Versteh ich die StVO richtig?

  • Kann ich mir schwer vorstellen. 'n Backsteinvor dein Gaspedal zu legen der dann umgippt - das is grob fahrlässig.
    Irgendwelche fahrmanöver aber wohl kaum.


    EDIT:


    Gibts da nen Text dazu der das aussagt? ggf. Urteil?

  • Ist rechts überholen nicht sogar Vorsatz?
    Gerade auf dem Heimweg hatte ich wieder die Situation:
    Ein Auto fährt links, dahinter ein Kombi und dann ich. Rechts war auf Sicht 800m kein Fahrzeug rechts, aber da vorne kommt eine Autobahnabfahrt, da könnte ja einer reinfahren.
    Allerdings würde ich niemals mit hoher Geschwindigkeit von hinten ankommend rechts überholen. Und es sollte rechts immer eine Ausweichmöglichkeit bestehen, falls der Vorausfahrende doch noch rüberzieht.

  • Kann ich mir schwer vorstellen. 'n Backsteinvor dein Gaspedal zu legen der dann umgippt - das is grob fahrlässig.
    Irgendwelche fahrmanöver aber wohl kaum.


    EDIT:


    Gibts da nen Text dazu der das aussagt? ggf. Urteil?


    Die Definition dürfte hier bekannt sein, nehme ich an. So weit ich weiß, gibt es bezüglich der grobe Fahrlässigkeit keinen abgeschlossenen Tatbestandskatalog. Vielmehr ist sie Rechtsprechungsgebunden und es kommt somit auf den Einzelfall an. Mit einem konkreten Urteil bezüglich Rechtsüberholen kann ich dir leider nicht dienen.


    Hier noch ein Link der vllt. weiterhilft, ganz unten steht was zur Versicherung :)


    http://www.avd.de/startseite/r…ch-und-meistens-verboten/

  • Jupp .... Rechts überholen auf der BAB ist, wenn es dann du einem Unfall kommt, grob fahrlässig.


    Die Vollkasko zahlt dann nur noch im Verhältnis der schwere der Schuld. Wenn also ein Gericht feststellt, dass du 90% Schuld trägst und der Vordermann 10% , dann zahlt die Vollkasko nur 10% des Schadens. Das gilt auch für Mietwagen!!


    Ich denke wir sind uns alle einig, dass gewisse Fahrmanöver ein Risiko bergen. Wer frei von Schuld ist, der werfe den ersten Stein. Mir ging es nur darum, dass die versicherungsrechtliche Betrachtungsweise bei Privat- und Miet-PKW nicht unbedingt abweichen sollte. Die Vielfalt an Urteilen lässt auf eine Einzelfallbetrachtung schließen. Wer einen schwereren Unfall, zumal mit einem Mietwagen, hat, der findet sich ja sowieso meistens vor Gericht wieder.


    Habe soeben ein Urteil gelesen, aus dem hervorgeht, dass die Kaskoversicherung in dem verhandelten Fall nicht leisten musste, da jemand auf der Autobahn Eingaben am Navi vorgenommen hat. In Folge dieser Handlung verursachte er einen Auffahrunfall. Die Handlung war grob fahrlässig und somit lt. AGB des Autovermieters nicht von der Kasko gedeckt. So schnell kann das gehen.

  • Ich denke wir sind uns alle einig, dass gewisse Fahrmanöver ein Risiko bergen. Wer frei von Schuld ist, der werfe den ersten Stein. Mir ging es nur darum, dass die versicherungsrechtliche Betrachtungsweise bei Privat- und Miet-PKW nicht unbedingt abweichen sollte. Die Vielfalt an Urteilen lässt auf eine Einzelfallbetrachtung schließen. Wer einen schwereren Unfall, zumal mit einem Mietwagen, hat, der findet sich ja sowieso meistens vor Gericht wieder.


    Habe soeben ein Urteil gelesen, aus dem hervorgeht, dass die Kaskoversicherung in dem verhandelten Fall nicht leisten musste, da jemand auf der Autobahn Eingaben am Navi vorgenommen hat. In Folge dieser Handlung verursachte er einen Auffahrunfall. Die Handlung war grob fahrlässig und somit lt. AGB des Autovermieters nicht von der Kasko gedeckt. So schnell kann das gehen.


    Also bei der nächsten Anmietung keine VK mehr dazubuchen? :P

  • Rechts überholen (verkehrswidrig) + rücksichtsloses Verhalten + Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert + Vorsatz = § 315c StGB. Verkehrswidrig und rücksichtslos muss gleichzeitig erfolgen
    Dann wird auch die Versicherung nicht mehr zahlen.
    Beim absichtlichen rechts Überholen könnte es eng werden, wenn eine konkrete Gefärdung auftritt. Ein Schaden muss nicht entstehen. Es reicht aber nicht aus, dass sich jemand in der vermeintlichen Gefahrenzone befindet.

  • Marvin, da bin ich anderer Meinung.


    Grob fahrlässig handeln geht leichter als man denkt. Wenn man ein erhöhtes Risiko durch absichtlichen Verstoß gegen geltende Verkehrsregeln in Kauf nimmt dürfte das m.E. grob fahrlässig sein.


    Auch wenn Wikipedia nicht DAS Maß aller Dinge ist, so bekommt man doch nen guten Anhalt wie die Fahrlässigkeit im Zivilrecht bewertet wird:

    Zitat

    Leichtfertige Fahrlässigkeit (= die sogenannte Grobe Fahrlässigkeit) liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße nicht beachtet wurde. [..]
    Eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung wird angenommen, wenn die Anforderungen an die Sorgfalt jedem anderen in der Situation des Betroffenen ohne weiteres aufgefallen wären.


    :61:


    Zitat

    Kolonne: Wer nachts mit 170 km/h auf der Autobahn in einer Kolonne fährt, zu lange nach rechts sieht, dabei nicht bemerkt, dass der Vordermann bremst und diesem deshalb auffährt, handelt grob fahrlässig.


    OLG Düsseldorf, 10 U 184/01


    Zitat

    Wer auf der Autobahn rechts überholt, trägt die Hauptschuld an einem Unfall beim Einscheren. Das gilt auch dann, wenn der regelwidrig Überholte den Unfall durch eine schreckhafte Fehlreaktion verursacht. Immerhin wurden ihm in dem Fall noch 40 Prozent der Schuld zugerechnet.


    OLG Hamm, 6 U 50/03


    Sicherlich kommt es auf den Einzelfall an. Man wird bei einem solchen Unfall immer nen großen Teil des Schadens zahlen müssen.



    @flu .... danke für die strafrechtliche Einschätzung :118:

  • @Uwe:ganz vereinfacht, Du überholst rechts und scherst vor dem überholten Fahrzeug ein, welches ungehindert weiterfahren kann. Das überholte Fahrzeug ist zwar in der "Gefahrenzone", welche von Dir herbeigeführt wurde, da aber nichts weiter passiert, ist die konkrete Gefahr nicht da.
    Anders, wenn das überholte Fahrzeug zu einer reaktion beim / nach dem Einscheren gezwungen wird. Die Gefahr ist jetzt konkret für das überholte Fahrzeug.

  • Kein zutreffen des § 315c StGB, wenn nach dem Einscheren Sicherheitsabstand hergestellt ist?
    Gut.
    Kannst du mir auch sagen, ob im Prozess des Rechtsüberholens eine grobe Fahrlässigkeit bestehen könnte?

  • Es wird zumindest als Owi weiterverfolgt werden können. Ob eine grobe Fahrlässigkeit im zivilrechtlichen / versicherungsrechtlichen Verfahren vorliegt , ist auch vom Einzelfall abhängig. Die Schwelle liegt hier allerdings viel niedriger, da bei der Beurteilung der Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen ja immer vom optimalen Autofahrer (der, der sich in jeder Situation zu 100% richtig verhält) ausgegangen wird.

  • So das war meine Meinung und ich werde mich definitiv zu meinem Post nicht mehr äußern. Jegliche Versuche mich als Schleicher, Linksspurpenner, Robin Hood, Kommunisten, Sozialisten etc. zu bezeichen und damit aus der Reserve zu locken sind vergebens.


    Das würde ja auch faktisch nicht korrekt sein, denn du bist ein Feigling, der sich nicht mal traut um seine eigene Meinung zu vertreten und zu verteidigen, sondern einfach nur etwas in den Raum stellt und sich dann versteckt. :108:

  • in dem Moment, wenn ich genügend Zeit hab, rechts zu überholen, muß der notorische Linksfahrer ja gegen die STVO verstoßen haben.
    geht ja gar nicht anders.


    LOL ... scherzkeks.


    Das das nicht stimmt, wurde mir schon oft genug bewiesen. Z.B. folgende Situation:


    Es ist dichter Verkeher auf 3 Spuren. Ich fahr mit 140 km/h links ca. 50-70m hinter dem Vordermann, der auch eine endlose Fahrzeugkolonne vor sich hat. In der Mitte wird 100-120 km/h gefahren. Ab und an kommt dort in der Mitte eine Lücke, von 50-100m.


    Ich hab es wirklich verdammt oft erlebt, dass man in solchen Situationen rechts überholt wird, WEIL man aus Sicht des Hintermanns mit knapp weniger als 1/2 des Tachowertes zu viel Abstand gelassen hat !! :63:StVO-Mindestabstand-Rechner


    In dieser Situation:
    - hab ich richtig gehandelt, weil ich mit deutlich höherer Geschwindigkeit links die Mittelspurfahrer überholt hab
    - habe ich den gebotenen Sicherheitsabstand eingehalten
    - hat der Rechtsüberholer keinen Grund für seine Aktion gehabt.


    Gerade solche Fahrmanöver verleiten viele Autfahrer gerade dazu bei dichtem Verkehr ohne Sicherheitsabstand (also so 5-20m bei >100km/h) hinter dem Vordermann zu fahren, so dass keiner von rechts einscheren kann. Das führt dazu, dass auf 2-spurigen Autonbahnen mitunter nur die linke Spur von ALLEN mit 100km/h befahren wird. Nur weil rechts alle 1km mal ein Lkw kommt. (Live zu erleben: Freitags ab 14 Uhr auf der BAB 7 Ulm -> Kassel) :103:


    Sry, aber den §1 der Straßenverkehrsordnung scheinen hier viele vergessen zu haben :(


    EDIT: Wer mal wirklich heftige Mittelspurschleicher erleben will, dem sei die BAB 8 zwischen München und Salzburg empfohlen. Oder Besser die A1 zw. Salzburg und Wien. Was ich da letztes WE erlebt hab, war echt der Hammer 8|