Versteh ich die StVO richtig?

  • Außerdem hat man ein wesentlich besseres Überholprestige.


    Das ging mir beim 7er manchmal ein wenig auf die Nerven und ich dachte mir des öfteren: "Hallo, ich fahre keinen Punto, mach mal bitte Platz."


    Das ist mir auch aufgefallen, wenn man mit einer S-Klasse unterwegs ist, dann fahren die meisten Leute links rüber als wenn eine Kolonne Polizeifahrzeugen mit Licht und Gedöns angefahren kommt. Der 7er kann das, wie du sagst, nicht so gut ohne die Hilfsmittel zu benutzen.

  • In Kombination mit zu dichtem Auffahren ist es natürlich nicht erlaubt, aber generell ist es außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt die Lichthupe oder Hupe als Ankündigung zum Überholen zu benutzen, Autobahnen sind da nicht von ausgenommen.

  • Und hier noch die rechtliche Grundlage:


    § 5Abs. 5 StVO


    Zitat

    Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

  • Außerdem hat man ein wesentlich besseres Überholprestige.

    Das ist schon ein gravierender Unterschied. Die S-Klasse lässt seit dem Facelift mit ihrem Agressiven Lichtdesign vorrausfahrende doch schon deutlich einschüchtern - wenn man sich damit auch noch schnell bewegt umso mehr.


    Das ist beim 7er leider nicht gegeben. Zu unauffällig, zu unspektakulär.
    Der alte 5er (E60) hat mit seinen Augenbrauen mehr Reaktionen erzeugt. Kurz:Das Überholprestige des 7ers ist vergleichsweise (zur S-Klasse oder anderen Fahrzeugen im oberen Segment, unter anderem auch X6/X5) mies.

    Soweit ich weiß ist Lichthupe auf der Autobahn nicht erlaubt

    Ist erlaubt, wird von mir auch täglich praktiziert.
    Setzt aber vorraus das du nicht wie ein tollwütiger an deinem blinkerhebel kämpst, und deinen vordermann bedrängst.


    Oftmals bemerkt ein spurblokierer garnicht das da einer mit höherer Geschwindigkeit ankommt. Sobald ich feststelle dass er mich noch nicht gesehen hat, blitz ich ihn einmal an ggf. nochmal, und ansonsten muss ich halt den Anker werfen.

  • wie soll man denn sehen, ob vor dem noch mehrere sind oder nicht.
    also im Zweifelsfall ist das dann wohl eine Kolonne vor mir. und Kolonnen dürfen bekanntlich rechts überholt werden :)

  • Das die Kolonne nicht schneller als 60 fahren darf halte ich für Auslegungssache. Wichtig ist nicht schneller als 80km/h und nicht mehr als 20km/h Geschwindigkeitsunterschiede. Demzufolge kann ich eine 70km/h schnelle Kolonne Problemlos mit 80 rechts überholen.


    Aber nun wieder btt.


    MfG Jan

  • wie soll man denn sehen, ob vor dem noch mehrere sind oder nicht.
    also im Zweifelsfall ist das dann wohl eine Kolonne vor mir. und Kolonnen dürfen bekanntlich rechts überholt werden :)


    Bei diesem Thema könnte ich mich mehr als aufregen, wie oft besteht nicht die Möglichkeit um mehrere Fahrzeuge rechts zu überholen, weil dort nix fährt aber links alles voll ist. Als ich am WE zwischen FFM und Köln auf der A3 unterwegs war ist mir das auch aufgefallen, links ganz voll, mitte auch aber rechts nix los. Ich verstehe es einfach nicht, kann mir das einer erklären?