Hallo,
ich habe ein mittelschweres Problem mit der Fa. SIXT. Mein Sohn, 20 Jahre, hat sich im Oktober einen A 3 ausgeliehen. Am Abend gegen 21.30 Uhr fuhr er auf einer Landstraßen ähnlichen Straße im Münchner Stadtgebiet. An Rand standen geparkte Fahrzeuge. Plötzlich sah man von rechts etwas raushuschen. Es hatte die Größe eines Rehes. Im Reflex versuchte er auszuweichen, kam ins Schleudern und stieß mit der rechten hinteren Seite gegen einen Lichtmast. Schaden nach Gutachten = 12765.-€.
Als das Fahrzeug angemietet wurde, wurde eine VK mit 750.-€ abgeschlossen. Der Schaden wurde der Polizei und Sixt gemeldet. Es wurde ein Ersatzwagen gestellt.
Nun kam eine Rechnung von Sixt, indem die Regulierung des Schadens, trotz VK, abgelehnt wurde. Begründung = Ausweichen von Kleintier deckt die VK nicht ab.
Wozu dann eine VK, wenn diese doch nicht greift und ausserdem ist ein Reh doch kein Kleintier.
Die Schadenabteilung teilte noch telefonisch mit, das dies alles in den Mietbedingungen stehe. Aber ich finde da nix. Auch diese Ausschlussgründe kann ich nirgends finden.
Wer kann mir weiterhelfen, wie man sich in diesem Fall verhält. Denn eben mal ca. 12 000.-€ aus dem Ärmel schütteln......
Vielen Dank vorab. Gruß Uwe