Viele von uns kennen ja bereits einige Haken in den Versicherungsbedingungen der LH M&M Gold KK Mietwagen-Vollkasko.
Ich hab jedoch noch Punkte gefunden, die vlt. nicht allen bekannt sind und von denen einige u.U. sehr ungünstig ausgelegt werden könnten (dazu unten mehr).
Ich habe hier mal eine Zusammenfassung über m.E. wichtige Bedingungen aufgestellt,
die man VOR Anmietung wissen sollte (Stand: 01.01.2010
- Versicherungsschutz gilt weltweit [siehe §4]
- Mietvertrag muss vom LH KK Karteninhaber abgeschlossen sein. Der Karteninhaber muss Mietbedinungen (der AV) erfüllen [siehe §1]
- Mieter/LH KK Inhaber muss am Tag des Mietvertragsabschlusses bereits 21 Jahre alt sein. **1** [siehe §11]
- nur Fahrer, die im Mietvertrag eingetragen sind UND die Mietbedingungen erfüllen sind mitversichert. **2** [siehe §11]
- Versicherungsschutz nur, wenn der Gesamtmietbetrag mit der LH KK gezahlt wurde [siehe §1]
- Versicherungsschutz gilt für maximal 30 Tage [siehe §2]
- Innerhalb des gleichen Zeitraumes ist nur 1 Fahrzeug versichert - nämlich das, welches zuerst angemietet wurde [siehe §2]
- max. Versicherungshöhe: 75.000 EUR (230 EUR Selbstbeteiligung) - darauf werden auch Wertverlust und Mietausfallforderungen angerechnet [siehe §3]
- kein Schütz für Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden [siehe §5]
- kein Schütz für zerstochene Reifen [siehe §5]
- keine Erstattung von Abschlepp- und Bergekosten [siehe §5]
- es sind nur Fahrzeuge mit PKW-Zulassung (Fahrzeugschein!) versichert - also keine LKW und keine Transporter! [siehe §11]
- es sind keine PKW mit 8 Sitzen oder mehr versichert [siehe §11]
- es sind keine Wohnmobile, Wohnwagen, Anhänger, Motorräder, Oltimer versichert [siehe §11]
- folgende Auto-Marken sind ebenfalls nicht versichert (Achtung Hertz und Avis-Mieter!) : Ferrari, Lamborghini, Porsche, Aston Martin, Bentley, Corvette, Daimler von Jaguar, De Lorean, Excalibur, Jaguar, Jensen, Lotus, Maserati, Maybach, Rolls-Royce [siehe §11]
- SUV's und Allrad-Pkw sind nur auf öffentlichen Straßen versichert **3** [siehe §11]
Diese Liste ist nicht vollständig! Es fehlen vor allem Informationen zu den Pflichten, bei Schadeneintritt.
Anmerkungen:
**1**: Vorsichtig sollte man auch mit Vorkasse-Reservierungen sein, die man mit 20 Jahren abschließt, aber zum Abholungszeitpunkt 21 Jahre als ist. U.U. greift in disem Fall diese Ausschlussklausel
**2**: Wenn ein Familienangehöriger lt. Autovermieter ohne Eintragung in den Mietvertrag das Fahrzeug fahren darf, ist dieser ohne Eintragung nicht über die LH KK Versicherung versichert!
**3**: So wie es in den Bedingungen formuliert ist, würde es auch folgendes bedeuten: Wenn man mit einem SUV (Audi Q5) oder Allradgetriebenen Fahrzeug (Audi quattro, oder Audi allroad) auf einem Privatgrundstück oder auf einer Wiese einen Unfall baut oder es dort beschädigt wird, hat man keinen Versicherungsschutz. Soweit ich ermitteln konnte, sind öffentliche Straßen u.a.: Straßen, Gehwege, Parkplätze, welche für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind (unabhängig vom Eigentumsverhältnis oder Wegerecht) - also auch Parkhäuser oder Privatstraßen. Jedoch sind z.b. unbefestigte Wege, private Grundstücke, oder Wiesen m.E. davon ausgeschlossen. Merkwürdigerweise gilt diese Regelung nicht für normale Pkw. Ich bin mir sicher, dass dies nicht exakt im ursprünglichen Sinn der Versicherung lag und bestimmt in den meisten Schadensfällen auch nicht eng gesehen wird. Jedoch kann einem ein findiger Anwalt mit diesen Bedingunen leicht ein Strick drehen, wenn man eben ein SUV oder ein allradgetriebenes Fahrzeug fährt.