Ausgesprochen guter Tipp - dann wird wohl Sixt ein Fahrtenbuch für den betreffenden Wagen auferlegt weil der Fahrer nicht ermittelbar ist ....
Ich glaube kaum, dass Sixt ein Fahrtenbuch auferlegt wird, da es sich um ein Selbstfahrervermietfahrzeug handelt. Sixt kann den Fahrer ja angeben, nur kann ja auch ein Verwandter 1. Grades gefahren sein, den man nicht belasten und auch nicht in den Mietvertrag eintragen muss.