Sixt nimmt Fahrzeugschlüssel einfach wieder ab

  • Sixt kennt das Alter des Mieters und schließt mit ihm trotzdem einen Mietvertrag. Wenn keine Vorkehrungen zur Altersüberprüfung getroffen werden, ist das deren Problem. Wenn, dann liegt hier ein unbeachtlicher Motivirrtum vor. Wenn ich weiß, dass etwas wesentlich mehr Wert ist, als der Preis, zu dem ich es verkaufe, kann ich danach ja auch nicht sagen, dass ich grundsätzlich nichts unter Wert verkaufe. Nimm dir einfahch mal den MüKo und lies dir durch, was dort zum (offenen) Dissens steht. Dieser definiert sich dadurch, dass die Vertragsparteien den Punkt bewusst offen gelassen haben und der Vertrag ist auch nur dann nichtig, wenn die Vertragsparteien noch nicht mit der Durchführung begonnen haben. Dies wäre jedoch mit der Schlüsselausgabe gegeben...


  • .... sondern im 5. Trimester, also auch kein Anfänger mehr ;-)


    da ich waehrend meiner studienzeit nur semester hatte, musste ich doch mal den begriff "trimester" nachschlagen (auch wenn mir die grundbedeutung anhand des latainischen ursprunges verstaendlich war.


    Zitat

    Üblich wird die Einteilung in Trimester an Hochschulen im Ausland verwendet. In Deutschland gibt es dagegen nur wenige Hochschulen, die diese Studienjahreinteilung verwenden. Dazu gehören unter anderem die beiden deutschen Universitäten der Bundeswehr und das Priesterseminar Studienhaus St. Lambert in Grafschaft. Die übliche Teilung des Studienjahres erfolgt in Semesterabschnitte. Ein Semester dauert im Gegensatz zum Trimester sechs Monate.
    Quelle: http://www.studieren-im-netz.org/glossar/636-trimester

  • PS: Ich bin kein 1. Semester, sondern im 5. Trimester, also auch kein Anfänger mehr ;-) Das sind auch keine Anfängerbegriffe, sondern übliches Vokabular.


    Das stößt bei mir doch bitter auf...gerade bei einer Geisteswissenschaft...


    Und bezüglichen den Begriffen: Unter Rechtsgelehrten - ja - aber in einem Mietwagen-Forum klingt das nach Putzklopferei.


    Zurück zum eigentlichen Thema. Ob Sixt nun rechtlich falsch oder richtige gehandelt hat, lässt sich am ehesten im Zuge eines gerichtliches Verfahrens feststellen und nicht durch Konsultation von Professoren. (Im Süden des Landes gibt es vielleicht einen Prof, der erzählt genau das Gegenteil -> ergo...Seitenlanger heckmeck um nichts)


    Was uns doch viel eher ins Auge stechen sollte ist, wie Sixt mit seinen Kunden umspringt, und das sind ja wohl wir alle. Ein kundenorientiertes Unternehmen hätte für den TE wenigsten irgendwo her einen 1er in so einer großen Stadt wie Stuttgart (mit mehreren Stationen) organisiert. Vielleicht hätte Sixt aber einfach den Fehler auf sich nehmen können und dem Kunden erklärt, dass die Station ein erhöhtes Risiko gerade wegen des zu "niedrigen" Alters trägt. Rundum gibt es viele Möglichkeiten hier doch noch einen zufriedenen Kunden (vielleicht auch ein bisschen verärgert - aber hey wer wäre das nicht ? bei einem verpatzten 5er) aus der Tür gehen zu lassen.


    Und wer mir erzählt, dass er trotz der Träumer/Schwärmerei in 5 min einen 530 für CPMR aus dem Automaten zieht und dann doch mit einem Ford von dannen fährt, als wäre nix gewesen, der hat echt nicht mehr alle Tassen im Schrank. :109:
    Manchmal bin ich so froh für mich die super passende Lösung eines Mietwagens für mich gefunden zu haben und manchmal kotzt mich dieses Guru-Gehabe von den AVen an. :108:
    Mieter von Autos sind keine Bittsteller sondern die Leute, die den Wahnsinn erst finanzieren.

  • nsop: Naja Motivirrtümer sind ja nicht ausnahmslos unbeachtlich (Kalkulationsirrtum z.B.).
    Also meinst du es läge hier ein Motivirrtum bei Sixt vor?


    Kannst du mir den Unterschied zwischen dem Sixt Automat und einem Zigarettenautomat erklären? Also im Bezug auf die Abgabe/Vermittlung von WE


    schauschun: Ich studiere zwar in Hamburg aber nicht bei der Bundeswehr, sondern an der Law School. Aber wir haben auch Trimester (3 Stück á 12 Wochen pro Jahr, dazwischen ist dann Platz für Praktika, obligatorisches Ausland und so).


    @Addi: Völlig richtig. Obwohl meine Konsequenz wäre, eben nicht mehr bei Sixt zu mieten. Ein Verfahren würde vermutlich eh nach Aktenlage entschieden bei einem so geringen Streitwert…
    Jura ist auch keine Geisteswissenschaft^^das nehmen Juristen übel, wenn man mit denen in einen SAck gesteckt wird.^

  • Seid ihr bald fertig mit eurer Juristerei?


    Die einzigen die hier wirklich qualifizierte Aussagen treffen können haben das erste Staatsexamen bereits hinter sich gelassen und wissen wie es mit der Rechtsberatung funktioniert. Nämlich ganz sicher nicht öffentlich.
    Und da der Starter hier bereits erklärt hat es nicht weiter zu verfolgen (wollen) bringt es auch nichts wenn ihr versucht euch gegenseitig mit Begriffen und Fachwissen zuzuwerfen. :118:

  • Oh Gott, du hast ja absolut gar keine Ahnung und übersteigertes Aufmerksamkeitsbedürftnis :D


    Es gibt keinen Mietvertrag, also acuh kein Recht zum Besitz.
    Selbst bei laufendem Mietvertrag hat der Mieter nur das Recht zum Besitz NICHT DAS EIGENTUM.


    Erst informieren, dann rumlabern! Sowas, was du machst ist brandgefährlich! Wenn dir jemand glaubt bekommt der ernste Schwierigkeiten.


    Der Automat hat im Auftrag der Sixt AG einen gültigen Vertrag mit dem TO abgeschlossen. Die Altersbeschränkung zählt nicht, denn der TO hat eine Klasse gebucht, für die er das Mindestalter erreicht hat. Der Automat hat ihm dann im Auftrag der Sixt AG ein Upgrade angeboten. Dies hätte auch am Counter passieren können, das Haftungsrisiko trägt der RSA. Der Automat schließt den Vertrag ab, das Risiko liegt dennoch beim RSA, denn der RSA haftet, ein Automat (keine natürliche Rechtsperson) kann das nicht.

  • nsop: Naja Motivirrtümer sind ja nicht ausnahmslos unbeachtlich (Kalkulationsirrtum z.B.).
    Also meinst du es läge hier ein Motivirrtum bei Sixt vor?


    Kannst du mir den Unterschied zwischen dem Sixt Automat und einem Zigarettenautomat erklären? Also im Bezug auf die Abgabe/Vermittlung von WE


    zu 1.: Deshalb habe ich geschrieben, dass es sich um einen unbeachtlichen (und keinen beachtlichen) Motivirrtum handelt.


    zu 2.: Dem hinter dem Sixt-Automaten stehenden Unternehmen ist dein Alter bekannt, ferner ist der Automat digital "intelligent", er kann bspw. zwischen Platin-Status oder nicht unterscheiden. Der Zigarettenautomat hingegen gibt idR mechanich Zigaretten aus, das verkaufende Unternehmen hat mit dem Mieter kein Pendant zum MRA, das Alter ist dem Unternehmen mithin nicht von vorne hinein bekannt.

  • Jura ist auch keine Geisteswissenschaftdas nehmen Juristen übel, wenn man mit denen in einen SAck gesteckt wird.


    Ist gibt auch Leute die noch auf dem Teppich geblieben sind. Nur weil man Jura studiert muss man nicht in andere Galaxien abheben. Leider gibt es die viel zu häufig in dem Bereich.

  • Der Zigarettenautomat hingegen gibt idR mechanich Zigaretten aus, das verkaufende Unternehmen hat mit dem Mieter kein Pendant zum MRA, das Alter ist dem Unternehmen mithin nicht von vorne hinein bekannt.


    als raucher muss ich hier noch ergaenzen, dass selbst ein "poppeliger ziggiautomat" eine alterueberpruefung (ueber 18) mittels zwingend vorgeschriebener maestro-/bankkard vornimmt - alternativ durch die ziggi-card, welche mir als nutzer des automaten vom autorisierten personal ueberlassen wird.

  • schauschun: Kannst du auch begründen? Welches Recht aus welchem Gesetz hat sie?


    @Steven.Scaletta: Kannst du das belegen? Am Gesetz meine ich. Alles andere ist ja haltlos.




    nsop: Was ist mit modernen, digitalen Zigarettenautomaten? (Wo der Knopfdruck nicht mehr mechanisch die Packung bewegt, sondern wo das ein Prozessor tut.
    Und sind alle KIs fähig Willenserklärungen abzugeben?
    Also wenn ich was bei Amazon was kaufe, ist mein Geschäftspartner der Server von amazon?


    Ich glaube irgendwas mit Botenschaft oder Stellvertretung muss es schon zu tun haben. Ich würde mich auch über Belege in Kommentaren oder Gesetzen freuen.

  • nsop: Was ist mit modernen, digitalen Zigarettenautomaten? (Wo der Knopfdruck nicht mehr mechanisch die Packung bewegt, sondern wo das ein Prozessor tut.
    Und sind alle KIs fähig Willenserklärungen abzugeben?
    Also wenn ich was bei Amazon was kaufe, ist mein Geschäftspartner der Server von amazon?


    Ich glaube irgendwas mit Botenschaft oder Stellvertretung muss es schon zu tun haben. Ich würde mich auch über Belege in Kommentaren oder Gesetzen freuen.


    Genau dabei handelt es sich um das, was ich anfangs bezüglich automatisierten Willenserklärungen angesprochen habe. Ich bin momentan nicht zu Hause und habe demnach keine Zugriff auf meine Kommentare und Lehrbücher, demnach kann ich nur über Beck-Online auf die dort vertretenen Kommentare zurück greifen. So schreibt der Beck'sche OK ( BGB § 119 Rn. 29) bspw. zu automatisierten WE:


    Zitat

    Bei sog automatisierten Willenserklärungen (Vgl Köhler AcP 182 (1982), 126; Clemens NJW 1985, 1998; Brehm, FS Niederländer, 1991, S 233), die zwar durch einen Computer formuliert werden (wie zB bei Kontoauszügen und Abrechnungen über den Verbrauch von Strom, Wasser oder Heizenergie) aber letztlich gleichwohl vom Willen des Erklärenden gesteuert werden, indem dieser sich des jeweiligen Computerprogramms bedient, ist zu unterscheiden: Beruht die Fehlerhaftigkeit der computergenerierten Erklärung auf zuvor falsch eingegebenem Datenmaterial oder einer fehlerhaften Computerberechnung, liegt ein unbeachtlicher Motiv- bzw Kalkulationsirrtum (Rn 37 f bzw 33 f) vor (BGH NJW 1998, 3192, 3193; LG Frankfurt/M NJW-RR 1997, 1273; Hoeren Rn 282; Köhler AcP 182 (1982), 126, 135; Brehm, FS Niederländer, 1991, S 233, 241), der zur Anfechtung nicht berechtigt. Eine Ausnahme hiervon muss jedoch dann gelten, wenn das fehlerhafte Datenmaterial auf vorsätzlich unrichtigen Angaben des Erklärungsempfängers (zB bewusst wahrheitswidrige Angaben in einem Versicherungsantrag) beruht;


    Hier berechnet der Computer falsch, indem er nicht den Schluss daraus zieht: "Kunde ist unter 21 und darf deshalb kein Fahrzeug der Klasse LWAR erhalten" und biete dieses trotzdem zum Vertragsschluss an. Was soll ich dazu noch mehr sagen?!

  • Falsch. Die Sixt-Mitarbeiterin ist auch nur Besitzerin, Eigentümer bleibt die Sixt AG.


    Weil's mir gerade noch auffällt:


    Die Sixt RSA war natürlich nie selbst Eigentümerin des Schlüssels, sie ist allerdings auch nicht Besitzerin sondern lediglich Besitzdienerin (BGB 855). Sie hat zwar die tatsächliche Sachherrschat über den Schlüssel, durch das Institut des Besitzdieners wollte der historische Gesetzgeber jedoch den Geschäftsherren vor einer Veräußerung der seinen Angestellten überlassenen Gegenständen an einen Gutgläubigen verhindern.


    Erst wenn die RSA nicht mehr für Sixt besitzen will, weil sie bspw. das Fahrzeug unterschlagen möchte, wird sie selbst in ihrer Person Besitzerin des Schlüssels.

  • wenn ich nicht bei der arbeit wäre, würde ich mir jetzt glaube ich ne tüte chips holen und hier mal alles durchlesen. ist ja schon fast unglaublich wieviele juristen sich hier tummeln :o)

  • Ich danke Dir (hab leider nur auf dem Campus zugriff auf Beck online, sonst hät ich selber nachgesehen).


    OT: Ganz schön beschämend für unsere Kaderschmiede aus Hamburg. Sogar kleine FHs ermöglichen ihren (Wirtschafts-)Juristen den Beck-Online-Zugang per Remotedesktop- oder VPN-Verbindung ;)