Ja, denn für die Zukunft hätte ich draus gelernt, besser zu schauen. Immerhin rannten dort Leute aus Geschäften über die Straße. Die 30 an dieser Stelle machten durchaus Sinn.
Gut, manchen gefällt eine neue Form der Selbstkasteiung und wenn man den Führerschein nicht tatsächlich abgeben musste, weil die Regelung noch eine andere war, lässt es sich leicht entsprechend reden. Aber für die meisten Betroffenen heute, hätte es existentielle Probleme, und die müssen wegen solch einer Lappalie nicht unbedingt sein, gut, dass das rückgängig gemacht wird.
Und wenn man so viel Wert auf die Einhaltung der StVO legt, sollte man sie vielleicht gleich mal den dortigen Fußgängern erklären, solange dort nämlich kein Fußgängerüberweg vorhanden war, haben die nicht einfach auf die Straße zu „rennen“, ohne sich davon zu überzeugen das kein bevorrechtigtes Kraftfahrzeug diese nutzt. Und dafür ist es völlig egal ob 10 - 30 - oder 100 Km/h zulässig sind.