Fahren im Alltag - Richtgeschwindigkeit oder Vmax?

  • Die Räder drehen doch aber nur durch, weil du in Sport+ unterwegs bist :/

    Ich würde mir auch nicht anmaßen, dir einen Fahrstil vorzuschreiben, ich hab in jungen Jahren auch Sixt-5er mit 250 über die Bahn geprügelt und fahre wenn der Verkehr es zulässt auch Mal zügiger. Ich habe mich nur gefragt, wieso man in einem so sparsamen und komfortablen Fahrzeug wie der E-Klasse über 4000km so unterwegs ist. Von den Spritkosten mal abgesehen wird der Klang bei einem 220d der immer so hochdreht doch in Sport+ nicht angenehmer.


    Edit: In San Diego hat ein Obdachloser versucht, vor unser Auto zu laufen. Hätte ich an der Ampel Vollgas gegeben, hätte ich ihn definitiv erwischt. So konnte ich rechtzeitig bremsen und der Urlaub war nicht komplett versaut.

  • Ich bekomme hier teilweise echt schlimme Kopfschmerzen bei den Beiträgen.

    Aber das passt auch ins Bild von Beiträgen in anderen Threads, die schon ein interessantes Bild zeichnen.


    Allein der Meinung zu sein Sport+ würde mehr Leistung und/oder Drehmoment unten raus bedeuten.... :S


    Besonders bei konstatierter, binärer Fahrweise ist es maximal egal welcher Fahrmodus anliegt, da bei Kickdown eh immer maximale Leistung abgerufen wird. Man erweckt bloß die Freude aller Anwohner, wenn der arme Dieselmotor bei 50 km/h Innerorts dank Sport+ permanent im 2. oder 3. Gang rumnölt.


    Mir fehlt aber auch das Verständnis für Leute, die meinen man könnte aus einer E220d Fahrspaß gewinnen, die man durch ununterbrochenen, maximalen Leistungsabruf quält.

    Ich passe mich dem Fahrzeug an und habe dann bei einer E220d oder 520d etc. Spaß indem ich flott und entspannt fahre und nach 400 km nur 30€ Tanken muss.


    Ich finde das Ballern gerade bei solchen Autos höchst unentspannt und unpassend. Und ich fahre auch gerne schnell Jaguar F-Type, RS und AMG Modelle, aber bei einer E220d auf die Idee zu kommen... Junge, Junge.


    Zum Thema niedriger Verbrauch nur mit Schleichen:

    Sixt E220d Lim mit SR:

    Letzte Woche HB - Braunschweig - HB, Hinfahrt viel Stau, immer 160-180 km/h wo Frei, Rückfahrt auch Mal 200 und kurz 220 km/h, dann wieder Stau. Dazu etwas Stadtverkehr (Parkplatzsuche in BS beim Landgericht <X) ergibt 76 km/h im Schnitt auf 418 km.


    5,6 Liter/100 km.


    IMG_20190919_180707.jpg


    Rückfahrt allein mit Stadt, kurz Bundesstraße und dann Autobahn 5,5 Liter bei 103 km/h Schnitt.


    IMG_20190919_164536.jpg


    Auf dem ersten Stück mit freier Fahrt waren es 5,1 Liter mit 117 km/h Schnitt.


    IMG_20190919_143927.jpg


    Und das obwohl die E220d leider nach WLTP Umstellung deutlich an Sparsamkeit eingebüßt hat. Ich erinnere mich an meine erste E220d W213 die man relativ problemlos unter 4 Liter fahren konnte.

  • Maximilian123 wenn ich dir wirklich erklären muss inwiefern ein Unfallrisiko erhöht wird, wenn man den Sprint in der Stadt auf 50 km/h permanent in 3 Sekunden zurück legt, dann müssen wir quasi im Urschleim anfangen. Du bist doch nicht unintelligent, zumindest schließe ich das aus deiner Ausdrucks- und Schreibweise. Von daher solltest du, wenn du mal unemotional darüber nachdenkst und versuchst das alles etwas objektiver zu sehen auch von alleine drauf kommen.


    Mit unschlüssigen Emotionen argumentierst eher du als ich. Du hast Spaß am Beschleunigen, das verstehe ich und es ist nicht so, dass ich das nicht auch mal genieße in den Sitz gedrückt zu werden, aber nie in der Stadt wo jederzeit völlig unvermittelt mir jemand vor die Haube rennen kann. Und meistens sind es eben kleine Kinder die das tun, daher habe ich das mit dem Vatersein angesprochen und auch wenn man sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hat und einen formell keine Schuld trifft, ist im schlimmsten Fall ein Mensch tot.


    Und zur Sinnlosigkeit des permanenten Sport+ Modus bei solchen Autos wurde ja schon genug gesagt.

    Einmal editiert, zuletzt von Dresdner ()

  • Es ist schön, dass du ausführlich antwortest und auch darauf eingehst. Deine Beiträge danach zwängen mir aber den Verdacht auf, dass es lediglich wortleere Hülsen gewesen sind.


    Du begreifst offenbar gar nicht, dass es nicht darum geht, dass Geschwindigkeit alleine nicht der entscheidende Punkt ist.

    Das Beispiel mit der Ampel von Dresdner passt hier sehr gut. Erinnert mich nämlich an einen Unfall mit tödlichem Ausgang, bei dem der Autofahrer mit 21 so in etwa in deinem Alter war. Der meinte auch, bei Erlöschen der Rotphase bei seinem hochmotorisierten 3er bis zum Anschlag aufs Gas latschen zu müssen. Der war nicht viel schneller als 50, ich meine der Gutachter hat um die 60 festgestellt.

    Die Fußgängerin, die ein paar Meter weiter meinte, noch über die Straße zu können, hat es nicht überlebt.

    Natürlich hätte sie auch 100m weiter vorne über die Ampel gehen können, die alleinige Schuld ist also sicher nicht bei dem Autofahrer zu suchen. Der Unfall wäre bei einem normalen Fahrstil aber schlicht vermeidbar gewesen.

    Das ist nur ein Beispiel, ich könnte dir noch dutzende aufzählen.

    Highlight war mal eine 19jährige, die auf dem Rückweg von ihrem Aufbauseminar, was sie wegen einem Punkteverstoß machen musste, meinte in einer Baustelle mit Gegenverkehr trotz Überholverbot überholen zu müssen. Das Ende war ein beinahe Frontalzusammenstoß, glücklicherweise ohne Schwerverletzte. Der haben wir dann vor Ort direkt den Führerschein abgenommen.


    Es gibt da so eine Grundregel im Straßenverkehr: Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.


    Und die kannst du bei so einem Fahrstil gar nicht mehr einhalten.


    Stelle dir bitte ernsthaft zwei Fragen, ich möchte sie hier gar nicht beantwortet haben, nur für dich.


    1. Bist du bei deinem Fahrstil in der Lage, Fehler anderer einzuschätzen und auszubügeln?


    Beispiel: Zweispurige Autobahn. Linke Spur, freie Bahn, 200km/h +. Meinst du, du bist irgendwie in der Lage, einen Unfall zu vermeiden, wenn einer zum Überholen ansetzt, weil er deine Geschwindigkeit nicht richtig einschätzt? Oder im Beispiel der Fußgängerin?


    Darauf aufbauend:

    2. Fährst du wirklich immer nur Strich Höchstgeschwindigkeit oder ist das schon dehnbar bzw. liegt teilweise auch in deinem eigenen Ermessen, ob Tempo 50 oder 100 hier wirklich angemessen bzw. notwendig sind. Es gibt ja durchaus Strassen, bei denen man sich fragt, warum hier jetzt unbedingt 50 ist und ob 70 nicht auch ohne Gefahr zu fahren sind.


    Um wieder etwas Ontopic zu werden:

    Audi A4 4.0 TDI Quattro hat sich auf jetzt 1800km 6,0l genehmigt. Dabei sind einige Passstraßen in Österreich und Italien sowie Autobahn in Ö und I mit Strich 130.


    Auf den ersten 400KM BAB in Deutschland habe ich 6,4l gebraucht. Und bin dabei wohlgemerkt Sonntagsmorgens bei freier Bahn auch viele Passagen mit 200 gefahren.


    Um deinen Verbrauch nochmal in Relation zu setzen. Der Langzeitverbrauch einer unserer Streifenwagen (Opel Insignia 2.0 TDI mit 170PS) benötigt ca. 8,5l. Da sind dann aber auch ein Haufen Alarmfahrten über Land- und Autobahn mit dabei. Das sind dann aber auch wirklich hochgradig anstrengende Fahrten mit extremen Bremsen- und Beschleunigen.

  • Es ist schön, dass du ausführlich antwortest und auch darauf eingehst. Deine Beiträge danach zwängen mir aber den Verdacht auf, dass es lediglich wortleere Hülsen gewesen sind.

    Das ist keinesfalls so zu verstehen, aber selbstverständlich reagiere ich anders und vor allem sachlicher, auf einen Beitragsschreiber wie dich, der selbst sachlich seine Position schildert und entsprechende Berufserfahrung in der Branche mitbringt, als auf einen Beitrag, der mich dumm von der Seite anmacht und fernliegende Gedankenexperiente anstellt, um unterbewusst Schuldgefühle oder was auch immer zu erwecken und der Verfasser des Post - selbst Häufigmieter - was von „Ressourcenverschwendung“ redet.


    Ich finde Gegenpositionen ja überaus spannend und diskutiere gern über verschiedene Standpunkte, aber stets mit der gebotenen Sachlichkeit.

    Du begreifst offenbar gar nicht, dass es nicht darum geht, dass Geschwindigkeit alleine nicht der entscheidende Punkt ist.

    Das Beispiel mit der Ampel von Dresdner passt hier sehr gut. Erinnert mich nämlich an einen Unfall mit tödlichem Ausgang, bei dem der Autofahrer mit 21 so in etwa in deinem Alter war. Der meinte auch, bei Erlöschen der Rotphase bei seinem hochmotorisierten 3er bis zum Anschlag aufs Gas latschen zu müssen. Der war nicht viel schneller als 50, ich meine der Gutachter hat um die 60 festgestellt.

    Die Fußgängerin, die ein paar Meter weiter meinte, noch über die Straße zu können, hat es nicht überlebt.

    Natürlich hätte sie auch 100m weiter vorne über die Ampel gehen können, die alleinige Schuld ist also sicher nicht bei dem Autofahrer zu suchen. Der Unfall wäre bei einem normalen Fahrstil aber schlicht vermeidbar gewesen.

    Verstehe ich den Fall richtig? Der Kraftfahrzeugführer hatte Grünlicht und die Fußgängerin hat ein rotes Signal der LZA übergangen? So leid es mir tut, aber außereventuell die Betriebsgefahr, trifft den Kraftfahrzeugführer hier meiner Rechtsauffassung nach überhaupt keine Schuld, so lange keine Geschwindigkeitsübertretung stattgefunden hat. Möglicherweise habe ich den Fall aber auch falsch verstanden, aber ich denke mal nicht, dass er sie absichtlich überfahren hat, somit bleiben eigentlich nicht mehr viele denkbare Fallkonstellationen.


    Edit: Oder hat die Fußgängerin die bestehende LZA vorsätzlich vermieden und ist wenige Meter dahinter, "einfach so" über eine mehrspurige Straße gegangen und wurde dabei erfasst? Aber auch hier ist die Rechtslage m. E. klar (Vgl. u. a. OLG Nürnberg, Urt. v. 31.01.2018, 4 U 1386/17) - Stichwort: Grob verkehrswidriges Überqueren von Straßen durch Fußgänger.

    Highlight war mal eine 19jährige, die auf dem Rückweg von ihrem Aufbauseminar, was sie wegen einem Punkteverstoß machen musste, meinte in einer Baustelle mit Gegenverkehr trotz Überholverbot überholen zu müssen. Das Ende war ein beinahe Frontalzusammenstoß, glücklicherweise ohne Schwerverletzte. Der haben wir dann vor Ort direkt den Führerschein abgenommen.

    Gut so! Aber du denkst ernstlich, so würde ich fahren? :/ Klar kotzt es mich an, wenn vor mir ein LKW mit 70 auf der Kraftfahrtstraße rumkriecht, aber allein schon weil ein verbotswidriges Überholen nicht nur sehr gefährlich, sondern zusätzlich auch noch ein A-Verstoß ist, warte ich einfach, bis das Überholverbot aufgehoben wurde.


    Es gibt da so eine Grundregel im Straßenverkehr: Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    Das ist eine Norm, die immer gerne zitiert wird, man muss sich aber mal vor Augen führen, dass die tatsächliche Bedeutung ebenselbiger längst nicht so elementar ist, wie von vielen angenommen oder vielleicht auch gewünscht. § 1 Abs. 1 StVO ist wohl am ehesten mit der dir ja bestimmt gut bekannten polizeilichen Generalklausel vergleichbar, gibt es spezifischere Rechtsnormen genießen die stets Vorrang und im Straßenverkehr wird nun einmal das meiste glücklicherweise nicht über Rücksicht, sondern über klare Paragraphen geregelt.


    1. Bist du bei deinem Fahrstil in der Lage, Fehler anderer einzuschätzen und auszubügeln?


    Beispiel: Zweispurige Autobahn. Linke Spur, freie Bahn, 200km/h +. Meinst du, du bist irgendwie in der Lage, einen Unfall zu vermeiden, wenn einer zum Überholen ansetzt, weil er deine Geschwindigkeit nicht richtig einschätzt? Oder im Beispiel der Fußgängerin?

    Ich habe auch kein Problem damit, die Fragen auch hier zu beantworten:


    Nun, zunächst zum ersten Beispiel, egal wie meine Antwort hier ausfallen würde, du würdest mich für beide Optionen kritisieren, ich erkläre gern warum:


    Ja, 250 Km/h sind im Rahmen des dem Menschen möglichen kontrollierbar, aber der Mensch kann nicht alle Eventualitäten voraussehen, das ist das allgemeine Lebensrisiko aka Betriebsgefahr. Ich bin durchaus in der Lage, diese Geschwindigkeit zu kontrollieren und sicher zu fahren, andernfalls würde ich hier schon auch gar nicht mehr mitschreiben können. Wenn man viele v-Max Fahrten macht, gewinnt man auch ein Gespür dazu, wo ein Rausziehen wahrscheinlich ist und reagiert entsprechend. Beispielsweise würde ich an einer nächtlichen LKW Kolonne niemals direkt in der Mitte vorbeifahren, die Wahrscheinlichkeit, dass einer von denen plötzlich im Halbschlaf rauszieht, oder gar ein PKW zwischen der Kolonne fährt, und dies tut, ist viel zu hoch, hierbei geht es dann immer von rechts nach ganz links.


    Geschwindigkeiten von über 200 Km/h aber stets, dauerhaft und grundsätzlich immer unter absoluter Kontrolle zu haben, ist nicht möglich, dafür sind die „Was wäre wenn?“ Optionen viel zu mannigfaltig. Es hat ja nicht mit der Fahrereigenschaft des Betroffenen zu tun, wenn bspw. ein Reifen platzt, oder vor einem,, Wild auf die BAB läuft. Dieses Risiko geht man natürlich schon in dem Moment ein, in welchem ich mich in ein Kraftfahrzeug setze und eine Bundesautobahn befahre, ich erhöhe es aber wissentlich, wenn ich die Richtgeschwindigkeit von 130 Km/h übertrete. Für dich ist diese freiwillige und wissentliche Risikoerhöhung möglicherweise schwer nachzuvollziehen, weil du schon viele entsprechende VU´s gesehen hast, aber man muss sich auch immer klar machen: Wie viele Fahrzeuge die mit 200 + Km/h durch die betroffene Stelle fahren,


    Somit bleibt festzuhalten, dass man die Geschwindigkeit im Rahmen des Möglichen stets kontrollieren kann, aber auch ich nicht das unvorhersehbare vorhersehen kann. Diese These gilt aber für alle Autofahrer, egal ob sie 90, 50 oder 20 Jahre sind und genau das ist das, was mich an der Debatte stört: Einige Personen (damit meine ich nicht dich) erhöhen sich hier gerne selbst, und erläutern wie gefährlich und unverantwortlich diese Geschwindigkeit ist, aber räumen in anderen Beiträgen ein, ebenfalls solche Geschwindigkeiten gern zu fahren, die mögen sich zwar besonders geil und erfahren fühlen, weil sie die FE schon 30 Jahre haben, aber auch wenn man seine FE schon hundert Jahre hat, erwirbt man meinem Kenntnisstand nach keine hellseherischen Fähigkeiten.


    Mehr noch: Die Reaktionszeit von jungen Menschen ist i. d. R. besser und damit kürzer, als die von älteren Menschen, was also auch Bruchteile einer Sekunde
    im Geschwindigkeitsbereich von über 200 Stundenkilometern ausmachen, ist ja
    errechenbar.


    Meines Erachtens sind eher die Leute selbstüberschätztend tätig, die meinen, bei 250 Km/h die absolute Kontrolle über alles und jeden zu haben, gerade das ist nicht der Fall, deshalb gehe ich das Risiko dieser Fahrten auch grundsätzlich nur alleine ein, wohingegen andere hier ja auch gerne mit 200 + und vier Mitfahrern über die Bahn ballern (was ihnen selbstverständlich unbenommen bleiben soll, ihre Kritik aber konterkariert).


    Es gibt im Deutschen Straßenverkehrsrecht den wunderbaren und von der Rechtsprechung entwickelten Vertrauensgrundsatz, dieser stellt darauf ab, dass der einzelne Verkehrsteilnehmer grundsätzlich, sofern keine besonderen Umstände vorliegen, auf das rechtsfreundliche Verhalten von anderen Verkehrsteilnehmern vertrauen darf, dieser greift auch auf Autobahnen und ein Spurwechsel ist stets nur dann zulässig, wenn dieser gefahrlos möglich ist. Das manche Schleicher zu blöd dafür sind, ist mir aus einen leidvollen persönlichen Erfahrungsschatz auch gut bekannt, aber bis jetzt konnte ein Unfall durch mich immer vermieden werden.


    Darauf aufbauend:

    2. Fährst du wirklich immer nur Strich Höchstgeschwindigkeit oder ist das schon dehnbar bzw. liegt teilweise auch in deinem eigenen Ermessen, ob Tempo 50 oder 100 hier wirklich angemessen bzw. notwendig sind. Es gibt ja durchaus Strassen, bei denen man sich fragt, warum hier jetzt unbedingt 50 ist und ob 70 nicht auch ohne Gefahr zu fahren sind.

    Ich werde mich hierzu jetzt nicht explizit ggü. einem Polizeivollzugsbeamten in einem öffentlich einsehbaren Forum einlassen, aber um die Schnappatmung einiger hier mal wieder auszukurieren: Ich fahre stets so, dass keine Probezeitmaßnahmen ergriffen werden könnten, da gefühlt ungefähr fast alles, außer falsch Parken, leichteste Geschwindigkeitsübertretungen und Überziehung der HU, einen A-Verstoß darstellt, würde ich mich schon als regelkonformen, und vor allem regel- und rechtskundigen, Fahrer charakterisieren.


    Um deinen Verbrauch nochmal in Relation zu setzen. Der Langzeitverbrauch einer unserer Streifenwagen (Opel Insignia 2.0 TDI mit 170PS) benötigt ca. 8,5l. Da sind dann aber auch ein Haufen Alarmfahrten über Land- und Autobahn mit dabei. Das sind dann aber auch wirklich hochgradig anstrengende Fahrten mit extremen Bremsen- und Beschleunigen.

    Mir ist die hohe Belastung und besonders das sehr hohe Unfallrisiko bei 38er Fahrten gut bekannt und das der Verbrauch trotzdem noch relativ gering ist, vor allem weil der Insignia mit Anlage und Ausrüstung ja jetzt auch kein Kleinwagen ist, ist doch sehr erfreulich, aber ich habe ja noch einmal in meinem Post explizit daraufhingewiesen, dass das kein repräsentativer Verbrauch eines 220d ist.

  • Ich hatte meinen Verbrauchswert von einer E220d über ca. 1.100 km schon mal erwähnt. Allein, soweit möglich mit Knallgas, 6,3 l / 100 km. Da war ich in Anbetracht meiner Fahrweise selbst sehr positiv überrascht :)

    Zum Rest äußere ich mich nicht mehr, da das andere schon getan haben und ich auch nicht mit Steinen werfen mag.

  • Maximilian123


    Ich verstehe jetzt nicht, warum du jetzt so angefressen reagierst. Meiner Meinung nach habe ich dich nicht beleidigt und auch nicht irgendwelche "Gedankenexperimente" durchgeführt, ich weiß nicht was du da siehst. Ich habe schlicht und ergreifend nur die Situation so dargestellt wie sie ist, nur habe ich den Eindruck, dass du dich der Realität völlig verschließt und der Meinung bis, dass du Recht hast, nur weil du formell evtl. im Recht bist.


    Zunächst erst mal zu deinen Vorwürfen, jedenfalls gehe ich davon aus, dass ich damit gemeint bin:


    Es ist natürlich schwer zu definieren wo Ressourcenverschwendung anfängt und wo sie aufhört. Ja, ich fahre selbst gerne mal schnell und ich habe dieses Jahr auch eine Roadstertour gemacht, während ich auch einfach am Elbufer in Dresden liegen und dort kalt zubereitete vegane Speisen hätte essen können. Von daher kann man mir durchaus sicher auch Ressourcenverschwendung vorwerfen, es ist eben eine Frage des Blickwinkels. Ich persönlich halte meine Lebensweise für nicht übermäßig verschwenderisch und das lebe ich, indem ich zur Arbeit mit dem ÖPNV fahre, noch nie in meinem Leben ein Auto gekauft oder geleast habe und in 95 % aller Fälle ein Auto dann miete, wenn ich flexibel weite Strecken zurücklegen muss bzw. möchte. Insofern würde ich aus meiner Sicht widersprechen, dass ich automatisch Ressourcen verschwende nur weil ich häufig Autos miete, ich habe schlicht einfach keins zur Verfügung. Selbst bei Mieten wie dem TTS fahre ich nicht nur einfach durch die Gegend nur um zu fahren, sondern solche Mieten verbinde ich stets mit Ausflügen an Orte zu denen man mit anderen Verkehrsmitteln nur schwer kommt. Ich will mich jetzt damit nicht als Heiligen darstellen, aber die Ressourcenverschwendung die ich meine fängt bei mir eben an dem Punkt an, wo man das Fahrzeug quasi dauerhaft immer am Limit bewegt, selbst wenn es im Rahmen des Erlaubten ist (wobei ich da später noch drauf eingehen möchte). Ich sehe das was du tust als Ressourcenverschwendung an, weil das was ich ab und zu mal mache bei dir offensichtlich Dauerzustand ist. Es ist ein penetrantes, dauerhaftes ans Limit gehen, da sehe ich den Unterschied. Aus Sicht eines Hardcoreökos mag meine Lebensweise sicherlich ebenfalls bereits Verschwendung sein, ich stelle ja hier aber eben MEINEN Standpunkt dar. Ich esse ja auch ab und zu gerne Fleisch, halte aber den täglichen übermäßigen Konsum von Fleisch- und Wurstwaren für Verschwendung.


    Aber gut, wenn du der Meinung bist, dass das zitieren von Urteilen uns hier weiterbringt - das kann ich auch:


    Es sollte mittlerweile bekannt sein, dass die deutschen Gerichte bei der Beurteilung der Mithaftung bei Verkehrsunfällen vom "idealen Fahrer" ausgehen. Ich zitiere den Leitsatz des BGH Urteils vom 17.03.1992 (VI ZR 62/91):


    Zitat

    Wird ein Kraftfahrer, der die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten hat, in einen Unfall verwickelt, so kann er sich, wenn er auf Ersatz des Unfallschadens in Anspruch genommen wird, nicht auf die Unabwendbarkeit des Unfalls i.S. von § 7 Abs. 2 StVG berufen, es sei denn, er weist nach, daß es auch bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h zu dem Unfall mit vergleichbar schweren Folgen gekommen wäre.

    Es gibt daher mehrere Urteile, bei denen Gerichte deshalb eine Mithaftung bejahen, sofern der Fahrer der deutlich über Richtgeschwindigkeit unterwegs war nicht nachweisen kann, dass bei Einhaltung derselben der gleiche Schaden eingetreten wäre. Wenn man sich die Bremswege in Kombination mit Reaktionsgeschwindigkeit eines Menschen anschaut, dürfte das in den wenigsten Fällen machbar sein. Mit anderen Worten - völlig zu Recht kann man belangt werden, wenn man mit hoher Geschwindigkeit in einen Unfall verwickelt ist, auch wenn an sich kein Regelverstoß stattgefunden hat. Du sprichst den Vertrauensgrundsatz ja selbst an und dieser beinhaltet eben gerade nicht, dass jemand stets die Grenzen des Fahrzeuges austestet.

    § 1 Abs. 1 StVO ist wohl am ehesten mit der dir ja bestimmt gut bekannten polizeilichen Generalklausel vergleichbar, gibt es spezifischere Rechtsnormen genießen die stets Vorrang und im Straßenverkehr wird nun einmal das meiste glücklicherweise nicht über Rücksicht, sondern über klare Paragraphen geregelt.


    Eine speziellere Regel kann ich dir sogar nennen, nämlich § 30 Abs. 1 StVO:


    Zitat

    (1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

    Nun ist "unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen" sehr unspezifisch und oft im Einzelfall schwer abzugrenzen. Mehr oder weniger dauerhaft bei einer E220d im Sport+ Modus umherzufahren, welcher in erster Linie bewirkt, dass man in der Stadt in einem viel zu niedrigen Gang herumfährt gehört da aber für mich dazu. Insofern ist das zumindest von dir teilweise beschriebene Fahrverhalten durchaus im Bereich dessen was von § 30 StVO erfasst sein kann.


    Ich weiß jetzt nicht, was ich zu deinen Ausführungen zur Beherrschbarkeit von hohen Geschwindigkeiten schreiben soll, da die meiner Meinung nach relativ inkonsequent sind, da du eine seltsame Abgrenzung hast. Du meinst die persönliche Kontrollierbarkeit betrifft lediglich die Steuerung des Fahrzeuges ohne nicht voraussehbare Einflüsse. Da habe ich eine grundsätzlich andere Meinung. Zur Kontrollierbarkeit gehört für mich eben auch, dass man rechtzeitig auf unerwartete Ereignisse reagieren kann und das ist bei bestimmten Geschwindigkeiten schlicht nicht mehr gegeben. Und ja - ich fahre auch mal 200, aber es ist kein Dauerzustand, d.h. wenn der Verkehr einfach zu dicht ist, mache ich das nicht, weil es völlig sinnlos ist nur von Auto zu Auto zu hetzen und es gibt genug Studien die beweisen, dass das auch den Körper nur unnötig stresst und damit auch die Reaktionsgeschwindigkeit beeinträchtigt. Ist ja auch klar, weil man deutlich fokussierter sein muss, was unweigerlich zu einer höheren Anspannung führt. Wenn du hier aber nur alles damit begründest, dass es eben allgemeines Lebensrisiko ist, muss ich dir vehement widersprechen. Es ist eben kein allgemeines Lebensrisiko, wenn jemand mit 250 in ein ausscherendes Fahrzeug kracht und infolgedessen ich als vollkommen Unbeteiligter in diesen Unfall verwickelt werden, obwohl ich nur mit meinen 130 km/h über die Autobahn gezuckelt bin. Wenn du nur dich gefährden würdest wäre es alles fein und mir egal, aber das ist eben nicht der Fall.


    Darüber hinaus gibt es genug Beispiele in denen gerade in der Stadt durch extremes Beschleunigen kritische bis tödliche Situationen entstehen können. Beispiel ist für mich ganz alltäglich, wenn ich das Büro verlasse um zum Mittag zu gehen. Es gibt keine Ampel, daher muss ich irgendwo die Straße überqueren, rechts und links recht nahe sind Kreuzungsbereiche bei denen regelmäßig Fahrzeuge einbiegen. Würde ich nur laufen, wenn gar kein Auto zu sehen ist, müsste ich wohl mit fasten anfangen, daher versuche ich natürlich nach besten Wissen und Gewissen zu entscheiden und laufe auch rüber, wenn gerade jemand vorn einbiegt. Sofern dieser ein völlig durchschnittliches Fahrverhalten an den Tag legt, ist das auch absolut ungefährlich. Wenn aber dann jemand nach einbiegen in die Straße drauftritt und den Sprint auf die erlaubten 50 in kürzestmöglicher Zeit zurücklegt, brauche ich mir über Essen nie wieder Gedanken zu machen. Dabei kann es durchaus sein, dass der Fahrer mich einfach nicht gesehen hat, weil ich in irgendeinem toten Winkel war oder er mich einfach übersieht.


    Letztlich geht es mir aber nur sekundär um Schuld oder nicht Schuld - jeder Verkehrstote ist einer zu viel und nur weil einen formell keine Schuld trifft, muss man nicht durch seine Fahrweise das Risiko für alle Verkehrsbeteiligten erhöhen, insbesondere weil im öffentlichen Raum auch Menschen unterwegs sind, deren Wahrnehmung eingeschränkt ist oder schlicht und ergreifend Kinder die eine Situation falsch oder gar nicht einschätzen (nochmals - deswegen das Vaterbeispiel). Deine Fahrweise ist schlicht deutlich aggressiver als das was man im Regelfall erwartet und das kann daher zu einer Fehleinschätzung durch Dritte führen. Und ich bin auch der Meinung, dass man eine solche Fahrweise sich als Fußgänger nicht zurechnen lassen muss, nur weil theoretisch gut motorisierte Fahrzeuge dazu in der Lage sind. Es ist immer noch ein Lebensraum eine solche Stadt und da gehört gegenseitige Rücksichtnahme dazu.


    War das jetzt sachlich genug?

    3 Mal editiert, zuletzt von Dresdner ()

  • Dresdner den Teil deiner beruflichen Langstreckenflüge hast du bei der Ressourcenverschwendung aber ausgelassen ;)


    Die meisten von uns freuen sich über ein potentes Auto und nutzen die PS auch (Mal) aus. Ich kann aber konkret den Vergleich beim E220d mit meiner besagten Fahrt ziehen. Und da war ich vor allem auf dem Rückweg nicht zaghaft unterwegs. Und trotzdem lag ich deutlich unter dem diskutierten Verbrauch, sodass ich die vermutete Fahrweise bedenklich finde.

  • Maximilian123


    Du hattest mal in einem anderen Thread erwähnt dass du eine Dashcam hast und ab und an mal was bei den bekannten deutschen Kanälen einschickst. Ich schaue da ja schonmal am Wochenende rein, wenn ich da zu viel Zeit habe. Unter welchem Namen schickst du ein? Vielleicht kenne ich den Namen ja und kann mir daraufhin objektiv ein Urteil über deinen Fahrstil bilden

  • Ich antworte jetzt doch erst hier, der andere Thread wurde gerade wieder geschlossen. :S


    War das jetzt sachlich genug?

    Absolut, deshalb gehe ich darauf auch gerne ausführlich ein:



    Ich verstehe jetzt nicht, warum du jetzt so angefressen reagierst. Meiner Meinung nach habe ich dich nicht beleidigt und auch nicht irgendwelche "Gedankenexperimente" durchgeführt, ich weiß nicht was du da siehst. Ich habe schlicht und ergreifend nur die Situation so dargestellt wie sie ist, nur habe ich den Eindruck, dass du dich der Realität völlig verschließt und der Meinung bis, dass du Recht hast, nur weil du formell evtl. im Recht bist.

    Ich habe mich keinesfalls von dir beleidigt gefühlt, und habe das auch nirgendwo geschrieben. Deine Äußerungen waren aber nicht gerade von Sachlichkeit geprägt, in einem Mietwagenforum etwas von "Ressourcenverschwendung" zu erzählen, weil jemand da statt sechs Litern neun Liter stehen hat, ist einfach substanzlos und unangebracht, außer wir etablieren hier fortan eine Kultur, wo jede Anmietung von AMG´s und anderen PS-Monstern verächtlich gemacht wird, die verbrauchen das Dreifache und die "Ressourcen" interessiert es herzlich wenig, ob der Sprit jetzt aus einer 220d oder einem 53er geblasen wird. Ich will das nicht, dafür gibt es andere Foren.


    Noch etwas: Entweder man ist im Recht, oder man ist es nicht, zumindest im juristischen gibt es da keinen Unterschied, was auch gut so ist, weil die Gesamtheit aller Rechtsnormen der Orientierungsweg ist, und nicht das persönliche moralische Empfinden eines einzelnen.


    Ich werde jetzt nicht weiter auf diesen Punkt mit der Ressourcenverschwendung eingehen, wenn dich das so glücklich macht, mich entsprechend zu bewerten, dann sei dir das unbenommen.

    Aber gut, wenn du der Meinung bist, dass das zitieren von Urteilen uns hier weiterbringt - das kann ich auch:


    Es sollte mittlerweile bekannt sein, dass die deutschen Gerichte bei der Beurteilung der Mithaftung bei Verkehrsunfällen vom "idealen Fahrer" ausgehen. Ich zitiere den Leitsatz des BGH Urteils vom 17.03.1992 (VI ZR 62/91):

    Das Urteil ist mir bekannt, insbesondere das daraus entstehende Konstrukt des straßenverkehrsrechtlichen Idealfahrers.


    Es gibt daher mehrere Urteile, bei denen Gerichte deshalb eine Mithaftung bejahen, sofern der Fahrer der deutlich über Richtgeschwindigkeit unterwegs war nicht nachweisen kann, dass bei Einhaltung derselben der gleiche Schaden eingetreten wäre. Wenn man sich die Bremswege in Kombination mit Reaktionsgeschwindigkeit eines Menschen anschaut, dürfte das in den wenigsten Fällen machbar sein. Mit anderen Worten - völlig zu Recht kann man belangt werden, wenn man mit hoher Geschwindigkeit in einen Unfall verwickelt ist, auch wenn an sich kein Regelverstoß stattgefunden hat. Du sprichst den Vertrauensgrundsatz ja selbst an und dieser beinhaltet eben gerade nicht, dass jemand stets die Grenzen des Fahrzeuges austestet.


    Die ständige Rechtsprechung der erkennenden Gerichte lässt keinesfalls automatisch eine Verschuldenshaftung des über 130 Km/h Fahrenden entstehen. Vielmehr gehen die Gerichte in der Rechtsprechung davon aus, dass im Rahmen einer etwaigen Mithaftung zunächst und wenn überhaupt, lediglich die verschuldensunabhängige Betriebsgefahr des Fahrzeuges nicht entfällt und teils erhöht wird (Vgl. OLG Nürnberg, Urt. v. 09.09.10, 13 U 712/10, OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.11.17, I-1 U 44/17, u. a.) . Die Betriebsgefahr eines Fahrzeuges geht gemäß § 7 Abs. 1 StVG aber stets gegen den Fahrzeughalter, sofern die Nutzung des Fahrzeuges in seinem Wissen erfolgte, ein Rückgriff auf den (ohnehin versicherten) Führer, ist gemäß § 18 StVG nur eingeschränkt möglich. Bei den hier im Forum bewegten Fahrzeugen, sind aber regelmäßig nicht wir der Halter.


    Betreffend des Vertrauensgrundsatzes muss ich eindringlich widersprechen:


    Die wohl am häufigsten vorkommende Unfallsituation bei Hochgeschwindigkeiten, ist ein Spurwechselunfall, weil ein Fahrer von rechts, aufgrund seiner Inkompetenz zur korrekten Einschätzung von Geschwindigkeiten, nach links zieht und es dort zu einem typischen Spurwechselunfall kommt. § 7 Abs. 5 StVO regelt klar, dass ich die Spur nur wechseln darf, wenn eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden kann, exakt diese Norm ist der Grund, weshalb die Schuldfrage bei einem Spurwechselunfall im absoluten Regelfall, und teils selbst bei Reißverschlussverfahren (Vgl. KG Berlin, Zurückweisungsbeschluss v. 19.10.09, 12 U 227/08), in voller Höhe den Spurwechsler belastet.


    Der Vertrauensgrundsatz greift selbstverständlich bei jeder Geschwindigkeit, ich darf auch bei 300 Km/h (sofern ich mich nicht selbst rechtsfeindlich verhalte, also es kein Streckenverbot gibt) darauf vertrauen, dass der Gegner sich an die entsprechende Normen (Gebot der absoluten Vorsicht bei Spurwechseln sowie Rechtsfahrgebot, zum Schutze des Überholenden) hält. Grundsätzlich muss auf einer Bundesautobahn ohne zulässige Höchstgeschwindigkeit durch alle Verkehrsteilnehmer mit auch sehr hohen Geschwindigkeiten gerechnet werden. Die Rechtsprechung billigt Personen, die nicht dazu im Stande sind hohe Geschwindigkeiten korrekt einzuschätzen, lediglich und bedauerlicherweise zu, dass derjenige der die Richtgeschwindigkeit überfahren hat, sich nicht wie der Idealfahrer verhalten hat und die Betriebsgefahr, die sonst bei solchen Unfällen unter 130 regelmäßig entfallen würde, eben nicht entfällt. Jedoch ist es keineswegs so, dass eine tatsächliche Schuld des "Schnellfahrers" entsteht, die Betriebsgefahr ist ja gerade verschuldensunabhängig.



    Eine speziellere Regel kann ich dir sogar nennen, nämlich § 30 Abs. 1 StVO:


    Nun ist "unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen" sehr unspezifisch und oft im Einzelfall schwer abzugrenzen. Mehr oder weniger dauerhaft bei einer E220d im Sport+ Modus umherzufahren, welcher in erster Linie bewirkt, dass man in der Stadt in einem viel zu niedrigen Gang herumfährt gehört da aber für mich dazu. Insofern ist das zumindest von dir teilweise beschriebene Fahrverhalten durchaus im Bereich dessen was von § 30 StVO erfasst sein kann.


    § 30 StVO ist in keiner denkbaren Konstellation einschlägig, vor allem nicht im Kontext zu meinem Zitat an Don Vandalo. Bei meiner Antwort an ihm, die du hier auszugsweise zitiert hast, ging es darum, dass betreffend das Verhalten im Straßenverkehr, § 1 regelmäßig nachrangig ist, weil Geschwindigkeiten, Vorfahrten und Wartepflichten eigenständig geregelt sind.


    Aber sei es drum:


    Gerade in Anbetracht vieler Autoposer, die laute Autos wieso auch immer toll finden, gibt es zu § 30 Abs. 1 StVO interessante, wenn auch aktuell eher wenig, Rechtsprechung. Keines dieser Urteile und Beschlüsse vermag deine Auffassung, mit einer 220d im Sportmodus zu fahren sei möglicherweise ein (ordnungswidriges) Zuwiderhandeln gegen ebendiese Norm, zu stützen. Der VGH Baden-Württemberg hat zwar eine Verbotsverfügung gegen einen Autoposer als rechtmäßig eingestuft (Beschl. v. 04.06.19, 1 S 500/19), hierbei ging es jedoch darum, dass sich binnen kurzer Zeit mehr als ein Dutzend Bürger über einen Jaguar Fahrer beschwert hatten, der permanent und fast jedes Wochenende mit dauerhaft lauten Gasstößen durch die Innenstadt gefahren ist und mehrfach polizeilich aufgefallen ist. Die normale Benutzung eines serienmäßiges Fahrzeug unter die von dir zitierte Norm zu subsumieren, ist deshalb kaum möglich, außer man fährt halt so, wie der Mann aus Mannheim.


    Ich weiß jetzt nicht, was ich zu deinen Ausführungen zur Beherrschbarkeit von hohen Geschwindigkeiten schreiben soll, da die meiner Meinung nach relativ inkonsequent sind, da du eine seltsame Abgrenzung hast. Du meinst die persönliche Kontrollierbarkeit betrifft lediglich die Steuerung des Fahrzeuges ohne nicht voraussehbare Einflüsse. Da habe ich eine grundsätzlich andere Meinung. Zur Kontrollierbarkeit gehört für mich eben auch, dass man rechtzeitig auf unerwartete Ereignisse reagieren kann und das ist bei bestimmten Geschwindigkeiten schlicht nicht mehr gegeben. Und ja - ich fahre auch mal 200, aber es ist kein Dauerzustand, d.h. wenn der Verkehr einfach zu dicht ist, mache ich das nicht, weil es völlig sinnlos ist nur von Auto zu Auto zu hetzen und es gibt genug Studien die beweisen, dass das auch den Körper nur unnötig stresst und damit auch die Reaktionsgeschwindigkeit beeinträchtigt. Ist ja auch klar, weil man deutlich fokussierter sein muss, was unweigerlich zu einer höheren Anspannung führt. Wenn du hier aber nur alles damit begründest, dass es eben allgemeines Lebensrisiko ist, muss ich dir vehement widersprechen. Es ist eben kein allgemeines Lebensrisiko, wenn jemand mit 250 in ein ausscherendes Fahrzeug kracht und infolgedessen ich als vollkommen Unbeteiligter in diesen Unfall verwickelt werden, obwohl ich nur mit meinen 130 km/h über die Autobahn gezuckelt bin. Wenn du nur dich gefährden würdest wäre es alles fein und mir egal, aber das ist eben nicht der Fall.

    Ich denke, in dieser Hinsicht sind die Argumente ausgetauscht. Juristisch gesehen gibt es hier kein richtig oder falsch und ich persönlich fühle mich auch nicht überanstrengt, wenn ich längere Strecken digital fahre, mich lässt das eher konzentriert, als wenn ich die Fahraufgabe an Distronic abgebe und eigentlich nur noch müde mitlenken würde.


    Und zum letzten Absatz: Das klingt fast so, als würde derjenige der 250 Km/h fährt, die Verantwortung für diesen Unfall tragen, dem ist mitnichten so. Wenn jemand ohne zu gucken ausschert, habe ich das nicht als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet, sondern als Dummheit des Spurwechslers. Somit ist derjenige dann auch kein "Unbeteiligter", sondern Unfallverursacher 01. Die Unterstellung, von meiner Fahrweise würde eine höhere Gefährdung ausgehen, als von anderen Personen die solche Hochgeschwindigkeiten fahren, weise ich ausdrücklich als substanzlos zurück.


    Darüber hinaus gibt es genug Beispiele in denen gerade in der Stadt durch extremes Beschleunigen kritische bis tödliche Situationen entstehen können. Beispiel ist für mich ganz alltäglich, wenn ich das Büro verlasse um zum Mittag zu gehen. Es gibt keine Ampel, daher muss ich irgendwo die Straße überqueren, rechts und links recht nahe sind Kreuzungsbereiche bei denen regelmäßig Fahrzeuge einbiegen. Würde ich nur laufen, wenn gar kein Auto zu sehen ist, müsste ich wohl mit fasten anfangen, daher versuche ich natürlich nach besten Wissen und Gewissen zu entscheiden und laufe auch rüber, wenn gerade jemand vorn einbiegt. Sofern dieser ein völlig durchschnittliches Fahrverhalten an den Tag legt, ist das auch absolut ungefährlich. Wenn aber dann jemand nach einbiegen in die Straße drauftritt und den Sprint auf die erlaubten 50 in kürzestmöglicher Zeit zurücklegt, brauche ich mir über Essen nie wieder Gedanken zu machen. Dabei kann es durchaus sein, dass der Fahrer mich einfach nicht gesehen hat, weil ich in irgendeinem toten Winkel war oder er mich einfach übersieht.


    Vielleicht haben wir unterschiedliche Vorstellungen vom "extremen Beschleunigen", aber es ist nicht so, dass ich an der Ampel meinen rechten Fuß einfach komplett fallen lasse, falls dich das beruhigt.


    Was ich ansonsten von deinem Beispiel halten soll, weiß ich nicht. Sollte die Straße tatsächlich so uneinsehbar sein, müsste wohl in naher Umgebung ein Fußgängerüberweg oder respektive eine Lichtzeichenanlage errichtet werden. Auch mir ist der Schutz von Fußgängern nicht unwichtig, aber genau dafür gibt es die Straßenverkehrsbehörde, die entsprechende Anordnungen treffen müsste und beispielsweise eine gesicherte Übergangsmöglichkeit schaffen soll.


    Letztlich geht es mir aber nur sekundär um Schuld oder nicht Schuld - jeder Verkehrstote ist einer zu viel und nur weil einen formell keine Schuld trifft, muss man nicht durch seine Fahrweise das Risiko für alle Verkehrsbeteiligten erhöhen, insbesondere weil im öffentlichen Raum auch Menschen unterwegs sind, deren Wahrnehmung eingeschränkt ist oder schlicht und ergreifend Kinder die eine Situation falsch oder gar nicht einschätzen (nochmals - deswegen das Vaterbeispiel). Deine Fahrweise ist schlicht deutlich aggressiver als das was man im Regelfall erwartet und das kann daher zu einer Fehleinschätzung durch Dritte führen. Und ich bin auch der Meinung, dass man eine solche Fahrweise sich als Fußgänger nicht zurechnen lassen muss, nur weil theoretisch gut motorisierte Fahrzeuge dazu in der Lage sind. Es ist immer noch ein Lebensraum eine solche Stadt und da gehört gegenseitige Rücksichtnahme dazu.


    Deiner ersten Aussage stimme ich selbstverständlich zu, deshalb ist es auch ein gutes Zeichen, dass in der Langzeitschau, die Anzahl von Verkehrstoten seit Jahrzehnten eher (starkk) rückläufig ist. Im Übrigen sehe ich die Sach- und Rechtslage jedoch, wie oben schon ausgeführt, etwas anders.

  • Ich bin nach knapp 17.000km im 520d, der ja ungefähr gleich motorisiert ist, bei 6,7 Litern im Durchschnitt. Dabei fahre ich viel Autobahn bei ACC 160. Sprit bezahle ich übrigens nicht selbst.

    Um den 5er auf knapp 10 Liter zu bringen, müsste ich entweder immer nur 500 Meter zum Supermarkt fahren (fällt hier schon mal aus) oder dauerhaft nur Gas geben und Bremsen.


    Auf deutsch: diese Fahrweise ist einfach nur dämlich, tut mir leid. In deinem Alter bin ich viel mit eigenen Autos über die Autobahn gependelt, da taten mir 2 Liter Mehrverbrauch in der Seele und im Portemonnaie weh.

    Irgendwie hab ich jetzt das Bild von einem verwöhnten Fast-Noch-Jugendlichen im Kopf, dem Geld und seine Umwelt ziemlich am Allerwertesten vorbeigehen. Ich hoffe irgendwie, dass das nicht stimmt.

  • Ich finde gerade den Reiz dieses Forums aus. Diese unglaubliche Breite der Meinungen
    und Menschen. Hier finden wir alles, vom jemanden der die Verkehrswende will und auf das Auto so oft es geht und dann auch nur kleinere enrgiesparsame Fahrzeuge anmietet, über den Wenigmieter bis hin zum Poser und Raser, der sein weniges Geld im Monat spart um am Wochenende jedem zu zeigen, wie "reich" und "erfolgreich" er doch ist. Dazu kommen noch Meinungsverschiedenheiten im Bezug zum Beispiel zur E-Mobilität, die ja extemer nicht sein kann. Darum halte ich Einordung politisch wie auch sonst für sehr schwer.

    Ich glaube was uns eint ist, dass wir das Auto nicht komplett ablehnen und ihm weiterhin ein Teil der Mobilität zu stehen wollen. Auch wird hier keiner verurteilt, wenn er seinen Mietwagen ausfährt. Mache ich auch und das finde ich überhaupt nicht schlimm. Was nicht geht meiner Ansicht nach ist, wenn man auf Kosten anderer handelt und das ist der Fall, wenn ich mehr Lärm mache, als nötig wäre. Das gleiche gilt auch, wenn ich meine Höchstgeschwindigkeit nicht den Umständen anpasse und beispielsweise drängle. Es kommt immer auf die Umstände an.

  • Ich fahre meinen 530d mit ca. 7,0 Liter Diesel im Alltag. Ohne auf extra sparsame Fahrweise zu achten, aber auch ohne absichtlichen Materialmord zu betreiben (neben dem Sprit muss ich die Reifen und Bremsen bezahlen, es wird unangenehm fürs Portemonnaie wenn man die allzu schnell runter fährt).


    Außerorts halte ich mich sicher nicht Strich an jedes Tempolimit, aber insbesondere wo Menschen in der Nähe sind und generell innerorts versuche ich schon möglichst defensiv zu bleiben. Es nützt mir ja nichts wenn ich formal im Recht gewesen bin, aber trotzdem ein Mensch zu Schaden gekommen oder gestorben ist und ich mir hinterher Vorwürfe machen muss. Jeder refelexionsfähige Mensch würde sich nach einem Unfall darüber Gedanken machen. Menschen machen immer wieder Fehler. Wenn man nicht kleinere Fehler von anderen ausgleichen kann, wird es schnell mal krachen.


    Abgesehen davon ist die Straße kein Ort um Aggressionen auszuleben und exzessive Selbst- oder Fremdgefährdung zu betreiben. Lieber mal zum Sport gehen und ordentlich auspowern statt solche gefährlichen "Hobbys". Wenn ich weiß, dass der Wagen genug PS hat und er mir jeden Tag zur Verfügung steht, dann muss ich die Leistung auch nicht ständig bis zur Grenze ausreizen. Ich weiß es geht im Bedarfsfall, aber mit dem Messer zwischen den Zähnen wird es furchtbar anstrengend.


    (PS: Meinen Führerschein habe ich 10 Jahre und auch durchgängig ein Auto im Alltag genutzt.)

    Einmal editiert, zuletzt von tobias.S ()

  • Ich bin mit 19 und einem Jahr FE [...]

    Stopped reading here. Die Phase habe ich auch durch. Aber mMn gilt: Fahrerfahrung = Gesamtkm * Zeit. Mit nur einem Jahr Führerschein (noch Probezeit?) ist es daher fast egal, wieviele km du gefahren bist, von Erfahrung kann man da noch nicht sprechen. Eher von Selbstüberschätzung.


    Und du redest von Beherrschbarkeit bei 250km/h? Berechne mal den Anhalteweg bei 250km/h. Der ist auch mit Vollbremsung so lange, dass du zu Fuß 6-7 Minuten zurücklaufen müsstest, um an den Ausgangspunkt der Bremsung zu kommen. Da von Beherrschbarkeit zu sprechen, ist schon lächerlich. Physik lässt sich nicht überlisten, egal wie "gut" du fährst.

  • Ich bin im August ebenfalls den 220er Motor gefahren, in der C-Klasse allerdings. Der Verbrauch war wirklich SEHR angenehm, im Mix etwa 5,5 Liter auf 100 Km. 9,4 Liter sagt glaube ich einiges über die Fahrweise des Users aus. Mir fehlen bei solchen Werten die Worte und das bei einem Diesel. Echt erstaunlich. Aber jeder wie er/ sie meint.