Fanmail von den Behörden erhalten

  • Das EU Vollstreckungsabkommen sieht eine Bagatellgrenze von 70 Euro vor, inkl. Verfahrenskosten, Mahnspesen etc.

    Darunter verfolgt das BfJ in Deutschland die Geldsanktionen nicht.


    Allerdings sind ältere Vollstreckungsabkommen weiterhin gültig. So haben Österreich und Deutschland bereits ein eigenes Abkommen miteinander. Dort liegt die Bagatellgrenze bei 25 Euro.


    Deswegen hast du den Bescheid bekommen.

  • Es wurde hier ja schon mehrfach drauf hingewiesen, dass die 29€ für Sixt nicht rechtmäßig sind. Der Betrag wird allerdings direkt von der KK abgezogen. Hat hier schon jemand Erfahrungen sammeln können, wie Sixt mit einem Einspruch umgeht? Wird das zügig zurück gebucht oder begibt man sich in einen jahrelangen Rechtstreit (überspitzt formuliert)?

    Ich zitiere mich mal selber, da es neue Infos gibt ^^


    Ich habe Sixt einfach mal angeschrieben, mit Verweis darauf, dass die AGB Klausel nicht rechtens ist und dass das Bearbeitungsentgelt gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 verstößt (Details hierzu: https://rechtstipp24.de/2017/0…praxis-der-autovermieter/)


    Nach nicht mal einer Stunde kam die sinngemäße Rückmeldung: "Wir sind im Recht, da uns aber ihre Zufriedenheit am Herzen liegt, stornieren wir die Gebühr und buchen sie zurück"


    Es hat sich also gelohnt die 5 Minuten in die Mail an Sixt zu investieren.

  • lol, da hast du aber Glück gehabt. Sowohl antonneu als auch mich erreichte zuerst eine Mail, die behauptet, dass sie im Recht sind und die Gebühr daher trotzdem abgezogen wird. Die zweite Mail steht bei mir noch aus

  • Selbstverschuldet? Was sagt der Poststempel? Im Zweifel einfach direkt überweisen und dann kommt da nix mehr.


    In meinem Fall kann ich sagen, im Bescheid über die OWi war nur das durch den Denunzianten angefertigte Bild und "Zeuge" angegeben. Kein Name.

  • Ja ist es. Da ich den Beleg erst heute aus dem Briefkasten gefischt habe und heute die Frist abläuft, kommt es zum Bußgeldbescheid. Die 28,50€ wären es mir aber fast wert, um zu erfahren, wem da langweilig war.

    Wenn Du es auf den Bußgeldbescheid ankommen lässt (wenn Du sofort zahlst, sollte es zu 90 % keine Probleme geben, die Wochenfrist wird großzügig ausgelegt, allein weil die Bußgeldstellen meist diese jämmerlichen Ortsposten wie Citipost nutzen, die drei Jahre für die Zustellung brauchen).


    Falls Du es drauf ankommen lässt, würde dann ein Bußgeldbescheid kommen, dann Einspruch einlegen und Akteneinsicht in die vollständig paginierte Akte beantragen.


    Die Akteneinsicht hast Du durch die 28,50 sowieso mitgezahlt.


    Per Telefax

    Bußgeldstelle Abzockshausen


    In der Bußgeldsache


    betreffend XyZ geb. 1.1.1 in Musterstadt


    wird gegen den am xxx zugestellten Bußgeldbescheid zu Aktenzeichen xxx


    form- und fristgerecht

    Einspruch


    eingelegt.


    Ich beantrage,


    1. Akteneinsicht in die vollständig paginierte Akte (§ 49 Abs. 1 OWiG);

    2. mir nach erfolgter Akteneinsicht eine angemessene Frist, die 14-Tage beginnend mit dem Tag der AE nicht unterschreitet, zur Begründung des Einspruchs zu gewähren;
    3. das Bußgeldverfahren gemäß § 47 Abs. 1 auf Kosten der Landeskasse (§ 105 OWiG) einzustellen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Unterschrift (Handschrift)


    (Das hat natürlich nur aufschiebende Wirkung, sofern man keine Einspruchsgründe hat, also sozusagen aufpreisfreie Stundung im Zwischenverfahren, bis es zu Gericht geht).

  • Wird’s dann beim Bußgeld nicht deutlich teurer oder ist das nur in Österreich so?

    Ja, ein Bußgeldbescheid kostet meist 28,50 Euro Auslagen und Gebühren. Aber darauf kommt es nur an, wenn es (wie hier) um eine kostenfreie Verwarnung geht. Kriegt man ohnehin einen Bußgeldbescheid (ab 60 Euro) kann man auch Einspruch und AE durchsetzen, dann wird es erst bei Abgabe an das Gericht leicht teurer.


    In Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren gelten meist die Mindestsätze, wird der Einspruch nach Abgabe an das AG, jedoch vor der Hauptverhandlung, zurückgezogen sind es 15 Euro Gerichtskosten, zieht man im Hauptverhandlungstermin zurück sind es 25 Euro, wird dem Einspruch durch Urteil nicht abgeholfen/ man verurteilt, sind es 50 Euro.


    Dies sind die Mindestbeträge die bis 500 Euro Bußgeldhöhe gelten, ab dann sind es 10 % der Bußgeldsumme wenn man verurteilt wird.

  • Ich kriege auch Zeitnah Fanmail von den Behörden...


    Nr. 1: Darmstadt Richtung Aschaffenburg, erst 120, dann 100... Hab gemütlich von 120 ausrollen lassen... PAFF und voll in den mobilen Blitzer rein


    Nr. 2:
    Da bin ich gespannt ob was kommt. Ich wurde von einem mobilen Blitzer in einer 30er Zone(!) mit 20(!, hab extra direkt aufn Tacho geschaut) geblitzt.

    Erst kommt ein stationärer Blitzer (der auf 30 blitzt und nicht ausgelöst hat), und 40m später kam der mobile Blitzer der ausgelöst hat.

    Geschwindigkeitslimiter war auf 30 eingestellt. Da es dort nicht bergab geht konnte ich gar nicht zu schnell sein.


    Einziges: Ich war relativ nah am Vordermann dran und hab mich schon aufgeregt, dass der so langsam fährt. Die mobilen Blitzer können doch keinen Abstand blitzen, oder? :/ Müsste also ne Doppelreflektion oder sowas gewesen sein

  • Gestern auch was Blödes passiert: von Verona auf die Autobahn Richtung Mantua aufgefahren, war etwas abgelenkt von den vielen Wegweisern und der relativ kurzen Einsortierstrecke vor der Mautstelle. 4 der 5 Stationen hatten Telepass dranstehen. Ich hab eine davon genommen, weil nach ganz rechts außen zur einzigen ohne war nichts mehr. Blöd nur, dass noch dazu hinter mir ein LKW gedrängt und gehupt hat, so dass ich statt den Hilfeknopf zu bemühen doch bei Rot durchgefahren bin, Schranke war offen. Vor dem LKW war sie dann zu ?. Leider hatte ich somit kein Ticket für das wieder rausfahren am Ziel. Kurz die Hilfe dort bemüht, nach dreimaliger Ansage von irgendwas in italienisch war dann doch ein echter Mensch dran, dem ich dann in Englisch mein Problem begreiflich machen konnte. Er fragte dann noch kurz, wo ich in Verona aufgefahren bin, keine Ahnung. Er hat dann was gefunden und kurz darauf konnte ich dann meine 2,40 Euro zahlen. Sehr nett. Hoffe da kommt sonst nichts mehr nach…..

    Einmal editiert, zuletzt von Viennaandy ()

  • innerorts Abstand messen…ich denke nicht.

    Ansonsten ist der Blitzer vielleicht sehr empfindlich eingestellt, macht den Behörden dann mehr Aufwand, kommen dürfte aber nichts.

  • Heute habe ich ein Schreiben von nem Inkassobüro erhalten, dass ich im August in Italien 1.66 € Mautgebühren übt entrichtet habe.

    Ganz abgesehen von der Tatsache, dass ich mir nicht wirklich vorstellen kann, wie das passiert sein konnte (Telepass habe ich nie im Leben benutzt, sonder immer von Schalter zu Schalter gefahren), war es August 2016.

    Reicht da ein Verweis aif Verjährung an das Inkassobüro?

  • Heute habe ich ein Schreiben von nem Inkassobüro erhalten, dass ich im August in Italien 1.66 € Mautgebühren übt entrichtet habe.

    Ganz abgesehen von der Tatsache, dass ich mir nicht wirklich vorstellen kann, wie das passiert sein konnte (Telepass habe ich nie im Leben benutzt, sonder immer von Schalter zu Schalter gefahren), war es August 2016.

    Reicht da ein Verweis aif Verjährung an das Inkassobüro?

    Ignorieren und aus.

  • Heute habe ich ein Schreiben von nem Inkassobüro erhalten, dass ich im August in Italien 1.66 € Mautgebühren übt entrichtet habe.

    Ganz abgesehen von der Tatsache, dass ich mir nicht wirklich vorstellen kann, wie das passiert sein konnte (Telepass habe ich nie im Leben benutzt, sonder immer von Schalter zu Schalter gefahren), war es August 2016.

    Reicht da ein Verweis aif Verjährung an das Inkassobüro?

    Mal nachgeschlagen, die Verjährung tritt tatsächlich nach 10 Jahren ein.

    Ist aber ein gutes Geschäftsmodell - nach 5 Jahren hat man natürlich keine Belege mehr und keinen blassen Schimmer, ob damals irgendwas komisch war.

  • Heute habe ich ein Schreiben von nem Inkassobüro erhalten, dass ich im August in Italien 1.66 € Mautgebühren übt entrichtet habe.

    Ganz abgesehen von der Tatsache, dass ich mir nicht wirklich vorstellen kann, wie das passiert sein konnte (Telepass habe ich nie im Leben benutzt, sonder immer von Schalter zu Schalter gefahren), war es August 2016.

    Reicht da ein Verweis aif Verjährung an das Inkassobüro?

    Kam bei mir im Büro dieses Jahr schon 2 mal für einen Geschäftswagen. Auch aus 2016. Einmal im Mai und einmal vor 4 Tagen.