Fanmail von den Behörden erhalten

  • Eher nicht.


    Die Verteidigung mittels dem Argument der bestehenden Unklarheit der Rechtslage, würde hier vermutlich nicht durchgreifen, da das Bußgeld und der 1P für 21-25 zu viel außerorts bei dem alten (und wieder aktuellen) und dem „neuen“ Bußgeldkatalog identisch ist.


    Es gibt aber förmliche Fehler oder Messfehler, die den ganzen Bescheid unwirksam machen, das kann aber nur ein Anwalt prüfen. Ich würde es also kostenfrei bei „geblitzt.de“ einreichen, Prüfung ist ja umsonst.


    Und geb lieber an, du hast keine RSV, nicht das die Erfolgsaussichten „versehentlich“ als sehr hoch bewertet werden. Kann man später immer noch ändern, aber m. E. wird gerade seitens dieser Internetkanzleien realistischer eingeschätzt, wenn der Mandant angibt Selbstzahler zu sein.

  • Bedankt!


    Wegen Formfehler etc werde ich da nicht gegen angehen. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass ich dort zu schnell war. Dass ich mit 91 im 70er BEreich unterwegs war, lag eher an zu "langsamen 100kmh", weil ich in der Gegend umhergeschaut habe. Also zahle ich brav und nehme den ersten Punkt seit 2012? auf meine Kappe

  • Na toll Freistaat Sachsen sei Dank. 30er Blitzer auf der Strecke von Pirna nach Radeberg und genau im falschen Augenblick zuviel Schwung gehabt.

    Max. 10km zuviel. War aber so stolz auf meine 3 Jahre ;)

    Da war nix... dafür hab ich heute 10 EUR in Franken für 10 km/h zuviel auf der A3 mit dem Europcar Hyundai überwiesen. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Hobbes ()

  • Mal eine Frage in die Runde :


    Wurde jemand von euch mit einem Mietwagen in Berliner Umgebung geblitzt und hat Erfahrungen bgzl. eine Email an der Bußgeldstelle zu schicken, damit Sie den Bußgeldbescheid zuschicken?


    Es geht um die A113 zwischen 12.5 und 15.0 KM Richtung Schönefeld :)

  • Kurzer Nachtrag eines "Kundenanschreiben" von SIXT zum Thema Parken am NUE mit einem Hybriden :-)

    Hatte im Sommer dort mit dem 745e geparkt.

    Ticket (wie immer) via SMS gezogen.

    Kennzeichen hat ABER hinten ja noch ein E :-) // Das natürlich auch ordnungsgemäß via SMS like M - HY 1234 E übermittelt.

    Natürlich hat die Parkraumaufsicht, dass bei der Abfrage nicht hinbekommen uns so kam der Tage ein Schriebsel mit einigen Zahlen (Sixt möchte EUR 29,00 und der NUE EUR 40,00)

    Natürlich im Sommer das Smartphone getauscht und die SMS auf den alten (zum Glück noch in Ablage P0815 liegen) gehabt.

    Benötigte dann einige Mails hin & her um der Parkraumüberwachung klar zu machen, dass das SMS Ticket korrekt gelöst wurde und die Kontrolleurin am NUE "einfach" in Ihren Handheld kein E eingegeben hat / eingeben konnte....


    Lange Geschichte wegen eines fast ~ 70 EUR teuren E ....

  • Mich hat es nach vielen tausend Kilometern auch mal wieder auf der A8 erwischt. Messung erfolgte mit Lasergerät, PoliScan Speed FM1.


    Das Gerät war ja schon öfter Bestandteil in Gerichtsverfahren. Bei mir ist es nur eine Verwarnung mit 20,-- Euro, eigentlich zu wenig um sich damit zu befassen.

    Macht es bei so geringen Beträgen bei dem o.g. Gerät Sinn da nachzuhaken. Es gab da ein Urteil, dass die Geräte künftig die Rohdaten speichern müssen, ob das bereits passiert? Siehe auch hier https://verkehrsrecht.gfu.com/…nftig-rohdaten-speichern/

    Kennt jemand das Gerät aus einem aktuellen ähnlichen Fall und weiß mehr?

    Kann man auch ohne Einschalten eines Rechtsanwalts irgendwas erreichen und Daten (z. B. Rohdaten, eingesetzte Softwareversion etc.) in Erfahrung bringen, die einen Widerspruch rechtfertigen? Gibt es da Tipps von den in diesen Sachen erfahrenen Forumsmitgliedern?

    Danke für Eure Erfahrungen

  • Gegen ein Verwarngeldangebot kannst du nicht vorgehen, da es sich um ein vereinfachtes Verfahren handelt.


    Du musst dann einfach nicht zahlen (damit lehnst du das Verwarngeldangebot konkludent ab), dann wird gegen dich ein Bußgeldbescheid erlassen, gegen diesen kannst du dann binnen 14 Tagen Einspruch einlegen, Zwang zur Vertretung durch einen Rechtsanwalt besteht dabei nicht.


    Der Erlass eines Bußgeldbescheides ist mit zusätzlichen 28,50 € Gebühren & Auslagen verbunden.


    Wenn das OWi-Verfahren eingestellt, von der Verfolgung gerichtlich abgesehen wird oder du freigesprochen wirst, musst du natürlich weder die 20 € Verwarngeld noch die 28,50 Gebühren zahlen.


    Falls deinem Einspruch nicht abgeholfen wird und du auch vor Gericht unterliegst, kommen zusätzlich 50 € Gerichtskosten hinzu. Das Kostenrisiko läge (ohne Rechtsanwalt!) also bei 20 € zu 98,50 €. Zusätzlich dein Zeitaufwand, welchen die Landeskasse leider auch im Falle deines Obsiegens nicht vergüten muss.



    Das Gerät Poliscan ist in der Tat umstritten, durch das Unterlassen des Speicherns der Rohmessdaten, werden der Verteidigung nämlich diverse Möglichkeiten genommen, im gerichtlichen Verfahren begründete Einwände gegen die Messung vorzutragen.


    Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat deshalb im Juli 2019 bei einem ähnlichen Gerät „TraffiStar S350“ entschieden, dass das so nicht rechtmäßig ist und das Grundrecht des Betroffenen auf ein faires Verfahren verletzt.


    Der Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz hat im Januar 2020 einer vergleichen Landesverfassungsbeschwerde zwar ebenfalls teilweise stattgegeben und einen Beschluss des OLG Koblenz im Rechtsbeschwerdeverfahren, aufgehoben, jedoch lagen die Gründe nicht im Messgerät begründet (auch wenn das in manchen Medien so verbreitet wurde).


    Es ist darauf zu hoffen, dass es in naher Zukunft durch ein Oberlandesgericht zu einer Vorlage gemäß § 121 Abs. 2 GVG an den Bundesgerichtshof kommen wird, damit diese Frage erneut und endgültig entschieden werden kann.


    Bis dahin würde ich aber bei Verwarngeldern schon aus Kostengründen davon absehen meinen Einspruch nur auf das umstrittene Messgerät zu stützen.

  • Aber lassen wir das, keine Politik!

    Politische Themen die den Verkehr, und damit auch Mietwagen betreffen, sind ausweislich des Schließpostes vom Mietwagen-Talk.de im Thread „Politik & Gesellschaft“ auch weiterhin zulässig.


    Allein deshalb sind ja auch die StVO-Diskussionen zulässig.


    -

    Dead people don't care about Verhältnismäßigkeit.

    Und was hat das damit zu tun? Dead People sind die Höhe der Verwarn- und Bußgelder auch egal.

  • Ja, aber höhere Strafen können Leute davon abhalten zu schnell zu fahren (=weniger Unfälle).

    Das ist nicht mehr als eine Behauptung, dazu noch eine - zumindest für Deutschland - Falsche.


    2009 und 2014 wurden bspw. die Verkehrsstrafen erhöht und 2014 auch das Punktesystem stark verschärft, geändert hat sich an den Unfallzahlen nichts wesentliches, der Trend hat sich nur fortgesetzt.


    https://www.google.de/amp/s/am…-Unfallzahlen-senken.html


    https://www.google.de/amp/s/ww…-problem-ab-1.3962446!amp


    https://www.gdv.de/de/themen/n…ikte-zu-verhindern--11442


    Höhere Bußgelder dienen dem Staat einzig dazu, sich, noch stärker als ohnehin schon, am autofahrendem Staatsbürger zu bereichern, ein Einfluss auf die Häufigkeit von Unfällen, vor allem mit tödlichem Ausgang, ist weder belegt noch vorhanden.