hey, was haben Sie denn in der Mail geschrieben nach deinem ersten Einwand? Bei mir heißt es ich sei in der Beweislast :
Im Urteil von Amtsgericht Köln Az. 120 C 676/09 ist ausgeführt, dass der Mieter eines Fahrzeugs die Beweislast für
unverschuldete Nichterfüllung der ihm obliegenden Pflicht zur Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand trägt
und sie sagen das Auto muss ich Bewegung gewesen sein um diesen Kratzer zu verursachen, somit ist Fremdeinwirkung ´Dritter ausgeschlossen.
Habt ihr ähnliche Schreiben bekommen?
Danke und VG