Die Frage wäre noch, was für ein Fahrzeug das war.
Angeblich war es ein CLS 63 AMG.
Edit: Hier noch von der Bayerischen Staatskanzlei.
Er hat bei der Rückgabe selbst die 200 km/h erwähnt und die Aussage später auf 130 km/h geändert ....
bb) Der Senat ist weiter davon überzeugt, dass der Beklagte bei Bedienung des Infotainmentsystem die Autobahn mit einer Geschwindigkeit von 200 km/h befuhr.
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Diese Überzeugung stützt sich im Wesentlichen auf die Aussage des Zeugen T.
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Der Zeuge sagte vor dem Senat aus, er habe an dem Abend, als der Beklagte zu 1) das Fahrzeug bei der Filiale der Klägerin in Berlin zurückgebracht habe, Nachtdienst gehabt. Als er den Schaden am Fahrzeug wahrgenommen habe, habe er den Beklagten zu 1) gefragt, wie das passiert sei. Dieser habe gemeint, er sei mit 200 km/h gefahren und habe am Navi rumgespielt oder rumgefummelt und sei dabei gegen eine Leitplanke gefahren. Diese Aussage machte der Zeuge spontan und bekräftigte sie auf nochmalige Nachfrage durch das Gericht. Er sei sich ganz sicher, dass der Beklagte zu 1) ihm diese Geschwindigkeit angegeben habe.
“Der Beklagte zu 1) hat in seiner informatorischen Anhörung vor dem Senat angegeben, dass er versucht habe, weitere Informationen im Navigationssystem abzurufen, etwa zur restlichen Strecke, der restlichen prognostizierten Fahrzeit oder Tankmöglichkeiten oder ähnlichem. Erinnerlich habe er dazu über den an der Mittelkonsole angebrachten Drehregler auf dem Bildschirm eine Leiste ansteuern müssen, bei der sich dann auf diesem Bildschirm verschiedene Register öffnen, über die wiederum weitere Unterpunkte angewählt werden konnten. Während er mit der rechten Hand das System bedient habe, habe er mit der linken das Lenkrad gehalten.“