Unfallbericht bei Schaden ohne Verschulden??

  • Guten Morgen,


    ich habe am Wochenende, einen Transporter für einen Umzug gemietet. Alles lief reibungslos ab.


    Gestern Abend rief mich die Leihfirma an, ein Schutzblech oben beim Kastenaufbau sei verbogen. Da wir zu zweit waren beim fahren ist der Schaden definitiv nicht durch uns entstanden. Da er oben beim Aufbau sich befinden soll (noch nicht begutachtet von mir, nur Telefonat von Mitarbeiter) haben wir bei Übernahme nicht geschaut ob der Schaden schon war.


    Wenn ich heute hin gehe, soll ich eine Unfallmeldung ausfüllen.


    Erkenne ich dadurch nicht meine Schuld an, wie verhält man sich richtig. Ich bin ja bereit zu bestätigen dass der Wagen 2 Tage nach meiner Nutzung einen kleinen Schaden hat. Aber ich weiss nicht ob er schon vorher da war.



    Danke

  • Welcher Anbieter war es denn?


    Ich würde nicht hingehen. Die Leute vor Ort können ohnehin keine belastbaren Aussagen machen hinsichtlich Schadensabwicklung, Schuldfrage, möglichen Kosten etc. Dafür gibt es eine eigene Abteilung (gesetzt den Fall, dass es sich um keinen ganz kleinen lokalen Vermieter handelt, wo alles unter einem Dach ist).


    Frage die schriftlich/per Mail/per SMT nach den Informationen zu dem Schaden (inkl. Fotos). Dann kannst du dich immer noch äußern.


    Auf keinen Fall in irgend einer Weise eine Schuld eingestehen und auch deutlich machen, dass eine weitere Person ständig mit dabei war und bezeugen kann, dass ihr den Schaden nicht verursacht habt.


    Gibt es ein Übergabeprotokoll, auf dem der Schaden schon als Neuschaden auftaucht?
    Habt ihr bei Übernahme und/oder Rückgabe Fotos des Wagens gemacht?

  • Anbieter war buchbinder....


    Ich bin gestern Abend mal vorbeigegangen, und wie gesagt oben ein Blech beim Kastenaufbau, Ist etwas verbogen. Die Info von denen kam ja per Telefon.


    Ein Schäden wurden keine vermerkt bei der Übernahme, wie gesagt aus Unerfahrenheit haben wir uns auf Sichten des Fahrzeugs und nicht auf den Kastenaufbau konzentriert; und leider auch keine Fotos gemacht

  • Buchbinder erstellt die Schadensaufnahmen immer per Hand.
    Ich würde dort darum bitten, die letzten Protokolle (diese werden normalerweise aufgewahrt) einsehen zu dürfen.
    Ist der Schaden dort schon verzeichnet, bist Du raus.


    Es gibt bei Buchbinder den "Slang" Begriff "Wanderbeule" ... sprich ein Checker schreibt einfach nur das Protokoll ab ohne das Auto anzuschauen und zeichnet die Beule einfach etwas weiter links und rechts ein... etc. vll. ist das ja passiert.


    Im Zweifelsfall wirst Du allerdings für den Schaden aufkommen müssen, da wird Dir auch ein Zeuge etc. nicht helfen, wenn Buchbinder belegen kann, dass die Beule vorher noch nicht da war. Dabei musst ja nicht einmal Du die Beule reingefahren haben, das kann ja auch ein Dritter mit Fahrerflucht gewesen sein. Trotzdem bist Du in dem Moment haftbar.

  • Dabei musst ja nicht einmal Du die Beule reingefahren haben, das kann ja auch ein Dritter mit Fahrerflucht gewesen sein. Trotzdem bist Du in dem Moment haftbar.


    Dafür ist aber doch nicht der Mieter haftbar, sondern der Halter. Wurde hier im Forum auch schon ausgeführt, wenn ich mich richtig erinnere. Der Mieter kann nur für Schäden haftbar gemacht werden, die er zu vertreten hat, also ihn selbst verursacht hat oder durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz den Schaden begünstigt hat (z.B. Auto nicht abgeschlossen und das Radio wurde geklaut).

  • Im Prinzip richtig, das Verschulden wird aber vermutet. D.h. der Mieter hat die Beweispflicht dafür, dass er den Schaden nicht zu verschulden hat. Das dürfte auch mit Zeugen schwierig werden, denn dieser wird kaum glaubhaft ohne Pause auf den Mieter "aufgepasst" haben.

  • Erst mal Danke für eure Antworten....


    Aber wenn ich mir hier alles durchlese, machen die sowieso eine Schadensmeldung an den Hauptsitz/Schadensabteilung.


    Und ein Unfallprotokoll zu unterschreiben würdet ihr auch alle ablehnen, weil ich kann nichts unterschreiben, was ich nicht war.


    Falls ich ein Schadensprotokoll erhalte, was ich unterschreiben muss sieht es sicher anders aus, weil er ja nun da ist, woher dieser auch immer stammt.



    Aber ich wird auf alle Fälle um Einsicht des Protokolls vom Vornutzer, und auch meines bitten.

  • ich würde alle Protokolle der letzten 4 Wochen einsehen wollen... Da es ein Transport war, wird der sicher häufiger vermietet gewesen sein. Nur das letzte könnte nicht reichen.