How to | Ungerechtfertigte Gebühr bei Ordnungswidrigkeit zurückbekommen

  • Frag doch Mal nach wie hoch dieser Personalaufwand genau sein soll, dass sie auf 30 Eur kommen. Afaik hatte das mal jemand hier so formuliert und ggü. Sixt angefragt ob dieser Prozess bereits maschinell geschieht.

    Die Kosten sollten dadurch gegen 0 gehen.

  • Vergleichst du gerade einen wertschöpfenden Prozess wie die Herstellung eines Fahrzeuges mit dem softwaregestützten auslesen eines Schreibens, dem heraussuchen eines dazu passenden Datenbankeintrages und dem generieren eines drauf basierenden Schreibens?

    Ja, auch der Betrieb der Software verursacht Kosten, ja, der Betrieb des Scanners verursacht Kosten, ja, die Einrichtung der Software muss von Menschen gemacht werden, und ja, auch das versenden des Schreibens verursacht Kosten, und ja, ab und zu wird auch ein Mensch mal nachhelfen müssen, aber lassen wir das mal ganz pessimistisch auf den einzelnen Fall heruntergerechnet allerhöchstens 5€ sein, eher ≈ 1€. Da gibts nen Differenz zu 30€ Gebühr.
    Sixt argumentiert ja auch damit, dass ja einzelne Fälle auch wesentlich teurer zu bearbeiten seien und dass das deswegen eine Querfinanzierung, aber meines Erachtens beißt sich das mit der Argumentation, dass man sich den entstandenen Aufwand ersetzen lassen möchte - das müsste man dann nach meinem Gerechtigkeitssinn fallbasiert berechnen.

  • Ich möchte hiermit verkünden, dass ich die kleine Auseinandersetzung zwischen mir und EC beende und die ''Bearbeitungsgebühr'' zähneknirschend bezahle.


    Mir fehlen einfach die Ressourcen für einen potenziellen Rechtsstreit. Ich hoffe, dass ich niemanden dadurch enttäusche. :D

  • Vergleichst du gerade einen wertschöpfenden Prozess wie die Herstellung eines Fahrzeuges mit dem softwaregestützten auslesen eines Schreibens, dem heraussuchen eines dazu passenden Datenbankeintrages und dem generieren eines drauf basierenden Schreibens?

    Ja, auch der Betrieb der Software verursacht Kosten, ja, der Betrieb des Scanners verursacht Kosten, ja, die Einrichtung der Software muss von Menschen gemacht werden, und ja, auch das versenden des Schreibens verursacht Kosten, und ja, ab und zu wird auch ein Mensch mal nachhelfen müssen, aber lassen wir das mal ganz pessimistisch auf den einzelnen Fall heruntergerechnet allerhöchstens 5€ sein, eher ≈ 1€. Da gibts nen Differenz zu 30€ Gebühr.
    Sixt argumentiert ja auch damit, dass ja einzelne Fälle auch wesentlich teurer zu bearbeiten seien und dass das deswegen eine Querfinanzierung, aber meines Erachtens beißt sich das mit der Argumentation, dass man sich den entstandenen Aufwand ersetzen lassen möchte - das müsste man dann nach meinem Gerechtigkeitssinn fallbasiert berechnen.

    sehr schön erklärt.


    Ich melde mich auch mal zu Wort, streite seit ca. 4 Monaten wegen den 30€ Gebühr. Ich bin Softwaretester im Automationsbereich und ich kann mit meinem Fachwissen den Betrug seitens Sixt bestätigen und arbeite gerade an einem paper um dies darzulegen. Die 30€ sind mir völlig egal, es geht mir hier drum dass es nicht sein kann dass in einem Rechtsstaat sowas möglich ist. Zusätzlich muss man sagen dass Sixt fast JEDES Mal probiert einem abzuzocken wenn man ein Auto mietet (persönliche Statistik: 7 aus 8 mal wurde seitens sixt ein schwerer Betrugsversuch vorgenommen, ein Beispiel eine Wand eines Transporters für mehr als 6000€). Wie bereits erwähnt hat Sixt vor mehr als 10 Jahren zugegeben dass sie ein automatisiertes System dafür haben. Heutzutage ist so ein System noch viel ausgereifter und kostet komplett pro Fall (Einrichtung, Wartung, besondere Fälle) keine 5€, wie in dem Zitat erwähnt wird sich das Richtung 1€ bewegen, diese Einschätzung teile ich und in meinen Abrechnungen beobachte ich ungefähr das gleiche.Wenn es sein muss gehe ich vor Gericht um die gesamte Gebühr zu kippen, habe den passenden Anwalt dazu schon kontaktiert und eine erste Strategie ausgearbeitet. Habe auch die Ressourcen dazu (gut bezahlter HO-Job machts möglich).


    Altueller Stand ist dass sixt die Forderung an ecollect weitergegeben hat (extrem unseriöses Inkassounternehmen: https://www.anwalt.de/rechtsti…excom-was-tun_179666.html). ecollect hat mir eine Forderung geschickt, ohne Adresse und komplett wilde Form, mit einer Drohung würde ich nicht zahlen würden weitere Inkassomaßnahmen ergriffen werden. Das ganze ist offensichtlich so formuliert dass man unter Druck gerät, ich kann über sowas nur lachen. Ich werde darauf nicht antworten da das ganze eh nicht rechtsgültig ist, falls dann ein ordentlicher Mahnbescheid kommt werde ich dem widersprechen mit einem Kostenvoranschlag für so ein System und einer technischen Analyse. Dann liegt der Ball erstmal bei ecollect, und ich bezweifle stark dass die in dem Bereich auch nur annähernd genug wissen haben um in dem Bericht auch nur etwas zu verstehen. Ich denke dann werden die eh locker lassen. Sollte das funktionieren werde ich diesbezüglich ein genaues how to schreiben, damit man sich gegen diese Ungerechtigkeit wehren kann. Des Weiteren werde ich eine Petition starten um den ADAC darauf aufmerksam zu machen und ihn dazu zu bewegen eine Sammelklage anzustrengen.


    Im Großen und ganzen muss man sagen dass sixt da schon gut kriminelle Energie an den Tag legt, vor allem mit so einem unseriösen Inkassounternehmen im Rücken bekommt das ganze noch Wirecard Allüren. Ich habe die Betrugsversuche seitens sixt immer dokumentiert und habe diesbezüglich einen kleinen Bericht verfasst, um das Ausmaß des Betruges darzustellen. Man muss ja nur mal 5 min googeln um ein Gefühl zu bekommen wie viele Leute von sixt abgezockt werden. Dieser Bericht liegt seit letzter Woche bei sämtlichen Verbraucherschutzstellen Europas die ich gefunden hab.

  • Es ist für mich auch keine Frage, dass damit Geld verdient wird. Vor der Lehman Pleite hat es bei keinem Verleiher etwas gekostet. Dann haben die günstigen angefangen. Auch EC, aber nur bei Keddy. Kurze Zeit später haben alle das Geschäftsmodell aufgegriffen.

  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht bereits gegen Sixt wegen der Bearbeitungsgebühr-Klausel vor und hat in erster Instanz verloren. Berufung ist eingelegt (in diesem Artikel versteckt im letzten Absatz):


    https://www.vzbv.de/urteile/he…rbeitung-von-strafzetteln

    Warum betonst du, dass sie in erster Instanz verloren haben? Hast du eventuell das Urteil und den Sachverhalt, über den entschieden wurde, vorliegen?

  • Wir zahlen ja auch alle fleißig den WLTP-Zuschlag, obwohl WLTP sei 2018 eingeführt ist und ich das damals so verstanden hatte, dass es die Mehrkosten durch die Umstellung ausgleichen soll. Selbst wenn wir sagen dass das letzte vor-WLTP-Auto 2020 aus dem Verkehr gezogen wurde, verstehe ich nicht, warum das extra berechnet wird ... Weil man's kann?

  • Warum betonst du, dass sie in erster Instanz verloren haben? Hast du eventuell das Urteil und den Sachverhalt, über den entschieden wurde, vorliegen?

    Nö, steht da nur. Wollte so eine Art Synopse geben, dass nicht jeder selbst schauen muss. Die Gerichte scheinen wohl nicht alle ein Problem mit der Pauschale zu haben, sofern dem Verbraucher der Nachweis erlaubt wird, dass geringere Kosten entstehen. Grundsätzlich scheint eine Pauschalregelung nicht von vorneherein rechtswidrig zu sein.