Reifenplatzer auf der Autobahn: SIXT verlangt die komplette Bezahlung des Schadens ?

  • Hallo liebe Forengemeinde,



    am 13.12.2016 mietete ich über SIXT (Dortmund) einen Transporter (bis 3,5t) von 14:30 Uhr bis (sicherheitshalber) 22:30 Uhr um einen Kleiderschrank aus Oberhausen abzuholen.
    Auf der Rückfahrt nach Dortmund platzte mir auf der Autobahn bei Tempo 120km/h der Reifen. Wie die eintreffende Autobahnpolizei erläuterte, lag es einzig allein am Talent des Fahrers und des Schutzengels, dass das Fahrzeug nicht verunfallte und der Transporter schlussendlich auf dem Seitenstreifen geparkt werden konnte.
    Der Reifenschaden wurde ausdrücklich nicht durch mich verursacht, was mein Beifahrer bestätigte.
    Über die Servicehotline, die mir ausdrücklich zusagte, dass alle Kosten selbstverständlich von SIXT übernommen werden würden, wurde mir und meinem Beifahrer ein Abschlepper hinzugerufen - bis wir weiterfahren und letztendlich in Dortmund angekommen waren, war es beinahe 23:00Uhr, sodass wir bis 24:00Uhr ausluden, den Transporter zurückbringen und dann endlich schlafen gehen konnten, da wir am nächsten Tag beide Frühdienst hatten.


    Ich musste im Nachgang ein Schadensformular ausfüllen und hörte von dem Fall nie wieder etwas.



    Am 14.01.2017 mietete ich über SIXT (Paderborn) erneut einen Transporter, um den Umzug zu vollziehen.
    Auf der Fahrt nach Dortmund viel mir mehrmals auf, wie das Display im Kombiinstrument nach und nach sämtliche Brems-, Blink und Rücklichter als „Defekt“ anzeigte. Zudem waren beim Anfahren laute „Rappel“-Geräusche wahrzunehmen.
    In Dortmund angekommen viel uns auf, dass der TÜV seit 08/2016 abgelaufen war.


    Schließlich beschwerte ich mich über die Vorfälle in der SIXT-Filiale in Paderborn und bekam für die Ausleihe des 14.01.2017 eine Gutschrift zugesprochen, die bis zum heutigen Tage augenscheinlich nicht erfolgt ist.



    Nun war ich, bis zum gestrigen Tage mit SIXT im Reinen, bis mich der Schlag traf:
    SIXT übersandte mir gestern (am 17.01.2017) eine Rechnung in Höhe von 315,20€ mit der Bitte um zeitnahe Rechnungsbegleichung zum 31.01.2017, da SIXT augenscheinlich Reifenpannen von der Haftung ausschließt?
    Ich bin aus allen Wolken gefallen, denn das ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten.
    SIXT hat mir einen Transporter übergeben, der augenscheinlich 2x in einem mangelhaften Zustand war, hat meinen Beifahrer und mich durch den entstandenen Reifenplatzerin akute Lebensgefahr gebracht und verlangt jetzt die zeitnahe Begleichung der Reparatur ?
    Sicherlich werden einige Leute mit Mietwagen nicht pfleglich umgehen und der Reifenschaden bei der Übergabe unbemerkt geblieben sein, da Reifenschäden von außen oftmals nicht sichtbar sind, aber es ist von der Art und Weise ein Unding so mit einem Kunden umzugehen, der aufgrund dessen mit dem Fahrzeug um Haaresbreite verunfallt wurde.



    Ich ging also heute mit der ausgedruckten E-Mail zur Mietstation (Dortmund) und beschwerte mich über das Vorgehen.
    Die 3 Mitarbeiter vor Ort haben mir allesamt dazu geraten nichts zu bezahlen, Widerspruch einzulegen und ggf. einen Rechtsanwalt einzusetzen.
    Ferner führte ein Mitarbeiter aus, dass es bei SIXT die übliche Gangart wäre bei einem Schadensfall die Rechnung zunächst dem Mieter zu übersenden.


    Was meint ihr, was ich machen soll?
    Ich habe heute Abend einen ordentlichen Widerspruch formuliert und übersende diesen morgen per Einschreiben+Rückschein an SIXT.

  • Naja, das gilt aber dafür, dass der Reifen durch eigenes Tun beschädigt wird. Wenn der Reifen bereits einen Schaden hat und der Mieter einfach nur damit fährt und durch diese normale und v.a. vertraglich ja vereinbarte Nutzung der Reifen kaputt geht, da brauchts keine Versicherung, dann ist das Fahrzeug in mangelhaftem Zustand übergeben worden.


    Der Nachweis der ganzen Sache ist natürlich wieder etwas anderes..

  • Eben, wie will man nachweisen, dass der Reifen eine Vorschädigung hatte?
    Da bringt auch die Aussage des Beifahrers nichts, dass man den Schaden nicht verursacht hat, eventuell ist man auf der Autobahn unglücklich über ein scharfkantiges Teil gefahren. Das kann man ja gar nicht bemerken, wenn dadurch der Reifen direkt platzt.


    Interessant wäre noch welche Versicherung bei sixt abgeschlossen wurde.


    Das mit dem TÜV kann ich bei Sixt nicht glauben, die Fahrzeuge haben ja eine festgelegte Laufzeit, und fast 5 Monate abgelaufener TÜV würde bedeuten, dass das Fahrzeug seit fast 1,5 Jahren in der Flotte wäre.
    Ich weiß nicht wie das gesteuert wird bei Fahrzeugen die länger als ein halbes Jahr laufen. Da Mierfahrzeuge ja nur 1 Jahr TÜV haben, sollte es eigentlich im System hinterlegt sein, wenn der TÜV abläuft und das Fahrzeug in der Laufzeit verlängert werden soll.

  • Einen Anwalt einschalten ist ja immer eine nette Sache. Dieser kostet dich weit mehr als 315 Euro, selbst wenn es am Ende auf eine Einstellung des Verfahrens bei Sixt etc. hinausläuft oder auf einen Vergleich etc.


    Das sollte man sich zwei mal überlegen.


    Aus eigener Sache kann ich sagen, dass ich als Hauptforderung 2700 Euro hatte die Sixt geltend gemacht hat. Letztlich wurde sich auf einen Vergleich von 900 Euro geeinigt. Der Anwalt kostete weitere 700 Euro.


    Dies sei nur mal angemerkt für alle die immer gleich nach einem Anwalt schreien.

  • Tut mir leid, aber wer heutzutage keine Rechtsschutzversicherung hat ist selbst schuld wenn er solche Summe begleichen muss.....

    Nach den Gesetzen der (Versicherungs-)Mathematik kostet diese über das Leben gesehen mehr, als der Erwartungswert der Anwaltskosten.

  • Nach den Gesetzen der (Versicherungs-)Mathematik kostet diese über das Leben gesehen mehr, als der Erwartungswert der Anwaltskosten.

    Das mag über alle Versicherten hinweg aktuarisch korrekt sein, da die Versicherung sonst kaum erfolgreich operieren könnte. Im einzelnen Fall jedoch, gerade wenn ein Individuum eine überdurchschnittliche Wahrscheinlichkeit hat einen Versicherungsfall zu produzieren und überdies auch besser Informationen als der Versicherer über ihre spezifische solche Wahrscheinlichkeit hat, ist das nicht mehr notwendigerweise gegeben. Dass die Police solcher Individuen querfinanziert wird durch solche anderer Individuen mit unterdurchschnittlicher Wahrscheinlichkeit und / oder übermäßiger Risikoaversion ist natürlich klar. Aber der wichtige Punkt ist eben, dass es extrem große Variation in der individuen-spezifischen Wahrscheinlichkeit einen Versicherungsfall zu produzieren gibt. Für diejenigen mit überdurchschnittlicher Wahrscheinlichkeit ist es immer noch individuell rational die Versicherung zu wählen. Mit anderen Worten: Wer bei Sixt mietet, braucht eine Rechtschutzversicherung.