How to | Ungerechtfertigte Gebühr bei Ordnungswidrigkeit zurückbekommen

  • Nein, da steckt tatsächlich eine echte juristische Argumentation dahinter. Das haben sie also wirklich der Rechtsabteilung weitergegeben. Beeindruckend, wenn doch sonst bei EC nichts funktioniert. Da muss sich jemand ernsthaft hinsetzen und eine rechtliche Argumentation entwickeln, wenn man erfolgreich sich mit der echten Rechtsabteilung anlegen will. Der 2. Text wird meiner Prognose nach nicht viel helfen.


    Danke für deine Einschätzung! Dann werde ich die Gebühr wohl zähneknirschend hinnehmen und daraus lernen.


    @all: Kein Zettel (mehr) an der Scheibe, aber völlig korrektes Bußgeld, da ich ein Hinweisschild auf einen Behindertenparkplatz in der Eile übersehen habe.

  • Würde da am Ball bleiben, die Höhe der Gebühr ist und bleibt ein Witz. Stichwort Rufnummernmitnahme etc.
    Darauf hinweisen, dass man ja sonst gerne die Höhe rechtlich prüfen lassen kann. Ob mans nun macht oder nicht, sei dahingestellt. Im Zweifel nimmt man Europcar durch die Anfragen mehr Arbeitszeit als die 30€ :120:

  • Ist ja schön, dass sich bei EC tatsächlich mal ein Jurist (irgendwann vor geraumer Zeit )hingesetzt hat und eine rechtliche Argumentation verfasst hat (die jetzt immer wieder verwendet wird) , statt Textbausteine hinzuklatschen. Aber was ist mit Paragraph 19ff JVEG? Den Bezug dazu seh ich nicht.

    identisches schreiben habe ich bereits im Dezember 2021 erhalten.

    einfach hartnaeckig bleiben ....

  • Es geht um § 23 Abs. 2 Nr. 2 JVEG, der in dem Zusammenhang durchaus Sinn macht.

    Zitat

    Dritte, die aufgrund eines Beweiszwecken dienenden Ersuchens der Strafverfolgungs- oder Verfolgungsbehörde in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen Auskunft erteilen,

    werden wie Zeugen entschädigt. Bedient sich der Dritte eines Arbeitnehmers oder einer anderen Person, werden ihm die Aufwendungen dafür (§ 7) im Rahmen des § 22 ersetzt; § 19 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.

    Dadurch, dass Europcar sich aber überhaupt nicht auf die AGB bezieht, sondern die Gebühr als Schadensersatz geltend macht, muss man sich entsprechend eine andere Argumentation zurechtlegen. Das JVEG könnte helfen und die Höhe des Schadensersatzes. Das wären u.a. Punkte, wo ich angreifen würde.

    3 Mal editiert, zuletzt von blitzbub ()

  • Darauf wollte ich ja hinaus. Theoretisch könnte die AV versuchen, doppelt abzurechnen. Und das gilt es zu vermeiden. Ich hab bisher nie was gegen die Gebühr gesagt, aber wenn man schon mit Paragraphen die Gebühr rechtfertigt, sollte man es auch ganz betrachten und nicht das JVEG aussen vor lassen. Ich würde entsprechend nochmal den Ball an EC zurückspielen.

  • Also, bevor es überhaupt zu sowas kommt, versuche ich immer so gut es geht dem ganzen Nervenkrieg aus dem Weg zugehen, nämlich folgendermaßen:

    Dabei sei aber angemerkt, dass es je nach Polizei oder auch Bußgeldstelle eventuell nicht klappt, denn es kommt auch immer drauf an wer blitzt, ob es die Polizei war oder eben die Stadt..

    Wurde letztens auch mit einem Mietwagen geblitzt, habe dann ca 4 Tage später bei der Polizei angerufen die für den Ort zuständig war, und tatsächlich sie gaben mir Auskunft, und ohne das der Vermieter angeschrieben wurde konnte ich es Regeln, einfacher geht es wohl nicht...

  • Nachdem ich von Hertz und von Avis Post bekommen habe, werde ich demnächst berichten können, wie das bei diesen Vermietern läuft. Widerspruch gegen die Forderung ging heute an beide raus.

    Kurzer Update: Wie erwähnt wurde Anfang September bei Avis und Hertz der Forderung widersprochen. Von beiden gab es eine Eingangsbestätigung mit einer angekündigten Antwortzeit von 10 Werktagen. Die ist natürlich verstrichen und bis heute gab es keine Reaktion, 6 Wochen nach Kontaktaufnahme.

  • Hat jemand bereits versucht ob man die Gebühr bei einer Miete im Ausland zurückbekommt? Wurde mit einem Mietwagen von Sixt Italien geblitzt und soll jetzt 39 Euro bezahlen

    Dürfte sich der Sachverhalt nicht groß ändern. Außer dass Sixt ggü. den Behörden in Italien evtl. keinen Schadensersatz geltend machen kann.


    Würd's einfach mal probieren. Mehr als nein sagen können sie nicht:)

  • Mich hat es auch erwischt, Falschparken. Das ist die Antwort von Europcar auf meinen ersten Widerspruch. Meint ihr, ich soll den zweiten Text hinterher schicken?

    Liest Sixt hier etwa mit? ^^ Als Antwort kam prompt ein sehr ähnlicher Text wie damals von Europcar. Siehe unten:

    Einmal editiert, zuletzt von jannis2606 ()

  • Geht das inzwischen alles digital bei Sixt? Dann ist es vielleicht eine Minute. Aber wenn da noch ein Mitarbeiter das Kennzeichen lesen, eintippen und die Mieter-Daten vermutlich in eine unübersichtliche Behörden-Schnittstellen eintippen muss vergehen wohl eher 10-15 Minuten + Kaffeepause. Dann wird es von den Stundensätzen schon besser. ;-)