Unfall mit Sixt-Fahrzeug, LH MM KK

  • Update: Habe im Nachgang mit einer sehr netten Dame der Sixt-Hotline gesprochen. Diese teilte mir mit das ich bzgl. der Polizei „meine Schuldigkeit erfüllt hätte“, dieses Vorgehen sei keine Seltenheit und bekannt - habe also keinen Einfluss auf etwaige Versicherungsleistungen.

    In meinen Augen ist doch völlig ohne Belang was Stations-MA und Service-Hotline-MA erzählen. Die werden doch nicht sagen: "Uiuiu, das wird teuer. Warten sie mal ab bis der Brief über die Forderungen von x tEUR bei Ihnen eingeht."

    Letztendlich zählt erstmal das, was die "Schadensabteilung" draus macht. Wenn einem das nicht passt, dann kann man sich immer noch dagegen wehren , z.B. mit Hilfe eines Anwalts.

    Hinsichtlich des Versuchs der Hinzuziehung der Polizei kann ich dem nur zustimmen was Maximilian123 gesagt hat. Was hättest du denn mehr tun können? Dokumentiere deine Bemühungen und gut is.

    Jeder Anruf bei Polizei- und Rettungsleitstellen wird ja bekanntlich aufgezeichnet und mehrere Monate gespeichert, [...]

    Auch der, der über die normale Festnetznummer eingeht?

  • In meinen Augen ist doch völlig ohne Belang was Stations-MA und Service-Hotline-MA erzählen. Die werden doch nicht sagen: "Uiuiu, das wird teuer. Warten sie mal ab bis der Brief über die Forderungen von x tEUR bei Ihnen eingeht."

    Letztendlich zählt erstmal das, was die "Schadensabteilung" draus macht. Wenn einem das nicht passt, dann kann man sich immer noch dagegen wehren , z.B. mit Hilfe eines Anwalts.

    Hinsichtlich des Versuchs der Hinzuziehung der Polizei kann ich dem nur zustimmen was Maximilian123 gesagt hat. Was hättest du denn mehr tun können? Dokumentiere deine Bemühungen und gut is.

    Auch der, der über die normale Festnetznummer eingeht?

    Ja, das mag sein, aber mir ging es weniger um die Höhe des Schadens (auf den habe ich ja ohnehin keinen Einfluss und angesichts der Sixt´schen Gutachterpraxis rechne ich da ohnehin mit einigem), sondern um die Frage des Vorgehens und der Versicherungsleistungen - auch im Hinblick auf die Hinzuziehung der Polizei. Und da hat sowohl der MA vor Ort wie auch die Hotline mehr Erfahrungswert als ich und laut beider Aussagen ist dieses Prozedere nicht neu oder ungewöhnlich und hat aber auf die Versicherungsleistungen keinen Einfluss - denn wie du schon zurecht sagtest, was hätte man noch tuen sollen? Die dazu zwingen wäre schwierig geworden. Und da sich die Beamtin in der örtlichen Dienststelle leicht identifizieren lassen wird und ich mich „ja auf sie berufen könne“, dürfte es diesbezüglich wohl keine Probleme geben. Sind aber alles Dinge die einen beschäftigen wenn man nicht täglich damit zu tun hat...

  • Ich würde gerne nochmal auf die Ursprungsfrage zurückkommen, ob es hier Leute gibt die Erfahrungen mit der Abwicklung höherer (5-10T € aufwärts) Schadenssummen mit der MM Vollkasko gemacht haben und mir da Tipps geben können ob eine Begleichung ohne (!) Vorauszahlung meinerseits möglich war/ist ...

  • Ja, das mag sein, aber mir ging es weniger um die Höhe des Schadens (auf den habe ich ja ohnehin keinen Einfluss und angesichts der Sixt´schen Gutachterpraxis rechne ich da ohnehin mit einigem), sondern um die Frage des Vorgehens und der Versicherungsleistungen - auch im Hinblick auf die Hinzuziehung der Polizei. Und da hat sowohl der MA vor Ort wie auch die Hotline mehr Erfahrungswert als ich und laut beider Aussagen ist dieses Prozedere nicht neu oder ungewöhnlich und hat aber auf die Versicherungsleistungen keinen Einfluss - denn wie du schon zurecht sagtest, was hätte man noch tuen sollen? Die dazu zwingen wäre schwierig geworden. Und da sich die Beamtin in der örtlichen Dienststelle leicht identifizieren lassen wird und ich mich „ja auf sie berufen könne“, dürfte es diesbezüglich wohl keine Probleme geben. Sind aber alles Dinge die einen beschäftigen wenn man nicht täglich damit zu tun hat...

    Wenn man eins gelernt haben sollte, dann das telefonische Aussagen keinerlei Wert haben. Der Sixt-Mitarbeiter an der Hotline mag das so sehen, der zuständige Mitarbeiter in der Schadensabteilung aber womöglich nicht. Und der bei der Versicherung vielleicht (vmtl.) schonmal gar nicht.


    In welchem Bundesland fand denn der Unfall statt und vor allem wo genau? War es tatsächlich reines Privatgelände, auf das man nur mit entsprechender Berechtigung kommt (also z.b. beschranktes Firmengelände) oder sprechen wir von Privatgelände, welches tatsächlich aber öffentlicher Raum ist (normales Parkhaus, Supermarktparkplatz etc.?)


    So etwas kann sich ziemlich in die Länge ziehen. Ob du die Beamtin in nem halben Jahr noch "identifizieren" kannst (wenn sie da überhaupt noch auf der örtlichen Dienststelle ist) könnte schwierig werden.

    Ich würde mir also an deiner Stelle zeitnah alles beweiserhebliche zusammensuchen und nicht erst damit anfangen, wenn die Versicherung doch auf die Idee kommen sollte, entsprechende Nachweise zu verlangen oder ansonsten die Zahlung zu verweigern.

    Einmal editiert, zuletzt von DonVandalo ()

  • Schleswig-Holstein. Privatstraße (welche Zufahrt zum Grundstück ist) mit öffentlichem Fahrrecht.


    Ich stimme dir da zu. Mein Gedanke war, wenn ich morgen den Schaden bei der LH-KK melde, direkt den Sachverhalt bzgl. Polizei zu schildern und zu fragen ob es sinnvoll ist zeitnah die Daten der Beamtin vor Ort zu erfragen, was ich dann auch umgehend tuen werde.

  • Frage mich, was das besser machen soll, nachdem die Polizei ohnehin keinen Unfallhergang oder Schuldfrage bestätigt und nur Sachschaden entstanden ist. Schau ich mir an, dass damit eine Versicherung die Regulierung verweigern kann.

  • Frage mich, was das besser machen soll, nachdem die Polizei ohnehin keinen Unfallhergang oder Schuldfrage bestätigt und nur Sachschaden entstanden ist. Schau ich mir an, dass damit eine Versicherung die Regulierung verweigern kann.

    Sehe ich auch so. Aber bevor die Nachfrage der Versicherung kommt ist es ja nicht verkehrt die Daten der Beamtin zu haben nachdem sie ausdrücklich gesagt hat ich könne mich auf ihre Aussage berufen. Und schaden kann es ja nicht - obgleich mich genauso wundern würde wenn eine Versicherung da eine Verweigerung sehen würde, obwohl man eindeutig versucht hat dem nachzukommen.

  • Frage mich, was das besser machen soll, nachdem die Polizei ohnehin keinen Unfallhergang oder Schuldfrage bestätigt und nur Sachschaden entstanden ist. Schau ich mir an, dass damit eine Versicherung die Regulierung verweigern kann.

    Das macht es in soweit erheblich besser, als dass er nachweisen kann, wirklich alles versucht zu haben und dort gewesen zu sein. Zur Unfallaufnahme kann er schlecht jemanden zwingen, aber ansonsten hätte er es, ohne Nachweis, ja auch einfach erfinden können, dort gewesen zu sein.

  • die normale Festnetznummer eingeht?

    Meistens nicht, aber im Einzelverbindungsnachweis ist es natürlich trotzdem vermerkt.


    Nein, dann war das etwas missverständlich: Der ganze Vorgang fand in der (etwas längeren) Einfahrt komplett auf dem Grundstück statt - die Straße oder eine öfftl. Fläche hat keiner von uns berührt in dem Zusammenhang. Er kam die Einfahrt hoch, ich wollte runter und als ich einbog und ihn sah war es schon zu spät und ich versuchte an ihm vorbei und da haben sich die Seiten halt „getroffen“. So wie ich das sehe „hätte ich ja auch bremsen können o.ä.“, daher scheint das für mich eindeutig zu sein...

    So ganz kann ich mir das noch nicht vorstellen, ich habe mal mit meinen wirklich rudimentären Zeichenkünsten eine kurze Skizze auf einem Schmierblatt erstellt. Hoffe man kann erkennen, wie ich das meine, so scheint es mir am ehesten zu passen. Hätte sonst darauf getippt, dass der VU beim Einfahren des anderen auf den Feldweg passiert wäre, aber du sagtest ja, ihr befandet euch beim VU zu keinem Teil auf öffentlichem Straßenverkehrsraum.


    Passt das mit der Zeichnung oder war das anders? Ansonsten wäre ein Bild von der Unfallstelle bestimmt auch ganz interessant.


    Wenn das so wie in der Skizze ablief, sehe ich keinen Grund, weshalb du die volle Schuld tragen solltest.


    „So wie ich das sehe „hätte ich ja auch bremsen können o.ä.“, daher scheint das für mich eindeutig zu sein...“.


    Unabhängig von der Vorfahrtsregelung ist auf Feld- und Sonderwegen, ähnlich wie auf Parkplätzen, besondere Sorgfalt aller Fahrzeugführer erforderlich, insbesondere deshalb, da Rechts vor Links häufig keine Anwendung findet. Und nur weil du hättest bremsen können, bist du nicht automatisch voll verantwortlich, der andere hätte ja theoretisch auch bremsen können. So wie ich das sehe, ist das hier ein beidseitig verschuldeter Unfall aus einem Verstoß gegen § 3 Abs. 1 StVO mit zu bildenden Haftungsquoten, gehe zumindest nicht davon aus, dass LH den VK Anteil ohne Regressforderung gegenüber dem anderen Unfallbeteiligten übernimmt, was für dich aber ja keinesfalls nachteilig sein muss.


    Hast du schon irgendein „Schuldbekenntnis“ unterschrieben, oder habt ihr nur einen neutralen Unfallbericht mit Fotos ausgefüllt?



  • Nicht schlecht, das kommt dem Ganzen sehr nah. Allerdings fand der „Zusammenstoß“ ein bisschen weiter in der Zufahrt selbst statt, aber das Prinzip wie du es aufgezeichnet hast ist korrekt.


    Nein, wir haben den Sixt-Unfallbogen ausgefüllt bzw. Ich und er hat es geprüft und unterschrieben und seine Freundin (welche mit ihm im Auto saß) und ich haben unabhängig voneinander Fotos gemacht, mehr nicht.


    Ich bin kein Jurist, daher will ich mir über die Schuldfrage da gar kein Urteil erlauben. Habe auch weder ggü. der Beamtin noch ggü. Sixt eine Schuld zugegeben, sondern lediglich angegeben das es keine Unstimmigkeiten über den reinen Unfallhergang gab bzw. Gibt zwischen den beiden Parteien.


    Wenn bzw. Falls die LH entsprechende Forderungen ihm gegenüber stellen würde o.ä., wie sieht es dann mit der Begleichung seines Schadens über die Haftpflicht des Mietwagens aus? Das hat damit nichts zu tun wenn ich das richtig verstehe oder? Es geht letztlich nur um die Forderungen für den Mietwagen-Schaden - und wie würde sich das auf die Zahlungsforderung von Sixt auswirken? Kann man dann mit denen einen „Aufschub“ ausmachen, bis der Sachverhalt unter den Versicherungen bzw. Den Parteien geklärt wäre?

  • Ich denke du machst dir da zu große Sorgen. Lass doch erstmal die Schadenssumme kommen, vorher kannst du sowieso keine Maßnahmen ergreifen.


    Wenn der Schaden aus einem einzigen Unfall stammt, wird sowieso wahrscheinlich nur 1x die SB berechnet, Stichwort: Zusammenhängendes Schadensbild.

  • Stichwort:

    Haftpflicht only, Rest KK


    Darum ja die Sorge. Kann das schon verstehen, man muss durch so Sachen ein paar Mal durch, bevor man mit einem 10k Damoklesschwert über sich ruhig schläft.


    Ich habe mich gesteigert, früher war ich schon wegen 500 Euro nervös, heute kann ich bei 4.000 Euro ruhig schlafen.


    Aber hier ist alles soweit ich es beurteilen kann, klärbar, daher verstehe ich Deinen Standpunkt auch. Es gibt ja Zeugen, der Ablauf ist klar feststellbar und der Fall wird von der Versicherung der KK grundsätzlich getragen. Die Frage, ob er Zwischenfinanzierung braucht ist das größte "Wagnis", wobei die Indizien ja auf "nein" stehen.

  • Ich weiß nicht so richtig worum es hier in der Diskussion geht. Wenn man seine Automiete über eine eigene Mietwagenvollkasko absichert, dann ist das genauso wie jeder andere Fall den man versichert. D.h. wenn ein Schaden passiert, dann wird die Regulierung von der Versicherung übernommen. Warum sollte Sixt bösartig auf eine sofortige Zahlung bestehen. Für sie ist es doch viel sinnvoller die Regulierung über die Versicherung abzuwarten.

  • Haftpflicht only, Rest KK


    Darum ja die Sorge. Kann das schon verstehen, man muss durch so Sachen ein paar Mal durch, bevor man mit einem 10k Damoklesschwert über sich ruhig schläft.

    Das ist wohl wahr... im Idealfall darf es aber gerne bei einem derartigen Fall für die nächsten 10 Jahre Sixt bleiben ;)


    Denke auch das wird alles seinen Gang gehen, ich lasse das mal auf mich zukommen und gebe gerne hier ein Update über den Verlauf - kann ja für den ein oder anderen später nochmal interessant sein - je nachdem wie sich das Ganze jetzt entwickelt...

  • Sofern ihr nur den Bogen zum Unfallhergang ausgefüllt habt, ist ja von der Seite aus alles gut, dann werden die Versicherungen sich wohl untereinander einigen / streiten.


    Die Regulierung bei Schäden im höheren vierstelligen Bereich ist wahrscheinlich sogar bei Sixt-Kunden ohne VK eher darauf ausgelegt, dass die noch eine extreme VK haben, ich denke, das sollte also kein Problem werden. Sixt will ja am Ende nur eines: Sein Geld.


    Zu letzterem: Wenn die Versicherer sich auf eine Haftungsquote einigen, wenn auch nur durch die Betriebsgefahr, wird die so umgesetzt. Entweder durch Aufrechnung, sofern die Ansprüche aufrechnungsgeeignet sind, oder einfach, indem sie die jeweilige Auszahlung verringern. Einigen die sich nicht, läuft es meistens so, dass der Haftpflichtversicherer ggü. dem Unfallgegner nur das ausbezahlt, was er, anhand der vorgenommen Haftungsteilung für angemessen erachtet. Kommt es dabei zu Streitigkeiten mit dem Unfallgegner, weil er das zu wenig findet / die Verschuldenshaftung anderes bewertet, bleibt ihm nur die Beauftragung eines Rechtsanwaltes und die Erhebung etwaiger Klage. Du wirst in der Klage zwar dann als Beklagter I geführt, hat aber nichts zu sagen, da du gefahren bist, muss das so, dein bzw. der Sixt Haftpflichtversicherer ist dann die Beklage zu II und muss im Falle einer Verurteilung zahlen, du stehst da also mehr oder minder pro Forma drin, deshalb hast du mit dem Haftpflichtschaden nicht mehr viel zu tun.


    Zum VK Schaden: Da würde es so ähnlich laufen. Die Versicherer korrespondieren alle miteinander, wenn man sich einigt, zahlt ‚deine‘ LH ihren Anteil, die KFZ-Haftpflichtversichererung des Gegners ihren und alle sind glücklich. So wie ich das aufgrund deiner Schilderung beurteilen würde, bleibt für dich in allen Fällen nur eine etwaige geringe Selbstbeteiligung der LH. Schließe mich also den meisten hier an, du musst dir nicht so große Sorgen machen, das wird jetzt alles seinen Gang gehen. :117:




  • Update vom 27.08.19:

    - Sixt-Schadenmeldung mit den aufgenommenen Schäden von der Rückgabe ist eingetroffen. Über den Online-Link sämtliche Angaben ausgefüllt und abgeschickt. Bestätigungsmail mit PDF im Anschluss erhalten. Daten bzw. Kontakt für die Haftpflicht an Unfallgegner weitergeleitet.


    - Unterlagen der M&M VK erhalten und soweit möglich bereits ausgefüllt. Warte nun auf das Sixt´sche Gutachten nebst realistischer (haha) Summe des Schadens am Sixt-Fahrzeug.

  • Hallo liebe Forum-Freunde,

    ein kleines Update und eine kleine Frage an die "Leidgeplagten" mit Erfahrungswerten:


    -die Sixt bzw. Fahrzeug-Haftpflicht hat vergangene Woche den Schaden des Unfallgegners anerkannt und übernommen.


    -gestern kam die Schadensaufstellung samt GA-Unterlagen für "meinen" Schaden am Sixt-Fahrzeug. 7.100 € Gesamtkosten für den Schaden - über Sinn und Verstand der gutachterlichen Beurteilung und Aufstellungen des Aufwands / der Arbeitsstunden erspare ich mir jedweden Kommentar - die dortigen Methoden sind ja einschlägig bekannt. Ich leite die Unterlagen nun an die M&M-KK-VK weiter mit der Bitte der direkten Regulierung und schreibe Sixt parallel dazu bzgl. Verlängerung der Zahlungsfrist, damit die Versicherung den Schaden direkt abwickeln kann und die "übrigen" Kosten a la SB und "Verwaltungspauschale" bei mir vom KK-Konto abgebucht werden können.


    Die Frage an die mit ähnlichen Erfahrungen: In der Kostenaufstellung pauschalisiert Sixt außerdem (ist in der Gesamtsumme enthalten) 1.000€ Wertminderung. Nun habe ich bereits einiges hier dazu gelesen und auch schon mitbekommen das es mit entsprechenden formalen Rückantworten (entsprechende Vorlage mit juristischem Hintergrund habe ich hier bereits gefunden) an den Versicherer (AXA ist das mW nach bei der LH) mittlerweile nicht mehr so viele Probleme gibt was die Bezahlung dieser Kosten angeht - aber vlt. hat jemand da auch aktuelle Erfahrungswerte... !?


    Ansonsten geht erstmal alles weiter seinen "normalen" Gang...