Mit Dashcam-Aufnahmen Unfallflucht beweisen? Pros und Contras zu Dashcams

  • für ein Revanche-Foul gibts im Fussball auch zu Recht die rote Karte

    und nicht nur wenn Dynamo gegen Leipzig spielt :107:

    Mit dem Unterschied, dass das Revanche-Foul vom normalen Foul durch die Revanche vom Schiri unterschieden wird. Heißt, er hat das initiale Foul schon gesehen und bestraft auf der Grundlage die Revanche anders, als wenn das zweite Foul alleinstehend begangen worden wäre.


    Der Vergleich hinkt also.

  • Zumal auch klar ist, dass der Betrieber der Dashcam trotzdem auch ein Bußgeld wegen des DSGVO-Verstoßes kassieren kann.


    Denn die in jedem Einzelfall zu prüfende Verwertbarkeit der Aufnahme, hat nichts mit der Tatsache zu tun, dass sie unrechtmäßig entstanden ist.


    Auch ist zu berücksichtigen, dass im BGH-Urteil von 2018 um ein Zivilprozess ging. Dort sind die Regeln an die Güte der Beweise geringer als in einem Strafprozess. Zitat (nach https://www.heise.de/newsticke…ittel-gelten-4049320.html)


    Zitat

    Die Unzulässigkeit oder Rechtwidrigkeit einer Beweiserhebung führt im Zivilprozess nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot. Über die Frage der Verwertbarkeit ist vielmehr aufgrund einer Interessen- und Güterabwägung nach den im Einzelfall gegebenen Umständen zu entscheiden.

  • Wenn Dynamo spielt ist Bürgerkrieg!


    Es ist auf jeden Fall richtig den Fahrer zu bestrafen. Dessen Strafe ist völlig unabhängig davon, was der Wohnwagenfahrer vorher gemacht hat. Eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit wird nicht weniger Straftat oder Ordnungswidrigkeit weil vorher jemand seinerseits etwas falsch gemacht hat. Auch wenn das viele im Straßenverkehr denken. Das war ein höchst gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, mir ist das selbst schon passiert, weil ich irgendwem nach dessen Meinung nicht schnell genug überholt habe (und ich bin ja nun kein Schleicher), das ist nicht spaßig sowas.

  • Zumal auch klar ist, dass der Betrieber der Dashcam trotzdem auch ein Bußgeld wegen des DSGVO-Verstoßes kassieren kann.


    Denn die in jedem Einzelfall zu prüfende Verwertbarkeit der Aufnahme, hat nichts mit der Tatsache zu tun, dass sie unrechtmäßig entstanden ist.


    Auch ist zu berücksichtigen, dass im BGH-Urteil von 2018 um ein Zivilprozess ging. Dort sind die Regeln an die Güte der Beweise geringer als in einem Strafprozess. Zitat (nach https://www.heise.de/newsticke…ittel-gelten-4049320.html)

    Die Verwertbarkeit der Aufnahme ist mMn niemals gegeben.


    Außer natürlich, ich hab was verpasst und es wurde bereits die Verkehrsüberwachung privatisiert und das Gewaltmonopol des Staates aufgehoben. (Ja, Gewaltmonopol inkuldiert Überwachung, wenn erforderlich und mit Datenschutz vereinbar) Ich kann ja auch nicht mitten aufm Altmarkt Kameras installieren und alles überwachen.


    Aber wie auch immer: Da ich noch nicht "Nestle Schöllers Verkehrsüberwachungs KG" oder die 54. Motorradstaffel "Erich Sixt" gespotted habe, gehe ich nach wie vor davon aus, dass hier nicht jeder mit Marke rumlaufen darf und paar Kameras nach Gutdünken installieren kann.

  • endlich mal einer der Quellen überprüft :D - da habe ich mich zugegeben verlesen. Aber ich bleibe auch bei 15 % dabei. Du schreibst von anlassbezogener Aufnahme, gegen die ich mich aber gar nicht per se ausgesprochen habe. Aber wir diskutieren ja hier eine dauerhaft laufende Aufnahme und die Aussage mit dem fehlenden Interesse von Privatpersonen oder Behörden an dem wie ich herumlaufe lasse ich nicht gelten.

    Eigentlich gibt es da doch gar nicht so viel drüber zu diskutieren. niemand hier hat sich dafür ausgesprochen, dauerhaft den Straßenverkehr auf seiner Dashcam aufzunehmen und dann zu speichern. Es geht immer nur um einzelne anlassbezogene Aufnahmen, so zumindest bei mir und offenbar auch bei allen

    anderen hier, die eine Dashcam besitzen. Der Anlass muss nicht immer ein Verkehrsunfall sein, sondern kann wie vor einigen Tagen auch eine fehlerhafte Auslösung einer staatlichen Radarkontrolle sein, damit im gerichtlichen Einspruchsverfahren der entsprechende Beweis auch zweifelsfrei geführt werden kann. Mein Vertrauen darauf, dass die Behörde Messungen die dem Staat Geld bringen, von sich aus verwirft, ist nämlich eher gering ausgeprägt, da verlasse ich mich lieber auf Videoaufzeichnungen und das Amtsgericht. Wenn mein Misstrauen ungerechtfertigt ist umso besser, wenn nicht, verliert die Behörde halt vor Gericht.



    Auf Youtube & Co. gibt es Terrabyte von Dashcamaufnahmen bei denen niemand gepixelt ist, sondern im Schutze der Anonymität Aufnahmen online gestellt werden, ohne dass auch nur irgendeiner der Protagonisten gefragt wurde. Und die Sensationsgeilheit der Menschen kennt keine Grenzen, dir würde es auch nicht gefallen, wenn du, dein Kind oder sonst dir nahe stehende Personen von einem Auto überfahren wird und die Aufnahme dann von allen Kreuzungsbereichen aus gefilmt wird und diese Aufnahmen dann plötzlich im Internet auftauchen. Klar - evtl. hat man Beweismaterial, aber auf jeden Fall kann die Welt sich anschauen wie du zu Brei gefahren wurdest.

    Die beiden Deutschen größten Kanäle sind RLP Dashcam und Dashcamdrivers Germany, an beide sende ich auch unregelmäßig mal interessante Clips ein, und ich habe selten eine so penible Einhaltung von Datenschutzgesetzen gesehen. Jedes sichtbare Kennzeichen wird verpixelt, etwaige erkennbare Gesichter werden vollständig unkenntlich gemacht, teilweise wird sogar die Musik im Hintergrund überspielt. Die Videos auf die du anspielst, sind wahrscheinlich vor allem Aufzeichnungen aus den USA, Russland und anderen Nationen, die den Datenschutz längst nicht so wichtig sind. Bei den Kanälen hier in Deutschland gibt es auch kein einziges Video, wo jemand schwer verletzt oder gar getötet wurde, auch das sind die ausländischen Kanäle.


    Und die Aussage die Behörden interssieren sich nicht dafür kann ich nicht mehr hören. Mein Vater würde sich im Grabe rumdrehen wenn er das hört und sich fragen warum er '89 auf die Straße ist und wieso sich heute keiner mehr Stasiakten anschaut. Wenn wir schon in einer einigermaßen freien Demokratie den Behörden den Freibrief zur Totalüberwachung geben, dann weiß ich auch nicht mehr. Das Totschlagargument Terrorismus lasse ich ebenfalls nicht gelten. Terroristen freuen sich noch wenn sie gefilmt werden und auch mit Mitteln eines freien Rechtsstaates kann man Terrorismus bekämpfen. Man muss sie nur mal koordiniert anwenden. Wenn wir unsere individuelle Freiheit aufgeben, aus Angst vor Terroristen haben wir den Kampf schon verloren und der Terror hat gesiegt.

    Ich denke, das ist vor allem eine politische Diskussion, sei es drum: Die Spionage in der DDR hatte hauptsächlich den Zweck, politisch andersdenkende Menschen durch das diktatorische DDR-Regime zu bespitzeln, kein Geheimdienst der westlichen Welt nimmt diese Aufgabe heutzutage glücklicherweise noch war, es geht um die Verhinderung von schweren Straftaten sowie Terroranschlägen.


    Nur durch Sicherheit kann die Freiheit wie wir sie kennen, bewahrt und gegen ihre Feinde verteidigt werden, dafür sind gewisse und kurzweilige Eingriffe in die Privatsphäre einiger durch Geheimdienste, erforderlich, vor allem wenn die gesammelten Erkenntnisse danach unverzüglich wieder vernichtet werden.


    mittlerweile wird mit Abwägung zu Ungunsten des Datenschutzes geurteilt, was ich in solchen Fällen auch befürworte


    Heise-Artikel

    Eine sehr interessante Entscheidung, ich gebe aber zu bedenken, dass das die Auffassung eines einzelnen Amtsrichters war, ob das vor dem Landgericht oder gar dem Strafsenat des Oberlandegericht Erfolg hätte, ist aber noch unklar. Der nun Verurteilte hat den Einspruch gegen den Strafbefehl ja zurückgezogen, so das kein Urteil mehr geschrieben werden muss, das hat er auf Anraten des Verteidigers wahrscheinlich vor allem deshalb gemacht, weil es in Einspruchsverfahren zu Strafbefehlsverfahren kein Verschlechterungsverbot wie bei den Rechtmitteln der Berufung oder (Sprung-)Revision gibt, ein Urteil hätte also noch deutlich härter aussehen können, 30 Tagessätze und "nur" drei Monate Fahrverbot sind nämlich eher gering für eine Nötigung im Straßenverkehr, da wurde, wie üblich bei Strafbefehlsverfahren, ein entsprechender Strafzumessungsbonus zu Gunsten des Beschuldigten berücksichtigt.

  • Nur durch Sicherheit kann die Freiheit wie wir sie kennen, bewahrt und gegen ihre Feinde verteidigt werden, dafür sind gewisse und kurzweilige Eingriffe in die Privatsphäre einiger durch Geheimdienste, erforderlich, vor allem wenn die gesammelten Erkenntnisse danach unverzüglich wieder vernichtet werden.

    Ich möchte die Diskussion nicht auf ein Abstellgleis lenken; das gehört eher in den Politik-Thread. Aber eine kleine Anmerkung erlaube ich mir trotzdem:


    Weiter oben vertraust Du dem Staat nicht, dass er die Blitzer richtig einstellt. Hier klingst Du aber so, als würdest Du den Geheimdiensten vertrauen, dass sie richtig funktionieren.


    Ich persönliche wünsche mir eine effektive Kontrolle der Geheimdienste durch die Parlamente. Nach allem was man seit dem NSU-Komplex weiß, gibt es gerade dazu durchaus Anlass.

  • Eigentlich gibt es da doch gar nicht so viel drüber zu diskutieren. niemand hier hat sich dafür ausgesprochen, dauerhaft den Straßenverkehr auf seiner Dashcam aufzunehmen und dann zu speichern. Es geht immer nur um einzelne anlassbezogene Aufnahmen, so zumindest bei mir und offenbar auch bei allen.

    Gut dann werde ich ab morgen auf dem Altmarkt in Dresden, aufm Potsdamer Platz in Berlin, am Stachus in München u.v.a. einfach mal so Kameras aufhängen und den öffentlichen Raum überwachen. Die speichern auch nur, wenn ich das Knöpfchen drücke. Und ich werd es sicher nur anlassbezogen drücken, du kannst mir vertrauen. Vertrau einfach in meine jursitisch einwandfreie Ausbildung, die in Deutschland selbstredend jeder hat und vertraue einfach auf MICH. Denn ich bin unfehlbar und werde auch nie aus rein persönlichen oder Vermögensinteressen aufs Knöpfchen drücken. Vertrau mir.

  • Maximilian123 dein Vertrauen in die Deutschen in allen Ehren, aber wie schon festgestellt wurde ist deine Argumentation recht inkonsequent. Ich finde es schön, dass du da Portale nutzt die sich an die Regeln halten, aber wer hindert denn irgendwen in Deutschland Portale zu nutzen, die das nicht tun?


    Und bzgl. deiner Aussage, dass es nur anlassbezogen gespeichert werden soll - das kann kein Mensch kontrollieren. Solche Cams können sich auch ganz automatisch bei dir zu Hause mit dem Wlan verbinden und speichern dann auf was weiß ich für einer Cloud die Aufnahmen des Tages. Nicht jeder geht im Zweifel so vernünftig damit um wie du. Und mindestens einer hier hat sich ja schon dazu bekannt, aus seiner Sicht witzige Situationen nach Bedarf zu speichern. Ist halt recht subjektiv was witzig ist. Ich möchte nicht, dass bei Familie Meier mein Sturz vom Fahrrad weil ich den Bordstein übersehen habe zum Familienfest rausgeholt wird, so lustig das auch aussieht.


    Gegen kurzfristige Eingriffe in die Privatsphäre einiger habe ich auch nichts. Anders funktioniert Strafverfolgung nicht. Aber dazu muss es einen Anlass geben. Das macht unseren Rechtsstaat den es zu verteidigen gilt aus. Wenn wir es zulassen, dass der Staat alles erst mal speichert, haben wir keine Freiheit mehr. Wir leben nur in einer Blase des Gottvertrauens, dass da schon keiner Unsinn damit machen wird. Da wirft dir die Nachbarstochter Vergewaltigung vor, weil sie herum spinnt und Aufmerksamkeit will und die Polizei glaubt ihr einfach mal weil sie beim kurzen Check in deine Verbindungsdaten feststellt, dass du zweimal zu oft nach Teens auf youporn gesucht hast.

    Ist jetzt ein konstruiertes Beispiel, aber ich denke es macht deutlich worauf ich hinaus will.

    Einmal editiert, zuletzt von Dresdner ()

  • Und mindestens einer hier hat sich ja schon dazu bekannt, aus seiner Sicht witzige Situationen nach Bedarf zu speichern. Ist halt recht subjektiv was witzig ist. Ich möchte nicht, dass bei Familie Meier mein Sturz vom Fahrrad weil ich den Bordstein übersehen habe zum Familienfest rausgeholt wird, so lustig das auch aussieht.

    Ich denke Mal damit bin ich gemeint. Ich habe in den 1,5 Jahren etwa 20 kurze Mitschnitte, die im Schnitt ca. 20 Sekunden dauern (abgesehen von wenigen kurzen Landschaftsaufnahmen) in meiner privaten Gallerie gespeichert, die ich aus irgendeinen Grund interessant fand und die ich mir irgendwann nochmal ansehen möchte.

    Darunter sind zwei Clips, wo Gesichter (klar) zu erkennen sind und man darüber diskutieren könnte, ob man den überhaupt speichern darf. Ich habe ein Einziges Mal einen Clip in meinen Freundeskreis rumgezeigt, wo ein junger Typ während einer Rotphase aus dem Auto steigt und fröhlich zu lauter, orientalischer Musik tanzt (sowas verstehe ich unter witzig, nicht wenn jemand vom Fahrrad fliegt und sich verletzt).


    Es mag sein, dass diese Speicherungen nicht einhundertprozentig mit dem Datenschutz im Einklang stehen und wie gesagt, ich kann Kritik gegen die Nutzung von Dashcams absolut nachvollziehen, gerade auch im Bezug zu möglichen Missbrauch von Aufnahmen.


    Und einen Missbrauch sehe ich bei meiner Nutzung wirklich nicht.

    So wie ich die Cam nutze, kann ich das mit mir sehr gut vereinbaren, da muss man dann auch nicht päpstlicher sein, als der Papst.

  • man darf ja auch nicht vergessen - man filmt / fotografiert nicht im geschützten privaten Lebensbereich, sondern in der Öffentlichkeit - ich schwärze auch nicht jedes Gesicht, was Beiwerk bei ActionCam-Aufnahmen ist, oder wenn ich Sehenswürdigkeiten fotografiere. Solche Aufnahmen (wo Gesichter deutlich im Vordergrund stehen und nicht nur Beiwerk der Sehenswürdigkeit) nutze ich aber tatsächlich nur für den privaten Bereich und veröffentliche sie nicht im Internet.


    Dashcam-Aufnahmen würde ich tatsächlich dann im Einzelfall behalten, wenn ich es mit Wahrung meines Interesses und/oder Aufklärung einer Straftat begründen könnte.

    Hier kann ich die Abwägung nach Artikel 6f DSGVO gegenüber der Aufsichtsbehörde begründen, da in diesem Fall mein und das öffentlice Interesse dem des Betroffenen überwiegt


    wichtig ist eben nur, nicht anlasslos alles zu speichern und aufzuheben, sondern die Endlosschleife, die das Material immer wieder überschreibt, so zu programmieren, dass man nur den Ausschnitt, der tatsächlich für die Beweisführung des Unfallherganges relevant ist, dauerhaft speichert



    Artikel6 DSGVO:

    Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:


    a,b,c,d kommen nicht in Frage


    e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
    f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen




  • da in diesem Fall mein und das öffentlice Interesse dem des Betroffenen überwiegt

    Falsch. Nur dein Interesse ist vorhanden. Es gibt kein öffentliches Interesse, wenn du nur für DEINE Unfälle oder Hilfssheriffs-Videos eine Dashcam betreibst, da es in dieser Situation nicht erheblich für das Gemeinwohl ist, sondern nur für deinen Geldbeutel.


    Zudem legt "öffentliches Interesse" in so speziellen Fällen wie Ausbremsen (Nötigung) nur die Strafverfolgungsbehörde fest und nicht du selbst, was dich in dem Moment, wo du eigenmächtig ohne Kenntnis oder Erlaubnis der Behörden aufs Knöpfchen drückst, weil "es könnte ja...". ziemlich sicher in den Bereich eines Verstoßes gegen die Datenschutzgesetze bringt.


    Deshalb kann ich, wie oben meinerseits vorgeschlagen, auch nicht auf jedem x-beliebigen Platz in der Innenstadt Kameras aufhängen, die Loop filmen, da ich keine Strafverfolgungsbehörde bin.

  • mag sein, dass Du es so siehst, immer mehr rechtskräftige Urteile beweisen das Gegenteil, denn diese Abwägung mussten die Richter auch vornehmen


    und mit Verlaub - jemanden so zu nötigen, einen lebensgefährlichen Unffall zu riskieren ist eine andere Hausnummer als jemandem beim Autofahren zuzuschauen und damit ersteres helfen zu sanktionieren...


    Deshalb kann ich, wie oben meinerseits vorgeschlagen, auch nicht auf jedem x-beliebigen Platz in der Innenstadt Kameras aufhängen, die Loop filmen, da ich keine Strafverfolgungsbehörde bin.

    das ist wieder Äpfel und Birnen - einer der Grundsätze beim Datenschutz ist die Zweckbindung - Überwachungskameras, die zur Wahrung des Hausrechts dienen, sollen mein Grundstück schützen, daher ist es auch nicht erlaubt, dass diese in öffentlichen Bereich filmen (also auch auf die Strasse)


    Dashcams aber dienen dem Zweck, zur Aufklärung von Straftaten zu dienen und werden daher in engen Grenzen mittlerweile toleriert. (wie ich oben schon geschrieben hab nicht ansatzlos alles aufzeichnen, sondern eben überschreiben und nur mit Anlass das Material speichern)


    Zumindest unsere Aufsichtsbehörde in Ansbach sieht das so.

    Einmal editiert, zuletzt von frankxe ()

  • das ist wieder Äpfel und Birnen - einer der Grundsätze beim Datenschutz ist die Zweckbindung - Überwachungskameras, die zur Wahrung des Hausrechts dienen, sollen mein Grundstück schützen, daher ist es auch nicht erlaubt, dass diese in öffentlichen Bereich filmen (also auch auf die Strasse)


    Dashcams aber dienen dem Zweck, zur Aufklärung von Straftaten zu dienen und werden daher in engen Grenzen mittlerweile toleriert. (wie ich oben schon geschrieben hab nicht ansatzlos alles aufzeichnen, sondern eben überschreiben und nur mit Anlass das Material speichern)

    Ich hab schon drauf gewartet: "JAAAAAA ABER das mit den Dashcams ist was vollkommen anderes als wenn ich einfach so öffentlichen Raum/Plätze mit großen Videokameras filme statt mein Grundstück. Mit der Dashcam filme ich ja nur die Fahrbahn vor mir, das ist ja... oh warte"


    Die Überwachungskameras dürfen also keinen öffentlichen Bereich filmen, nur auf dein Privatgelände um dein Grundstück (sprich dein Eigentum) zu schützen. So weit so richtig. Mit welcher Berechtigung also filmst du einfach mit einer Dashcam von deinem Eigentum (deinem Auto) weg, mitten in vollkommen öffentlichen Raum hinein?

    Zudem: Auch die dicken Kameras vor meinem Grundstück zeichnen Loop auf, überschrieben sich also nach spätestens 2 Wochen. Das ist durchaus vergleichbar. Ich muss die Daten manuell sichern, genau wie bei der Dashcam.

  • Folglich wäre es zwar legal, in dein Auto hineinzufilmen. Du kannst deine Reaktion aufzeichnen und so auch ohne das Filmen der Straße Hinweise bekommen. Wenn du so einen Versicherungsbetrüger hast, der vor dir an der Kreuzung mit Absicht zurücksetzt und es wie einen Auffahrunfall aussehen lassen will... Bei dem wirst du trotzdem ziemlich sicher erschrecken, man wird sehen, dass dein Fahrzeug steht und du noch hupst, in der Hoffnung er bemerkt seinen vermeintlichen Fehler.


    So kann man auch teilweise rekonstruieren. Ansonsten gilt es auch für Maximilian123 wie oben beschrieben. Von mir aus kann ich nach innen filmen, aber nach vorn auf die Straße von meinem Eigentum weg legitimiert dann auch mein Anbringen von flächendeckender Videoüberwachung in allen größeren deutschen Städten, weil Loop-Aufzeichnung und "Ich drück ja nur wenns nen Grund gibt".

  • Ich versteh ja die Einwände und die sind sicherlich in vielen Fällen auch gerechtfertigt, dennoch darf es nicht möglich sein, eindeutiges Beweismaterial wegen möglicher Datenschutzbedenken nicht zu einer Entscheidungsfindung heranziehen zu können, gerade wenn es um schwere Verkehrsstraftaten geht


    Entscheidend ist nun mal nicht, wie ein einzelner darüber denkt, den Kopf darüber zerbrechen sich die Mitarbeiter der Aufsichtsbehörden, auf die dann im Zweifelsfall zurückgegriffen wird - und die mussten sich da schon kümmern, da es bereits mehrere Anfragen zu dem Thema gegeben hat.

    Und da zitiere ich mal aus dem Tätigkeitsbericht 2017/18-Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht: (nur copy/paste ohne Korrekturen der Zeilenumbrüche)


    19.1Dashcams

    Aufzeichnungen des Verkehrsgeschehensmittels Dashcams können im Einzelfall zu-lässig sein, wenn diese kurzzeitig und an-lassbezogen, z. B. wegen eines zu doku-mentierenden Unfalls, stattfinden.


    ...

    Maßgebliche Voraussetzungen für ein daten-schutzrechtlich zulässiges Betreiben einer Dashcam sind demnach laut BGH eine Verkür-zung der Aufzeichnungsdauer sowie die zwin-gende Verknüpfung der Aufzeichnung mit ei-nem konkreten Anlass.

    ...


    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine permanente, anlasslose Aufzeichnungdes Ver-kehrsgeschehensmit einer Videokamera wie bisher datenschutzrechtlich unzulässig ist. Bei Betrieb einer Dashcammüssen technische Möglichkeiten zum Einsatz gebrachtwerden, mit denen gewährleistet ist, dass eine dauer-hafte Sicherung eines Aufzeichnungsintervalls nur anlassbezogen erfolgt –etwa bei Aktivie-rung einesCrash-Sensors oder bei starkem Bremsen. Darüber hinausgehende Aufzeichnun-gen, die etwa laufend in einem Ringspei-cher/Kurzzeitspeicher erstellt werden, müssen binnen einer kurzen Zeitspanne automatischgelöscht werden.Hierbei wäre eine sog. Black-box einedatenschutzrechtlich akzeptable Lö-sung, bei der nur im Fall eines Unfalls speziellen dauerhaft aufgezeichneten Bildse-quenzenzugegriffen werden kann (z.B. durch die Polizei), während ein Zugriffdes Nutzersauf den Kurzzeitspeicher nicht möglich bzw. tech-nisch unterbunden ist.

  • Bei Betrieb einer Dashcam müssen technische Möglichkeiten zum Einsatz gebracht werden, mit denen gewährleistet ist, dass eine dauerhafte Sicherung eines Aufzeichnungsintervalls nur anlassbezogen erfolgt – etwa bei Aktivierung eines Crash-Sensors oder bei starkem Bremsen.

    Und da haben wir es dann glaube ich auch endgültig und sogar von offizieller Seite: Anlassbezogen bedeutet eben nicht, dass der Benutzer einen Anlass für die Speicherung der Aufzeichnung sieht, sondern die Kamera dies von sich aus tut. Solange das nicht gewährleistet ist, bedarf alles andere keiner weiteren Diskussion.

    Darüber hinausgehende Aufzeichnungen, die etwa laufend in einem Ringspeicher/Kurzzeitspeicher erstellt werden, müssen binnen einer kurzen Zeitspanne automatisch gelöscht werden. Hierbei wäre eine sog. Blackbox eine datenschutzrechtlich akzeptable Lösung, bei der nur im Fall eines Unfalls speziellen dauerhaft aufgezeichneten Bildsequenzen zugegriffen werden kann (z.B. durch die Polizei), während ein Zugriff des Nutzers auf den Kurzzeitspeicher nicht möglich bzw. technisch unterbunden ist.

    Aus diesem Abschnitt kommt dann noch hinzu, dass eine "automatische Löschung" der im Ring-/Kurzzeitspeicher liegenden Aufzeichnungen ganz sicher nicht das manuelle, durch den Benutzer erfolgende, Leeren des Geräts bedeutet. Auch hier wird eine technisch automatisierte Lösung verlangt und gerade nicht dem Benutzer ein Handlungs-, geschweige denn Ermessensspielraum eingeräumt.


    Und es geht ja noch weiter: denkbar sollen Ring-/Kurzzeitspeicher-Aufnahmen zudem ohnehin nur dann sein, wenn ein Zugriff des Nutzers auf den Speicher nicht möglich und oder technisch unterbunden ist. Damit ist dann glaube ich alles gesagt.


    Schön, wie deutlich das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hier Stellung bezieht. Diese Einschätzung teile ich und verleihe ihr gerne das, auch meinem Beitrag von der letzten Seite verliehene Prädikat, "ein richtiger Oberknaller".

  • Ich möchte die Diskussion nicht auf ein Abstellgleis lenken; das gehört eher in den Politik-Thread. Aber eine kleine Anmerkung erlaube ich mir trotzdem:


    Weiter oben vertraust Du dem Staat nicht, dass er die Blitzer richtig einstellt. Hier klingst Du aber so, als würdest Du den Geheimdiensten vertrauen, dass sie richtig funktionieren.


    Ich persönliche wünsche mir eine effektive Kontrolle der Geheimdienste durch die Parlamente. Nach allem was man seit dem NSU-Komplex weiß, gibt es gerade dazu durchaus Anlass.

    Zu 1: (Stationäre) Radarkontrollen werden durch die Ordnungsbehörde der Stadt oder durch die Kommunalverwaltung verwaltet und ausgewertet, ich möchte niemandem zu nahe treten, aber ich habe ein Jahr beim Strafverteidiger gearbeitet, der allein Straf- Bußgeld- und MPU-Sachen bearbeitet hat, und die Kompetenz der Mitarbeiter in den o. g. Behörden, scheint mir nicht unbedingt mit der Kompetenz von hochrangigen Geheimdienstbeamten vergleichbar. Im Übrigen sind das auch völlig unterschiedliche Bereiche.


    Zu 2: Was ich von Radarkontrollen allgemein halte, führe ich hier lieber nicht aus, sonst gibt's hier gleich den nächsten Diskurs, aber dass die Aufstellung bzw. Konfiguration des von mir hier veröffentlichten Blitzers fehlerhaft war, ist jedem erkennbar, der sich das Video angeschaut hat. Da die Stadt schon das nicht richtig hinbekommen hat, vertraue ich rein vorsorglich lieber auch nicht darauf, dass sie die Auswertung richtig hinbekommt.


    Aber im allgemeinem: Radarkontrollen haben die Absicht, den Bürger um Geld zu erleichtern, zum vermeintlichen Zwecke der Erhöhung von Verkehrssicherheit. Geheimdienste haben die Absicht, die Sicherheit aller Menschen im jeweiligen Land zu verbessern sowie schwere Straftaten, einschließlich Straftaten gegen das Leben, zu verhindern oder aufzuklären, kann man kaum miteinander vergleiche, ich habe ja beileibe kein allgemeines Misstrauen gegen "den Staat" oder alle staatlichen Institutionen.


    Zu 3: Das parlamentarische Kontrollgremium ist ein guter Kompromiss der Kontrolle, man kann darüber sprechen, ob eine gewisse Ausweitung seiner Rechte angemessen wäre, es z. B. mit den Rechten eines U-Ausschusses zu bestücken, oder ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht von Aussagenden aus § 5 Abs. 2 Satz 2 PKGrG, sanktionsbewährt zu stellen, aber eine Kontrolle der Geheimdienste durch das vollständige Parlament, wäre in jeder Hinsicht ineffektiv und eine Gefährdung der geheimdienstlichen Arbeit. Wenn alle 709 Abgeordnete in die geheimen Erkenntnisse der Geheimdienste eingeweiht wären, könnte man sie auch gleich wöchentlich in der Bild-Zeitung veröffentlichen.


    Aber ja, ich denke auch das gehört hier nicht hin, sondern wenn dann in den Politikthread.



    Gut dann werde ich ab morgen auf dem Altmarkt in Dresden, aufm Potsdamer Platz in Berlin, am Stachus in München u.v.a. einfach mal so Kameras aufhängen und den öffentlichen Raum überwachen. Die speichern auch nur, wenn ich das Knöpfchen drücke. Und ich werd es sicher nur anlassbezogen drücken, du kannst mir vertrauen. Vertrau einfach in meine jursitisch einwandfreie Ausbildung, die in Deutschland selbstredend jeder hat und vertraue einfach auf MICH. Denn ich bin unfehlbar und werde auch nie aus rein persönlichen oder Vermögensinteressen aufs Knöpfchen drücken. Vertrau mir.

    Kannst du ruhig machen, würde aber nicht damit rechnen, dass die da lange stehen bleiben, da die o. g. von dir aufgezählten Orte wohl kaum dein Eigentum sind, wie der Innenraum deines Fahrzeuges..


    Falsch. Nur dein Interesse ist vorhanden. Es gibt kein öffentliches Interesse, wenn du nur für DEINE Unfälle oder Hilfssheriffs-Videos eine Dashcam betreibst, da es in dieser Situation nicht erheblich für das Gemeinwohl ist, sondern nur für deinen Geldbeutel.


    olglich wäre es zwar legal, in dein Auto hineinzufilmen. Du kannst deine Reaktion aufzeichnen und so auch ohne das Filmen der Straße Hinweise bekommen. Wenn du so einen Versicherungsbetrüger hast, der vor dir an der Kreuzung mit Absicht zurücksetzt und es wie einen Auffahrunfall aussehen lassen will... Bei dem wirst du trotzdem ziemlich sicher erschrecken, man wird sehen, dass dein Fahrzeug steht und du noch hupst, in der Hoffnung er bemerkt seinen vermeintlichen Fehler.


    So kann man auch teilweise rekonstruieren. Ansonsten gilt es auch für Maximilian123 wie oben beschrieben. Von mir aus kann ich nach innen filmen, aber nach vorn auf die Straße von meinem Eigentum weg legitimiert dann auch mein Anbringen von flächendeckender Videoüberwachung in allen größeren deutschen Städten, weil Loop-Aufzeichnung und "Ich drück ja nur wenns nen Grund gibt".

    Ich weiß nicht, ob du es aufgrund deiner persönlichen Aversion gegen Dashcams wirklich nicht verstehen kannst oder möchtest, aber wann ein berechtigtes oder öffentliches Interesse nicht vorliegt, entscheidest nicht du, genauso wenig, wie du über die Zulässigkeit von Dashcams allgemein, oder ihre vermeintliche Illegalität beim Aufzeichnen des öffentlichen Straßenverkehrsraum entscheidest. Im Übrigen ist eine objektive Aufklärung eines Verkehrsunfalls regelmäßig auch im Interesse der Öffentlichkeit, gerade wenn es zu Beschädigungen an öffentlichen Eigentum oder gar zu erheblichen und ausgleichspflichtigen Umweltschäden gekommen ist.


    Du kannst dich also weiter gerne dagegen äußern, aber ich werde selbstverständliche weiterhin auch nach außen filmen lassen, wenn du dafür gerne als Ausgleich private Kameras in deutschen Innenstädten aufhängen möchtest, mach das, ich bin gespannt auf die erste Begegnung mit der Polizei bei der entsprechenden Handlungsvornahme deinerseits.


    Zu 1: Bezüglich des Vertrauens bin ich oben bereits auf die Unterschiede eingegangen.


    Zu 1 & 2: Wer einen daran hindert? Erstmal Niemand. Wer hindert jemanden daran, eine Person vorsätzlich zu töten, sehr private Fotos von jemanden zu veröffentlichen oder andere zu verleumden? Auch erstmal niemand. Dafür gibt es in Deutschland Gerichte, die da entsprechende Maßnahmen ergreifen können. Wenn du oder jemand anders dich durch (veröffentlichte) Aufnahmen in deinen Rechten verletzt fühlst, steht es dir wie jedem frei, beispielsweise Unterlassungs- oder Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen. Dabei ist es völlig egal, wie die streitbefangene Aufnahme entstanden ist, ob nun durch Filmen mittels Handy oder via Dashcam.


    Zu 3: ICh denke, die Diskussion sollte wenn dann im Politikbereich fortgesetzt werden.

  • Wir haben grundverschiedene Einstellungen, was Persönlichkeitsrecht angeht. Ich bin schon gegen eine flächendeckende Videoüberwachung für Verbrechensbekämpfung und du befürwortest schon eine flächendeckende Überwachung der Straßen um sich gegen Blitzerphotos zu wehren (btw. - wer hindert dich daran gem. der vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzung zu fahren?). Eine weitere Diskussion ist daher eher schwierig, da die wesentlichen Standpunkte bereits ausgetauscht wurden, jedenfalls zum eigentlichen Thema. Jetzt können wir nur noch vom hunderdsten ins tausendste kommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Dresdner ()