Fragen zum Zweitfahrer ...

  • Hallo Leute, meine Frage ist, wie ist das mit dem Zweitfahrer bei :203: geregelt ? Ich möchte am WE mit paar Leuten nach Köln und habe keine Lust die ganze Zeit selber zu fahren. Ich bezahle das ganze und werde somit als erster Fahrer eingetragen. Muss ich beim zweiten Fahrer eine bestimmte Person eingeben lassen oder ist das egal wer als zweiter Fahrer fährt ? Vielen dank für eure Hilfe

  • Also bei Sixt ist das egal, ob du den Zweitfahrer eintragen lässt. Der Versicherungsschutz gilt bei jedem, der den allgemeinen Bedingungen entspricht, also Führerschein, Alter etc. Es ist immer sicherer den anderen eintragen zu lassen, vor allem wenn er alleine unterwegs sein sollte und von den Gesetzeshütern angehalten wird, aber es ist kein MUSS.

  • Das ist nicht ganz richtig. Nur bei Familienangehörigen oder Arbeitnehmern braucht keine Eintragung im MV erfolgen. Ansonsten ist der Zweitfahrer einzutragen. Bei der ersten Anmeldung / Eintragung muss derjenige dann mit zur Station kommen. Bist Du dort gut bekannt, könnte auch eine Kopie vom Führerschein genügen.


    Hier der Auszug aus den AGB von Sixt:


    1. Das Fahrzeug darf nur von dem Mieter, mit dessen Zustimmung auch von dessen Arbeitnehmern oder Mitgliedern seiner Familie oder den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt bzw. genutzt werden. Der Mieter hat eigenständig zu prüfen, ob sich der berechtigte Fahrer im Besitz einer auf dem Gebiet der BRD noch gültigen Fahrerlaubnis befindet. Hierzu hat er alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen und die notwendigen Erkundigungen einzuziehen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter auf Verlangen Namen und Anschriften aller Fahrer schriftlich bekannt zu geben.



    2. Der Mieter hat Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten


    Also such Dir den Kumpel aus, dem Du am meisten vertraust (nur auf die "Fahrkünste" bezogen)


    flu111

  • Siehe auch Sixt-AGB:


    1. Das Fahrzeug darf nur von dem Mieter, mit dessen Zustimmung auch von dessen Arbeitnehmern oder Mitgliedern seiner Familie oder den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt bzw. genutzt werden. Der Mieter hat eigenständig zu prüfen, ob sich der berechtigte Fahrer im Besitz einer auf dem Gebiet der BRD noch gültigen Fahrerlaubnis befindet. Hierzu hat er alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen und die notwendigen Erkundigungen einzuziehen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter auf Verlangen Namen und Anschriften aller Fahrer schriftlich bekannt zu geben.


    2. Der Mieter hat Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten.


    Bei Europcar praktisch genau so:


    5. Berechtigter Fahrer
    Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer, den beim Mieter angestellten Berufsfahrern in dessen Auftrag, sowie von Familienangehörigen des Mieters gelenkt werden, sofern diese das festgesetzte Mindestalter haben und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen Europcar Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeuges bekanntzugeben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.


    Für alle - und es scheint hier im Forum einige zu geben - die die Mietwagen-Vollkasko der Miles-And-More-Goldkarte verwenden: Die Versicherung ersetzt den Schaden nur dann, wenn der Fahrer gleich dem Versicherungsnehmer ist (also der Kartenbesitzer) oder als Zusatzfahrer im Mietvertrag eingetragen ist. Soll ein Zusatzfahrer im Mietvertrag eingetragen werden, so muss dieser bei der Anmietung anwesend sein und natürlich alle weiteren Voraussetzungen erfüllen (Alter, Führerscheinbesitz usw.) Bei Sixt und Europcar ist das Eintragen eines Zusatzfahrers kostenlos. Bei Hertz und Avis ist dies mit Gebühren verbunden.

  • Diese Handhabung ist nur bei Familienmitglieder möglich!


    Ansonsten musst du den Fahrer benennen, der außer dir noch das Fahrzeug führen soll.
    Deine Theorie mit dem "ich geben nur mich als Fahrer an und lasse dann den Kumpel fahren der Spaß dran hat" wird somit nicht ganz aufgehen. :rolleyes:

  • Mhhh laut der AGB`s habt ihr Recht, aber die MA sagen jedesmal, dass alles ok ist solange ich mich davon überzeugt habe, dass der andere Fahrer berechtigt ist, Eintragung sei nach Berlin Mitte und Steglitz nicht nötig

  • Bei Europcar muss der Zweitfahrer auch Alter erfüllen, Bei Sixt aber nicht?? Bei Sixt steht nichts vom Mindestalter...


    Kann dann mein Vater für mich "ab 25J" Fahrzeuge mieten, und ich als 24J. Sohn diesen dann fahren?

  • Genau das habe ich mich gerade auch gefragt... Das man einen Zweitfahrer eintragen kann wusste ich, das Familienangehörige und Mitarbeiter auch so fahren dürfen war mir neu, finde ich aber gut!

  • Ich habe grade bei Sixt per Mail angefragt, ob ich in Deutschland ein Auto mieten und in Italien einen Zweitfahrer eintragen lassen kann.
    Die Antwort kam promt:
    "Die Eintragung eines Zweitfahrers ist an jeder Sixt Station möglich unabhängig davon in welchem Land Sie sich gerade befinden"


    :203:
    Grüße, Arlain


  • Für alle - und es scheint hier im Forum einige zu geben - die die Mietwagen-Vollkasko der Miles-And-More-Goldkarte verwenden: Die Versicherung ersetzt den Schaden nur dann, wenn der Fahrer gleich dem Versicherungsnehmer ist (also der Kartenbesitzer) oder als Zusatzfahrer im Mietvertrag eingetragen ist. Soll ein Zusatzfahrer im Mietvertrag eingetragen werden, so muss dieser bei der Anmietung anwesend sein und natürlich alle weiteren Voraussetzungen erfüllen (Alter, Führerscheinbesitz usw.) Bei Sixt und Europcar ist das Eintragen eines Zusatzfahrers kostenlos. Bei Hertz und Avis ist dies mit Gebühren verbunden.


    ist das sicher? hab die unterlagen grad nicht zur hand, aber das würde für mich schon eine erhebliche einschränkung bedeuten.
    in der regel buche ich entweder über firmentarif (dann VK dabei) oder ohne VK, lasse aber eigentlich immer meine frau ohne bedenken damit fahren.


    erscheint mirt unlogisch, wenn berechtigter fahrer (ehefrau, auch wenn nciht explizit eingetragen), dann sollte doch auch die kreditkarten-VK greifen, oder?

  • erscheint mirt unlogisch, wenn berechtigter fahrer (ehefrau, auch wenn nciht explizit eingetragen), dann sollte doch auch die kreditkarten-VK greifen, oder?

    Nein, keineswegs unlogisch: Du hast es mit zwei Vetragsverhältnissen zu tun. Eines mit dem Vermieter (da gelten dessen AGB) und eines mit dem Versicherer der Kreditkarte (dabei gelten dessen Bedingungen). Wenn du also die VK der M&M-Kreditkarte in Anspruch nehmen möchtest, gilt das was Plastefuchs gerade zitiert hat. Wenn du die Versicherung des Vermieters benötigst, so gelten dessen AGB. Doch ganz einfach ;)

  • Also mal ehrlich: Ich verstehe die AGBs nicht.
    Wenn ich einen Wagen miete, dann darf mein Vater den Wagen auch bewegen, ohne das er von mir bei der Abholung des Mietwagens genannt wird bzw. nicht im Mietvertrag als Zweitfahrer eingetragen ist!? Und wenn er fährt und einen Unfall verursacht, genießt er den selben Versicherungsschutz wie ich? ?(
    Definiton Vater: "Gleichbedeutent wie Erzeuger der genetisch Verwandt und älter als 25 ist" :whistling:

  • Wie fast immer wird auch hier pauschal von Einzelerlebnissen auf die generellen Bedingungen geschlossen.
    Das Eintragen des Zweitfahrers (Ausnahmen - Angehörige - Angestellte bei Firmenmieten) ist prinzipiell kostenpflichtig.
    Ausnahmen sind ein zu würdigendes Entgegenkommen der Vermietungen im Einzelfall!

  • Hallo zusammen,


    bei meiner Fahrzeugmiete bei Sixt heute wollte ich neben mir als Mieter zwei weitere Fahrer eintragen lassen, da ich die VK der LH M+M Gold nutze und ja dementsprechend ALLE Fahrer im Mietvertrag aufgeführt sein müssen... Der RA nahm auch alle Daten brav auf, aber im Mietvertrag stand bei „Zweiter Fahrer“ lediglich der Name EINES weiteren Fahrers, der andere Fahrer, den der RA aufgenommen hatte, war im Mietvertrag nicht vermerkt und der RA wies darauf hin, dass dieser lediglich im System vermerkt sei, aber nicht auf dem Mietvertrag stünde, da dort immer nur ein weiterer Fahrer stehe...


    weiß jemand da genaueres, wie es sich dann mit der M+M Vollkasko verhält, wenn Fahrer angeblich nicht im Vertrag vermerkt werden können aber im System hinterlegt sind und ob es tatsächlich so ist, dass nur ein weiterer Fahren im Vertrag stehen kann?


    Danke

  • Ich habe mal eine Frage:
    Weiß einer von euch wie Sixt "Verwandtschaft" definiert. Ich habe nämlich verschiedene Auskünfte bekommen.
    Ich habe nämlich eine Halb-Schwester. Daran habe ich leider in der Station nicht gedacht und die meinten, dass Geschwister ok wäre
    und die Hotline meinte, dass es nur für Ehepartner gelte.
    Die wissen es anscheinend selbst nicht :106:

  • Es ist korrekt dass weitere eingetragene Fahrer nur im System vermerkt sind.
    Bei einem Schaden sollte es kein Problem sein einen Ausdruck dieser Eintragung zu bekommen - während man die fahrer am Counter eintragen lässt ist jedoch etwas vertrauen in den RA nötig, da es vorerst nicht kontrolliert werden kann (tip: Anruf bei der Hotline, wenn man sich unsicher ist).