Fragen zu Sixt DE + AT

  • Den Affenzirkus mit Luxury hab ich zur Zeit auch.


    Klassicher Fall von Sixt gehts zu gut zur Zeit.


    Ein M550 der früher problemlos für L mitzunehmen war, momentan keinerlei Chance, für X gehts aber auch nur nachdem einem klar erzählt wird, dass das eine rießige Ausnahme ist momentan...


    Der Luxuryfleet Manager München hat nen Vogel, gibt nur eine Lösung die Kisten stehen lassen bis es da ein Umdenken gibt.

    3 Mal editiert, zuletzt von Nocturn ()

  • Keine Ahnung, ob es ihnen zu gut geht oder sie nur einfach versuchen weitere Einnahmequellen zu erschließen. Kurzfristig wird das wohl funktionieren, aber wie wird das mittel- und langfristig aussehen, wenn man die Punkte von koelsch einfließen lässt? Vor allem, wenn auch er solch freche Bedienungen für L erhält =O.


    Ich hatte in den letzten Wochen kaum Mieten und dies auch bedauert, aber aktuell freue ich mich doch mehr, dass ich nicht mehr zwingend mieten muss und mir zudem die Programme von EC (und Sixt) egal sein können.

  • Jo, Versicherungsbetrug ist halt immer auch ne Lösung. Ironie off. Deine Antwort oben ist halt einfach falsch.

    was für ein Versicherungsbetrug denn?

    In den Bedingungen von Amex steht drin: gilt im In und Ausland.

    Von Vermietbedingungen des Vermieters steht da gar nichts.


    Deshalb ist meine Antwort korrekt.


    auslegungssache ist der Punkt 2.2 man darf den Wagen nicht nutzen wenn es dem Mietvertrag widerspricht.

    Da das Fahrzeug sehr wohl ins Ausland darf, nur die Gebühr nicht entrichtet wurde, bleibe ich dabei:

    Du hast eine pauschale Antwort rausgehauen ohne dich mit dem Thema genau zu beschäftigen und deshalb ist das falsch was du schreibst.

  • Und die zweite Antwort vom SMT ist da. Bezüglich alten (respektive bis gestern gebuchten) Reservierungen gilt:

    frag mal ob das im Computersystem fest hinterlegt ist oder ob du ihnen eine Aufwandsgebühr inRechnung stellen darfst für jede zukünftige alte Miete bei der du dir dann von der Kundenbetreuung das wiederholen musst.


    ich würde ca 15€ als Gebühr für angemessen halten :D

    Einmal editiert, zuletzt von Eurowoman. ()

  • Ja schön dass eine Option mit diesen Konsequenzen dann irgendwo im nirgendwo auf einer aufklappbaren Unterseite versteckt wird. Und wenn es eine Station bei Abholung vergisst oder noch nicht geschult hat dann hier die Threads "Panne in Österreich - Sixt möchte 15.000€ Abschleppkosten von mir haben" aufploppen.

    Dazu kam mir die Frage auf, ob Sixt in den Stationen dann noch einen kräftigen Aufpreis möchte. Auch das habe ich das SMT mal gefragt. Könnte ja eine schöne neue Strategie sein: "Sie wollen nach Österreich fahren? Das kostet dann nochmal 90 Euro Aufpreis, sonst ist ihr Auto nicht versichert.". Edit: SMT meint, dass es in der Station genauso viel kostet wie online bei der Buchung.

    Einmal editiert, zuletzt von iJojo423 ()

  • Die Sache ist halt die: Hertz und Europcar kämpfen momentan ums Überleben und wenn die auch noch wegfallen sollten dann sieht es ziemlich schwarz aus auf dem Mietwagenmarkt und Sixt kann sowieso quasi die Preise diktieren. Dann bleiben nur noch Avis und sowas wie Vwfs, BMW Rent AOD. Vielleicht sollte man allein aus Solidarität jetzt bei EC mieten (bin kein Mitarbeiter noch Shareholder da :))

    2 Mal editiert, zuletzt von Dieselffm ()

  • weil du Sixt Fanboy bist!!! ...Not.


    die Strategie ist ja eh klar: alle privaten sollen Sixt abo machen und die kurzen sollen Business Mieten sein.


    Und wenn es nicht funktioniert, ist Corona Schuld, aber die Strategie wäre richtig gewesen, muss dann aber geändert werden.


    tja, die beiden Jungspunde müssen ihre wirtschaftsstudiengänge anwenden... Entscheidungen wie von Erich vor 10 oder 20 Janren sind Geschichte.

  • was für ein Versicherungsbetrug denn?

    Ich finde, wenn du wissentlich Informationen bei einer Schadensabwicklung unterschlägst und/oder wissentlich gegen die AGB und AVB verstößt - sowohl Vermieter als auch Versicherer, begehst du zumindest auf Seiten Versicherung Versicherungsbetrug. Dieser fällt bei der Abwicklung auch auf, dass du ja den MV einsenden musst für die Regulierung und die sicherlich bald Wind bekommen von der neuen Möglichkeit, keine solcher Schäden mehr zahlen zu müssen.


    auslegungssache ist der Punkt 2.2 man darf den Wagen nicht nutzen wenn es dem Mietvertrag widerspricht.

    Punkt 2.4 bei Amex Platinum lautet im O-Ton:

    Zitat

    Ausschlüsse:

    ...

    2.4 Nutzung des Mietwagens, die nicht dem Mietwagenvertrag entspricht.

    Die Nutzung des Fahrzeuges in einem Land, ohne das Entrichten der Gebühr entspricht nicht dem Mietvertrag. Dadurch ist die Deckung "ausgeschlossen". Ich sehe da genau so viel Spielraum, wie wenn du einen nicht eingetragenen Fahrer fahren lässt.


    Ja, ich hab mich pauschal ausgedrückt, weil ich aus Faulheit nicht alle AVB durchgegangen bin. Ich gehe aber davon aus, dass alle eine ähnliche Klausel wie o.g. beinhalten. Falls nicht, habe ich mich tatsächlich zu pauschal geäußert. Deine Aussage, dass die CDW von KKs NICHT wegfällt ist allerdings genau so pauschal und in den o.g. Fällen vor allem falsch. Aber wir können da auch unterschiedlicher Meinung sein und bleiben - ich würde es jedoch niemandem raten, die Sache auszuprobieren. Mal angenommen, die 75k Zeitwert Karre wird in Luxemburg, Österreich, irgendwas gestohlen wird die Versicherung sicherlich extrem genau prüfen..

    2 Mal editiert, zuletzt von DAVlD ()

  • Der Luxuryfleet Manager München hat nen Vogel, gibt nur eine Lösung die Kisten stehen lassen bis es da ein Umdenken gibt.

    Jap, und dazu auch viel zu viel Zeit. Mittlerweile werden wohl ausnahmslos alle Verträge, in denen Luxury-Buden ausgebucht wurden, kontrolliert - und entsprechend ausgewertet und reported.


    Und das Management wundert sich über die Fluktuation am Counter... :rolleyes:

  • siehst du und dafür gibts Rechtsanwälte.


    ich bleibe dabei, dass deine Aussage falsch ist.


    das Fahrzeug darf ins Ausland, dafür gibt es nämlich konkrete Bedinungen. Bis L da und dahin, Blabla.


    Der Zusatz ist, dass die Versicherung seitens Sixt erlischt, wenn man die Gebühr nicht zahlt.

    So what?
    ins europäische Ausland darf ich trotzdem mit dem Auto, habe halt keine Versicherung von Sixt.

    Es handelt sich um keinen Verstoß gegen den Mietvertrag im Sinne der Amex versicherungsbedingungen.

  • In den Mietinformationenist es jetzt drin:

    "Gebühren bei Fahrten ins Ausland

    Für alle Fahrten ins Ausland gemäß der oben genannten Einreisebeschränkungen wird eine Gebühr erhoben. Diese Gebühr fällt bei einer Einwegmiete zusätzlich zur Einweggebühr an."


    Edit: Aus gegebenen Anlass: Die kostenfreie Stornierung für Flexi-Tarif bzw. Später Zahlen steht noch in den FAQs .


    DAVlD in deinem Post #5258 hast Du die Mietinformation für SIXT + Abo erwischt. Obige Regelung gilt für die normalen Mietbuchungen.

  • und wo in den AGB von sixt steht irgendwas davon, gegen das man verstößt?

    Der Zusatz ist, dass die Versicherung seitens Sixt erlischt, wenn man die Gebühr nicht zahlt.

    Ich bin mir da nicht so sicher, dass sich dass auf die sixt-seitige Haftpflicht bezieht sondern mMn auf die Miete im Allgemeinen. Das macht es ja zu so einer großen Abzocke. Hier in den "Länderspezifischen Mietinformationen" wird es wie folgt beschrieben:


    Zitat

    Auslandsfahrt

    Sie sind berechtigt das überlassene Fahrzeug in Deutschland zu fahren. Eine Auslandsnutzung des Mietfahrzeugs in bestimmte Länder (einzusehen in der Sektion "Fahrten ins Ausland und Einreisebeschränkungen" dieser allgemeinen Anmietinformationen) ist gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr in Form eines monatlichen Aufschlags in Höhe von EUR 9,99 auf den vertraglich vereinbarten Mietpreis möglich. Eine Auslandsnutzung, über die in Zone 1 fallende Länder hinaus, ist untersagt. Für jede schuldhafte Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von 150,00 Euro fällig.

  • In den Mietinformationenist es jetzt drin:

    "Gebühren bei Fahrten ins Ausland

    Für alle Fahrten ins Ausland gemäß der oben genannten Einreisebeschränkungen wird eine Gebühr erhoben. Diese Gebühr fällt bei einer Einwegmiete zusätzlich zur Einweggebühr an."

    Dieser Passus betrifft eher die anderen Länder (Ost-Europa etc.). Der neue Eintrag ist unter "Auslandsfahrt" zu finden (ein Post drüber) und ist irgendwie auch noch nicht richtig formuliert...

    Einmal editiert, zuletzt von DAVlD ()

  • Ich vermute, dass alle Verträge ohne Auslandsgebühr dann einfach auf dem Vertrag nicht mehr die Nutzung der verschiedenen Zonen ermöglichen. Das dürfte in Kombination mit den AVB ausreichen.


    Sorry, aber Mehr als die Hälfte meiner Fahrten geht ins Benachbarte Ausland. Bei Preisen für C über 100€ plus 15€ um einen Abstecher nach Österreich zu machen entscheide ich mich dann wohl langsam für den Firmenwagen