Es gibt jetzt zwei Kompilationen für Reisende nach Italien.
Zuerst das Problem mit der Bereifung - Winterreifen oder Ganzjahresreifen müssen einen Geschwindigkeitsindex haben welches höher ist als der Index-Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Dies gilt vom 16.5. bis zum 14.10. Mehr dazu vom ADAC: https://www.adac.de/der-adac/r…sland/winterreifenverbot/
Zweitens gibt es eine neue Regelung das Fahrzeuge nach 2 Monaten umgemeldet werden müssen. Ausschlaggebend ist der Wohnsitz des Fahrers, und nicht des Eigentümers, was aktuell von Italienern und auch der Carabinieri als Verbot für das führen von ausländischen Fahrzeuge durch Einwohner von Italien interpretiert wird.
Dies führt dazu, dass Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen welche sich in Gegenden aufhalten die nicht als Touristen-Hochburg bekannt sind, fast garantiert kontrolliert werden, und dabei wird (aus persönlicher Erfahrung) auch auf die Reifen geachtet. Mehr dazu auch vom ADAC: https://www.adac.de/der-adac/r…en/ausland/autos-italien/
Daher ist es wichtig dafür zu sorgen das dein Mietwagen für Italien zulässig ist, und das du alle wichtige Dokument dabei hast bei jeder Fahrt in Italien. Bei meiner letzten Kontrolle war der Polizist mit der digitalen Kopie vom Mietvertrag zufrieden, verlässt euch bitte aber nicht auf meine Erfahrung.