Und buchbinder vermietet anscheinend Österreichische Fzg. In Deutschland.
Ist das nich verboten???
Ich habe es zur Diskussion mal aus dem Tatortthread entnommen.
Grüße,
GordonShumway
Und buchbinder vermietet anscheinend Österreichische Fzg. In Deutschland.
Ist das nich verboten???
Ich habe es zur Diskussion mal aus dem Tatortthread entnommen.
Grüße,
GordonShumway
Nein, warum sollte es verboten sein?
Ja, früher wäre es nicht passiert, dass ausländische Autos auf deutschem Boden fahren!
In Pankow sieht das bei Buchbinder immer ähnlich aus aber am Montag standen da die Fahrzeug dicht zusammen und sogar in zwei Reihen hintereinander
ich weiß es nicht genau.
Aber meine Chefin hat mich letztens eine Probeanmietung bei Buchbinder machen lassen und meinete ich soll explizit nach einem Östereichischen Auto fragen.
Hab dann einen Wiener Corsa gemietet. Den mietvertrag hat sie sich kopiert und an den Regionalleiter gesendet.
Also das wird schon einen Grund haben.
Achja sie meinte es is wichtig das ich nicht one-way miete sondern lokal.
Sorry wegen OT.
Und buchbinder vermietet anscheinend Österreichische Fzg. In Deutschland.
Ist das nich verboten???
Und Europcar Schweizer Fahrzeuge (Strengstens verboten )
Naja im one way ist das ja erlaubt. So lange es ungefähr in Richtung "Heimatland" des Autos geht und mindestens 200 km von der Station entfernt ist.
Und buchbinder vermietet anscheinend Österreichische Fzg. In Deutschland.
Ist das nich verboten???
Bei Buchbinder in Essen z.B. stehen mehr Kleinwagen mit österreichischen Kennzeichen als deutsche. Das wird wohl alles seine Richtigkeit haben...
Bei Buchbinder in Essen z.B. stehen mehr Kleinwagen mit österreichischen Kennzeichen als deutsche. Das wird wohl alles seine Richtigkeit haben...
Zudem is das mir als Mieter egal; kann keiner von mir verlangen, zu wissen, ob das nun erlaubt ist, oder nicht.
Ich mein ja nich das man als Mieter ärger bekommt sondern als Vermieter
--> Steuerhinterziehung. Ist aber genauso OT wie die anderen Beiträge die sich hier häufen
Und wie bringst du das in Einklang mit dem Europaïschen Gesetz von Freiheit der Diensleistungen und des Güterverkehrs?
Es ist auch nicht gerade neu das Ausländische Fahrzeuge innerhalb Deutschland (auch lokal) vermietet werden, das passiert also im größeren Stil. Vielleicht das eine Lokal-AV das illegal machen würde, aber Firmen wie EC oder Sixt würden sich dem sicherlich nicht schuldig machen. Sixt vermietet ja ihre (Deutschen) Auto's in Frankreich (lokal), ohne irgendwelche Probleme.
Und?
Du darfst auch (ausser zur durchreise) in Deutschland kein Auto bewegen das du nicht hier angemeldet hast.
Und?
Du darfst auch (ausser zur durchreise) in Deutschland kein Auto bewegen das du nicht hier angemeldet hast.
Das erklärt aber immer noch nicht den Sachverhalt in Bezug auf die Europaïsche Gesetzgebung.
Und, willst du damit sagen das die AV's sich der Steuerhinterziehung schuldig machen? Meine Frage an dich, warum wird aber nichts dagegen unternommen?
Ende der Auslagerung
Jetzt muss ich ich ja doch wieder ran. Ich habe heute noch etwas andere Verpflichtungen, und halte mich daher Kurz.
Ein Ausländisches Fahrzeug darf in deutschland nur vorrübergehend (bis zu max einem Jahr) genutzt werden, ohne das die Entrichtung der KFZ Steuer fällig wird.
Bei nutzung durch einen Inländer oder bei gewerblicher Nutzung, muss das ausländische Fahrzeug jedoch in Deutschland besteuert werden.
(§ 3 Nr. 13 KraftStG)
Es gibt Ausnahmen wie z.B. einem Gegenseitsabkommen das mit Frankreich besteht. HIer darf das Fahrzeug ein Jahr gefahren werden.
Auch gilt das Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr, so dass ein Fahrzeug dass in einem Staat mit dem Genfer abkommen zugelassen ist, in einem anderen Vertragsstaat bewegt werden darf - aber auch hier bis zu einem Jahr, und für private Nutzung.
Da Mietwagen nicht privat genutzt werden können, hast du das ganz richtig erfasst vP, dass es sich dabei um Steuerhinterziehung handelt, wenn z.B. ein Österreichischer Mietwagen in Deutschland an einen deutschen Kunden vermietet wird, und auch hier bewegt wird. Punkt.
Also ich erinner mich, dass ich mal bei einer Sixtstation explizit nach einem BMW mit holländischem Kennzeichen gefragt hab (war ein 320d und ich hätte einen C180K gekriegt, also verständliche Nachfrage ). Antwort war: "Leider nein, den dürfen wir nur als OneWay-Miete wieder rausgeben Richtung Holland."
Also scheint das wirklich was mit dem Gesetz zu tun zu haben...
was erluabt ist und was nicht, weiß ich nicht, aber ich habe auch schon mal in München bei Sixt einen Wagen mit französischen Kennzeichen bekommen. War eine Einwegmiete München - Aachen. Ob es erlaubt ist oder nicht??? Aber gemacht wurde es.
Alles anzeigenJetzt muss ich ich ja doch wieder ran. Ich habe heute noch etwas andere Verpflichtungen, und halte mich daher Kurz.
Ein Ausländisches Fahrzeug darf in deutschland nur vorrübergehend (bis zu max einem Jahr) genutzt werden, ohne das die Entrichtung der KFZ Steuer fällig wird.
Bei nutzung durch einen Inländer oder bei gewerblicher Nutzung, muss das ausländische Fahrzeug jedoch in Deutschland besteuert werden.
(§ 3 Nr. 13 KraftStG)
Es gibt Ausnahmen wie z.B. einem Gegenseitsabkommen das mit Frankreich besteht. HIer darf das Fahrzeug ein Jahr gefahren werden.
Auch gilt das Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr, so dass ein Fahrzeug dass in einem Staat mit dem Genfer abkommen zugelassen ist, in einem anderen Vertragsstaat bewegt werden darf - aber auch hier bis zu einem Jahr, und für private Nutzung.
Da Mietwagen nicht privat genutzt werden können, hast du das ganz richtig erfasst vP, dass es sich dabei um Steuerhinterziehung handelt, wenn z.B. ein Österreichischer Mietwagen in Deutschland an einen deutschen Kunden vermietet wird, und auch hier bewegt wird. Punkt.
Man kann auch als Autovermieter immer noch was dazulernen...
Aber meine Chefin hat mich letztens eine Probeanmietung bei Buchbinder machen lassen und meinete ich soll explizit nach einem Östereichischen Auto fragen.
Hab dann einen Wiener Corsa gemietet. Den mietvertrag hat sie sich kopiert und an den Regionalleiter gesendet.
Also das wird schon einen Grund haben.
Na wer im Glashaus sitzt, sollte eigentlich nicht mit Steinen werfen. Aber ok.
Wobei ich nicht weis ob ich doch reingefallen bin
Rein logisch gesehen verstehe ich nicht warum das verboten sein sollte????
Die 19%MwSt. bleiben doch in De, versichert ist das Fahrzeug auch also gibt es für mich keine ersichtlichen Grund, warum es nicht erlaubt sein sollte, ein ausländisches Fahrzeug in De zu vermieten.....