Mietwagenschrott

  • Es gab hier ja damals eine interessante Diskussion um diesen Fall, heute ist das Urteil gefallen.


    Das Landgericht Stuttgart hat den 20-Jährigen „Jaguar-Mörder“, welcher mit seinem gemieteten Jaguar mit 168 Km/h durch die Stuttgarter Innenstadt gerast ist und zwei Mittzwanziger im Kleinwagen getötet hat, unter Anwendung von Jugendstrafrecht, wegen Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge, zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

    Die Verteidigung hatte auf fahrlässige Tötung und zwei Jahre auf Bewährung plädiert, während die Staatsanwaltschaft zwar eine Verurteilung wegen Mordes, aber lediglich eine Jugendstrafe von sechs Jahren beantragte. Nur einer der drei Nebenkläger, hatte die Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht und damit die obligatorische lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert.


    Mordmerkmale sah die Jugendstrafkammer hier wohl leider nicht nachweisbar vorliegen, mal schauen ob das vor dem BGH landet.


    Im Endeffekt ist es (derzeit) ohnehin von der Strafzumessung her gesehen, hier nicht so ausschlaggebend, weil man nicht wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts verurteilt hat, aber es ist trotzdem ungeheuerlich, dass in Deutschland für Volljährige bis 21 noch Jugendstrafrecht gelten kann.


    Der gute Mann ist zwar schon 20, darf also wählen, sich bis in unbegrenzte Höhe verschulden oder bereichern, in jedes Land der Welt reisen, Unternehmen gründen, wohnen und arbeiten wo er will und auch sonst alles, was erwachsene Menschen halt so dürfen, aber verurteilt wird er trotzdem nach Jugendstrafrecht wegen „Reifeverzögerung“. Der arme Junge hatte bestimmt eine schwere Kindheit. :(

  • Der gute Mann ist zwar schon 20, darf also wählen, sich bis in unbegrenzte Höhe verschulden oder bereichern, in jedes Land der Welt reisen, Unternehmen gründen, wohnen und arbeiten wo er will und auch sonst alles, was erwachsene Menschen halt so dürfen, aber verurteilt wird er trotzdem nach Jugendstrafrecht wegen „Reifeverzögerung“. Der arme Junge hatte bestimmt eine schwere Kindheit. :(

    Ich weiß Jugendstrafrecht gehört nicht zu den examensrelevanten Fächern in der Uni, manchmal lohnt es sich aber etwas über den Teller des eigenen Stammtischs hinauszuschauen. Aber klar, bei solcher billigen Polemik ist einem der Applaus natürlich lieber.

  • Ich weiß Jugendstrafrecht gehört nicht zu den examensrelevanten Fächern in der Uni, manchmal lohnt es sich aber etwas über den Teller des eigenen Stammtischs hinauszuschauen. Aber klar, bei solcher billigen Polemik ist einem der Applaus natürlich lieber.


    Warst du nicht Anwalt? Ich weiß zwar nicht, ob du Strafrecht machst, aber dass du das derzeitige Strafsystem befürwortest, ist nicht überraschend und natürlich auch in Ordnung, aber die neuen Generationen an Juristen werden seit vielen Jahren (endlich) wieder straflustiger wie einige Studien zeigen.


    Und irgendwann wird die alte Garde durch die neue ersetzt, früher oder später auch im Staatsdienst und auch an den übergeordneten Gerichten, somit bleibt die Hoffnung, dass es in Deutschland irgendwann mal wieder Straffolgenaussprüche gibt, die den Charakter der negativen Spezialprävention und vor allem der Vergeltung des Unrechts, auch tatsächlich entsprechen. Aber das ist -wenn überhaupt - wohl eher Im Laberthread korrekt aufgehoben.


    Nur noch hierzu:


    Ich halte es für elementar, dass Menschen die als erwachsene Person alle Rechte für sich beanspruchen dürfen, wie dieser 20-Jährige - gleichzeitig auch alle Pflichten zu tragen haben. Die überaus geringe Befriedigung der (Mit-)Strafzwecke Vergeltung und Sühne ist für tatsächlich Jugendliche vielleicht noch irgendwie zu erklären, aber doch nicht für mündige Erwachsene, die trotz ihrer Volljährigkeit einzig im Strafrecht dieses „Privileg“ (nichts anderes sind diese lächerlich niedrige Strafen für die Täter) genießen dürfen, wenn ihnen jemand „Reifeverzögerung“ bescheinigt.


    Und ich schaue sehr gern über den eigenen Tellerrand, das heißt aber zum Glück nicht immer, dass man seine Meinung ändern muss. Ich habe ein Jahr beim Strafverteidiger gearbeitet und auch wenn ich weiß, dass ich das später nicht machen möchte, waren die Erkenntnisse doch überaus interessant. Vor allem im Jugendstrafrecht hat man bei den Besprechungen mit „Heranwachsenden“ danach auch gern mal gemerkt, wie gering man die Strafen seitens der Täter eigentlich empfand. ;)


    Strafe muss sein, und ob fünf Jahre Jugendhaft für die Tötung von zwei jungen Menschen ausreichen, muss wohl jeder selbst beurteilen, vielleicht mal dran denken, ob man das immer noch angemessen finden würde, wenn die eigenen Kinder im Fahrzeug gesessen hätten und mit 22 verstorben wären, weil jemand 170 Km/h in der Innenstadt fährt.

  • Strafe muss sein, und ob fünf Jahre Jugendhaft für die Tötung von zwei jungen Menschen ausreichen, muss wohl jeder selbst beurteilen, vielleicht mal dran denken, ob man das immer noch angemessen finden würde, wenn die eigenen Kinder im Fahrzeug gesessen hätten und mit 22 verstorben wären, weil jemand 170 Km/h in der Innenstadt fährt.

    Dieses "stell dir mal vor es wären deine ..."-Argument ist super polemisch und darf für die Justiz nicht gelten. Die hat faktenorientiert zu handeln.

    Und abgesehen davon, dass auch schon zwei Wochen Jugendhaft Leute massiv positiv in ihrer Entwicklung beeinflussen können, sollte man halt auch bedenken, dass ein Straftäter irgendwann auch einmal resozialisiert werden soll.

    Da ist sinnloses Wegsperren auf alle Ewigkeiten nicht angebracht.


    Ich sag das nicht auf den Einzelfall, der natürlich furchtbar ist, bezogen, sondern so ganz generell in Richtung aller, die sofort nach drakonischen Strafen rufen, ohne weitere Hintergründe zu betrachten.

  • Die hat faktenorientiert zu handeln.

    Und nach Möglichkeit sich an die geltenden Gesetze zu halten.


    Maximilian123: Recht ist nicht gleich Gerechtigkeit. Wenn dich die geltenden Gesetze stören, formuliere das am Besten nicht in einem Forum sondern gegenüber deinem Bundestagsabgeordneten. Der wird dafür bezahlt deine Interessen zu vertreten und kann sich in entsprechenden Ausschüssen engagieren.

  • Dieses "stell dir mal vor es wären deine ..."-Argument ist super polemisch und darf für die Justiz nicht gelten. Die hat faktenorientiert zu handeln.

    Und abgesehen davon, dass auch schon zwei Wochen Jugendhaft Leute massiv positiv in ihrer Entwicklung beeinflussen können, sollte man halt auch bedenken, dass ein Straftäter irgendwann auch einmal resozialisiert werden soll.

    Da ist sinnloses Wegsperren auf alle Ewigkeiten nicht angebracht.


    Ich sag das nicht auf den Einzelfall, der natürlich furchtbar ist, bezogen, sondern so ganz generell in Richtung aller, die sofort nach drakonischen Strafen rufen, ohne weitere Hintergründe zu betrachten.

    Auch wenn die Diskussion oT ist und später hoffentlich nur verschoben und nicht gelöscht wird...


    Jetzt mal ganz abgesehen von all den juristischen Komponenten, die ich als Nicht-Jurist auch nicht beurteilen kann und will:


    Das Problem ist einfach, dass es für den normalen Menschen nicht mehr nachvollziehbar ist, warum jemand mit 170 in der Innenstadt zwei Leute totrasen kann und nach 5 Jahren wieder ein resozialisiertes Mitglied in unserer Gesellschaft ist, während zwei unschuldige junge Leute tot sind und ihre Freunde + Angehörigen "lebenslang haben".


    Es ist völlig klar: Es wird nie ein Strafmaß geben, dass von allen Seiten Applaus erntet und dieses "Auge um Auge - Zahn um Zahn"-Gelaber ist auch nicht zielführend.


    Ich muss da aber ausnahmsweise den Maximilian mal sinngemäß zustimmen: Jemand dem der Gesetzgeber offiziell die Eignung zuschreibt, einen hochmotorisierten Sportwagen führen zu dürfen/können, kann nicht nach Jugendstrafrecht (Unreife, Persönlichkeitsentwicklung) verurteilt werden. Sonst muss man halt PS-Gerenzen bis 21 einführen. Aber so steht das halt komplett im Widerspruch.


    Mal ganz abgesehen dass ein Urteil von, um es Mal ganz salopp auszudrücken, 2,5 Jahre Pro getötete Person, andere potenzielle Raser nicht wirklich schockt.


    Wie gesagt, es gibt kein richtiges Strafmaß, aber ich würde mir schon eine Justiz wünschen, die Urteile fällt, die dem Leid der Opfer auch etwas gerechter werden. Und nicht hauptsächlich das Ziel haben, den Täter schnellstmöglich zu resozialisieren.


    Vielleicht war das jetzt nicht 100% objektiv, aber ich nehme tatsächlich viele Urteile in solchen medienpresenten Fällen als zu niedrig und ungerecht war. Und viele sehen das auch ähnlich.


    Wenn schon zwei Menschen unter diesen völlig sinnlosen Umständen sterben müssen, dann soll auch bitte ein Urteil mit abschreckender Wirkung dabei herauskommen.

  • Mal ganz abgesehen dass ein Urteil von, um es Mal ganz salopp auszudrücken, 2,5 Jahre Pro getötete Person, andere potenzielle Raser nicht wirklich schockt.

    Ich stelle die freche Theorie auf: potentielle Raser verschwenden keine Sekunde daran zu denken. Denn gerade dann könnte man sie wegen Mordes verurteilen, da sie die Risiken abgewogen haben und den Tod eines Menschen in Kauf genommen haben. Klar ist es sehr schwierig das zu beweisen, aber es jetzt pauschal zu unterstellen, halte ich für fraglich und anmaßend.


    Im Endeffekt ist eine rationale Entscheidung, die nicht emotional begründet werden kann. Fertig aus, da wird es keinen Konsens geben. Es wird niemand glücklicher, wenn die Todesstrafe verhängt wird. Wenn man etwas ändern will, dann bitte gemäß dem deutschen Grundgesetz und Demokratiegedanken. Jetzt einfach nach (überspitzt formuliert) Hexenverbrennung zu schreien, wäre schlichtweg genauso falsch.

  • Im Endeffekt ist eine rationale Entscheidung, die nicht emotional begründet werden kann. Fertig aus, da wird es keinen Konsens geben. Es wird niemand glücklicher, wenn die Todesstrafe verhängt wird. Wenn man etwas ändern will, dann bitte gemäß dem deutschen Grundgesetz und Demokratiegedanken. Jetzt einfach nach (überspitzt formuliert) Hexenverbrennung zu schreien, wäre schlichtweg genauso falsch.

    *hat sich erledigt und darf gelöscht werden:)

    Einmal editiert, zuletzt von Phil56 ()

  • Phil56 Lediglich mein erster Absatz bezog sich auf das Zitat. Der nachfolgende Absatz war allgemein formuliert und mehr in Richtung namhafter Boulevardblätter gedacht, die mit reißerischen Headlines Stimmung machen. Hatte also absolut nicht im geringsten mit einer Unterstellung tun was du meinen könntest. Sorry, dass ich das nicht klar herausgestellt hatte.


    Um es klarzustellen: Lieber sollte man in weiten Teilen der Gesellschaft aktiv handeln (Stichwort "Bundestagsabgeordnete/Politiker bemühen") und nicht nur darauf warten, dass etwas passiert. Das ist aber so ziemlich bei jeder aktuellen Diskussion gleich, ob E-Auto oder Raser. Immer muss jemand anderes dafür sorgen. Man könnte aber auch mal Initiative zeigen. Wenn es um die eigene Gehaltserhöhung geht, klappt das ja auf einmal wieder bei vielen.

  • Ich bin mir nicht sicher wie hier die Verhandlungen verfolgt wurden, vielleicht hilft das etwas das Urteil zu verstehen.

    Eine Auswertung des Airbag Steuergerätes zeigte, dass der Täter bereits bevor er das Gegnerfahrzeug sehen konnte leitete er eine Bremsung ein. Als er das Auto hinter einer langgezogenen Kurve sehen konnte wollte er ausweichen und hat so die Kontrolle verloren. Ua aus diesen Gründen wurde argumentiert, dass er den Tod anderer nicht billigend in Kauf genommen hat und man entsprechend von einer Mordanklage abgesehen hat. Tatsächlich wäre er laut Sachverständiger sogar mit einer Geschwindigkeit von 145km/h noch rechtzeitig zum stehen gekommen. Durch die falsche Reaktion kam es leider zu dem tödlichen Unfall.

    Ich muss da aber ausnahmsweise den Maximilian mal sinngemäß zustimmen: Jemand dem der Gesetzgeber offiziell die Eignung zuschreibt, einen hochmotorisierten Sportwagen führen zu dürfen/können, kann nicht nach Jugendstrafrecht (Unreife, Persönlichkeitsentwicklung) verurteilt werden. Sonst muss man halt PS-Gerenzen bis 21 einführen. Aber so steht das halt komplett im Widerspruch.


    Mal ganz abgesehen dass ein Urteil von, um es Mal ganz salopp auszudrücken, 2,5 Jahre Pro getötete Person, andere potenzielle Raser nicht wirklich schockt.

    Urteile sollen ja auch nicht da sein um andere zu schocken (ich denke du stimmst mir zu, dass das für die betroffene Person völlig ungerecht wäre), sondern sollen entsprechend des Einzelfalls gefällt werden. Ein psychologisches Gutachten hat wohl gezeigt, dass er sich noch nicht wie ein Erwachsener verhält. Die Tatsache, dass er auch bei 250km/h+ sich einhändig mit dem Handy gefilmt hat bestätigt, dass er sich über die Folgen seines Handels keine Gedanken gemacht hat.

    Findest du, das jemand der gerade mal 20 Jahre alt ist, genauso bestraft werden sollte wie ein 35-jähriger?

    Bei letzterem würde ich viel eher erwarten, dass er genau weiß was er da tut und entsprechend härter bestrafen.

  • Dieses "stell dir mal vor es wären deine ..."-Argument ist super polemisch und darf für die Justiz nicht gelten. Die hat faktenorientiert zu handeln.

    Und abgesehen davon, dass auch schon zwei Wochen Jugendhaft Leute massiv positiv in ihrer Entwicklung beeinflussen können, sollte man halt auch bedenken, dass ein Straftäter irgendwann auch einmal resozialisiert werden soll.

    Da ist sinnloses Wegsperren auf alle Ewigkeiten nicht angebracht.


    Ich sag das nicht auf den Einzelfall, der natürlich furchtbar ist, bezogen, sondern so ganz generell in Richtung aller, die sofort nach drakonischen Strafen rufen, ohne weitere Hintergründe zu betrachten.

    Natürlich ist das Argument polemisch, aber anders dringt man bei bestimmten Personengruppen, die solche Angelegenheiten nur als weitere (nervige) Akte sehen, nicht vor.


    Des Weiteren ist faktenbasiertes Handeln, wie du es nennst, kein Ausschlussgrund, auch die Position des Tatopfers bzw. der Hinterbliebenen nachvollziehen zu können und entsprechend in die Strafzumessung mit einfließen zu lassen. Dass das natürlich nicht unbegrenzt geht, ist auch verständlich.


    Und auch vorletzteres sehe ich anders, es gibt Menschen, die begehen so abartige Verbrechen, dass sie allein schon zur Vergeltung der Tat, das Recht irgendwann mal wieder an der Gesellschaft teilnehmen zu dürfen, endgültig verloren haben, dass das zur Umsetzung eine veränderte Rechtsprechung des BVerfG erfordern würde, ist aber leider unstrittig.



    Ich stelle die freche Theorie auf: potentielle Raser verschwenden keine Sekunde daran zu denken. Denn gerade dann könnte man sie wegen Mordes verurteilen, da sie die Risiken abgewogen haben und den Tod eines Menschen in Kauf genommen haben. Klar ist es sehr schwierig das zu beweisen, aber es jetzt pauschal zu unterstellen, halte ich für fraglich und anmaßend.


    Im Endeffekt ist eine rationale Entscheidung, die nicht emotional begründet werden kann. Fertig aus, da wird es keinen Konsens geben. Es wird niemand glücklicher, wenn die Todesstrafe verhängt wird. Wenn man etwas ändern will, dann bitte gemäß dem deutschen Grundgesetz und Demokratiegedanken. Jetzt einfach nach (überspitzt formuliert) Hexenverbrennung zu schreien, wäre schlichtweg genauso falsch.

    Der erste Satz ist immer die gleiche Leier von Menschen, die Straferhöhungen ablehnen und natürlich machen sich erstmal (!) die wenigsten Menschen Gedanken um die Rechtsfolge ihrer Tat, aber wenn man danach geht, könnte man das ganze Strafrecht abschaffen, ist genauso ein Scheinargument wie: „Davon wird das Opfer auch nicht wieder lebendig / gesund!“. Wollen wir deshalb nicht mehr strafen? Allein schon zum Ausgleich der Rechtsordnungsverletzung benötigt es einen erheblichen Eingriff des Staates.


    Und durch sich wiederholende harte Urteile rückt bei erst noch potentiellen Tätern mit Sicherheit auch langsam und sicher in den Kopf, was ihr Handeln bedeuten könnte.


    Ich bin mir nicht sicher wie hier die Verhandlungen verfolgt wurden, vielleicht hilft das etwas das Urteil zu verstehen.

    Eine Auswertung des Airbag Steuergerätes zeigte, dass der Täter bereits bevor er das Gegnerfahrzeug sehen konnte leitete er eine Bremsung ein. Als er das Auto hinter einer langgezogenen Kurve sehen konnte wollte er ausweichen und hat so die Kontrolle verloren. Ua aus diesen Gründen wurde argumentiert, dass er den Tod anderer nicht billigend in Kauf genommen hat und man entsprechend von einer Mordanklage abgesehen hat. Tatsächlich wäre er laut Sachverständiger sogar mit einer Geschwindigkeit von 145km/h noch rechtzeitig zum stehen gekommen. Durch die falsche Reaktion kam es leider zu dem tödlichen Unfall.

    Urteile sollen ja auch nicht da sein um andere zu schocken (ich denke du stimmst mir zu, dass das für die betroffene Person völlig ungerecht wäre), sondern sollen entsprechend des Einzelfalls gefällt werden. Ein psychologisches Gutachten hat wohl gezeigt, dass er sich noch nicht wie ein Erwachsener verhält. Die Tatsache, dass er auch bei 250km/h+ sich einhändig mit dem Handy gefilmt hat bestätigt, dass er sich über die Folgen seines Handels keine Gedanken gemacht hat.

    Findest du, das jemand der gerade mal 20 Jahre alt ist, genauso bestraft werden sollte wie ein 35-jähriger?

    Bei letzterem würde ich viel eher erwarten, dass er genau weiß was er da tut und entsprechend härter bestrafen.

    Man hat nicht von einer Mordanklage abgesehen, das ist falsch. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat ihn wegen Mordes angeklagt und das LG hat die Anklage so zur Hauptverhandlung zugelassen, auch im Plädoyer plädierte die Sitzungsvertretung auf Mord.


    Wenn ein 20-Jähriger nicht dazu in der Lage ist, die Folgen seines Handelns einzusehen, rechtfertigt dies m. E. keine Verurteilung nach Jugendstrafrecht. Wenn man in dem Alter nicht die geistigen Kapazitäten aufweist, die Auswirkungen seines strafbaren Handelns festzustellen, ist man für diese Fehlleistung eigenverantwortlich. Man kann nicht alle staatsbürgerlichen und sonstigen Rechte eines Erwachsenen beanspruchen, einen 600 PS Jaguar mit 270 Km/h durch die Gegend fahren, aber dann im Strafverfahren auf „entwicklungsverzögerter fast-Jugendlicher“ machen, das kann man keinem Tatopfer erklären.


  • TheMechanist


    Vielen Dank für die Infos im ersten Abschnitt, die mir zwar neu waren, aber trotzdem nichts an meiner persönlichen Bewertung ändern.

    Ich werfe dem Fahrer ja auch gar keine Absicht vor. Kein Raser, auch wenn er noch so rücksichtslos ist, möchte wirklich jemanden verletzen oder gar Töten. Deswegen habe ich Mordanklagen in ähnlichen Fällen auch kritisch gesehen.


    Zum zweiten Abschnitt:


    - Das jeder Fall individuell zu bewerten ist, ist mit Sicherheit korrekt, allerdings sollte ein Urteil durchaus auch einen gewissen Abschreckungscharakter haben, gerade in so einem schweren Fall.

    - Zum Thema Unreife, Persönlichkeitsentwicklung, Gedankenlosigkeit über das eigene Handeln des Fahrers:


    Mag alles sein, rational hast du bestimmt auch damit Recht das dies im Urteil berücksichtigt werden sollte (wenn der Fahrer sich des eigenen Handelns vollkommen im klaren gewesen wäre, wäre es ja noch schwerwiegender), trotzdem bin ich für diese Argumentation wirklich nur noch bedingt empfänglich.


    Ich neige dazu das ganze aus der Opferperspektive zu betrachten und da sehe ich einen Menschen, der mit einem (Super)Sportwagen vollkommen egoistisch, ohne Rücksicht auf Verluste wie in einem Videospiel durch die Innenstadt gerast ist und durch unglückliche Umstände zwei junge Menschen getötet hat.

    Und dann steht für mich das durch niedrige Beweggründe angerichtete Leid im Vordergrund und nicht die geistige Unreife des Verursachers.


    Und dafür finde ich fünf Jahre Gefängnis echt nicht viel. Das der 20-jährige irgendwann wieder resozialisieren werden sollte - keine Frage. Ebenfalls keine Frage, dass Menschen in diesem Alter solche Fahrzeuge eigentlich gar nicht bewegen dürften. Aber da ist der Gesetzgeber gefragt.


    Bin Mal gespannt wie der Fall sich entwickelt...

  • Der erste Satz ist immer die gleiche Leier von Menschen, die Straferhöhungen ablehnen und natürlich machen sich erstmal (!) die wenigsten Menschen Gedanken um die Rechtsfolge ihrer Tat, aber wenn man danach geht, könnte man das ganze Strafrecht abschaffen, ist genauso ein Scheinargument wie: „Davon wird das Opfer auch nicht wieder lebendig / gesund!“. Wollen wir deshalb nicht mehr strafen? Allein schon zum Ausgleich der Rechtsordnungsverletzung benötigt es einen erheblichen Eingriff des Staates.


    Nur um es klarzustellen: Ich lehne Straferhöhungen nicht ab. Gerne den Bußgeldkatalog an Schweizer Verhältnisse anpassen. Ich bin damit absolut konform. Da ist man dann unabhängig von einem Unfall bei solchen Geschwindigkeitsüberschreitungen inner- wie außerorts im Gefängnis. Aber es wollen die meisten ja zu schnell fahren können und nur einen schmalen Taler im Falle des Falles abdrücken müssen. Ich schätze, dass dir das auch wieder zu weit gehen würde, aber es wäre konsequent. Und es würde diese Diskussionen über das Strafmaß erübrigen, denn 140 km/h innerorts sind in meinen Augen gefängniswürdig unabhängig eines Unfalls. Aber das würde bedeuten, um die Verhältnisse zu wahren, dass der Bußgeldkatalog deutlich gestrafft werden müsste.