E-Scooter Fahrer fährt auf Bürgersteig und rammt mich bei Ausfahrt aus Tiefgarage

  • I am lost..jemand auch ne juristische Meinung?!

    Jura und Meinung ... immer so ne Sache.


    Lass den Rollerfahrer doch für Dich arbeiten? Du hast einen Schaden, den soll er zahlen. Will er nicht, also soll er Deine Schuld beweisen / Deine Forderung rechtlich korrekt rückweisen.

  • Die Haftpflicht informieren (die du hoffentlich hast) und mit denen das Vorgehen besprechen.


    Spätestens wenn du ne Anzeige wegen Körperverletzung bekommen solltest musst eh zum Anwalt.


    Die Stelle schaut nicht sonderlich förderlich für dich aus imho…


    nhdcs


    warum soll da kein Roller fahren dürfen

    2 Mal editiert, zuletzt von Nocturn ()

  • Das gibt aktuell erstmal gar nichts, da ja nichts aufgenommen wurde.


    Ich hätte diesen Thread, so wie er verläuft, ehrlich gesagt entweder von einem Neuling, der dann nicht mehr groß drauf reagiert, oder von einem Troll erwartet. Nicht von einem langjährigen Mitglied.


    Auf Nachfragen wird kaum eingegangen, alles bleibt so ein bißchen im trüben. Sorry Biker2010 entweder habe ich schon zuviel getrunken und ich Blicke nicht mehr durch oder es bleiben tatsächlich wesentliche Fragen unbeantwortet. Es wird sich einzig an der "Zufahrt" zur TG aufgehangen und auf wichtige Details nicht mehr eingegangen..

  • Jetzt mal abgesehen von dem ganzen rechtlichen Kram, der Schaden ist ja nun wirklich nicht groß. Ein bißchen Smartrepair und die Sache ist gegessen. Lohnt sich da überhaupt so ein Aufwand mit Anzeigen, Anwalt, etc..

  • PHV ist vorhanden, aber der schaden ist doch nur an meinem Kfz. Der Scooter Fahrer hatte ja keinen.


    Also bin ich lt. Deiner Aussage doch der Hauptschuldige einfach weil ich von dort komme..egal wie vorsichtig ich mich herausgetastet habe...sozusagen irrelevant?

  • warum soll da kein Roller fahren dürfen

    Hatte gestern nochmal nachgeschaut, da ich mir nicht sicher war, aber lauf adac



    E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten.

  • Das gibt aktuell erstmal gar nichts, da ja nichts aufgenommen wurde.


    Ich hätte diesen Thread, so wie er verläuft, ehrlich gesagt entweder von einem Neuling, der dann nicht mehr groß drauf reagiert, oder von einem Troll erwartet. Nicht von einem langjährigen Mitglied.


    Auf Nachfragen wird kaum eingegangen, alles bleibt so ein bißchen im trüben. Sorry Biker2010 entweder habe ich schon zuviel getrunken und ich Blicke nicht mehr durch oder es bleiben tatsächlich wesentliche Fragen unbeantwortet. Es wird sich einzig an der "Zufahrt" zur TG aufgehangen und auf wichtige Details nicht mehr eingegangen..

    Also jetzt steh ich wiederum auf dem Schlauch.

    Was fehlt Dir denn nun?


    Was meinst du mit TG Zufahrt aufgegangen.?

    Meinst du die Aussage des Polizisten dazu?


    Nochmal kurzgefasst:

    - Unfall passiert

    - Fahrer des e scooter sagt er sei OK, und sagt da war ja nix schlimmes, kaum verseh ichs mich, fährt er ohne weiter Worte weiter!

    - ich schildere den Vorfall der Polizeidienststelle telefonisch, diese teilt mir mit das sie da wenig sagen könne, aber ich solle vorbeikommen


    - ich fahre zur Polizei und bekomme die Aussage von oben (Ausfahrender, sei egal wie der Depp), daher soll ich es erst Mal auf direktem Wege versuchen, ob es ggf. Klappt mit bilateralem Aufsuchen des Fahrers. Dessen Adresse machte ich aus, weil beim wegfahren zufällig noch ein Firmenwerbeschild auf dem Scooter erkennen konnte. Der Fahrer arbeitet dort.

  • Welchen Rat oder Einschätzung erhoffst du dir noch (falls der Ton falsch rüberkommt, das soll ne freundliche Frage sein)?


    Du hast doch jetzt 2 Optionen und du musst dich nur entscheiden. Entweder du machst es mit dem Scooterfahrer unter der Hand aus. Vorteil wäre, dass du es schnell und unkompliziert regeln könntest. Der Nachteil wäre, dass er möglicherweise untertaucht oder zahlungsunfähig ist.


    Oder du gehst zur Polizei und machst das offiziellem Wege. Vorteil wäre, dass das der sichere Weg ist und auch evtl zu einer Ermittlung wegen Unfallflucht führt. Nachteil, dass das Zeit und Nerven kostet und für dich auch in haftungsrechtlicher Hinsicht mit Risiken verbunden ist.


    Zwar bin ich auch ein Freund von Recht und Ordnung aber ich würde dennoch zu Option 1 tendieren. Der Schaden sieht so klein aus, dass du das, wie schon erwähnt, kostengünstig selbst mit smart repair reparieren lassen kannst. Dann wäre es auch kein Weltuntergang, wenn der Gegner nicht zahlen könnte. Zudem ist diese Vorgehensweise für beide Seiten wirtschaftlicher, da es eben nicht klar ist, in welcher Höhe du eine Mithaftung trägst. Das kann dir seriös im Internet auch niemand beantworten. Der Rechtsweg bleibt dir auch im Falle des Scheiterns weiterhin offen.