungen typischerweise bei Rückgabe stattfinden, sondern zielt auf das ab, was aufgrund des Fahrzeugzustandes vor einer Reinigung nicht entdeckt werden kann.

  • Na das widerspricht doch in keinster Weise meinen getätigten Aussagen. Oder zielst du darauf ab, dass man einen Kupplungsschaden auch ohne Reinigung entdecken kann?


    von kein, gibt es keine Steigerung.


    Ich kann aus persönlicher Erfahrung sagen, nachdem das Fahrzeug bei mir abgeholt wurde, wurde von Sixt ein Kupplungsschaden diagnostiziert, mit Gutachten belegt und Sixt hätte mich vor Gericht gezerrt um die Kosten einzuklagen, wenn wir uns nicht vorher außergerichtlich geeinigt hätten.


    Das Rückgabeprotokoll wies zwar Schäden aus, diese wurden auch durch 0 SB abgedeckt, was jedoch nicht für die Kupplung galt.

  • Ich beziehe mich jetzt nur auf optische Schäden und nicht auf technische Schäden, wie etwa die angesprochene Kupplung.


    Aber ich als Kunde muss den Wagen ja auch bei Regen und wenn er verschmutzt ist nach Möglichkeit checken, also sehe ich das ganze als "gleiches Recht für alle" - so empfinde ich die genannte Klausel für nicht fair.


    Ich kann zwar beim Übergabeprotokall bei Abholung darum bitten, dass man extra dazu schreibt, dass der Wagen nass/dreckig etc. war.
    Aber das wird die Schadensabteilung aber nicht davon abbringen, einem dann nach Rückgabe einen Schaden anzuhängen, wenn dann bei trockenem/sauberen Auto ein Schaden zu erkennen ist, der in dem Zustand bei Abholungszeitpunkt nicht sichtbar war.



    Deshalb habe ich auch immer ein ungutes Gefühl, wenn ich einen Wagen zurückbringe, den ich nass übernommen habe und dort nicht wirklich auf Schäden prüfen konnte... :wacko:

  • Na das widerspricht doch in keinster Weise meinen getätigten Aussagen. Oder zielst du darauf ab, dass man einen Kupplungsschaden auch ohne Reinigung entdecken kann?


    Ist ein Kupplungsschaden ein Schaden, der abhängig vom Fahrzeugzustand (z. B. Verschmutzung, Nässe) bei Rückgabe erst bei einer ergänzenden Überprüfung nach Reinigung des Fahrzeuges gefunden werden kann? Nein.


    Ist ein Riss quer durch die Frontscheibe ein Schaden, der abhängig vom Fahrzeugzustand (z. B. Verschmutzung, Nässe) bei Rückgabe erst bei einer ergänzenden Überprüfung nach Reinigung des Fahrzeuges gefunden werden kann? Nein.


    Ist ein fehlender Außenspiegel ein Schaden, der abhängig vom Fahrzeugzustand (z. B. Verschmutzung, Nässe) bei Rückgabe erst bei einer ergänzenden Überprüfung nach Reinigung des Fahrzeuges gefunden werden kann? Nein.


    Ist ein Motorschaden ein Schaden, der abhängig vom Fahrzeugzustand (z. B. Verschmutzung, Nässe) bei Rückgabe erst bei einer ergänzenden Überprüfung nach Reinigung des Fahrzeuges gefunden werden kann? Nein.


    Ist ein Lack-Kratzer unter einer Streusalzkruste ein Schaden, der abhängig vom Fahrzeugzustand (z. B. Verschmutzung, Nässe) bei Rückgabe erst bei einer ergänzenden Überprüfung nach Reinigung des Fahrzeuges gefunden werden kann? In vielen Fällen wird das wohl so sein.


    Ist eine kleine Delle in der Motorhaube, die voller dicker Wassertropfen ist ein Schaden, der abhängig vom Fahrzeugzustand (z. B. Verschmutzung, Nässe) bei Rückgabe erst bei einer ergänzenden Überprüfung nach Reinigung des Fahrzeuges gefunden werden kann? In vielen Fällen wird das wohl so sein.


    Aha! Worauf wird dann wohl eine Klausel mit dem Wortlaut


    Zitat

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass - abhängig vom Fahrzeugzustand (z.B. Verschmutzung, Nässe) - nach der Reinigung eine ergänzende Überprüfung des Fahrzeugs stattfinden kann.


    abzielen? Passt dieser Passus auf Kupplungsschäden?


    Es mag schon richtig sein, was du zu den Kupplungsschäden schreibst, nur hat dies eben nichts mit der neu in die Protokolle aufgenommenen Klausel, um die es hier geht, zu tun. Die Verknüpfung der Klausel mit einem Kupplungsschaden ist einfach falsch, denn die Behandlung von einem Kupplungsschaden wird von dieser Klausel schlicht nicht berührt, ob mit oder ohne Klausel, das läuft in beiden Fällen genau identisch ab.

  • Zitat

    "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass - abhängig vom Fahrzeugzustand (z.B. Verschmutzung, Nässe) - nach der Reinigung
    eine ergänzende Überprüfung des Fahrzeugs stattfinden kann."
    Ist das neu? Klingt so ein wenig nach Absicherung für mangelhafte Checker-Leistung. Was bringt mir dann dieses unterschriebene Protokoll, wenn Sixt im selben Atemzug meint, das dies ja noch garnicht gültig sei. Die Quintessenz ist ja nun, das ich eigentlich warten muss, bis das Auto aus der Waschanlage kommt


    Jetzt war richtig schön ekliges Winterwetter, wo ein Auto schon nach kurzer Zeit aussieht, wie im grauen Sumpf gebadet, und zack, da habe ich den Fall schon: Rückgabeprotokoll "Neuschäden: keine" + obigen Passus. Und keine 48h später die Schadenmeldung. Ganz großes Kino! Transparent und fair, so macht Mieten Spaß! :)