Stimmt. Wurde mir am Freitag auch gesagt!
auch wenn in den AGBs dazu nichts steht.
Daddy/mummy dürfen auch fahren.
Gurß
Stimmt. Wurde mir am Freitag auch gesagt!
auch wenn in den AGBs dazu nichts steht.
Daddy/mummy dürfen auch fahren.
Gurß
edit: Um den Thread nicht nur herauszukramen, sondern auch anzuschließen...
Auch Familienangehörige ersten Grades müssen seit geraumer Zeit als Zweitfahrer eingetragen sein und genießen nur dann Versicherungsschutz. Schriftl. Aussage von Sixt [04.04.2013].
Komme gleich mit zwei Fragen um die Ecke, hoffe ihr habt da eine Einschätzung für mich:
1. Ist der Zweitfahrer versichert, wenn er im Online-Checkin eingetragen wurde, in der Sixt Station bei Abbholung aber nicht anwesend war, seinen Führerschein nicht vorgezeigt hat und den Mietvertrag nicht unterschrieben hat? (Die Station hat nicht danach gefragt, auf dem MV ist er mit seinem Nachnamen angegeben).
2. Mal wieder zur BMW Gold MW-VK: Was, wenn ich ein Upgrade erhalten habe und der Zweitfahrer die Altersbestimmungen nicht mehr erfüllt (ich übrigens auch nicht, aber das ist eine andere Geschichte)? Könnte sich die VK quer stellen oder gilt auch hier die gebuchte Klasse?
Vielen Dank.
Schönes Wochenende!
1. nein, 2. ja
1. sicher nein? Immerhin ist er auf dem MV vermerkt. Damit sollte sich dann doch auch die BMW Gold VK zufriedengeben – dachte ich, bisher.
Anschlussfrage: Wenn ich mit dem Fzg. an einer anderen Station Halt mache und den Zweitfahrer dabei habe, um das Führerschein-Vorzeigen und Unterschrift-Tätigen nachträglich zu erledigen: kann mir hier das Fzg. abgenommen werden? – wegen der Altersbestimmungen.
(Wollte Mal ein Miete an einer anderen Station verlängern und eine junge RSA war sich nicht sicher, ob LSMR ab 21 Jahren ist und hatte mir angedroht das Fzg. zu entreißen - weiß nicht, ob das nur Ironie war... )
Alles anzeigenKomme gleich mit zwei Fragen um die Ecke, hoffe ihr habt da eine Einschätzung für mich:
1. Ist der Zweitfahrer versichert, wenn er im Online-Checkin eingetragen wurde, in der Sixt Station bei Abbholung aber nicht anwesend war, seinen Führerschein nicht vorgezeigt hat und den Mietvertrag nicht unterschrieben hat? (Die Station hat nicht danach gefragt, auf dem MV ist er mit seinem Nachnamen angegeben).
2. Mal wieder zur BMW Gold MW-VK: Was, wenn ich ein Upgrade erhalten habe und der Zweitfahrer die Altersbestimmungen nicht mehr erfüllt (ich übrigens auch nicht, aber das ist eine andere Geschichte)? Könnte sich die VK quer stellen oder gilt auch hier die gebuchte Klasse?
Vielen Dank.
1.
nein,ja 2. ja
1) die versicherungsbedingungen der bmw premium card gold sind da ganz eindeutig:
Zitat1.2 Versichert sind alle im Mietwagenvertrag angegebenen Fahrer (bis maximal 5).
http://www.amex-services.de/ve…rd_Gold_Informationen.pdf
2) ja,
es liegt ein gueltiger mietvertrag vor.
Zwei Antworten, zwei Meinungen.
Ich picke mir die raus, die mir besser gefällt Wahrscheinlich liegt die Wahrheit irgendwo in der Mitte. Leider hat der Zweitfahrer keine Express-Karte und daher keinen Generalmietvertrag, sonst wäre ich mir bei der Beantwortung der Frage noch sicherer.
Vielen Dank!
Wenn der Zweitfahrer auf dem Mietvertrag an entsprechender Stelle korrekt vermerkt ist, wo sollte denn da das Problem des Mieters liegen?
Gibt's bei Avis zufällig eine "Familienmitglieder müssen nicht im Mietvertrag erwähnt sein um als Zweitfahrer zulässig zu sein"-Regel?
Guckst du Mietvertragsbedingungen
Zitat3. Berechtigte Fahrer
Das Fahrzeug darf außer vom Mieter mit seiner Zustimmung auch von den Mitgliedern seiner Familie, bei Anmietungen von Firmen von deren beauftragten Mitarbeitern oder von den sonstigen auf der Seite 1 des Mietvertrages mit ihren Vor- und Zunamen eingetragenen Fahrern geführt werden.
http://www.avis.de/Mietinforma…/Mietvertrags-bedingungen
Hervorhebung durch mich
Dankö, gibt's auch ne Definition von Familie?
@ peak me,
sag steht da aber nicht auch nachfolgend die hier:
Kostet dann doch auch die genannten 5,-€ /pro Tag /pro Zusatzfahrer oder?
Gruß und schönen (Wahl)sonntag