Sixt Share Vorwurf: Schaden und 950 Euro SB

  • hey, was haben Sie denn in der Mail geschrieben nach deinem ersten Einwand? Bei mir heißt es ich sei in der Beweislast :


    Im Urteil von Amtsgericht Köln Az. 120 C 676/09 ist ausgeführt, dass der Mieter eines Fahrzeugs die Beweislast für
    unverschuldete Nichterfüllung der ihm obliegenden Pflicht zur Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand trägt

    und sie sagen das Auto muss ich Bewegung gewesen sein um diesen Kratzer zu verursachen, somit ist Fremdeinwirkung ´Dritter ausgeschlossen.


    Habt ihr ähnliche Schreiben bekommen?


    Danke und VG

  • Zu Deinem Fall hast Du an sich ja nichts vorgetragen. Somit kann hier auch niemand beurteilen, ob das zitierte Urteil des Amtsgerichtes (!) Köln aus dem Jahre 2011 (!) überhaupt eine vergleichbare Sachlage behandelt.

  • Gibts Fotos von dem Schaden? Ich stell mir prinzipiell schwierig vor, genau nachzuweisen, ob jetzt Fahrzeug A stand und B den Kratzer verursachte oder andersrum...

    Ja es gibt Fotos und einen Bericht der Werkstatt mit der Auflistung, was repariert wurde und was es gekostet hat.

  • Auch ich habe genau dasselbe Problem: Sixtshare will 450 Euro von mir wegen einer Beule im Kofferraumbereich, die ich nicht verursacht habe. Ich habe auch eine Zeugin, die das bestätigen kann. Sixtshare will jedoch nach mehreren Mails immer noch das Geld von mir, sie argumentieren, dass ich zwar vielleicht die Beule vor Fahrtantritt übersehen habe, aber laut Vertrag deshalb trotzdem dafür verantwortlich sei. Der Nachfolger hat das Auto eineinhalb Stunden nach meinem Abstellen gemietet. Sixtshare hat mir den Werkstattbericht geschickt mit Fotos des Schadens, aber keiner Erklärung

    Sie haben mir jetzt zeitlich auf ein paar Tage befristet das Angebot unterbreitet, aus "Kulanz" 90 Euro runter zu gehen, weil sie - und hier kommt die kaum verhüllte Drohung - "eine langwierige, rechtliche Auseinandersetzung" vermeiden wollen.


    Hätte ich den Schaden verursacht, würde ich selbstverständlich zahlen, aber ich sehe es nicht ein, soviel Geld für den Schaden von irgendjemand anderem zahlen zu sollen. Ich war das nicht. Es ist schon möglich, dass ich den Schaden übersehen habe. Auch möglich, dass in den eineinhalb Stunden irgendjemand gegen das Auto gehauen hat oder gefahren ist, es ist eine komische Stelle für eine Beule.


    Ich bin kein Jurist, aber müsste nicht eigentlich Sixt mir nachweisen, dass ich den Schaden verursacht habe? Vorher dachte ich, dass sie wegen der nur eineinhalb Stunden zwischen den Mieten so hartnäckig sind, aber wenn ich das hier so lese, ist das wohl deren Standardhaltung. Vielleicht ist es ja nur "Gewohnheit" bei Sixt, weil man das als Mietwagenanbieter eben so macht, aber können sie bei Carsharing dieselben Argumente wie bei Mietwagen bringen? Bin ich wirklich finanziell verantwortlich für jeden Schaden, den ich übersehe? Wer benutzt denn Carsharing in einer großen Stadt so? Die Autos sind doch alle etwas abgegribbelt und die meisten steigen einfach ein? Und selbst wenn ich für alles aufkommen muss, was ich übersehe, was ist mit der Zeit, die das Auto frei nach der Miete in der Straße rumsteht? Von Bekannten habe ich gehört, dass die mit Drivenow und Co nie solche Probleme hatten, die haben ein Mal nachgefragt ob man das war und dann war es gut.


    Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Es nervt mich sehr, dass ich mich jetzt mit sowas auseinandersetzen muss und am Ende einen teuren Anwalt für nichts bezahlen. Ich will aber wirklich auch nicht soviel Geld zahlen, nur weil mir mit rechtlichen Konsequenzen gedroht wird für etwas, was ich nicht gemacht habe.


    Ich wäre deshalb den anderen hier im Thread sehr dankbar, wenn ihr eure Erfahrungen weiter postet.

  • Verstehe nicht, wieso man keine Rechtsschutzversicherung hat, aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. Darum soll es hier jetzt auch gar nicht gehen. Wenn du Mitglied im ADAC bist, geh zu einer kostenlosen Erstberatung.


    https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsmittel/carsharing/

    als normal und vernünftig agierender Mensch braucht man keine Rechtsschutzversicherung, sondern regelt die Dinge vernünftig. Ich hab in meinen 24 Jahren als Erwachsener noch nie Rechtsschutz gebraucht, außer letztens bei einem Gerichtsverfahren, dass ich angezettelt habe. Aber da hätte auch nur eine extra vermieterrechtsschutzversicherung geholfen. Trotzdem hab ich irgendwie eine abgeschlossen vor etwa 5 Jahren, denke mir aber jeden Monat, warum ich da eigentlich gut 16 Euro für nix zahle. Ich denke ich kündige die bald.

  • Sixtshare will jedoch nach mehreren Mails immer noch das Geld von mir, sie argumentieren, dass ich zwar vielleicht die Beule vor Fahrtantritt übersehen habe, aber laut Vertrag deshalb trotzdem dafür verantwortlich sei. Der Nachfolger hat das Auto eineinhalb Stunden nach meinem Abstellen gemietet.

    Die räumen also ein, daß du das nicht verursacht hast, sollst aber trotzdem dafür haften. Find ich coole Einstellung. :D

    Schreib denen du hast eine Zeugin, daß das nicht während deiner Miete entstanden ist und du freust dich schon auf die "langwierige rechtliche Auseinandersetzung".

  • Weil hier gefragt wurde, nochmal meine Erfahrung:


    Mein Anwalt hat letztendlich alle meine Argumente nahezu identisch in einem Schreiben aufgeführt und zusätzlich sixt in Juristensprache darauf hingewiesen, dass sie in der beweispflicht stehen und man in folgenden Schritten die entsprechende Korrespondenz mit dem Gericht auf meiner Seite übernimmt. Damit war Sixt wohl bewusst, auf was sie sich einlassen müssten und es kam nie wieder eine Rückmeldung. Ich denke wenn man ohnehin gut argumentiert und das entsprechend dem Anwalt schon so weitergibt, sind die Kosten überschaubar und sicher geringer als 950 Euro.


    Bzgl. dem Vorwurf von Sixt, man sei verantwortlich für nicht gemeldete bzw. nicht entdeckte Vorschäden: Ich habe die AGBs mit Stand Sommer 2019 wirklich detailliert studiert und in keinster Weise wird man verpflichtet das Auto auf Vorschäden zu prüfen bzw. entsprechend die Verantwortung hierfür zu übernehmen. Übrigens ganz im Gegensatz zu den AGBs bei Car2Go bzw. Share now.


    LG

  • Danke für die Rückmeldungen.

    Ich habe Sixt nochmal dargelegt, dass ich den Schaden nicht schuldhaft verursacht habe und dafür eine Zeugin habe, und dass sie in der Beweispflicht stehen. Und dass ich nach Rücksprache mit meinem (nicht vorhandenen) Anwalt der von Sixt angedrohten "langwierigen, rechtlichen Auseinandersetzung" gelassen entgegen sehe. Daraufhin hat Sixt gleich am nächsten Tag geantwortet, dass sie den Vorgang nochmal "geprüft" hätten und von einer Schadenersatzforderung mir gegenüber absehen werden.


    Scheint, als versuchen sie es einfach mal und schauen, ob einer drauf reinfällt. Die komplett gebluffte Drohung finde ich aber immer noch recht hart. Könnte mir vorstellen, dass dieselben Abteilungen, die Schäden bei Mietwägen bearbeiten, sich auch um die Share-Autos kümmern, wobei das da ja rechtlich anders aussieht...

  • Hi Guys,



    ich reihe mich hier ein Sixt hat heute auch bei mir noch mal nachgehakt. Ich habe den schaden auch nicht verursacht und aktuell auch kein RSV.


    Wie ist es bei den anderen ausgegangen, ich habe auch keinen bock die 950SB zu zahlen.


    Gruß und Dank

  • Hmm verstehe habt ihr Formulierungsvorschläge?


    - alleine unterwegs/mit Begleitung

    - Vermutung für schaden mit angeben? bspw. Kinder mit E-scootern?

    - Angeben dass Rechtstberatung erfolgt ist?

    - Explizit sagen, dass man nicht zahlt und Sixt hier in der Beweispflicht steht?


    Irgendwelche No-Gos?

  • 1. Sollte man eine Begleitung gehabt haben, hätte man die natürlich von Anfang an als Zeugen benannt. Was hätte man davon, Zeugen für die eigene Seite zu verschweigen?!

    Je nach erster Konversation kann es natürlich schwer sein, den Zeugen jetzt glaubhaft zu machen, insbesondere wenn man schon zu viel Prosa geschrieben hat, denn:

    2. Dein Ziel ist, darzustellen, warum Du es nicht gewesen sein kannst, nicht eine Detektei zu betreiben und auch nicht, Märchen zu erfinden - es ist egal, ob Kinder mit Baseballschläger, E-Scooter oder Luftangriff mit Drohne, wichtig ist: War der Wagen heil, als Du gingst?

    3. Ob Du Rat von Gott selbst erfahren hast, ist Sixt egal, siehe 2.

    Übrigens: "I'schab beste Anwalt, Jallah!" hört jeder Sachbearbeiter etwa 5 Mrd Mal am Tag, das sagen eigentlich nur die, die keinen haben.

    (Vgl: "kein RSV")

    4. Ich würd es darauf beschränken, zu sagen, dass es aufgrund von [dargestellte Sachlage] nicht in Deiner Miete passiert sein kann und dass Du für danach aufgetretene Schäden nicht haftest.

  • Noch mal zur einfacheren Ansicht für alle Nachfolgenden - Auszug aus dem ADAC link von oben:


    Schäden am Carsharing-Fahrzeug

    Beim Carsharing werden die Fahrzeuge innerhalb eines kurzen Zeitraumes von vielen unterschiedlichen Kunden genutzt. Die Rückgabe findet zumeist nicht in Anwesenheit von Servicepersonal statt. Es besteht daher das Risiko, dass ein vorheriger Kunde seiner Verpflichtung zur Schadensmeldung nicht nachgekommen ist und Schäden nicht dem eigentlichen Verursacher angelastet werden. Hier ist daher besondere Vorsicht geboten. Einige Anbieter schreiben sogar vor, dass Schäden noch vor dem Motorstart zu melden sind.

    [...] Gewerbliches Carsharing

    Der Kunde haftet nur, wenn der jeweilige Carsharing-Anbieter diesem ein Verschulden nachweisen kann. Für die identische Situation bei beschädigten Mietwagen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Mieter für unaufklärbare Schäden am Mietfahrzeug nicht haftet.

    Der Kunde haftet auch nicht, wenn die Miete ordnungsgemäß beendet wird und der Wagen - wie bei Car-Sharing-Pools häufig - an öffentlich zugänglicher Stelle abgestellt wurde. In diesem Fall ist nicht auszuschließen, dass durch Einwirkungen Dritter (z.B. Parkunfall durch fremdes Fahrzeug) der Schaden eingetreten ist. Dies gilt gerade im Hinblick auf relativ lange Zeiträume, in denen das Fahrzeug nicht genutzt wird.

  • Na toll, ich hab jetzt auch ein Schreiben gekriegt "Stossstange vorne Beifahrerseite Kratzer 5-10 cm (bis Grundierung)" und ich soll jetzt das Schadensformular ausfüllen.


    Also was tun? Formular ausfüllen (was für mich aber aussieht als ob es quasi ein Schuldgeständnis sei), einfach auf die Email antworten das es nicht während meiner Nutzung entstanden sei, oder gleich einfach nix sagen?