Selbstbeteiligungs-Versicherung

  • Habe bzgl. der 80.000€ Grenze mal ne Anfrage gestellt (Zeitwert/BLP/Mwst etc.; genauere Formulierung/Festlegung).


    Werde berichten, sobald ich eine Antwort erhalten habe.

  • Wie versprochen, hier nun die Antwort von Leihwagenversicherung.de - und die ist an Lächerlichkeit eigentlich kaum zu überbieten:


    "...mit Wert über die €80.000 nicht gültig. BMW 5er oder Mercedes E Klasse gelten als teure, exotische Fahrzeuge, die nicht herkömmlich oder üblich sind. [...] Nur für normale Mietwagen gültig [...] Versicherung können wir ihnen daher nicht empfehen"


    :cursing: :thumbdown: :63:


    Also wer behauptet, dass ein BMW 5er oder E Klasse nicht "üblich" oder "herkömmlich" sind oder gar "exotisch" sind, hat sich die aktuellen Zulassungszahlen wohl nicht durchgelesen. So ist das halt mit offen formulierten Klauseln in Versicherungsverträgen, wer das schlimmste reininterpretiert, der untertreibt noch.


    Für mich ist leihwagenversicherung.de daher gestorben, wer weiß was noch alles nicht "üblich" oder "herkömmlich" ist...

  • Für mich ist leihwagenversicherung.de daher gestorben, wer weiß was noch alles nicht "üblich" oder "herkömmlich" ist...


    Könntest Du noch einmal nachhaken? Mich würde interessieren, ob alles unter 80.000 Euro automatisch üblich und herkömmlich ist oder ob es noch irgendwelche Einschränkungen gibt. Wenn das alles so schwammig ist, dann könnte die Versicherung ja in jedem Schadensfall aussteigen.


    Ich frage mich eh, wie die den Wert des Fahrzeuges ermitteln wollen.

  • Die Aussage der Versicherung finde ich auch arg daneben. Spinnen wir das jetzt mal weiter: Cabrio? Unüblich, nicht versichert. GTI? Exotisch, nicht versichert. 3er BMW in Dänemark? Kostet dort über 80.000,00, nicht versichert.


    Vielleicht hängt das mit dem "nicht üblich" aber auch mit dem Sitz der Gesellschaft in England zusammen, denn dort sind die Preisunterschiede der verschiedenen Mietwagenkategorien deutlich größer als hier. Da ist eine LDAR Miete dann vermutlich wirklich "unüblich". Ziemlich blöd, dass sich die Versicherung nicht an die Deutschen Gegebenheiten anpasst, wenn sie hier tätig sein will.


    So wirklich erschließt sich mir nicht, warum die so auf dieser 80.000 Euro Linie herumreiten. Versichert ist doch eh nur die Selbstbeteiligung, die, wie ich hier im Forum gerade erst gelesen habe, bei einem Kleinwagen von Enterprise deutlich höher ist als die von LDAR bei Sixt. Somit steht die Versicherung doch nicht für den Wagenwert ein, sondern nun für irgendwas zwischen 500 und 2000 Euro oder so, unabhängig vom Wagenwert. :evil:

  • mit gleicher Berechtigung müsste man dann aber auch die Richtlinien der LH KK kritisieren, ein Ausschluss von Jaguar ist danach auch nicht sonderlich sinnvoll, so unüblich ist Jaguar (zB. bei Hertz) auch wieder nicht... Und auch dort ist ja eine Obergrenze der Erstattung gesetzt--- Sinn macht die Regelung auch dort nicht, oder?

  • mit gleicher Berechtigung müsste man dann aber auch die Richtlinien der LH KK kritisieren, ein Ausschluss von Jaguar ist danach auch nicht sonderlich sinnvoll, so unüblich ist Jaguar (zB. bei Hertz) auch wieder nicht... Und auch dort ist ja eine Obergrenze der Erstattung gesetzt--- Sinn macht die Regelung auch dort nicht, oder?


    Die sind aber wenigstens eindeutig oder?

  • Könntest Du noch einmal nachhaken? Mich würde interessieren, ob alles unter 80.000 Euro automatisch üblich und herkömmlich ist oder ob es noch irgendwelche Einschränkungen gibt. Wenn das alles so schwammig ist, dann könnte die Versicherung ja in jedem Schadensfall aussteigen.


    Ich frage mich eh, wie die den Wert des Fahrzeuges ermitteln wollen.

    Hatte bei beiden Fahrzeugen Werte unter 80.000€ angegeben nach 10tkm sowie nach der genauen Berechnung (BLP oder aktueller Wert z.B. nach 10.000km) gefragt. Die Details wurden völlig ignoriert und einfach o.g. geantwortet.
    Auf eine zweite E-Mail mit erneut detailierter Nachfrage wurde bisher - und ich schätze wird es auch in Zukunft - nicht reagiert.


    Btw. nur mal als Vergleich (sorry für die Quelle):
    Zulassungszahlen Mercedes E-Klasse April 2010: 5.917
    Zulassungszahlen Ford Focus April 2010: 4.552
    Quelle: http://www.autobild.de/bilder/hitliste-april-2010-1182161.html#bild15|ref=http://www.autobild.de/artikel/hitliste-april-2010-1182067.html


    Man könnte jetzt auch jedes andere beliebige Modell nehmen, falls man mit Modellpflege argumentieren soll.
    Aber fakt ist: Mercedes E-Klasse steht auf Platz 4 (!!) der Zulassungsstatistiken für April 2010.
    Von Exotisch kann hier absolut keine Rede sein...was passiert dann erst, wenn man von Hertz nen Hyundai o.ä. hingestellt kriegt?
    :63:

  • Anscheinend waren meine Zweifel berechtigt. An sich ist das ja ne sehr gute Sache, und ich denke man kann damit auch als Versicherung gutes Geld mit verdienen, wenn dann aber schon jetzt so rumgeeiert wird, dann drängt sich mir der Verdacht auf, dass da jemand den schnellen Euro machen will und dann bei Regulierungsansprüchen jeden Weg suchen wird, diese zu verhindern. Und wie schon erwähnt, eine limited jur. zu belangen ist aussichtslos.


    Schade, muss man halt weitersuchen und evt. bei den großen Versicherungen etwas derartiges finden.

  • Wenn ich das so lese, entsteht bei mir der Eindruck, dass man mit der LH M&M CC Gold Business für € 95,- im Jahr oder der BMW Amex Gold für € 120,- im Jahr da deutlich besser und entspannter fährt, gerade die Versicherung der Amex ist ja "rundum sorglos", zumindest bei der Carbon (und wenn ich mich nicht irre, ist die MW-Vollkasko bei beiden gleich) sind auch keine Brems-, Betriebs- oder Bruchschäden ausgeschlossen und es gibt keinen Selbstbehalt.

  • kommen wir wieder zurück zur Leihwagenversicherung?


    Trotz der Klausel, daß Fahrzeuge mit Neuwert über 80.000 € nicht versichert sind, fühle ich mich mit der Versicherung jetzt erst mal wohler.
    Ich muss keine 80.000€ teuren Fahrzeuge bewegen und wenn ich das unbedingt möchte, schließe ich eben VK ohne SB ab, da kommts auf das Geld auch nicht mehr an.
    Ich brauche ein Fahrzeug als Fortbewegungsmittel und nicht zum Protzen, deshalb miete ich.

  • kommen wir wieder zurück zur Leihwagenversicherung?


    Trotz der Klausel, daß Fahrzeuge mit Neuwert über 80.000 € nicht versichert sind, fühle ich mich mit der Versicherung jetzt erst mal wohler.
    Ich muss keine 80.000€ teuren Fahrzeuge bewegen und wenn ich das unbedingt möchte, schließe ich eben VK ohne SB ab, da kommts auf das Geld auch nicht mehr an.
    Ich brauche ein Fahrzeug als Fortbewegungsmittel und nicht zum Protzen, deshalb miete ich.


    Mietpreis LWAR Wochenende ADAC (prepaid) SB 800 ~120€
    Mietpreis LWAR Wochenende ADAC (prepaid) SB 0 ~190€
    (Sixt)


    Ich weiß zwar nich, wie das für dich aussieht, aber für mich macht das schon einen erheblichen Unterschied.
    Und mit einem Mietwagen protzen nutzt eh nix, hier gehts eher darum, dass ich für den geringen Aufpreis zu IWMR (ca. 25€) gerne ein größeres/komfortableres Auto fahre, bevor ich bei One-Way-Mieten nen Citroën C5 serviert bekomme.
    Davon abgesehen ist doch eindeutig, dass Sixt mit den Zusatzversicherungen kein brauchbares Preis-/-Leistungsverhältnis bietet, sondern ähnlich wie Ryanair mit diesen eben zu unangemessenen Preisen abkassieren will, wenn man den Kunden schon mal "eingefangen" hat. Das muss und sollte man als Kunde so gut wie möglich boykottieren, dann könnten auch die Preise für Zusatzversicherungen langristig auf ein faireres Niveau sinken.


    Und Teil 2:
    Ja, du hast die Versicherung schon abgeschlossen. Aber nein: Man kann die Versicherung weiterhin objektiv beurteilen.
    Das Problem bei der Mercedes E-Klasse war ja nicht mal, dass nach irgendeiner Richtlinie der Wert über 80.000€ liegen würde.
    Nochmal: Ich habe gesagt, die E-Klasse liegt nach 10tkm unter 80.000€ bzw. liegt sie bei Sixt auch oft bereits laut BLP (E200 CGI).
    Sondern das es generell als "exotisches"/"unübliches" Fahrzeug gilt. Mit Platz 4 der Zulassungsliste(April 2010)!
    Deine Mietfahrzeuge "Chevrolet Captiva" oder auch ein Opel Zafira ist btw. wesentlich exotischer laut Kraftfahrt-Bundesamt...


    Die eigentliche Frage bei einer solchen AGB-Formulierung wie der von leihwagenversicherung.de ist:
    Wer und nach welchen Maßstäben legt "üblich/herkömmlich/exotisch" fest, und mit der o.g. E-Mail haben sie gezeigt, dass es nach keinen objektiven Maßstäben, sondern nach willkürlichen festgelegt wird und daher auf die Versicherung kein Verlass ist.

  • Ich hab das ADAC CC Doppelpack und wenn ich die LH-CC oder die Amex beantrage, werde ich als Freiberuflicher Künstler jedesmal abgelehnt.


    Sprich mal mit deiner Hausbank, meistens scheitert es an der Bankauskunft, vielleicht hat dein Bankberater das Feld auf der Bankauskunft der LH CC, auf welchem man ein Limit vorschlagen kann, noch nicht entdeckt. Mit einer guten Schufa sollte das bei passendem Einkommen trotz freiberuflichem Künstlertums kein Problem sein... ;)

  • Nachdem mir die Versicherungsbedingungen bei der Leihwagenversicherung doch zu undurchsichtig sind, habe ich von meinem 14-tägigen Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht. Auf Nachfrage, warum ich vom Vertrag zurücktreten möchte, habe ich die doch sehr schwammigen Versicherungsbedingungen erwähnt.


    Dazu habe ich folgende Aussage erhalten:


    Zitat

    Betr. Ihre Fragen, mit den "herkömmlich" und "üblich" meinen wir, dass das Leihwagen nicht modifiziert (z. B. ohne Zeltaufbau) sein sollte. Er wird immer der aktuelle Wert des Fahrzeugs von Mietwagenfirma genommen.