Sixt Share Vorwurf: Schaden und 950 Euro SB

  • Ich habe von Schäden durch dritte während meiner Miete gesprochen, und da bin ich sehr wohl zuständig. Der Vergleich mit der Mietwohnung hinkt auch ziemlich.

    Danke für diese rechtlich fundierte Antwort unter Nennung aller einschlägigen Vorschriften des deutschen Mietrechts! Das hat mir sehr weitergeholfen!


    Auch als Volljurist mit zwei Examen unter den besten 5% seines Jahrganges bin ich selbstverständlich immer froh, im Internet solch qualifizierte rechtliche Beiträge lesen zu dürfen. Wie konnte ich nur (so wie regelmäßig auch deutsche Gerichte) annehmen, dass eine verschuldensunabhängige Haftung in den Mietbedingungen eines Kfz-Mietvertrags dem gesetzgeberischen Grundgedanken aus § 538 BGB widersprechen würde. Und wie konnte ich die Passage in den den Sixt-AGB unter I.1. - "Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haften der Mieter und/oder der Fahrer grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Demnach haften der Mieter und/oder Fahrer dann nicht, wenn sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben." nur so falsch verstehen, als wäre da tatsächlich keine verschuldensunabhänige Haftung vorgesehen. Ich werde selbstverständlich auch gleich veranlassen, dass ich den Reifenschaden wegen eines eingefahrenen Nagels, dessen Übernahme ich mit dieser Begründung abgelehnt habe und weshalb der Vermieter auf die Forderung verzichtete hat, sofort beglichen wird, damit dieses Unrecht beseitigt wird.


    Auch habe ich endlich einen völlig neuen Blick auf das Verhältnis der allgemeinen Regeln des Mietrechts in den §§ 535 ff. BGB und denen des Wohnraummietrechts in §§ 549 ff. BGB gewonnen. Wie töricht von mir, davon auszugehen, dass § 549 Abs. 1 BGB - "Für Mietverhältnisse über Wohnraum gelten die §§ 535 bis 548, soweit sich nicht aus den §§ 549 bis 577a etwas anderes ergibt." - bedeutet, dass die gleichen Haftungsregelungen für Verschlechterungen der Mietsache gelten, wenn in den §§ 549 bis 577a keine abweichende Regelung dazu zu finden ist!

  • Ein vernünftiger Richter würde den Schaden während deiner Mietzeit trotzdem dir zuordnen, egal was du da schreibst. Aber bei den Rechtsverdrehern und Richtern heutzutage ist tatsächlich alles möglich, mag es auch noch so absurd sein. Merkt man eh nicht, dass ich von Juristen nicht viel halte? Gibt sehr wenige Ausnahmen, aber die Mehrzahl wäre der Welt besser erspart geblieben.

    Einmal editiert, zuletzt von Viennaandy ()

  • oder auch während einer Abwesenheit durch einen unbekannten Dritten entstanden sein.


    Vor allem letzteres ist mir völlig schleierhaft "während einer Abwesenheit durch einen unbekannten Dritten entstanden sein". Hafte ich also tatsächlich für einen Schaden, den ein Dritter am Auto verursacht weil ich der letzte Mieter war?!?!

    Nach der Logik müsste man ja 24/7 während der Mietzeit im Auto bleiben.

  • Ein vernünftiger Richter würde den Schaden während deiner Mietzeit trotzdem dir zuordnen, egal was du da schreibst. Aber bei den Rechtsverdrehern und Richtern heutzutage ist tatsächlich alles möglich, mag es auch noch so absurd sein. Merkt man eh nicht, dass ich von Juristen nicht viel halte? Gibt sehr wenige Ausnahmen, aber die Mehrzahl wäre der Welt besser erspart geblieben.

    Es hält dich natürlich keiner davon ab, einen nicht von dir verursachten Schaden trotzdem zu bezahlen. Sixt und die andere Vermieter freut das sicherlich sehr!


    In der Praxis wird das vor Gericht i. d. R. ein Beweislastproblem sein. Schäden, die üblicherweise nicht vom Mieter verschuldet sind wie Steinschläge oder Reifenschäden durch Schrauben/Nägel/etc. werden wohl zumeist zu lasten der Vermieter gehen, bei Schäden mit Fahrerflucht stellt sich die Frage, ob das vor Gericht auch beweisbar ist und wer dafür die Beweislast trägt.

  • Da haben wir es wieder, Theorie und Praxis. Lese ich das richtig, dass ich also nur für Steinschläge und Nägel in Reifen nicht verantwortlich bin und alles andere ist sowieso nicht nachweisbar, dass ich es nicht war? Warum holst dann soweit aus mit deinen Paragraphen, wenn es am Ende eh so ist wie ich sage?

    Einmal editiert, zuletzt von Viennaandy ()

  • Da haben wir es wieder, Theorie und Praxis. Lese ich das richtig, dass ich also nur für Steinschläge und Nägel in Reifen nicht verantwortlich bin und alles andere ist sowieso nicht nachweisbar, dass ich es nicht war? Warum holst dann soweit aus mit deinen Paragraphen, wenn es am Ende eh so ist wie ich sage?

    Man kann sich natürlich jetzt wie ein trotziges Kind hinstellen und versuchen, alles mit irgendwelchen unbegründeten Behauptungen zu zerpflücken. Wer das braucht, bitte.


    Die Beweislastverteilung bei der Anwendung von 280 BGB im Mietrecht wird - grob umrissen - so gesehen: Der Vermieter hat zu beweisen, dass die Mietsache bei Rückgabe einen Mangel aufweist, also konkret einen Schaden, der bei Übergabe noch nicht vorhanden war, der Mieter hat dann zu beweisen, dass er den Schaden nicht verursacht hat. Bei Schäden, die üblicher weise nicht vom Mieter verursacht werden (wie z.B. ein Steinschlag), spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Mieter den Schaden nicht zu vertreten hat, der Vermieter muss diesen Anschein dann entkräften, also dem Mieter nachweisen, dass er den Steinschlag doch schuldhaft verursacht hat (bspw. durch die Kiesgrube gebrettert ist).


    Bei anderen Schäden muss halt der Beweis geführt werden, z.B. wenn man einen Mitfahrer hatte, der bezeugen kann, dass der Schaden beim Abstellen am Parkplatz noch nicht vorhanden war, ein Passant das ganze gesehen hat, oder ein Gutachter bestätigen kann, dass das Schadensbild von einem anderen Fahrzeug verursacht wurde, etc. Das ist dann schlicht eine Frage des Einzelfalls.


    Deine pauschalen Behauptungen weiter oben, dass man für alles verantwortlich ist, was in seiner Mietzeit passiert, sind schlicht und einfach falsch, rechtlich unbegründet und ziemlich gefährlich und irreführend für alle, die von der Thematik keine Ahnung haben und dann vielleicht ohne groß drüber nachzudenken einen Schaden bezahlen, bei dem sie gute Aussichten hätten, den alleine durch ein bisschen Schriftverkehr mit dem Vermieter nicht bezahlen zu müssen.

  • Wenn es nach Rückgabe passiert sein soll ist das was anderes, klang aber nicht so in der Beschreibung. Und du kannst das belegen, dass es anders war?? Ich habe von Schäden durch dritte während meiner Miete gesprochen, und da bin ich sehr wohl zuständig. Der Vergleich mit der Mietwohnung hinkt auch ziemlich.


    WO klang es in der Beschreibung für Dich nicht so bzw. wo las es sich für dich so als wäre der Schaden IN unserer Mietzeit entstanden?!


    Ich hab doch extra auch geschrieben, dass wir nicht Verursacher des Schadens sind. Dh. er ist nicht während der Zeit entstanden in der wir das Auto angemietet haben.

    Sonst würde ich doch keinen Anwalt einschalten ?(

  • So, Sixt hat uns inzwischen informiert, dass um "langwierige, rechtliche Auseinandersetzung zu vermeiden" sie "einmalig und kulanzhalber" eine einvernehmliche Lösung möchten. Angeboten wurde uns, dass wir weniger bezahlen sollen

    Sie bestehen nach wie vor drauf, dass der Schaden unserem Mietzeitraum zugeordnet werden muss, weil die Beschädigung erst nach unserer Nutzung festgestellt wurde.


    Mir ist schleierhaft wie stumpf jemand sein kann, dass er nicht kapiert, dass wir das Auto an ner Stelle geparkt haben wo täglich mehrere hundert Leute vorbei kommen und das "der Schaden war nach Ihrer Nutzung erstmalig festzustellen" einfach nich reicht um uns den Schaden anzuhängen.

    Naja, der Anwalt ist jetzt eh erstmal eingeschaltet.

  • So, Fall erledigt. Unser Anwalt hat n Zweizeiler an Sixt geschrieben, dass wir das Auto schadenfrei und gem. AGB öffentlich abgestellt haben und daher nicht für den Schaden aufkommen (also eigentlich auch das was ich schon ggü. Sixt argumentiert hatte... ) und Sixt hat daraufhin geschrieben, dass sie dann in dem Fall auf die Forderung verzichten.

  • Anwälte schreiben nie Zweizeiler!!

    Du warst doch der, der meinte der Anwalt sei nicht besonders helle, oder? Hach...


    Ich werde das jetzt hier nicht rein kopieren was genau drin stand, weil ich auch nicht glaub, dass es darum geht was man schreibt, sondern wer es schreibt. Im Grunde genommen stand da nur, dass wir das Fahrzeug ohne Schaden angemietet haben, es schadenfrei gem. AGB (irgendein Nummernblabla) im öffentlichen Raum abgestellt haben und daher nicht für den Schaden aufkommen werden, da eine Haftung meinerseits nicht in Frage kommt.

  • Du warst doch der, der meinte der Anwalt sei nicht besonders helle, oder? Hach...

    Lass es lieber, das führt eh zu nichts. Lass ihn seine schlimmen Erfahrungen mit den vielen bösen Juristen auf dieser Welt hier einfach in Ruhe aufarbeiten und freu dich, dass dir dein Anwalt helfen konnte!

  • So, Fall erledigt. Unser Anwalt hat n Zweizeiler an Sixt geschrieben, dass wir das Auto schadenfrei und gem. AGB öffentlich abgestellt haben und daher nicht für den Schaden aufkommen (also eigentlich auch das was ich schon ggü. Sixt argumentiert hatte... ) und Sixt hat daraufhin geschrieben, dass sie dann in dem Fall auf die Forderung verzichten.

    Hallo N. B.,
    ich erlebe gerade mit Sixt genau die gleiche Geschichte wie du gehabt hast und möchte von dir nur wissen: hast du eine Rechtsschutzversicherung oder hast du privat einen Anwalt eingestellt? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und möchte eine Vorstellung haben wie viel würde ich für einen Anwalt für solchen Fall bezahlen ?(
    Ich bedanke mich im Voraus und viele Grüße,
    Luiz

    Einmal editiert, zuletzt von domluiz ()

  • Nein, hab keine Rechtsschutzversicherung gehabt/habe keine & hab das privat bezahlt.

    Ich geh jetzt mal davon aus, dass du auch 1.000 (= Streitwert) zahlen sollst & das Ganze erstmal nur außergerichtlich klären willst? Dann wirst du vermutlich so um die 147 € zahlen (die Berechnung der Rechtsanwaltskosten ist ja gesetzlich geregelt - du kannst das auch mal Googeln, gibt Rechner die dir dann den Wert berechnen :) )