Fragen zu Sixt Unlimited

  • Ich hätte ein paar Fragen zu sixt unlimited.


    1. Es steht in den AGB, dass nur der Karteninhaber die Autos mieten kann. Es steht allerdings nicht dort, ob man einen Zweitfahrer eintragen lassen kann. Weiß jemand, ob das geht? (z.B. Geschäftsreise zweier Arbeitskollegen über 800km und sie würden sich gerne abwechseln)
    2. Wie sieht das aus, wenn man ohne Anmeldung zu einer kleinen Sixtstation geht und ein Auto möchte und die Klasse der eigenen Karte nicht mehr vorhanden ist? Gibt es ein Upgrade?
    3. Erweiternd zu 2., kann ich dann uU auch "besondere" Autos bekommen? Also z.B. Cabrio im Sommer, Geländewagen im Winter?


    Vielen Dank schoneinmal für die Antworten.

  • zu 1. steht nur drin, dass der Karteninhaber das Auto abholen muss, nicht ob ein Zweitfahrer eintragbar ist. "Die Sixt unlimited Card ist personenbezogen und kann nur vom Karteninhaber verwendet werden."
    zu 2. und 3. steht nichts drin oder ich habe es nicht gesehen.

  • Lt. Facebook-Team (schon länger her) geht Zweitfahrer nicht, weil das ja die "Unteilbarkeit" der Karte ausheben würde (zumindest für einen Monat). Ob sich das mittlerweile geändert hat weiß ich nicht.



    Zu 2:


    "Muss ich meinen unlimited Mietwagen vorreservieren?
    Nein. Als Sixt unlimited Kunde müssen Sie keine Reservierung tätigen. Generell ist eine Reservierung aber zu empfehlen, damit Ihr Fahrzeug zur gewünschten Zeit und zum gewünschten Ort für Sie bereit steht und der Anmietprozess dadurch beschleunigt wird."


    Daraus würde ich folgern, dass du ohne Vorreservierung Wartezeiten in Kauf nehmen müsst. Ob es Upgrades gibt oder nicht, und wenn ja welche, hängt wahrscheinlich wie immer von Verfügbarkeit, Laune des RSA, eigenem Auftreten und tausend anderen Faktoren ab. Erfahrungswerte gibt es im Forum dazu m.W. nicht.

  • Lt. Facebook-Team (schon länger her) geht Zweitfahrer nicht, weil das ja die "Unteilbarkeit" der Karte ausheben würde (zumindest für einen Monat). Ob sich das mittlerweile geändert hat weiß ich nicht.

    Naja, man könnte ja problemlos sagen, Zweitfahrer möglich, aber nur, wenn der Karteninhaber mit im Auto sitzt o.ä.
    Wenn das nicht geht hat sich für mich das leider erledigt, da lange Strecken gefahren werden müssen, die nicht am Stück alleine machbar sind. (Das Problem, wenn eine Person Flugangst hat.)


    Danke für die Antwort.

  • AFAIR kostenfrei. Nur muss der Karteninhaber bei der Anmietung dabei sein, es verhält sich also analog zu jedem anderen Mietvertrag mit personenbezogenem Zahlungsmittel.

  • Bei normalen Mieten muss der Mieter nicht dabei sein um einen Zweitfahrer einzutragen.
    Unter Angabe des Kennzeichens und Namen des Mieters konnte jeder meiner Zweitfahrer sich eintragen lassen.


    Kleines aber feines Detail: ich sprach von der Anmietung! Von nachträglich einfügen hab ich nicht gesprochen.

  • Bei normalen Mieten muss der Mieter nicht dabei sein um einen Zweitfahrer einzutragen.
    Unter Angabe des Kennzeichens und Namen des Mieters konnte jeder meiner Zweitfahrer sich eintragen lassen.


    Auch wenn das oft so gemacht wird, ist es rechtlich gesehen durchaus bedenklich - es kann nicht überprüft werden, ob das Eintragen dem tatsächlichen Willen des Mieters entspricht - und wohl auch nicht durch die internen Vermietrichtlinien gedeckt.


  • Auch wenn das oft so gemacht wird, ist es rechtlich gesehen durchaus bedenklich - es kann nicht überprüft werden, ob das Eintragen dem tatsächlichen Willen des Mieters entspricht - und wohl auch nicht durch die internen Vermietrichtlinien gedeckt.


    Das dürfte nicht nur den internen Richtlinien widersprechen, sondern auch Datenschutzrechtlich schwierig werden, weil der Zweitfahrer (wenn er allein in die Station geht) ja einen Ausdruck des Mietvertrags erhält. Jeder der einen Sixt-Mietwagen am Kennzeichen erkennt, könnte also in den Besitz der Daten des jeweiligen Mieters kommen.


    Einerseits hat er damit die Daten (zumindest die Kontaktdaten) des Mieters und außerdem erhält der Mieter keine Kenntnis darüber, dass seine Daten da gerade an einen Dritten weitergegeben wurden und der Vertrag modifiziert wurde.


    Wäre interessant mal darüber nachzudenken, wie das haftungsmäßig weitergeht. Jedenfalls die Vertragsänderung müsste ja dann nach 139 nichtig sein.



    Reizvoll ist für den ein oder anderen unlauteren Mitbürger daneben vielleicht auch der Gedanke, auf dem Vertrag nachzuschauen ob weitere Zweitfahrer eingetragen sind. Falls nicht spricht das ja schonmal dafür, dass der Mieter selber fährt -> also auch nicht zu Hause ist (solange der Mietwagen nicht vor der Tür steht). Wenn jetzt am Klingelschild nur "Hans Müller" steht, könnte man mit einiger Wahrscheinlichkeit annehmen, dass man sich da nachts einigermaßen ungestört umsehen kann.

  • Wie willst du denn ohne Namen an den Namen des Hauptmieters kommen?


    Neulich in der Station konnte ich mich mit dem Namen des Fahrers und Kennzeichen des Wagens nachtragen lassen, dabei wurde auch erwähnt, dass das nun immer ginge aber gegebenen Falls von der Station abgelehnt werden könne.

  • Die Kombination Kennzeichen/Name reicht zur kompletten Änderung einer Buchung am Telefon. Da dürfte es für einen simplen zusatzahrer ebenfalls locker ausreichen.


    Achja? Dann bin ich mal auf eine juristisch fundierte Erklärung gespannt...


    Es gilt der Grundsatz pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten - und zwar genau so, wie sie geschlossen wurden. Die Eintragung eines zusätzlichen Fahrers stellt eine Vertragsänderung dar. Hierfür bedarf es der Zustimmung aller Vertragsparteien. Die Kenntnis von Name und Vertragsnummer durch einen Dritten kann hier allenfalls Indizcharakter haben, den Nachweis für eine Berechtigung jedoch wohl kaum führen. Selbst wenn Sixt das so in den internen Vermietrichtlinien handhaben würde, wäre es schlicht rechtswidrig.


    Die Situation ist auch keinesfalls mit der Änderung einer Reservierung vergleichbar, zum einen ist hier bei den Postpaid-Reservierungen - und damit dem überwiegenden Großteil - noch nicht einmal ein Vertrag geschlossen, zum anderen sind die Interessenssituationen der Betroffenen gänzlich verschieden, mit einem unberechtigt eingetragenen Zusatzfahrer lässt sich wesentlich mehr Schindluder treiben als mit einer geänderten Reservierung. Außerdem werden die Verifizierungsmethoden am Counter in der Station regelmäßig wesentlich größer sein als bspw. am Telefon.