Sollte man einen Wagen abgeben und direkt im Anschluß einen anderen mitnehmen, muß man aufpassen, daß der alte Wagen im System zurückgenommen wird, bevor der neue Mietvertrag ausgestellt wird. Andernfalls kann die Klausel mit mehreren zeitgleich gemieteten Fahrzeugen und dem Versicherungsschutz nur für das zuerst gemietete Fahrzeug zum Problem werden.
Das Problem besteht meines Erachtens nur so lange, wie du beide Fahrzeuge gemietet hast. Sobald du das erste zurückgibst, gilt der Versicherungsschutz für das zweite Fahrzeug. So verstehe ich das. Man sollte wohl mal ein paar Fragen sammeln und sich von der AIG schriftlich beantworten lassen.