Hallo zusammen,
ich brauche eure Hilfe. Ich selbst bin Autovermieter und habe ein dickes Problem am Hals. Mir sind 2 Audi aus 2 verschiedenen Anmietungen Abhandengekommen, bzw. wurden von beiden unterschiedlichen Mietern bei der Polizei als gestohlen gemeldet. Ich selbst habe beide Fahrzeuge von einem Systempartner angemietet, dieser hat die beiden PKW auf sich Vollkaskoversichert.
Nun weigert sich die Versicherung seit geraumer Zeit, den Schaden zu ersetzen, da diese davon ausgeht, dass die beiden PKW von meinen Mietern selbst unterschlagen wurden. Grund für die Annahme der Versicherung ist, da beide aus arabischen Ländern stammen mit Wohnsitz in Deutschland (momentan unbekannt verzogen), und die Versicherung auch aussagt, dass dies geplant worden war.
Nun stehe ich mit meinem Anwalt da und argumentieren und dumm und dusslig, bekommen aber nicht so recht Gehör bei Gericht.
Es stehen somit 3 Alternativen vor Gericht:
1. Diebstahl (versichert)
2. Unterschlagung durch den Mieter (nicht versichert)
3. Unterschlagung durch Dritte (versichert)
Hier war ich bisher der Meinung, dass wenn 3 Alternativen bestehen, die Versicherung beweispflichtig wäre???!!!
Erschwerend kommt hinzu, dass ich gar nicht wusste, dass mein Vermieter (Systemgeber) gar nicht Unterschlagungsversichert war. Meine eigenen Autos waren immer unterschlagungsversichert, mit einem minimalen Aufpreis von nicht Mal 10 EUR. Und hier argumentiert aber wieder das Gericht, dass eine Unterschlaungsversicherung nicht branchenüblich sei. Und nun aber der Hammer: Mein Vermieter (Systemgeber) war bei der gleichen Versicherung versichert, als ich selbst. Die Frechheit daran war, dass diese zuerst gerichtlich behauptet hatten, dass man gar keine Unterschlagungsversicherung abschließen könne, was natürlich Unsinn ist. Mein Vermieter (Systemgeber) hatte uns dann sogar noch genötigt, Ortungssysteme einzubauen, die dann aber bei der notwendigen Ortung als die PKW abhanden kamen gar nicht funktioniert haben bzw. der Polizei bei der Fahndung völlig falsche Daten übermittelt hatte
Nun zu meiner Frage: Wer hatte schon einen ähnlichen Fall oder kann mir Tipps geben, wie hier weiter vorzugehen wäre. Oder gibt es ein LG, OLG oder sogar ein BGH Urteil, dass mir Hilfreich sein könnte?
Ich danke euch für eure Zeit
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Maxxx