würde das so senden:
hiermit widerspreche ich den von Ihrer Seite aufgeführten Reparaturkosten der Sache und der Höhe nach.
Die ursprüngliche Beschädigung, die ich weiterhin nicht als mein Verschulden anerkenne, lautete:
Tür hinten Beifahrerseite Kratzer < 5 cm (bis Grundierung)
Daher sind Positionen in der Reparaturkalkulation meines Erachtens nicht vertretbar.
41 333 1 TUERAUSSENGRIFF H R A-E
43 330 1 DTG TUERSCHACHT H R AUS-/EINBAUEN
45 034 4 AUSSENGRIFF TUER H R OBERFL LACK STUFE II
45 034 4 BLENDE TUERGRIFF H R OBERFL LACK STUFE II
Beim wiederholten Betrachten der beigebrachten Fotos stellt sich mir die Frage, ob der mögliche Schaden wohl nicht eher eine minimale Abschürfung ist, und daher eine Gebrauchsspur darstellt.