Diese Strafanzeige habe ich heute gegen die Hertz Autovermietung gestellt.:
An die
Staatsanwaltschaft Frankfurt
Konrad Adenauer Straße 20
60313 Frankfurt am Main Neustadt, den 02.04.2013
Betrifft: Erstattung einer Strafanzeige und Strafantrag gegen Hertz Autovermietung,
Ginnheimer Straße 4, 65760 Eschborn
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 26.Dezember 2012 mietete ich nach einer Autopanne über Vermittlung durch den ADAC
bei der Hertz Autovermietung in ULM einen PKW. Abgerechnet wurde über die ADAC Schutzbriefversicherung.
Rechnungsnummer: RA# 310903946
Bei
der Anmietung musste ich eine Kaution in Höhe von 100 € entrichten,
welche mir bei Rückgabe des PKW wieder ausgezahlt werden sollte.
Das
Fahrzeug habe ich am 02. Januar 2013 gegen 17:00 Uhr bei der Hertz
Station in Bürgermeister-Gruenzweig-Strasse 83 A, 67059 Ludwigshafen am
Rhein vollgetankt, unbeschädigt und frisch gewaschen abgegeben.
Zeuge: XXXX
Zeuge: XXXX
Man verweigerte mir die Auszahlung meiner Kaution mit der Begründung, ich würde diese per Scheck zugesandt bekommen.
Anfang
Februar bekam ich nach mehrmaligen Telefonischen Nachfragen einen
Scheck in Höhe von 48,10 € welchen ich nicht eingelöst habe, da der
Betrag nicht stimmte.
Ich habe abermals bei Hertz reklamiert.
So wurde mir zum 13.02.2013 die Überweisung der 100 € zugesichert.
Nach Nichterhalt und abermaliger Reklamation wurde mir zum 23.02.2013 die Zahlung zugesichert.
Nach einer letzten Reklamation wurde mir die Zahlung zum 29.03.2013 versprochen.
Nach nicht weniger als 15 Anrufen und genau so vielen Reklamationen ist auch mein Limit erreicht !
Fakt ist, Hertz arbeitet mit den Kautionen ihrer Kunden und dies Monate lang.
Dies ist gewerbsmässiger Betrug in beträchtlicher Höhe, da es sich um tausende Vermietungen Handelt.
In
entsprechenden Foren wird ersichtlich, dass diese Betrugsmasche bei
Hertz Methode hat und sich niemand wegen 100 € Kaution die Mühe macht
dies Strafrechtlich anzuzeigen.
Da für mich 100 € sehr viel Geld sind
und ich definitiv betrügerisch geschädigt wurde, stelle ich
Strafantrag. Gegen die Hertz GmbH, vertreten durch Katrin Teichert und
David J. Rosenberg.
Ich bitte um schriftlichen Bescheid.