Straßenverkehr, StVO und Bußgeldkatalog, die Diskussion

  • An alle SUV-Fahrer, passt bitte (insbesondere in Berlin) besonders auf euren Reifendruck auf!



    Eine kriminelle Vereinigung manipuliert immer stärker entsprechende Fahrzeuge und lässt so langsam den Reifendruck entweichen. Eine Bekannte wurde mit ihrem RAM bereits Opfer eines solchen Anschlags, zum Glück wurde es rechtzeitig bemerkt und niemand wurde verletzt.

  • Und wer hat ein RDKS und bekommt es trotzdem nicht mit? Nicht, dass ich das irgendwie gut finde, aber merken sollte man es schon, auch ohne Artikel. Die Frage ist eher, wie man die Luft wieder drauf bekommt irgendwo am Straßenrand. Aber generell bin ich auch der Meinung, das solche Monster nichts in einer Stadt zu suchen haben.

  • Ich bin auch kein Fan von Stadtpanzern, aber sowas geht einfach gar nicht. Das Problem gehört über die Politik gelöst, nicht mit gefährlicher Sachbeschädigung.


    Das mit dem Arzt, der "nur für die Rufbereitschaft" einen Pickup-Truck fährt hat mich aber etwas zum schmunzeln gebracht. Mit der Ladefläche werden dann bestimmt die missglückten Rufbereitschaften entsorgt ^^

  • Und wer hat ein RDKS und bekommt es trotzdem nicht mit? Nicht, dass ich das irgendwie gut finde, aber merken sollte man es schon, auch ohne Artikel. Die Frage ist eher, wie man die Luft wieder drauf bekommt irgendwo am Straßenrand. Aber generell bin ich auch der Meinung, das solche Monster nichts in einer Stadt zu suchen haben.

    Es gibt recht preisgünstig mobile Kompressoren, die passen in jeden Kofferraum. Betrieben werden die über den Zigarettenanzünder.

  • Gruselig wie viele Leute in Meine aktuelle Miete der Meinung sind, sie könnten sechs oder sieben Stunden lang konzentriert Autofahren. Die Studien sind da ziemlich eindeutig. Ein erwachsener Mensch schafft es im Schnitt nur 90 Minuten am Stück voll konzentriert zu sein. Spätestens dann geht das Gehirn so langsam auf Autopilot und man ist nicht mehr voll bei der Sache. Macht mehr Pausen, Leute.

  • Die „Tyre Extinguisher“ waren hier ja vor kurzem Thema. In Potsdam, wo das in letzter öfter ein Problem war, ist jetzt einer gefasst worden.

    Haftbefehl, Verdacht auf Waffenbesitz, Angriff auf Polizisten: mutmaßlicher Potsdamer „Tyre Extinguisher“ in U-Haft

    Quelle: https://www.maz-online.de/loka…FBOJD23NKNN4SBW5DVYY.html

  • Frage an die Runde: Kürzlich hab ich in einer "Durchfahrt verboten - Anlieger frei"-Straße geparkt und ein Knöllchen /Verwarngeld kassiert.


    Nun ist es ja so, dass ich durchaus ein anliegendes Grundstück für eine Erledigung besucht* habe und damit eigentlich nichts falsch gemacht habe, oder?


    Wie wird das nun in der Praxis gehandhabt:

    1) Verwarngeld nicht zahlen, Bussgeldbescheid abwarten und dann vehement widersprechen und auf Einstellung hoffen? Muss man in dem Fall irgendwelche Nachweise bringen?

    2) Soll ich mich aktiv beim Ordnungsamt melden und darauf verweisen, dass ich "nichts falsch" gemacht habe?

    3) Verwarngeld akzeptieren und als Lehrgeld verbuchen, weil man am Ende gegen die Behörden nur verlieren kann



    *Ein Anlieger ist demnach eine Person, die ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt, die die Straße zu einer Erledigung aufsuchen muss. oder eine anderweitige Beziehung zum Anliegergrundstück nachweisen kann.

  • Option 3) ist Quatsch, ich habe immer mein Recht bekommen wenn es mir zu stand und das sogar ohne Anwalt.


    So fern an der Stelle kein Halte- oder Parkverbot existiert hat:


    Option 2) dürfte am leichtesten sein. Anrufen, sagen was dein Anliegen war und fragen ob du noch weiter vorgehen musst. Wenn ja, Option 1) idealerweise durch eine kurze Bestätigung durch den Besuchten.

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  • Entgegen der weitläufigen Meinung bezieht "Anlieger" auf ein anliegendes Grundstück und nicht auf ein "Anliegen". Du musst also darlegen, welches anliegende Grundstück du bewohnst oder aufgesucht hast.

  • Angenommen das anliegende Grundstück war ein öffentlicher Park, der zum Zweck des Spielplatzbesuchs aufgesucht wurde :-D


    Sicherlich grenzwertig, aber ich versuche mal damit durchzukommen. Weiß aber nicht, warum ein Spielplatzbesuch anders zu handhaben wäre als beispielsweise ein Arzt/Supermarktbesuch oder Kaffeekränzchen bei Tante Ulla.

  • Folgendes Beispiel bei mir, vlt hilft dir das:

    Es gibt bei uns eine Fahrradstraße, die nur Anlieger mit dem PKW befahren dürfen. Ich habe dort kein Grundstück, gehe nur mit dem Hund eine Runde, seit Jahren schon, als es dort noch kein Durchfahrtverbot gab. Allein das hat der Polizei gereicht, die dort mal eine Verkehrskontrolle durchführte und Autos zurückschickte, dass ich bis zur "Hunderunde" weiterfahren durfte. Das zählten sie als Anliegen.

  • Das zählten sie als Anliegen.

    Nein, das zählten sie nicht als Anliegen, weil es nicht darauf ankommt, ob man ein "Anliegen" hat. Du hast schlicht berechtigterweise ein "anliegendes" Grundstück aufgesucht.


    Kommt unterm Strich auf das gleiche raus, aber der innere Monk in mir rebelliert, wenn bei der Frage, wer Anlieger ist darauf abgestellt wird, ob man ein "Anliegen" habe.