Ausländische Mietwagen in Deutschland vermietbar?

  • Und buchbinder vermietet anscheinend Österreichische Fzg. In Deutschland.
    Ist das nich verboten???


    Ich habe es zur Diskussion mal aus dem Tatortthread entnommen.


    Grüße,


    GordonShumway

  • ich weiß es nicht genau.
    Aber meine Chefin hat mich letztens eine Probeanmietung bei Buchbinder machen lassen und meinete ich soll explizit nach einem Östereichischen Auto fragen.
    Hab dann einen Wiener Corsa gemietet. Den mietvertrag hat sie sich kopiert und an den Regionalleiter gesendet.
    Also das wird schon einen Grund haben.
    Achja sie meinte es is wichtig das ich nicht one-way miete sondern lokal.


    Sorry wegen OT.

  • --> Steuerhinterziehung. Ist aber genauso OT wie die anderen Beiträge die sich hier häufen


    Und wie bringst du das in Einklang mit dem Europaïschen Gesetz von Freiheit der Diensleistungen und des Güterverkehrs?


    Es ist auch nicht gerade neu das Ausländische Fahrzeuge innerhalb Deutschland (auch lokal) vermietet werden, das passiert also im größeren Stil. Vielleicht das eine Lokal-AV das illegal machen würde, aber Firmen wie EC oder Sixt würden sich dem sicherlich nicht schuldig machen. Sixt vermietet ja ihre (Deutschen) Auto's in Frankreich (lokal), ohne irgendwelche Probleme.

  • Und?


    Du darfst auch (ausser zur durchreise) in Deutschland kein Auto bewegen das du nicht hier angemeldet hast.


    Das erklärt aber immer noch nicht den Sachverhalt in Bezug auf die Europaïsche Gesetzgebung.


    Und, willst du damit sagen das die AV's sich der Steuerhinterziehung schuldig machen? Meine Frage an dich, warum wird aber nichts dagegen unternommen?


    Ende der Auslagerung

  • Jetzt muss ich ich ja doch wieder ran. Ich habe heute noch etwas andere Verpflichtungen, und halte mich daher Kurz.


    Ein Ausländisches Fahrzeug darf in deutschland nur vorrübergehend (bis zu max einem Jahr) genutzt werden, ohne das die Entrichtung der KFZ Steuer fällig wird.
    Bei nutzung durch einen Inländer oder bei gewerblicher Nutzung, muss das ausländische Fahrzeug jedoch in Deutschland besteuert werden.


    (§ 3 Nr. 13 KraftStG)



    Es gibt Ausnahmen wie z.B. einem Gegenseitsabkommen das mit Frankreich besteht. HIer darf das Fahrzeug ein Jahr gefahren werden.
    Auch gilt das Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr, so dass ein Fahrzeug dass in einem Staat mit dem Genfer abkommen zugelassen ist, in einem anderen Vertragsstaat bewegt werden darf - aber auch hier bis zu einem Jahr, und für private Nutzung.


    Da Mietwagen nicht privat genutzt werden können, hast du das ganz richtig erfasst vP, dass es sich dabei um Steuerhinterziehung handelt, wenn z.B. ein Österreichischer Mietwagen in Deutschland an einen deutschen Kunden vermietet wird, und auch hier bewegt wird. Punkt.

  • Also ich erinner mich, dass ich mal bei einer Sixtstation explizit nach einem BMW mit holländischem Kennzeichen gefragt hab (war ein 320d und ich hätte einen C180K gekriegt, also verständliche Nachfrage ;) ). Antwort war: "Leider nein, den dürfen wir nur als OneWay-Miete wieder rausgeben Richtung Holland."


    Also scheint das wirklich was mit dem Gesetz zu tun zu haben...

  • Das steht aber im Gegensatz zu was manchen berichtet haben, z.B. zuletzt arlain mit seinem Belgischen Mini Cooper.


    Einen Holländischen Audi A4 habe ich auch schon gehabt, der ist aber in Deutschland geblieben und sollte wieder an die gleiche Station zurück.


  • Man kann auch als Autovermieter immer noch was dazulernen...

  • Aber meine Chefin hat mich letztens eine Probeanmietung bei Buchbinder machen lassen und meinete ich soll explizit nach einem Östereichischen Auto fragen.
    Hab dann einen Wiener Corsa gemietet. Den mietvertrag hat sie sich kopiert und an den Regionalleiter gesendet.
    Also das wird schon einen Grund haben.


    Na wer im Glashaus sitzt, sollte eigentlich nicht mit Steinen werfen. Aber ok.
    Wobei ich nicht weis ob ich doch reingefallen bin :)

  • Rein logisch gesehen verstehe ich nicht warum das verboten sein sollte????


    Die 19%MwSt. bleiben doch in De, versichert ist das Fahrzeug auch also gibt es für mich keine ersichtlichen Grund, warum es nicht erlaubt sein sollte, ein ausländisches Fahrzeug in De zu vermieten.....