Strafanzeige gegen Hertz / Wer hat ähnliche Erfahrung gemacht

  • Diese Strafanzeige habe ich heute gegen die Hertz Autovermietung gestellt.:
    An die
    Staatsanwaltschaft Frankfurt
    Konrad Adenauer Straße 20
    60313 Frankfurt am Main Neustadt, den 02.04.2013


    Betrifft: Erstattung einer Strafanzeige und Strafantrag gegen Hertz Autovermietung,
    Ginnheimer Straße 4, 65760 Eschborn
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    am 26.Dezember 2012 mietete ich nach einer Autopanne über Vermittlung durch den ADAC
    bei der Hertz Autovermietung in ULM einen PKW. Abgerechnet wurde über die ADAC Schutzbriefversicherung.
    Rechnungsnummer: RA# 310903946
    Bei
    der Anmietung musste ich eine Kaution in Höhe von 100 € entrichten,
    welche mir bei Rückgabe des PKW wieder ausgezahlt werden sollte.
    Das
    Fahrzeug habe ich am 02. Januar 2013 gegen 17:00 Uhr bei der Hertz
    Station in Bürgermeister-Gruenzweig-Strasse 83 A, 67059 Ludwigshafen am
    Rhein vollgetankt, unbeschädigt und frisch gewaschen abgegeben.
    Zeuge: XXXX
    Zeuge: XXXX
    Man verweigerte mir die Auszahlung meiner Kaution mit der Begründung, ich würde diese per Scheck zugesandt bekommen.
    Anfang
    Februar bekam ich nach mehrmaligen Telefonischen Nachfragen einen
    Scheck in Höhe von 48,10 € welchen ich nicht eingelöst habe, da der
    Betrag nicht stimmte.
    Ich habe abermals bei Hertz reklamiert.
    So wurde mir zum 13.02.2013 die Überweisung der 100 € zugesichert.
    Nach Nichterhalt und abermaliger Reklamation wurde mir zum 23.02.2013 die Zahlung zugesichert.
    Nach einer letzten Reklamation wurde mir die Zahlung zum 29.03.2013 versprochen.
    Nach nicht weniger als 15 Anrufen und genau so vielen Reklamationen ist auch mein Limit erreicht !
    Fakt ist, Hertz arbeitet mit den Kautionen ihrer Kunden und dies Monate lang.
    Dies ist gewerbsmässiger Betrug in beträchtlicher Höhe, da es sich um tausende Vermietungen Handelt.
    In
    entsprechenden Foren wird ersichtlich, dass diese Betrugsmasche bei
    Hertz Methode hat und sich niemand wegen 100 € Kaution die Mühe macht
    dies Strafrechtlich anzuzeigen.
    Da für mich 100 € sehr viel Geld sind
    und ich definitiv betrügerisch geschädigt wurde, stelle ich
    Strafantrag. Gegen die Hertz GmbH, vertreten durch Katrin Teichert und
    David J. Rosenberg.


    Ich bitte um schriftlichen Bescheid.

  • Vielleicht meldet sich mal jemand mit Kompetenz bei mir und zahlt mir mein Geld freiwillig zurück.


    Bei meinen vielen Anrufen habe ich nur Lügen und falsche Versprechungen erlebt.


    • und dein Geld geht baden
  • die Kaution wurde in bar bezahlt und mir wurde auch bei ordnungsgemäsem Abliefern des Fahrzeuges die Kaution in bar zurück versprochen.
    Der Herr von Hertz in Ludwigshafen meinte dann, die Kaution würde mir in den nächsten Tagen per Scheck zugestellt. Was auch geschah.... 2 Monate später und in nicht zutreffender Höhe.
    Den original Scheck habe ich immer noch vorliegen über etwa 48 €.

  • Das Verfahren wird zu 100 % nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, denn Du kannst in Deutschland nicht eine Firma anzeigen, immer nur "Menschen", anders als bei einer Zivilklage, die sich natürlich auch gegen eine Firma richten kann.


    Selbst wenn Du einen bestimmten Hertz Mitarbeiter angezeigt hättest, wird nix strafrechtliches bei rumkommen, denn letzten Endes kann man niemandem Betrugsabsicht unterstellen. Wahrscheinlicht ist alles nur ein "menschliches" Versehen und wird ohne strafrechtliche Folgen bleiben.

  • ja, beim ersten Telefonat hat der Mitarbeiter festgestellt, dass alles falsch verbucht war. das Auto hätte ich angeblich erst einen Tag später in Mannheim abgegeben.
    was aber nachweislich nicht stimmte.
    Danach hieß es immer, wir überweisen sofort. 3 mal habe ich denen meine Kontonummer genannt. Und noch öfter wurde ich belogen.
    Eine Frau ZENSIERT von der Hertz Hotline hat mir zugesichert, dass Sie das Geld am 13.02. überwiesen hat.



    -edit- der Marco:
    kein Name calling bitte

  • Das Verfahren wird zu 100 % nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, denn Du kannst in Deutschland nicht eine Firma anzeigen, immer nur "Menschen", anders als bei einer Zivilklage, die sich natürlich auch gegen eine Firma richten kann.


    Selbst wenn Du einen bestimmten Hertz Mitarbeiter angezeigt hättest, wird nix strafrechtliches bei rumkommen, denn letzten Endes kann man niemandem Betrugsabsicht unterstellen. Wahrscheinlicht ist alles nur ein "menschliches" Versehen und wird ohne strafrechtliche Folgen bleiben.


    eigentlich habe ich die beiden Geschäftsführer angezeigt.
    Wahrscheinlich haben Sie auch recht.
    Aber alleine durch meine Berichte in diesem und anderen Foren macht Hertz die beste Eigenwerbung für sich.
    ich habe auch Akte 13 angeschrieben und bekam eine Mail, dass man schon dran sei.
    Mal sehen was dabei rauskommt.

  • Grds. ist das aber nicht schädlich, weil es Ermittlungen einleitet. Wenn man n fleißigen Staatsanwalt erwischt, kann das Ermittlungsergebnis ja später noch verwertet werden.


    Du solltest jedenfalls aber auch anwaltlichen Rat einholen und über eine Klage nachdenken. Sinnvoll kann es bei so kleinen Beträgen auch sein, erst mal auf "gut Glück" das gerichtliche Mahnverfahren anzustoßen und zu hoffen, dass bei der dadurch ausgelösten internen Kontrolle bei Hertz der Fehler auffällt. Die Kosten musst du allerdings verauslagen und wenn der Schuldner dem Mahnbescheid widerspricht, musst Du doch Klage erheben (wenn die Sachlage aber eindeutig zu deinen Gunsten liegt, wird niemand Widerspruch einlegen, weil damit natürlich deutlich höhere Kosten verbunden sind).

  • Überweisen tut Hertz nix, sondern schicken ein Verrechnungsscheck raus, das sind zumindestens meine Erfahrungen wenn man nicht mit der Kreditkarte anmietet. Das letzte mal als ich mit EC Karte gemietet habe, kam der Verrechnungsscheck erst 4 Wochen nach Rechnungszustellung die auch erst 1 Woche nach Mietende bei mir ankam. Also in Summe 5 Wochen. Wie das ganze bei Barzahlung aussieht, kann ich nichts zu sagen.

  • übrigens kann das Verfahren nicht so einfach eingestellt werden, da es sich um gewerbsmässigen Betrug handeln könnte und daher von Amtswegen ermittelt werden muss.

  • Grds. ist das aber nicht schädlich, weil es Ermittlungen einleitet. Wenn man n fleißigen Staatsanwalt erwischt, kann das Ermittlungsergebnis ja später noch verwertet werden.


    Du solltest jedenfalls aber auch anwaltlichen Rat einholen und über eine Klage nachdenken. Sinnvoll kann es bei so kleinen Beträgen auch sein, erst mal auf "gut Glück" das gerichtliche Mahnverfahren anzustoßen und zu hoffen, dass bei der dadurch ausgelösten internen Kontrolle bei Hertz der Fehler auffällt. Die Kosten musst du allerdings verauslagen und wenn der Schuldner dem Mahnbescheid widerspricht, musst Du doch Klage erheben (wenn die Sachlage aber eindeutig zu deinen Gunsten liegt, wird niemand Widerspruch einlegen, weil damit natürlich deutlich höhere Kosten verbunden sind).


    Alles richtig soweit. Die Anwaltliche Geschäftsgebühr hierfür ist 49 € Der Mahnbescheid kostet 65 €.
    Ich habe es schon dem Anwalt übergeben.
    Da das Verfahren aber in Frankfurt verhandelt wird, hat mein Anwalt keine Lust wegen 49 € plus der weiterhin anfallenden Kosten die 1340 km nach Frankfurt zu fahren.
    Kann mir dann schon denken wies ausgeht und wer die Zeche bezahlt.
    Auch dass es Betrug ist steht fest.
    Ich lass es jetzt halt einfach laufen.

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    Dein Anwalt wird, wenn du ihn mandatiert hast, selbstverständlich auch 130km nach Frankfurt fahren, sofern es zu einer mündlichen Verhandlung kommen sollte. Wenn deine Sachverhaltsbeschreibung so stimmt, ist davon allerdings nicht auszugehen.


    Edit: Das Verfahren gegen die juristische Person Hertz kann schon deshalb eingestellt werden, weil juristische Personen in Deutschland nicht Subjekt eines Strafprozesses sein können. Ermittelt wird allerdings dennoch, da hast du Recht, das Normzitat war da nicht ganz eindeutig.

  • ....eigentlich möchte ich ja nicht antworten. Die Nummer mit der Strafanzeige ist ganz nett aber sinnlos, da die Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt sind (nicht nur in Bezug auf den schweren Betrug). Das Verfahren wird eingestellt.


    Da Du einen zivilrechtlichen Anspruch hast, solltest du auch versuchen, diesen entsprechend durchzusetzen. Man brauch dazu nicht zwingend einen Anwalt (vor allen Dingen bei der Höhe des hier in Rede stehenden Betrages), die ersten Schritte machst du selbst, schriftlich, mit Setzung einer angemessenen Frist. Anschließend dürfte das Thema durch sein.


    Falls nicht, leite das Mahnverfahren ein (Vordrucke online, mit Ausfüllanleitung, google ist dein Freund :106: ). Spätestens dann ist der Fall durch, da die Rechtsabteilung von Hertz reagieren wird.


    Dies soll keine Rechtsberatung sein und ich habe auch von nix Ahnung :P .


    Gruß


    Oberhasi

  • Da das Verfahren aber in Frankfurt verhandelt wird, hat mein Anwalt keine Lust wegen 49 € plus der weiterhin anfallenden Kosten die 1340 km nach Frankfurt zu fahren.

    Wo wohnst Du/Dein Anwalt, dass Du nach Frankfurt 1340km fahren musst? Anmietung in Ludwigshafen, richtig?
    Für eine Strafanzeige in D solltest Du ja zumindest innerhalb der Grenzen wohnen.


    Grundsätzlich würde ich auch drauf hoffen, dass ein Mahnverfahren angestoßen wird und Dir dann der ausstehende Betrag + eventuell Auslagen erstattet werden.

  • Irgendwo in diesem langen Thread verbirgt sich ja der Hinweis, dass das Fzg. offenbar später eingecheckt wurde, als es abgeben wurde - und damit noch mal ein Extra-Miettag berechnet wurde. Wenn man das als Problem identifiziert hat, ist es hilfreich, bei jeder Nachfrage/Reklamation den Gesprächspartner auch auf dieses Problem hinzuweisen. Denn ansonsten muss der ja erst mal in Erfahrung bringen, ob die Beschwerde berechtigt ist oder das Fzg. am Ende nicht tatsächlich später abgegeben wurde.


    Das scheint mir in diesen ganzen vollautomatisierten Prozessen inzwischen tatsächlich ein ziemlicher Flaschenhals zu sein - und für seltene Mieter ein Ärgernis - dass Autos einfach dann eingecheckt werden, wenn der RA den Check-In eingibt. Und nicht, wennn der Schlüssel auf dem Schalter oder in der Schlüsselbox landet. Mit entsprechenden Folgen für den Mietpreis. Hatte da bei etwa 20 Mieten im Jahr auch locker drei oder vier Rechungskorrekturen in den letzten MOnaten.

  • Irgendwo in diesem langen Thread verbirgt sich ja der Hinweis, dass das Fzg. offenbar später eingecheckt wurde, als es abgeben wurde - und damit noch mal ein Extra-Miettag berechnet wurde. Wenn man das als Problem identifiziert hat, ist es hilfreich, bei jeder Nachfrage/Reklamation den Gesprächspartner auch auf dieses Problem hinzuweisen. Denn ansonsten muss der ja erst mal in Erfahrung bringen, ob die Beschwerde berechtigt ist oder das Fzg. am Ende nicht tatsächlich später abgegeben wurde.


    Das scheint mir in diesen ganzen vollautomatisierten Prozessen inzwischen tatsächlich ein ziemlicher Flaschenhals zu sein - und für seltene Mieter ein Ärgernis - dass Autos einfach dann eingecheckt werden, wenn der RA den Check-In eingibt. Und nicht, wennn der Schlüssel auf dem Schalter oder in der Schlüsselbox landet. Mit entsprechenden Folgen für den Mietpreis. Hatte da bei etwa 20 Mieten im Jahr auch locker drei oder vier Rechungskorrekturen in den letzten MOnaten.


    Selbstverständlich habe ich jedesmal auf den gesamten Sachverhalt hingewiesen. Deshalb wurde mir auch jedes Mal die Rückzahlung zugesichert.
    Für mich als Kunden zählt aber nicht die Problematik des Ablaufes, sondern das Ergebnis.
    Und Fakt ist....das Geld fehlt in meiner Kasse und Hertz tut nix dagegen.


    Ihr Einwand ist denke ich mal von professioneller Art. Einem normalen Kunden sind die Abläufe wie Sie es schildern natürlich nicht bekannt.
    Es ist soweit auch alles entschuldbar und nachvollziehbar.


    Trotzdem sollte der Mißstand nach spätestens 2 Reklamationen behoben sein.

  • oskar:


    Falsch:


    "Für eine Strafanzeige in D solltest Du ja zumindest innerhalb der Grenzen wohnen"


    Richtig: § 3 StGB: Inlandsstraftaten "Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen wurden" (mit Ausn. der ab § 4 ff StGB angeführten Ausnahmen/Ergänzungen).


    Gruß


    Oberhasi

  • also ich hatte das Fahrzeug in Ulm über den ADAC Pannendienst angemietet und fristgerecht in Ludwigshafen am Rhein abgegeben. Ich selber wohne ca 130 km von Frankfurt entfernt. Ich hatte mich lediglich bei der Entfernung vertippt.