Fanmail von den Behörden erhalten

  • Allen, die sich hier über unsere Verwarnungsgelder aufregen würde ich empfehlen, mal ins Ausland zu fahren und vielleicht in Österreich/Italien/Spanien falsch oder ohne Parkschein etc. zu parken. Dann wird man sich vielleicht nicht mehr über hierzulande aufregen, denn nirgends sind die Verwarnungs/Bußgelder so lächerlich niedrig wie hier.


    Hab in Italien mal am Flughafen ca. 5 Minuten länger als erlaubt geparkt. 100€, aber auch nur wenn ich innerhalb von 7 Tagen bezahle, ansonsten 200.


    Cesco:

    Ist natürlich eine tolle Art, sich seinem Unmut über die Verfahrensweise "Ausdruck" zu verschaffen, indem man es am kleinsten Rad im Getriebe auslässt und diesem dann auch noch quasi wünscht, dass er sich bei seinem Job in Gefahr bringt/verletzt. Ungefähr die gleiche Ebene wie z.b. die Mitarbeiter im Callcenter zu beleidigen, wenn dein Paket nicht ankam.

  • 1. Italiener zahlen einfach nicht (kenne genügend Italiener welche dieses bestätigten, z.B. Einer in Gallipoli vor 3 Wochen der Stolz erzählte er Schilde inzwischen €64k). Nur wir müssen dafür aufkommen, da die Verantwortung für ein in DE registriertes Fahrzeug die Strafen einzutreiben über einem Abkommen an den deutschen Staat abgetreten wird, und dieser verrichtet brav seine Aufgaben.


    2. also soll ich, wenn ich mich vom Staatsapparat ausgebeutet fühle, lieber schlucken statt spucken? Ich laufe in Zukunft dann einfach mit heruntergelassener Hose rückwärts durch die Gegend.

  • Ne, war leider ein festinstallierter Blitzer innerorts. Die Position ist zwar sehr umstritten, dagegen angehen wollte ich jetzt nicht für 25€. Ich wollte eigentlich nur die Gebühr von Sixt umgehen. Na ja, nächstes mal nicht auf die Verkehrszeichenerkennung vertrauen..

  • Du könntest deine Hose auch anlassen und dich einfach an die Regeln halten.

    Ich bin nicht mit 120 besoffen durch einen Kindergarten gefahren, sondern habe am Nachmittag ein Fahrzeug abgestellt ohne dabei zu beachten das dort zwischen 8 und 15 Uhr dort Halteverbot herrscht, und so wie es den Zufall wollte wurde das Car2Go Fahrzeug 2 Tage lang von der Dachauerstrasse nicht angemietet. Damit bin ich ok, meine Schuld. Aber zu sagen ich habe eine 7 Tage Frist versäumt ohne Liefernachweis, das ist m.M.n. Nicht ok.

  • Du hast die 7 Tage doch aber versäumt. Was kann denn die Behörde dafür, dass du in der Zeit im Urlaub bist. Ein Einschreiben hätte daran doch überhaupt nichts geändert.

    Sich wegen 13,50€ so aufzuregen...


    Und zu deinem vorherigen Beispiel:

    Klar warten alle italienischen Polizisten und Politessen nur darauf, dass Touristen kommen, weil bei den Einheimischen nichts eingetrieben wird?!


    Du musst hier deine Bußgelder auch nicht zahlen, kannst stattdessen dann irgendwann ja einfach in den Knast gehen.


    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es in Italien grundsätzlich anders ist. 64K€ zu Schulden ohne Konsequenzen? Sorry, das kann ich ohne Beleg nur als Märchengeschichte betrachten.

  • DonVandalo Sag mir Bescheid wenn du das nächste mal für eine Woche in den Urlaub fährst damit ich dir eine Rechnung senden kann und dann aus €15 gleich €43,50 machen kann. Du bist ja anscheinend ok damit.

    Ganz ordentlicher Kindergarten! Du parkst falsch - du bezahlst die Rechnung nicht - und dafür müssen Politessen leiden! Nur weil du dich vom Staatsapparat ausgebeutet fühlst, müssen also die kleinsten Rädchen im System dran glauben? Du machst es dir ziemlich einfach.....


    Respekt für deine Art, solche Leute brauchen wir hier <X

  • Cesco: Hast du es denn mal mit "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" versucht? Soetwas wie bei dir ist nämlich anscheinend durchaus vorgesehen bei uns in Deutschland. (War mir bis gerade aber auch neu)

    Ein Paar Sekunden Google ergeben: https://www.bussgeldkatalog.de…einsetzung-vorigen-stand/


    Habe es mir nicht komplett durchgelesen aber es gibt wohl Möglichkeiten, auch wenn man wie du im Urlaub war.

    Statt hier so rumzupoltern könnte man das ja mal versuchen. Ob sich das bei dem wenigen Geld lohnt, sei mal dahin gestellt.


    Dein Vergleich mit einer Rechnung hinkt etwas. Wenn ich in den Urlaub fahre bestelle ich mir ja nicht zwei Tage vorher etwas mit Zahlung auf Rechnung, wo ich genau weiß, dass ich nicht da bin. Und sonst bekomme ich selten unerwartete Rechnungen. Auch in diesem Fall fielen spätestens nach einigen Wochen Mahngebühren an.


    Edith sagt: Für Verwarngelder besteht eine solche Möglichkeit wohl auch wenn man das entsprechend erklären kann.

  • Ganz ordentlicher Kindergarten! Du parkst falsch - du bezahlst die Rechnung nicht - und dafür müssen Politessen leiden! Nur weil du dich vom Staatsapparat ausgebeutet fühlst, müssen also die kleinsten Rädchen im System dran glauben? Du machst es dir ziemlich einfach.....


    Respekt für deine Art, solche Leute brauchen wir hier <X

    Respekt fürs kommentieren ohne den Sachverhalt verstanden zu haben: Es war, wie bereits erwähnt, ein car2Go Auto, und mein Nachmieter ist nicht dazu verpflichtet, und auch nicht (Aufgrund DSGVO) in der Lage mich als Verursacher ausfindig zu machen und vom Verstoß in Kenntnis zu setzten. Daher war der einzige Hinweis auf ein Vergehen ein Schreiben welches während meiner längere Abwesenheit erreichte. Da das Gesetz aber zulässt eine Frist von 7 Tage (und nicht Arbeitstage, wohlgemerkt) zu stellen, wurde es mir als Versäumnis in die Schuhe geschoben.


    Und mach dir keine Sorgen, da wir voraussichtlich keinen Kindergartenplatz bekommen, überlegen wir auszuwandern, da sich die Gelegenheit aktuell wieder bietet und mir meine Heimat zu verlassen lieber ist als wenn ich kündigen muss und Arbeitslosengeld beanspruchen muss um auf unser Kind aufzupassen. Leider heißt es aber dann das mein Kind nicht mehr für deine Rente bezahlt. Und Strafzettel können mich eventuell auf nicht mehr verfolgen. Win-Win oder?

  • Cesco: Ein Verwaltungsakt gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben (§ 41 Abs. 2 VwVfG). Ob du dann im Urlaub bist oder im Krankenhaus oder sonstwo ist völlig egal. Nicht anderes gilt übrigens auch im Zivilrecht, wo die Erklärung dann als zugegangen gilt, wenn sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass unter normalen Umständen mit seiner Kenntnisnahme zu rechnen ist (https://www.lecturio.de/magazi…gang-willenserklaerungen/).


    Als willkommen im Geschäftsleben und trage es wie ein Mann!

  • Cesco ich bin da voll bei dir. Empfinde so etwas auch als Schikane. Aber wenn Dieb und Richter die selbe Instanz darstellen, was willst du erwarten? Also so ganz objektiv?

    Hier gibt es Leute, die fänden es auch okay, wenn die Kosten statt 28,50€ sagen wir mal 1983,50€ betragen würde mit dem Hinweis "das ist nunmal geltendes Recht". Zählt halt nur nicht immer und bei jedem. Aber das wirst du auch noch lernen. :P

  • Wenn jetzt aber jeder der Bescheide per Einschreiben verschickt würde, würdest du dich Cesco bestimmt über die Bürokratie und die horrenden Portokosten aufregen.


    Dieses Verfahren wurde gewählt, um die Kosten und den Aufwand für die Allgemeinheit zu senken. Nachteil ist, dass einigen wenigen manchmal individuell Unrecht widerfährt, aber da dieses Unrecht nur ein paar Euro sind, kann man das glaube ich verschmerzen.

  • Wenn jetzt aber jeder der Bescheide per Einschreiben verschickt würde, würdest du dich Cesco bestimmt über die Bürokratie und die horrenden Portokosten aufregen.


    Dieses Verfahren wurde gewählt, um die Kosten und den Aufwand für die Allgemeinheit zu senken. Nachteil ist, dass einigen wenigen manchmal individuell Unrecht widerfährt, aber da dieses Unrecht nur ein paar Euro sind, kann man das glaube ich verschmerzen.

    Eigentlich habe ich kein Problem für den Porto zu zahlen, aber ich darf ja keine anderer Meinung haben, daher freue ich mich stattdessen das 3-fache zu bezahlen.

  • Ja, aber fast alle anderen haben ein Problem damit, das Porto in all den Fällen zu zahlen, in denen sie nicht im Urlaub sind.


    Bei wichtigeren Bescheiden, wo es um Knast oder Freiheit geht, kommt es dann mit Einschreiben. Aber bei Falschparken kann man darauf laut von mir angenommener Mehrheitsmeinung verzichten.


    Klar kannst du eine andere Meinung haben. Ich lege lediglich meine begründete anderslautende dar.

  • Cesco: Ein Verwaltungsakt gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben (§ 41 Abs. 2 VwVfG).

    Wichtigsten Abschnitt vergessen. ;)


    „Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.“ (§ 41 Abs. II Satz 3 VwVfG).


    Hat schon Gründe, weshalb der Anhörungsbogen meist nur mit normaler Post kommt, der Bußgeldbescheid aber stets mit PZU.


    Wenn man natürlich zugegeben hat, dass der VA während des Urlaubs ankam, sieht das vielleicht etwas schlechter aus, solange man das aber nirgends schriftlich angegeben hat, bleibt immer die Behauptung der nicht stattgefundenen Empfängnis, möglich, wo die Behörde ohne PZU i. d. R. wohl immer den kürzeren ziehen würde und deshalb so genau darauf achtet.


    —-


    Hier sieht es aber m. E. etwas anders aus. Man hat leider keinen Anspruch auf das Angebot einer Verwarnung, da es sich hierbei nur um eine „Kann-Bestimmung“ handelt (§ 56 I OWiG).


    Du kannst jetzt natürlich gegen die Erhebung der Verwaltungsgebühren Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen, aber ob sich das lohnt, sei, angesichts mangelnder Erfolgsaussichten, mal so dahingestellt, so hat auch das OLG Hamm 2011 entschieden:


    „Solange die Verwarnung noch nicht nach § 56 Abs. 2 Satz 1 OWiG durch Zahlung des Verwarnungsgeldes wirksam geworden ist, kann die Verwaltungsbehörde statt des Verwarnungsverfahrens ein Bußgeldverfahren einleiten. Auf den Grund für die unterbliebene Zahlung des Verwarnungsgeldes kommt es nicht an.“ (Beschl. v. 15. März 2011, Az.: 5 RBs 254/10)

    Das heißt, rein theoretisch kann der Beamte sich einen Tag nach der Versendung des Verwarnungsgeldangebotes auch noch überlegen: „Mmh, ne, dessen Nase passt mir nicht, der legt die Parkscheine immer so, dass man auf die Straße gehen muss, dem würge ich mal ein Bußgeldverfahren rein, damit er die 30 Euro mehr zahlt.“, ist natürlich sehr unwahrscheinlich, aber theoretisch immer möglich.


    Auch die hier angesprochene Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist m. E. nicht einschlägig, die wäre beispielsweise dann das Mittel der Wahl, wenn der Bußgeldbescheid mittels PZU, oder auch allgemein ein anderer VA, im nachgewiesenen Zeitraum von beispielsweise Urlaub oder schwerer Krankheit eingetroffen wäre, die 14-tägige Einspruchsfrist deshalb verstrichen und damit der Bescheid rechtskräftig ist. Dann kann man Wiedereinsetzung, im Verwaltungsverfahren innerhalb von zwei Wochen ab Wegfall des Hindernisses, beantragen und muss gleichzeitig damit das versäumte Rechtsmittel einlegen.



    Lange Rede, kurzer Sinn: Um die Zahlung wirst du wohl leider nicht herumkommen. X/

  • Warum soll ich da was vergessen haben? Der Bescheid ist ja unstreitig zugegangen, die weiteren Absätze spielen also keine Rolle. Ich werde hier sicher keine Tipps geben, wie der Betroffene mit unwahren Behauptungen um die Zahlung herumkommt.

  • Ich wurde vor ca. einem Monat in Stuttgart geblitzt. Nach dem Anschreiben der Bu0geldstelle kam leider nur eine automatische Antwort. Passiert ist nichts. Heute kam der Brief von Avis mit der Rechnung für die Bearbeitungsgebühr. Schade.

    Gelbe Karte für mangelnde Bürgerfreundlichkeit verwenden :D