ich dachte, die erste Mahnung muss „kostenlos“ sein. Weiß da jemand was genaueres?
Die Mahnung an sich war ja kostenlos, bzw. Gebührenfrei. Allerdings hat man mit nicht-Einhaltung der 1. Frist schon Anspruch auf Verzugszinsen (Prozentsatz gesetzlich geregelt). M.E. sind Mahngebühr und Verzugszinsen 2 verschiedene Paar Schuhe.
Aber wie gesagt, ich bin da absoluter Laie und hatte da auch nur kurz google bemüht.
Noch der obligatorische Hinweis: Das ganze soll natürlich keine Rechtsberatung o.ä. sein. Die Schilderungen basieren lediglich auf eigenen Erfahrungen.