Schriftlich beantragen! Das Bürgeramt muss dann auch schriftlich reagieren, die Ablehnung begründen und eine Rechtsbehelfsbelehrung beifügen. Gegen den Bescheid kann man dann in der Regel Einspruch einlegen. Dir steht natürlich frei, in deinem Schreiben darauf hinzuweisen, dass es dir auch eine gerichtliche Grundsatzentscheidung wert ist.
Bevor man damit aber zum Anwalt geht, würde ich schon die zweite schriftliche Ablehnung abwarten.
Edit: Carsharing parkt doch eh kostenfrei in Anwohnerparkzonen??? Achja: Ich musste übrigens noch eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass meine Angaben im Antrag zum Parkausweis stimmen.