Straßenverkehr, StVO und Bußgeldkatalog, die Diskussion

  • Hmm. Lokal mag das Sinn machen. Aber die Zahl der Parkplätze zu reduzieren kann doch nicht die universale Lösung sein.

    Wenn dafür gleichzeitig die Alternativen ausgebaut werden, ist das Teil der Verkehrswende, um auch den Verkehrssektor ökologisch, ökonomisch, sozial und gerade auch sicherheitspolitisch deutlich Krisenfester aufzustellen. Ohne Einschränkungen wird das leider nicht funktionieren.

  • Ich kann das nicht mehr hören. Die Menschen hier wollen in der Mehrheit keine Verlehrswende. Wir leben in einem Land in dem jeder angeblich so grün, klimarettend und Weltverbessernd sind, gleichzeitig werden immer mehr größere und schwerere SUVs verkauft und die Gesamtzahl der Fahrzeuge wächst und wächst.

  • Die Mehrheit will auch gerne aufhören zu arbeiten und trotzdem Geld für Urlaub und Hobbies haben.

    Muss man immer auf Mehrheiten hören, wenn man eigtl weiß, dass es nicht machbar ist?

    Die Anzahl der Fahrzeuge wächst, aber die Städte sind nun einmal voll - wo sollen die denn alle parken? Wenn es keinen Platz gibt, kann man halt nicht vor der Tür parken.

    Ich kaufe mir ja auch keinen Flügel und stell den dann in den Hausflur, weil in der Wohnung kein Platz dafür ist.

    Immer parkt jemand im Kreuzungsbereich, dadurch ist der Bereich schlecht einsehbar. Und wenn das Ordnungsamt erst ab 8 Uhr patroulliert, ist der dann wieder weg. Aber die Schulkinder dürfen da morgens vorbei laufen.

  • Beschlagnahmen könnte man ja trotzdem, der Verleiher muss dann gegenüber dem Fahrer auf zivilrechtlichem Wege zusehen, dass er das ersetzt bekommt. Vielleicht passen die dann auch mal ein bisschen auf, wem sie ihre Autos leihen.


    Mehr als 60 km/h zu schnell innerorts also dann 110 km/h ist eben auch ein Zeichen dafür, dass man völlig ungeeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen.

    Einmal editiert, zuletzt von ChevyTahoe ()

  • Immer super wenn Sicherheitslücken in kritischer Infrastruktur medial breitgetreten werden. Das ist doch wieder gefundenes Fressen für die Klimaspinner.

    Ach komm, das könnte man auch für andere Dinge benutzen ;-)



    Bei 1:33.


    Im Ernst, wenn ich dann dort das lese:

    Zitat

    Die IT-Experten nutzen das gleiche analoge Funksignal, das zum Beispiel von Bussen verwendet wird, um schneller durch den Verkehr zu kommen. Das Signal ist nicht verschlüsselt. Das Problem sei seit vielen Jahren bekannt, die analoge Funktechnik stammt aus den 1980er-Jahren.

    Ist mediale Berichterstattung vielleicht sogar notwendig, um dort etwas zu verändern? Wenn die schleppende Digitalisierung eine Gefahr für kritische Infrastruktur ist und die Probleme ohnehin bekannt sind, dann besser darüber berichten und auf Veränderung drängen. Menschen, die böses im Schilde führen, kommen da früher oder später selbst drauf. Solange keine Anleitungen dazu veröffentlicht werden, sehe ich persönlich in diesem Fall kein Problem damit.


    Hier übrigens noch ausführlicher heise online zu dem Thema: https://www.heise.de/hintergru…ar-7367885.html?seite=all. Sehr lesenswert.

  • Der letzte Satz ist aber auch spannend. Ein Polizeibeamte kann also entscheiden den Lappen zu entziehen bevor der Tatbestand richterlich als erwiesen gilt?

    Nur wenn man einen Führerschein mitführt, denn dann kann dieser sichergestellt bzw. beschlagnahmt (§ 94 StPO) werden, womit auch gleichzeitig die Fahrerlaubnis ruht.



    Führerschein nicht dabei zu haben, vereitelt der Polizei die Möglichkeit, diesen zu beschlagnahmen. Die Fahrerlaubnis kann polizeilich nämlich nicht selbst vorläufig entzogen werden. Dafür ist dann ein § 111a StPO Antrag der Staatsanwaltschaft erforderlich, wo das Amtsgericht dann eine richterliche Abwägung vornimmt, ob eine Entziehung der FE im Hauptsacheverfahren zu erwarten ist (§ 69 StGB).


    Somit verschafft man sich Zeit, wenn man seinen Führerschein einfach nicht mitführt (sind nur 10,- Euro Verwarngeld).



    Gerade wenn die Polizei grundlos den FS wegen Drogenverdachts beschlagnahmt, die Blutprobe aber später negativ ist (also kein Entziehungsgrund besteht), darf man sonst noch länger ohne FS bleiben, als wenn das 111a Verfahren durchgezogen wird, denn dies kann durch Anhörung dann teilweise so „lange“ dauern, dass die Blutergebnisse schon da sind.

  • Bei "reinen" Fahrten unter Drogeneinfluss wird der Führerschein vor Ort grundsätzlich nicht sichergestellt oder beschlagnahmt.

    Anders sieht es natürlich aus wenn noch, wie im verlinkten Artikel, eine Gefährdung des Straßenverkehrs (315c StGB) im Raum steht.


    Bei Alkohol wird durch die Polizei grundsätzlich ab 1,1 Promille vor Ort gemessenen Alkoholwert die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen und der Führerschein einkassiert. Wie Maximilian123 richtig schreibt ist es gar nicht doof den Führerschein nicht mitzuführen, denn wenn der nicht vorliegt kann er auch nicht sichergestellt werden. Macht natürlich nur Sinn wenn man selber gerne besoffen fährt.

    Ich führe ihn lieber mit und spare mir die 10€ und den zusätzlichen Weg zur nächsten Dienststelle um ihn da dann wieder vorzeigen zu müssen.

  • Wie oft kommt das denn in der Praxis wirklich vor, dass die Polizei einen Führerschein "grundlos" wegen Drogenverdacht beschlagnahmt?


    Ich wurde bisher noch NIE in Deutschland von der Polizei kontrolliert, bei nun ca. 17 Jahren Führerscheinbesitz. Und wenn dann gehe ich davon aus, dass zunächst mal ein Atemalkoholtest gemacht wird, oder eine Geruchsprobe im Auto ob da irgendwelche stark reichbaren Drogen oder Alkohol erschnüffelbar sind. Spätestens da wär ich ja eigentlich raus, weil ich weder alkoholisiert mit dem Auto fahre, noch irgendwelche Drogen mitführe oder konsumiere.

  • Das letzte Mal angehalten wurde ich in Europa im Flixbus an der dänischen Grenze von der dänischen Polizei. Das war aber recht ulkig, weil wir uns alle in einer Reihe aufstellen mussten und die jungen Beamten dann nacheinander unsere Ausweise mit einer App scannten. Die waren dort super freundlich und sympathisch.


    Meine gegenteilige Story von damals in Deutschland habe ich hier ja schon ein paar Mal erwähnt. Ich denke es kommt immer drauf an wen man da vor sich hat. Der Job zieht halt auch leider manchmal Charaktere an die sich gerne autoritär profilieren wollen, aber das war wohl vor allem vor der 2000er Wende in Deutschland noch deutlich stärker der Fall.


    Ich erinnere mich noch als ich alleine mit meiner Mutter als Grundschulkind unterwegs war, wir von einem Polizisten angehalten worden sind und der meine Mutter angeschrien und bedroht hat weil sie ihren Führerschein zuhause hat liegen lassen. Der baute sich vor meiner Mutter auf und schrie "Ich könnte mit ihnen jetzt dies und jenes machen blablabla", hatte offensichtlich ein totales Frauenproblem der Kasper. War aber auch um die 2000er Wende rum, früher war nicht alles besser :)

    Einmal editiert, zuletzt von TALENTfrei ()

  • Na, ich bin ja auch nicht bisschen komisch. ^^

    Du weißt schon, was ich meine. So ein bisschen abnormal komisch. Für die Polizei unerklärlich komisch. :P


    Also ich habe schon diverse Kontrollen hinter mir (weil ich viel unterwegs bin), die letzte in Bamberg auf der A70 Richtung Bayreuth. Da hatten sie alle von der Autobahn geholt. Etwas unangenehm fand ich nur, dass jeder der Polizisten mit einer MP ausgestattet war.


    Meine erste Kontrolle hingegen hatte ich vor mehreren Jahren in Dortmund - damals Student, 3er BMW von Sixt, übers Wochenende bei den Eltern gewesen, kam abends zurück. Angehalten und dann wurde ziemlich schnell gefragt, was ich überhaupt hier will + ob man da wo ich herkomme (Bayern) nicht studieren könne? Und ob ich wohl zu doof dazu sei. Da ich unerfahren war und alleine im Auto, hab ich es über mir ergehen lassen. Heute würde ich das ganz Anders angehen.


    Alkohol und/oder Drogen haben sie bei mir allerdings auch nie kontrolliert - wäre ja auch sinnlos gewesen.

  • Wird er dann nicht spätestens dort eingezogen?

    Wieso sollte er? Wenn du außer ihn zu vergessen nichts gemacht hast kostet es dich 10€ Verwarngeld und musst ihn ggf. (wenn du eine entsprechende Mängelkarte bei der Kontrolle bekommst) in einer bestimmten Frist bei einer Dienststelle vorzeigen.


    Wenn du besoffen gefahren bist und man ihn dir vor Ort nicht abnehmen könnte weil du ihn nicht mithattest kannst du natürlich auch zur Polizei gehen und ihn vorzeigen, das wäre dann aber schon ziemlich dumm ^^

  • Wenn du besoffen gefahren bist und man ihn dir vor Ort nicht abnehmen könnte weil du ihn nicht mithattest kannst du natürlich auch zur Polizei gehen und ihn vorzeigen, das wäre dann aber schon ziemlich dumm ^^

    Ich meinte du fährst betrunken, wirst von der Polizei angehalten, hast den Führerschein nicht dabei und bekommst diese Mängelkarte. Dann müsstest du ihn doch in der Dienststelle vorzeigen und dann könnte er doch dort nachträglich eingezogen werden oder nicht?

    Einmal editiert, zuletzt von TALENTfrei ()