Gegnerische Versicherung erkennt Unfallschaden nicht an

  • Verkehrsrechtsschutz ist ja auch wirklich kein Betrag und ist sehr oft bei Kreditkarten o.ä. inklu.


    Der Plus an Lebensqualität im Schadensfall ist doch immens, wenn der Anwalt alles regelt.... Sei es mit Versicherung und "nur" der Nachbar

  • Sixt rechnet seine Schäden grundsätzlich über einen Anwalt ab. Die Versicherungen lehnen aber die Kosten für die Inanspruchnahme des Anwalts bei so großen Unternehmen wie Sixt ab. Hier wird (auch durch Gerichte bestätigt) davon ausgegangen, dass ein solches Unternehmen in der Lage sein muss solche Schäden selbst abzuwickeln. Fällt somit unter die Schadenminderungspflicht.

    Grundsätzlich würde die Versicherung auch Sixt gegenüber die Ansprüche bei einem vermeintlichen Vorschaden kürzen. Die Versicherungen haben keine Angst vor Anwälten wie hier manch einer denkt. Warum auch? Die Kosten für einen Anwalt sind von der Schadenhöhe abhängig. Und im Ernst, diese sind relativ gering. Es gibt auch genug Leute, die die Versicherungen über den Tisch ziehen wollen. Und da kommt der springende Punkt. Wenn sich die Versicherungen immer über einen Anwalt einschüchtern lassen würden dann würden die Beiträge aber deutlich höher sein. Ich erwarte von einer Versicherung auch, dass sie die Versichertengemeinschaft vor nicht gerechtfertigten Ansprüchen schützt.

  • @EUROwoman Warum durchkommen? Wenn kein Vorschaden bestand, muss die Versicherung erstmal das Gegenteil beweisen. Nur zu behaupten, dass ein Vorschaden am Fahrzeug war, reicht i.d.R. nicht. Ich weiß es, da ich mich tagtäglich damit beschäftige. Gibt es ein Gutachten? Wer hat das Gutachten gemacht? Hat die Leasing oder das Autohaus diesen beauftragt? Hat die VHV das Fahrzeug selbst besichtigt? Wurde bereits ein Schaden an dem Fahrzeug fiktiv abgerechnet?

  • Die Versicherung entscheidet auf Basis von Fotos und Kostenvoranschlag, dass sie nur 1/3 des Kostenvoranschlags bezahlen werden, weil ein Altschaden vorhanden sei.


    Da könnte man dann ein Gutachten auf eigene Kosten machen lassen und das juckt die genau null, wenn es nicht vom Rechtsanwalt per Klage gemacht wird.

  • Das mit dem Gutachten auf eigene Kosten stimmt so nicht. Man darf selber einen Gutachter wählen der den Schaden begutachtet. Die gegnerische Versicherung kann dann ein Gegengutachten machen wenn ihr es nicht passt.


    Mir ist 2018 ein LKW ins Auto gefahren und hat mir die linke Seite demoliert. Habe damals eigenen Gutachter gewählt und auch alles übern Anwalt laufen lassen, auch diesen muss die Gegenseite bezahlen.

    Treibt zwar die Beiträge für alle nach oben, wäre aber nicht nötig wenn die Versicherungen immer fadenscheinigere Gründe finden würde um nicht oder nicht voll zu bezahlen

  • Am ende muß das jeder selbst wissen.

    genau das. Ich zum Beispiel hab nur versichert was existenzbedrohend ist/kann sein.
    - Haftpflicht (privat und Autos)

    - Gebäudeversicherung

    - Risikoleben passend zur Hypothek

    - KV


    Für den Rest gibt es eine Kriegskasse, und klar kostet eine fehlende Reiserücktritt irgendwann mal was, aber unterm Strich geht das bisher klar.

  • ich geb das mal weiter, betrifft mich ja nicht selbst.


    mir gehts halt eigentlich darum, ob einem als Mieter auch sowas in der Richtung passieren kann. Den Eindruck hab ich aber bisher nicht. Immerhin.

  • Sixt rechnet seine Schäden grundsätzlich über einen Anwalt ab. Die Versicherungen lehnen aber die Kosten für die Inanspruchnahme des Anwalts bei so großen Unternehmen wie Sixt ab. Hier wird (auch durch Gerichte bestätigt) davon ausgegangen, dass ein solches Unternehmen in der Lage sein muss solche Schäden selbst abzuwickeln. Fällt somit unter die Schadenminderungspflicht.

    Grundsätzlich würde die Versicherung auch Sixt gegenüber die Ansprüche bei einem vermeintlichen Vorschaden kürzen. Die Versicherungen haben keine Angst vor Anwälten wie hier manch einer denkt. Warum auch? Die Kosten für einen Anwalt sind von der Schadenhöhe abhängig. Und im Ernst, diese sind relativ gering. Es gibt auch genug Leute, die die Versicherungen über den Tisch ziehen wollen. Und da kommt der springende Punkt. Wenn sich die Versicherungen immer über einen Anwalt einschüchtern lassen würden dann würden die Beiträge aber deutlich höher sein. Ich erwarte von einer Versicherung auch, dass sie die Versichertengemeinschaft vor nicht gerechtfertigten Ansprüchen schützt.



    ..Aha, so ist das also !

  • Für den Rest gibt es eine Kriegskasse, und klar kostet eine fehlende Reiserücktritt irgendwann mal was, aber unterm Strich geht das bisher klar.

    Als ich mal vor 10 Jahren durchrechnete wieviel ich bezahle um ein doch überschaubares Risiko zu versichern habe ich kein Reiserücktritt mehr versichert. Die Prämie steht für uns in keinem Verhältnis zum möglichen Schaden.

  • Auch wenn es etwas OT ist...


    Reiserücktritt, Reiseabbruch, Reisegepäck, MietwagenSB, Schlüssel, Auslandskranken Autoschutzbrief Rohrverstopfung (und noch einige mehr die man in der Regel aber wirklich nicht braucht) hab ich als Inklusivleistung einer Kreditkarte die Dank entsprechendem Umsatz auch noch kostenfrei ist.


    Separat abschließen würde ich die auch nicht, da Kosten/Nutzenfaktor nicht gegeben.


    Aber von den oben genannten habe ich in den letzten 5 Jahren immerhin 3 in Anspruch genommen, mit immerhin 4 stelligen Kostenpotzenzial beim selbstzahlen.

  • Bei einer Versicherung geht es neben der Absicherung des reinen Materialschadens ja auch um das „gute Gefühl“ abgesichert zu sein. Natürlich sollte man sich vor (!) Abschluss und nicht erst bei einem Schadensfalls die genauen Bedingungen durchlesen, was es beispielsweise für Ausschlüsse oder Einschränkungen gibt.


    Wenn ich beispielsweise die günstigste Privatrechtsschutz abschließe, muss ich mich über zig Ausschlüsse nicht immer wundern.


    Gerade bei Versicherungen mit Gesundheitsprüfungen ist es nebenbei gesagt immer zu empfehlen diese möglichst jung und „gesund“ abzuschließen. Jedes kleine Zipperlein kann Risikozuschläge von teils 100 oder mehr Prozent verursachen. Für meine Risikoleben zahle ich beispielsweise nur einen Viertel des Beitrages meines Vater, der sie erst mit 40 und „nur“ leichten Herzrhythmusstörungen abgeschlossen hat, habe aber gleichzeitig die vierfache Versicherungssumme bei Tod.


    Selbes gilt auch für Berufsunfähigkeit, hier sind die Annahmekriterien ja sogar noch strikter, da die versicherte Person, im Gegensatz zur Risikoleben, nicht erst sterben muss, bevor Leistungen fällig sind.


    Wie Krankenversicherungen, können Risikoleben und BU auch später seitens der Versicherung nie wieder regulär gekündigt werden (nur bei arglistiger Täuschung bei der Gesundheitsprüfung oder erheblichen Zahlungsverzug), ist man also einmal drin, ist man „safe“, aber das muss man erstmal schaffen.


    „Überversichert“ finde ich als Wort im Übrigen auch nur dann passend, wenn man beispielsweise doppeltversichert ist, oder offenkundig völlig nutzlose Versicherungen abschließt, wie als Mieter beispielsweise - ohne in einem Spiegelkabinett zu hausen, eine eigene Glasbruch oder für ein 300 € Handy eine Zusatzversicherung.

  • auch wenn wir off-topic weitertreiben: Bringt eine BU als Jurist tatsächlich etwas? Ich meine du bist doch, wenn dein Gehirn kein Schaden nimmt, nie wirklich berufsunfähig, oder? Ich hab mich damals für eine Grundfähigkeitenversicherung als Alternative entschieden.

  • Für viele ist eine BU bestimmt sinnvoll. Nichtsdestotrotz ist es aber eine Versicherung an der zum Großteil die Versicherungsgesellschaft selbst verdient.


    Ich kann mir keine Verletzung vorstellen bei der ich nicht tot bin oder die Firma mir keinen Arbeitsplatz schaffen kann. Bei einem selbstständigen Handwerker ist das sicherlich anders.

  • auch wenn wir off-topic weitertreiben: Bringt eine BU als Jurist tatsächlich etwas? Ich meine du bist doch, wenn dein Gehirn kein Schaden nimmt, nie wirklich berufsunfähig, oder? Ich hab mich damals für eine Grundfähigkeitenversicherung als Alternative entschieden.


    Für viele ist eine BU bestimmt sinnvoll. Nichtsdestotrotz ist es aber eine Versicherung an der zum Großteil die Versicherungsgesellschaft selbst verdient.


    Ich kann mir keine Verletzung vorstellen bei der ich nicht tot bin oder die Firma mir keinen Arbeitsplatz schaffen kann. Bei einem selbstständigen Handwerker ist das sicherlich anders.

    Als Jurist später vielleicht nicht mehr, vor allem wenn man dann (hoffentlich) in ein Dienstverhältnis auf Lebenszeit berufen ist und der staatlichen Fürsorgepflicht unterliegt, aber noch bin ich ja mindestens ein paar Jahre Student, und wenn man als Student berufsunfähig wird, sind die staatlichen Leistungen nahezu „Null“, deshalb die Bu. ?


    Außerdem hat es mich auch gewundert es zu lesen, aber die meisten Gründe für Berufsunfähigkeit sind psychischer Natur (ungefähr ein Drittel aller BU-Fälle), sowas kann ja auch einen Bürohengst treffen.